574 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1937/08_11_1937/TIRVO_1937_11_08_3_object_7669171.png
Pagina 3 di 8
Data: 08.11.1937
Descrizione fisica: 8
Seite 3 -j 257 Montag, den 8. November 1937 Die Handelskammer« im Um 1. November l. I. haben die nach dem Bundesgs- 204/1937 errichteten Kammern für Industrie, Gewerbe, Verkehr und Finanzen (Handelskammern) ihre fttigkeit im ganzen Bundesgebiete ausgenommen. Das hMlskammergesetz, das die .Umbildung der bestehenden Ammern für Handel, Gewerbe und Industrie anordnet, Mt den Abschluß einer Entwicklung innerhalb des stän- Men Ausbaues, die besondere Beachtung verdient. ' Da Handelskammern

durch die Interessenten selbst beraten zu lassen. Die Handelskammern, deren Errichtung im heutigen Oester reich auf das Jahr 1348 zurückgeht, sollen Beiräte der Re- ftrimgsstellen werdjen, die, aus Vertrauensmännern der Handels- und Gewerbetreibenden bestehend, die Tätigkeit her Behörden durch wirtschaftliche Erfahrung und prak- iische Begutachtung ergänzen. Die Kammern wurden in hen fast neun Jahrzehnten ihres bisherigen Wirkens immer mehr ausgebaut und sind auch nach dem Zusammenbruch des alten Oesterreich

in die Republik Übernommen worden-. Ser Wunsch, neben ihnen besondere Hanidwerkerkamm-ern ju errichten, blieb unerfüllt, weil sie deren Funktion selbst hurchführen konnten. Die.Handelskammern entwickelten sich zu Trägern bedeutender wirtschaftspolitiseher Erfah rung und verkörperten vielfach neue Jdeenrichtungen, ohne hie Interessenvertretung allzu einseitig werden zu lassen. Zn ihrer Organisation mochten sie den später gebildeten Kammern für Arbeiter und Angestellte und den Landwirt- schaftskammern

manches Vorbild geboten halben. Als der berufsständische Aufbau der jüngsten Zeit ein- schte, schien es zunächst, als ob damit das Ende der bis herigen Kammern gekommen wäre. Es wurden auch insbe sondere in Gewerbekreisen radikale Stimmen laut, die ihre endgültige Auflösung verlangten. Die Handelskammern waren ihrem Wesen nach Vertreter der Unternehmer, nicht Vertreter der Berussstände, die letzten Endes Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugemeinsamerTätigkeit vereinen sollen. Für die Vertretung der Unternehmer

aber schien im be- mssständrschen Ausbau durch die verschiedenen Bünde — ftdustriellenbund, Gewerbebund, Handels- und Verkehrs- tmd sowie Finanzbund — ohnehin vorgesorgt zu sein. Zozu dann noch Kammern, in denen dieselben Unterneh mer gemeinsam beraten sollten? Wozu Kammern, wenn ohnehin die Gesetze über die verschiedenen Bünde ganz aus drücklich die Aufgaben der Begutachtung, 'wie sie den bis herigen Kammern zugewiesen waren, aus die einzelnen Bunde verteilten? Und doch hat schon eine ganz kurze

1
Giornali e riviste
Innsbrucker Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059567-8/1934/31_01_1934/ZDB-3059567-8_1934_01_31_7_object_8058706.png
Pagina 7 di 8
Data: 31.01.1934
Descrizione fisica: 8
«mgeWümg der KmdM kmumem Wien, 30» Jänner. (Priv.) Im Zusammenhang mit den im Zuge befindlichen Vorbereitungen zur Ständereform wird auch eine Re form der Kammern für Handel, Industrie und Ge werbe notwendig, die in ihrer gegenwärtigen Form kaum in den zukünftigen Neuaufbau der Ständeorganisationen eingefügt werden können. Die Handelskammern waren seinerzeit dazu berufen, eine Art Wirtschaftsparlament darzustel len, in dem einzelne Wirtschaftsschichten entsprechend vertreten waren und die in Fragen

der Wirt schaft s g e s e tz g e b u n g den Standpunkt der Wirt schaft zum Ausdruck zu bringen hatten. Dieser bedeu tungsvollen Aufgabe zeigten sich die österreichischen Handelskammern nicht immer gewachsen. Sie gingen mitunter gerade in den heiklen Fragen der Politik eigene Wege und verstanden es oft auch nicht, die In teressen der von ihnen vertretenen Gruppen zu wah ren. Die Kammern spielen auch jetzt bei den Vorbe reitungen zum Uebergang zur Ständeorganisation nicht die ihnen eigentlich zukommende

