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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 08.11.1937
Descrizione fisica: 8
Seite 3 -j 257 Montag, den 8. November 1937 Die Handelskammer« im Um 1. November l. I. haben die nach dem Bundesgs- 204/1937 errichteten Kammern für Industrie, Gewerbe, Verkehr und Finanzen (Handelskammern) ihre fttigkeit im ganzen Bundesgebiete ausgenommen. Das hMlskammergesetz, das die .Umbildung der bestehenden Ammern für Handel, Gewerbe und Industrie anordnet, Mt den Abschluß einer Entwicklung innerhalb des stän- Men Ausbaues, die besondere Beachtung verdient. ' Da Handelskammern

durch die Interessenten selbst beraten zu lassen. Die Handelskammern, deren Errichtung im heutigen Oester reich auf das Jahr 1348 zurückgeht, sollen Beiräte der Re- ftrimgsstellen werdjen, die, aus Vertrauensmännern der Handels- und Gewerbetreibenden bestehend, die Tätigkeit her Behörden durch wirtschaftliche Erfahrung und prak- iische Begutachtung ergänzen. Die Kammern wurden in hen fast neun Jahrzehnten ihres bisherigen Wirkens immer mehr ausgebaut und sind auch nach dem Zusammenbruch des alten Oesterreich

in die Republik Übernommen worden-. Ser Wunsch, neben ihnen besondere Hanidwerkerkamm-ern ju errichten, blieb unerfüllt, weil sie deren Funktion selbst hurchführen konnten. Die.Handelskammern entwickelten sich zu Trägern bedeutender wirtschaftspolitiseher Erfah rung und verkörperten vielfach neue Jdeenrichtungen, ohne hie Interessenvertretung allzu einseitig werden zu lassen. Zn ihrer Organisation mochten sie den später gebildeten Kammern für Arbeiter und Angestellte und den Landwirt- schaftskammern

manches Vorbild geboten halben. Als der berufsständische Aufbau der jüngsten Zeit ein- schte, schien es zunächst, als ob damit das Ende der bis herigen Kammern gekommen wäre. Es wurden auch insbe sondere in Gewerbekreisen radikale Stimmen laut, die ihre endgültige Auflösung verlangten. Die Handelskammern waren ihrem Wesen nach Vertreter der Unternehmer, nicht Vertreter der Berussstände, die letzten Endes Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugemeinsamerTätigkeit vereinen sollen. Für die Vertretung der Unternehmer

aber schien im be- mssständrschen Ausbau durch die verschiedenen Bünde — ftdustriellenbund, Gewerbebund, Handels- und Verkehrs- tmd sowie Finanzbund — ohnehin vorgesorgt zu sein. Zozu dann noch Kammern, in denen dieselben Unterneh mer gemeinsam beraten sollten? Wozu Kammern, wenn ohnehin die Gesetze über die verschiedenen Bünde ganz aus drücklich die Aufgaben der Begutachtung, 'wie sie den bis herigen Kammern zugewiesen waren, aus die einzelnen Bunde verteilten? Und doch hat schon eine ganz kurze

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 31.01.1934
Descrizione fisica: 8
«mgeWümg der KmdM kmumem Wien, 30» Jänner. (Priv.) Im Zusammenhang mit den im Zuge befindlichen Vorbereitungen zur Ständereform wird auch eine Re form der Kammern für Handel, Industrie und Ge werbe notwendig, die in ihrer gegenwärtigen Form kaum in den zukünftigen Neuaufbau der Ständeorganisationen eingefügt werden können. Die Handelskammern waren seinerzeit dazu berufen, eine Art Wirtschaftsparlament darzustel len, in dem einzelne Wirtschaftsschichten entsprechend vertreten waren und die in Fragen

der Wirt schaft s g e s e tz g e b u n g den Standpunkt der Wirt schaft zum Ausdruck zu bringen hatten. Dieser bedeu tungsvollen Aufgabe zeigten sich die österreichischen Handelskammern nicht immer gewachsen. Sie gingen mitunter gerade in den heiklen Fragen der Politik eigene Wege und verstanden es oft auch nicht, die In teressen der von ihnen vertretenen Gruppen zu wah ren. Die Kammern spielen auch jetzt bei den Vorbe reitungen zum Uebergang zur Ständeorganisation nicht die ihnen eigentlich zukommende