Rolle. Die Handels kammern haben bisher zur ganzen Reform ge schwiegen, was nicht zuletzt auf die besonderen Schwierigkeiten zurückzusühren ist. die die gemischte Form der Kammern» die sehr verschiedene Wirtschafts zweige zusammenfaffen» naturnotwendig mit sich bringt. Diese Schwierigkeiten kommen gegenwärtig um so deutlicher zum Ausdruck, als die einzelnen W i r t s ch a f t s f ch i ch t e n bei der Beziehung einer entsprechenden Stellung zum künftigen Ständeaufbau schon jetzt gewissermaßen selb

eine Auflösung der Handelskammern vorzunehmen. Wie es heißt, sind derzeit interne Besprechungen im Gange, die das Ver hältnis zwischen den Handelskammern und der ge planten Ständereform umschreiben und damit auch das Schicksal der Kammern selbst klären sollen. Man hält es nicht für ausgeschlossen» daß weitreichende Ent schlüsse darüber fallen. Geoßfeuer tu* Schmeftmm in Rrwyork New York, 30. Jänner. Bei zwei großen Feuersbrünsten in Newyork wur den am Montag 28 Feuerwehrleute verletzt. 12 von ihnen schwer

2
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1921/14_04_1921/TIRVO_1921_04_14_3_object_7623071.png
Pagina 3 di 8
Data: 14.04.1921
Descrizione fisica: 8
hat für alle amerikanischen Staatsbürger ein Einreiseverbot erlassen. Von D. Stein. Man kann die ganze Bedeutung dev Kammern für Arbeiter und Angestellte aus dem Wortlaut des Gesetzes.kaum ersehen. Die allgemeinen Wendungen, wie sie im § 1 zur Darstellung der Aufgaben der Kammern gebraucht werden („zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen", „zur Förderung der auf die Hebung der wirt schaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter ab- zielenden Bestrebungen"), als auch die ein gehende Aufzählung der Obliegenheiten

der Kam mer, lassen uns mehr ahnen und vermuten. Erst bei einer näheren Betrachtung der Entwicklung der Handelskammern und ihrer Stellung, die sie sich im Laufe der Jahre errungen haben, bekom men wir eine richtigere Vorstellung von dem, was die Kammern für uns werden sollen und können. Das soll unser Muster sein; denn die Handels- und Gewerbekammern haben sich, tveit über den Rahmen, der durch ihren Namen be zeichnet war, zur wachsamen Vertretung der In dustrie und des Finanzkapitals entwickelt

, trotz dem zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes (1868) weder Industrie noch Bankkapital auch nur ahnen konnten, welche Rolle sie im österrei chischen Wirtschaftsleben spielen werden. So müssen auch unsere Kammern arbeiten. So können sie auch arbeiten. Sie können vor allem auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik der arbeitenden Menschheit- große Dienste erweisen. Die Arbeiterschaft bat im Kriege sehr gründlich gelernt, wirtschaftlich zu denken. Das Wort von: Zusammenhang zwischen Kochtopf

3
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1938/19_04_1938/TIRVO_1938_04_19_6_object_7671277.png
Pagina 6 di 8
Data: 19.04.1938
Descrizione fisica: 8
- und Beobachtungssreiheit den Rahmen, 1 der für ihre Aufgaben erforderliche aber auch ausreichend ist. Diese Ausgaben sind streng umgrenzt und gegenüber den - staatlichen Ausgaben geschieden worden. Kammerausgaden sind danach ausschließlich, den Berussstand zu vertreten und zu betreuen; der politischen Führung einen käuflichen und vis an den einzelnen Berufsträger heran überwachten BerussstanD zur Verfügung zu stellen; im übrigen- nur noch , die Sonderausgaben zu erledigen, die den Kammern vorn Ministerium ausdrücklich