Rolle. Die Handels kammern haben bisher zur ganzen Reform ge schwiegen, was nicht zuletzt auf die besonderen Schwierigkeiten zurückzusühren ist. die die gemischte Form der Kammern» die sehr verschiedene Wirtschafts zweige zusammenfaffen» naturnotwendig mit sich bringt. Diese Schwierigkeiten kommen gegenwärtig um so deutlicher zum Ausdruck, als die einzelnen W i r t s ch a f t s f ch i ch t e n bei der Beziehung einer entsprechenden Stellung zum künftigen Ständeaufbau schon jetzt gewissermaßen selb

eine Auflösung der Handelskammern vorzunehmen. Wie es heißt, sind derzeit interne Besprechungen im Gange, die das Ver hältnis zwischen den Handelskammern und der ge planten Ständereform umschreiben und damit auch das Schicksal der Kammern selbst klären sollen. Man hält es nicht für ausgeschlossen» daß weitreichende Ent schlüsse darüber fallen. Geoßfeuer tu* Schmeftmm in Rrwyork New York, 30. Jänner. Bei zwei großen Feuersbrünsten in Newyork wur den am Montag 28 Feuerwehrleute verletzt. 12 von ihnen schwer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 14.04.1921
Descrizione fisica: 8
hat für alle amerikanischen Staatsbürger ein Einreiseverbot erlassen. Von D. Stein. Man kann die ganze Bedeutung dev Kammern für Arbeiter und Angestellte aus dem Wortlaut des Gesetzes.kaum ersehen. Die allgemeinen Wendungen, wie sie im § 1 zur Darstellung der Aufgaben der Kammern gebraucht werden („zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen", „zur Förderung der auf die Hebung der wirt schaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter ab- zielenden Bestrebungen"), als auch die ein gehende Aufzählung der Obliegenheiten

der Kam mer, lassen uns mehr ahnen und vermuten. Erst bei einer näheren Betrachtung der Entwicklung der Handelskammern und ihrer Stellung, die sie sich im Laufe der Jahre errungen haben, bekom men wir eine richtigere Vorstellung von dem, was die Kammern für uns werden sollen und können. Das soll unser Muster sein; denn die Handels- und Gewerbekammern haben sich, tveit über den Rahmen, der durch ihren Namen be zeichnet war, zur wachsamen Vertretung der In dustrie und des Finanzkapitals entwickelt

, trotz dem zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes (1868) weder Industrie noch Bankkapital auch nur ahnen konnten, welche Rolle sie im österrei chischen Wirtschaftsleben spielen werden. So müssen auch unsere Kammern arbeiten. So können sie auch arbeiten. Sie können vor allem auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik der arbeitenden Menschheit- große Dienste erweisen. Die Arbeiterschaft bat im Kriege sehr gründlich gelernt, wirtschaftlich zu denken. Das Wort von: Zusammenhang zwischen Kochtopf

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 19.04.1938
Descrizione fisica: 8
- und Beobachtungssreiheit den Rahmen, 1 der für ihre Aufgaben erforderliche aber auch ausreichend ist. Diese Ausgaben sind streng umgrenzt und gegenüber den - staatlichen Ausgaben geschieden worden. Kammerausgaden sind danach ausschließlich, den Berussstand zu vertreten und zu betreuen; der politischen Führung einen käuflichen und vis an den einzelnen Berufsträger heran überwachten BerussstanD zur Verfügung zu stellen; im übrigen- nur noch , die Sonderausgaben zu erledigen, die den Kammern vorn Ministerium ausdrücklich

übertragen werden. Diese Abgrenzung hat eine starke Verminderung des Personal- und 'Sachaufwandes möglich gemacht. Beiträge werden grundsätzlich nur noch für Verwaltungszwecke er- t hoben. Das Gesamtauskommen der Kammern an Beiträgen < konnte mit Wirkung für bas am 1. April beginnende new i Haushaltsjahr um rund insgesamt 25 v. H. gesenkt werden. L Diese Senkung konnte sich aber bei dev Bemessung der Bei- c träge um deswillen noch wesentlich stärker auswirken, weil infolge der günstigeren Gestaltung

der wirtschaftlichen Der- t hältnisse in vielen Külturberufen die Kammern unabhängig von den Beitragssätzen mit evnem höheren- Auskommen an Beiträgen rechnen können. So haben allein bei der Reichs -g Jammer der bildenden Künste im abgelaufenen Jahr übe: 10.000 Mitglieder ein höheres Einkommen aufzuweisen ge- §f habt. k Die Beiträge übersteigen nirgendwo >mehr die Sätzr . von 1 v. H. vom Einkommen oder % v. H. vom Umsatz s Diese Höchstsätze werden aber regelmäßig nur 'bei hohew l Eittkommeu oder Umsatz erreicht

; im übrigen sind sie herab. ' gestuft bis aus ein Viertel v. H. vom Einkomnren oder ein l . Zehntel v. H. vom Umsatz. Innerhalb dieses Rahmens sink jj die Beiträge in 'weit stäüterem Maße als früher sozial ge- " staffelt worden. Freigrenzen sind jetzt in allen Kammern ^ eingesührk und so bemessen worden, daß insgesamt 46.400 Kammermitglieder, das ist ein Sechstel der Gesamtzahl, bei- ^ J tragssrei sind. j ** Mord chn einem Wiener Ehepactzr n Gvaz, 16. Apr. Die Eheleute Karl und Emma Treibal ^ aus Wien