übertragen werden. Diese Abgrenzung hat eine starke Verminderung des Personal- und 'Sachaufwandes möglich gemacht. Beiträge werden grundsätzlich nur noch für Verwaltungszwecke er- t hoben. Das Gesamtauskommen der Kammern an Beiträgen < konnte mit Wirkung für bas am 1. April beginnende new i Haushaltsjahr um rund insgesamt 25 v. H. gesenkt werden. L Diese Senkung konnte sich aber bei dev Bemessung der Bei- c träge um deswillen noch wesentlich stärker auswirken, weil infolge der günstigeren Gestaltung

der wirtschaftlichen Der- t hältnisse in vielen Külturberufen die Kammern unabhängig von den Beitragssätzen mit evnem höheren- Auskommen an Beiträgen rechnen können. So haben allein bei der Reichs -g Jammer der bildenden Künste im abgelaufenen Jahr übe: 10.000 Mitglieder ein höheres Einkommen aufzuweisen ge- §f habt. k Die Beiträge übersteigen nirgendwo >mehr die Sätzr . von 1 v. H. vom Einkommen oder % v. H. vom Umsatz s Diese Höchstsätze werden aber regelmäßig nur 'bei hohew l Eittkommeu oder Umsatz erreicht

; im übrigen sind sie herab. ' gestuft bis aus ein Viertel v. H. vom Einkomnren oder ein l . Zehntel v. H. vom Umsatz. Innerhalb dieses Rahmens sink jj die Beiträge in 'weit stäüterem Maße als früher sozial ge- " staffelt worden. Freigrenzen sind jetzt in allen Kammern ^ eingesührk und so bemessen worden, daß insgesamt 46.400 Kammermitglieder, das ist ein Sechstel der Gesamtzahl, bei- ^ J tragssrei sind. j ** Mord chn einem Wiener Ehepactzr n Gvaz, 16. Apr. Die Eheleute Karl und Emma Treibal ^ aus Wien

4
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1951/16_04_1951/TIRVO_1951_04_16_1_object_7680013.png
Pagina 1 di 6
Data: 16.04.1951
Descrizione fisica: 6
im Finanzministerium, und ein Herr Müller, von seinem Freund Krauland in der Zweiten Republik zum Regierungsrat und Leiter der sogenannten politischen Abteilung seines Ministeriums ernannt. Seit dem Auffliegen der üblen Geschäfte des OeVP-Ministers Krauland wälzt die Staatsanwaltschaft Akten über Akten über die Amtstätigkeit dieser Herren. Als nach 1945 die Arbeiterkammern wie der errichtet wurden, lehnten sie es ab, als Nachfolgeorganisationen der Kammern von 1934 bis 1938 bezeichnet

zu werden. Mit dieser Gesellschaft und mit der Art, wie sie von 1934 bis 1938 gewirkt hat, wollen die heutigen Kammern mit Recht nichts zu tun haben. Sie anerkannten auch die Gehalts- und Pen sionsansprüche der von Dollfuß in die Kam mern eingesetzten Leute nur soweit, als sich deren Tätigkeit mit den Grundsätzen einer wirklichen Arbeiterkammer vereinigen läßt. Diesem Standpunkt trug das am vergangenen Donnerstag dem Bundesrat vorgelegene zweit« Rückstellungsanspruchsgesetz zum Teil Rech nung, in dem ausdrücklich festgelegt

sich damit in direkten Gegensatz zu ihren Ge sinnungsfreunden im Nationalrat, der VdU folgte dabei nur seiner grundsätzlichen Linie, den Arbeiterorganisationen möglichst Schwie rigkeiten zu bereiten. Der Nationalrat wird also einen Beharrungsbeschluß fassen oder ein neues Gesetz zu beschließen haben. Die Debatte, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz im Bundesrat abgeführt wurde, zeigte jedoch eines ganz unzweifelhaft: Die Rechtskontinuität zwischen den faschistischen Kammern von 1934 bis 1938 und den heuti gen

6
Giornali e riviste
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1954/11_11_1954/TI_BA_ZE_1954_11_11_3_object_8388203.png
Pagina 3 di 12
Data: 11.11.1954
Descrizione fisica: 12
den Kammern nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht auferlegen, „Einrichtun- | gen zur Förderung und Hebung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lage der Dienstneh- I mer zu schaffen“. Eine zentrale Vertretungsstelle ! aller Landarbeiterkammern in der Bundeshaupt stadt ist aber zweifellos als eine solche Einrich- ! tung anzusehen. Der Schaffung eines Bundes fandarbeiterkammertagsgesetzes stellen sich aber nicht nur verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, sondern vor allem die Sozialisten

gegenüber je ein Blatt vor den Mund genom men, wenn es um die berechtigten Interessen der Landarbeiter ging, denn diese zu vertreten ist seine Aufgabe und nicht etwa dem Sozialminister Maisei zuliebe sich sang- und klanglos mit einer Kürzung der Landarbeiterrenten abzufinden. Nächster Anklagepunkt gegen den Landarbei terkammertag: Er vergeudet Landarbeitergelder beträgt durchschnittlich 3—4 Prozent der Ge samtausgaben der Kammern. Er wird von der Vollversammlung des Landarbeiterkammertages beschlossen

an! Wahrscheinlich soll er stillschweigend hinnehmen, daß ihn die Gewerkschafts-u. sozia listische Presse unablässig in „freundlicher“ Weise als einen „gelben Privatverein“, als „arbeitgeber hörig“, „Lakaien von Großbrauern“ usw. bezeich net. und legt trotz Aufforderung der sozialistischen Kammerräte keine Abrechnung vor. Es ist selbstverständlich, daß die Einrich tung und Erhaltung eines Büros in Wien Geld kostet und daß dieses Geld von den Landarbeiter kammern aufgebracht werden muß. Der Beitrag Aus all

, das nur von einer Mehr heit beschlossen wurde, lediglich als eine Ange legenheit dieser Mehrheit bezeichnen würde. Aber im Landarbeiterkammertag haben nur ÖVP-Funktionäre Sitz und Stimme wird weiter kritisiert. Auch das ist nicht richtig, denn nach den Statuten sind die Präsidenten der Landarbeiterkammern ohne Rücksicht auf ihre fraktionelle Zugehörigkeit stimmberechtigt, da sie laut Gesetz die Vertreter der Kammern nach außen und zugleich die demokratisch gewählten Repräsentanten des Willens der Mehrheit der Land

7
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1950/13_07_1950/TIRVO_1950_07_13_1_object_7678914.png
Pagina 1 di 4
Data: 13.07.1950
Descrizione fisica: 4
zum Milchwirtschaftsgesetz ka men die Abg. Steiner (SPOe) und Eichinger (OeVP) zu Wort. Zur Vorlage des Getreidewirtschastsgesetzes und des Viehverkehrsgesetzes sprachen u. a. die Abg. Me nt a sti (SPOe), G füll er (SPOe), Dr. Scheuch (VdU). Die drei Wirtschaftsgesetze wurden gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion vom Na- iionalrat angenommen. Die Debatte über diese drei Gesetze dauerte rund vier Stunden. Brüssel, 12. Juli (AFP). _ Die beiden Kammern nahmen in einer gemeinsamen Sit zung die Prüfung

für Wort mit der vorigen Samstag anläßlich einer Kundgebung in Brüssel beschlossenen Adresse deckte und u. a. folgende Stelle enthielt: „Die beiden Kammern bringen Ihnen ihre tiefe Dankbarkeit dafür zum Ausdruck, daß Sie unseren Alliierten während des Krieges restlose Treue bewahrt und den Widerstand unterstützt haben. Sie danken Ihnen dafür, daß Sie lieber die Gefahren des Maquis als die Deportation auf sich genommen haben." Während die Sozialisten, die Liberalen und die Kommunisten lauten Beifall

spendeten, blie ben die Christlichsozialen stumm auf ihren Bän ken sitzen, da die vorgeschlagene Dankadresse einen Angriff gegen den König darstellt. Der christlichsoziale Wgeordnete Schryver erinnerte daran, daß es Ziel und Zweck der Beratungen sei, die Beendigung der Negentschaft festzustellen, nicht aber ein Urteil über die Haltung des Re genten während des Krieges abzugeben. Die Kammern werden erst in den Kern der politischen Debatte eingehen, wofür bereits drei ßig Redner vorgemerkt