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 16.04.1951
Descrizione fisica: 6
im Finanzministerium, und ein Herr Müller, von seinem Freund Krauland in der Zweiten Republik zum Regierungsrat und Leiter der sogenannten politischen Abteilung seines Ministeriums ernannt. Seit dem Auffliegen der üblen Geschäfte des OeVP-Ministers Krauland wälzt die Staatsanwaltschaft Akten über Akten über die Amtstätigkeit dieser Herren. Als nach 1945 die Arbeiterkammern wie der errichtet wurden, lehnten sie es ab, als Nachfolgeorganisationen der Kammern von 1934 bis 1938 bezeichnet

zu werden. Mit dieser Gesellschaft und mit der Art, wie sie von 1934 bis 1938 gewirkt hat, wollen die heutigen Kammern mit Recht nichts zu tun haben. Sie anerkannten auch die Gehalts- und Pen sionsansprüche der von Dollfuß in die Kam mern eingesetzten Leute nur soweit, als sich deren Tätigkeit mit den Grundsätzen einer wirklichen Arbeiterkammer vereinigen läßt. Diesem Standpunkt trug das am vergangenen Donnerstag dem Bundesrat vorgelegene zweit« Rückstellungsanspruchsgesetz zum Teil Rech nung, in dem ausdrücklich festgelegt

sich damit in direkten Gegensatz zu ihren Ge sinnungsfreunden im Nationalrat, der VdU folgte dabei nur seiner grundsätzlichen Linie, den Arbeiterorganisationen möglichst Schwie rigkeiten zu bereiten. Der Nationalrat wird also einen Beharrungsbeschluß fassen oder ein neues Gesetz zu beschließen haben. Die Debatte, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz im Bundesrat abgeführt wurde, zeigte jedoch eines ganz unzweifelhaft: Die Rechtskontinuität zwischen den faschistischen Kammern von 1934 bis 1938 und den heuti gen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 3 di 12
Data: 11.11.1954
Descrizione fisica: 12
den Kammern nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht auferlegen, „Einrichtun- | gen zur Förderung und Hebung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lage der Dienstneh- I mer zu schaffen“. Eine zentrale Vertretungsstelle ! aller Landarbeiterkammern in der Bundeshaupt stadt ist aber zweifellos als eine solche Einrich- ! tung anzusehen. Der Schaffung eines Bundes fandarbeiterkammertagsgesetzes stellen sich aber nicht nur verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, sondern vor allem die Sozialisten

gegenüber je ein Blatt vor den Mund genom men, wenn es um die berechtigten Interessen der Landarbeiter ging, denn diese zu vertreten ist seine Aufgabe und nicht etwa dem Sozialminister Maisei zuliebe sich sang- und klanglos mit einer Kürzung der Landarbeiterrenten abzufinden. Nächster Anklagepunkt gegen den Landarbei terkammertag: Er vergeudet Landarbeitergelder beträgt durchschnittlich 3—4 Prozent der Ge samtausgaben der Kammern. Er wird von der Vollversammlung des Landarbeiterkammertages beschlossen

an! Wahrscheinlich soll er stillschweigend hinnehmen, daß ihn die Gewerkschafts-u. sozia listische Presse unablässig in „freundlicher“ Weise als einen „gelben Privatverein“, als „arbeitgeber hörig“, „Lakaien von Großbrauern“ usw. bezeich net. und legt trotz Aufforderung der sozialistischen Kammerräte keine Abrechnung vor. Es ist selbstverständlich, daß die Einrich tung und Erhaltung eines Büros in Wien Geld kostet und daß dieses Geld von den Landarbeiter kammern aufgebracht werden muß. Der Beitrag Aus all

, das nur von einer Mehr heit beschlossen wurde, lediglich als eine Ange legenheit dieser Mehrheit bezeichnen würde. Aber im Landarbeiterkammertag haben nur ÖVP-Funktionäre Sitz und Stimme wird weiter kritisiert. Auch das ist nicht richtig, denn nach den Statuten sind die Präsidenten der Landarbeiterkammern ohne Rücksicht auf ihre fraktionelle Zugehörigkeit stimmberechtigt, da sie laut Gesetz die Vertreter der Kammern nach außen und zugleich die demokratisch gewählten Repräsentanten des Willens der Mehrheit der Land