9
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1947/05_02_1947/TIRVO_1947_02_05_1_object_7695237.png
Pagina 1 di 4
Data: 05.02.1947
Descrizione fisica: 4
, über die nun in den Unterausschüs sen des Nationalrates verhandelt wird. Im Mit telpunkt der Erörterungen steht zurzeit die Frage, wer auf Arbeitgeberseite und wer auf Arbeitnehmerseite das Recht zum Abschluß von Kollektivverträgen haben soll. Eine in der OeVP sehr einflußreiche Gruppe unter Führung des Ing. Raab möchte das Kol lektivvertragsrecht auf Arbeitgeberseite den Handelskammern, die jetzt Kammern der ge werblichen Wirtschaft heißen, Vorbehalten. Au? Ärbeitnehmerseite muß das Kollektivvertrags recht natürlich

den Gewerkschaften zukommen. Die Gewerkschaften sind getreu den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit freie Vereinigungen auf vereinsrechtlicher Basis. Die Kammern der ge werblichen Wirtschaft hingegen sind öffentlich- rechtliche Einrichtungen mit einer Zwangsumlage als finanzieller Basis und ihre Handlungen sind verbindlich für alle Arbeitgeber. Zwangsverbände auf der einen Seite und freie gewerkschaftliche Vereinigungen auf der anderen wären sehr un gleiche Vertragspartner, bestimmt nicht zum Vorteil

der Gewerkschaften. Herrn Raab und sei nem Kreise wäre es gar nicht unangenehm, wenn auf Arbeitnehmerseite die Arbeiterkammern Kollektivvertragspartner würden. Auch die Arbeiterkammern sind öffentlich-rechtliche Ein richtungen und haben einen gewissen Zwangs- charakter. Lohnvereinbarungen zwischen solchen Institutionen aber würden die Durchsetzung ge werkschaftlicher Grundsätze und Richtlinien ab hängig machen von der Entscheidung einer höhe ren Instanz, die mangels Einigung zwischen den beiden Kammern

10
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1934/29_03_1934/VBS_1934_03_29_2_object_3132760.png
Pagina 2 di 20
Data: 29.03.1934
Descrizione fisica: 20
und beruft sie ab und besitzt ein erweitertes Vernrdnungs- recht. Ueber die Wahl oder sonstige Bestellung des Bundesprästdenten ist noch nichts bekannt. Me« Kammern Als beratende Organe der Regierung existieren vier Kammern: DerSt a a t s r a t besteht aus 49 bis 8b Mitgliedern, die vom Präsidenten ernannt werden.' Der Länderrat hat 18 Mitglieder, .da jedes- Land den Landeshaupt mann und den Fingyzreferenten entsendet. Zum Kult»rral gehören 3b bis 40 Vertreter der Kirchen

und Religionsgemeinschaften, des Schul wesens sowie vün Kunst und Wissenschaft. An die. Stelle des Standerates tritt vorerst der Wkrtschaftsrat. mit etwa 80 Vertretern der Stände. Die vier beratenden Kammern Wählen aus ihrer Mitte- den B u n d e s t a g aus 5g Delegierten: in dieses Organ entsenden der Stäatsrat 20. der Länderrat g. der Kulturrat 1b. und der Wirtschaftsrat 2b Delegierte. Die Rechte des Vundestaaes in bezug auf die Gesetz gebung sind sehr beschränkt,-weil die Initiative (das Recht. Gesetze zu benntrnnen) nusl<bl?etz

- lich der Regierung Vorbehalten ist. Inter pellationen und Dtinalichkeitsanträge. sind gb- geschäfft. Die vier Kammern haben nur das Recht, über die ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe der Regierung ein Gutachten auszuarbeiten: die Debatte erfolgt in einer nichtöffentlichen SiNun». wobei die Reaierung den. Kammern eins. Frist stellen kann. Dann kommt der Gesetzentwurf vor den Bundestag, der keine Aenderungen vor» tzimmt. sondern das Gesetz entweder annimmt oder ablebnt. Der Bundestag besitzt, dem auto

eingesetzt. ! Rach der „Reichspost' wird die Demokratie, soweit sie mit einem entartetest Parlamentaris mus verbunden ist, beseitigt: die gesetzgebestden Körperschaften dürften nicht mehr in der. Lage sein, eine Übertriebene Machtstellung zu erobern. Die geheimen Sitzungen der vier Kammern ver hindern demagogische Reden und eine theatra lische Wirkung, sodatz mit der parlamentarischen Redefreiheit nicht so leicht Mißbrauch getrieben werden kann. Den neuen Körperschaften sei keine Möglichkeit

21