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 13.07.1950
Descrizione fisica: 4
zum Milchwirtschaftsgesetz ka men die Abg. Steiner (SPOe) und Eichinger (OeVP) zu Wort. Zur Vorlage des Getreidewirtschastsgesetzes und des Viehverkehrsgesetzes sprachen u. a. die Abg. Me nt a sti (SPOe), G füll er (SPOe), Dr. Scheuch (VdU). Die drei Wirtschaftsgesetze wurden gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion vom Na- iionalrat angenommen. Die Debatte über diese drei Gesetze dauerte rund vier Stunden. Brüssel, 12. Juli (AFP). _ Die beiden Kammern nahmen in einer gemeinsamen Sit zung die Prüfung

für Wort mit der vorigen Samstag anläßlich einer Kundgebung in Brüssel beschlossenen Adresse deckte und u. a. folgende Stelle enthielt: „Die beiden Kammern bringen Ihnen ihre tiefe Dankbarkeit dafür zum Ausdruck, daß Sie unseren Alliierten während des Krieges restlose Treue bewahrt und den Widerstand unterstützt haben. Sie danken Ihnen dafür, daß Sie lieber die Gefahren des Maquis als die Deportation auf sich genommen haben." Während die Sozialisten, die Liberalen und die Kommunisten lauten Beifall

spendeten, blie ben die Christlichsozialen stumm auf ihren Bän ken sitzen, da die vorgeschlagene Dankadresse einen Angriff gegen den König darstellt. Der christlichsoziale Wgeordnete Schryver erinnerte daran, daß es Ziel und Zweck der Beratungen sei, die Beendigung der Negentschaft festzustellen, nicht aber ein Urteil über die Haltung des Re genten während des Krieges abzugeben. Die Kammern werden erst in den Kern der politischen Debatte eingehen, wofür bereits drei ßig Redner vorgemerkt

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 02.07.1924
Descrizione fisica: 8
, so drängten sich jetzt auch zu den Aufgelösten der „Compagnie d'armi', zu den Mafiusi, alle aus den Gefängnisjen entflohe nen oder freigelassenen Verbrecher', und als wäre der Eintritt in den Kreis der Mafia ein Reinigungsbad, Neuregelung üer Hanüels- unü Gewerbekammern. Mit kgl. Gefetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eiue erhöhte Bedeutuug

schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen Provinzen und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang

angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Eonsiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giunta (Ausschuß) und der Präsident. Jede Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministero delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag

von den Kammern richtigzustellen sind.. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer tarpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kanuner, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kanunern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kanunertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubereiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gefetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Balde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der 'Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen: denn einerseits liegt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 05.02.1947
Descrizione fisica: 4
, über die nun in den Unterausschüs sen des Nationalrates verhandelt wird. Im Mit telpunkt der Erörterungen steht zurzeit die Frage, wer auf Arbeitgeberseite und wer auf Arbeitnehmerseite das Recht zum Abschluß von Kollektivverträgen haben soll. Eine in der OeVP sehr einflußreiche Gruppe unter Führung des Ing. Raab möchte das Kol lektivvertragsrecht auf Arbeitgeberseite den Handelskammern, die jetzt Kammern der ge werblichen Wirtschaft heißen, Vorbehalten. Au? Ärbeitnehmerseite muß das Kollektivvertrags recht natürlich

den Gewerkschaften zukommen. Die Gewerkschaften sind getreu den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit freie Vereinigungen auf vereinsrechtlicher Basis. Die Kammern der ge werblichen Wirtschaft hingegen sind öffentlich- rechtliche Einrichtungen mit einer Zwangsumlage als finanzieller Basis und ihre Handlungen sind verbindlich für alle Arbeitgeber. Zwangsverbände auf der einen Seite und freie gewerkschaftliche Vereinigungen auf der anderen wären sehr un gleiche Vertragspartner, bestimmt nicht zum Vorteil

der Gewerkschaften. Herrn Raab und sei nem Kreise wäre es gar nicht unangenehm, wenn auf Arbeitnehmerseite die Arbeiterkammern Kollektivvertragspartner würden. Auch die Arbeiterkammern sind öffentlich-rechtliche Ein richtungen und haben einen gewissen Zwangs- charakter. Lohnvereinbarungen zwischen solchen Institutionen aber würden die Durchsetzung ge werkschaftlicher Grundsätze und Richtlinien ab hängig machen von der Entscheidung einer höhe ren Instanz, die mangels Einigung zwischen den beiden Kammern

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 23.09.1895
Descrizione fisica: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 04.08.1909
Descrizione fisica: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 12
Data: 02.06.1883
Descrizione fisica: 12
langjähriger Erfahrungen in den verschiedensten Fällen bewährt haben und empfehlen deren Anschaffung jedem Landwirte. (2403) Gewerbe. Handel nnd Verkehr. ?. „Die Kammer', ein Organ der österr.-ungar. Handels - und Gewerbe - Kammer. In der am 16. December 1882 zu Wien stattgefundenen Ver sammlung der Secretäre der österr. Handels« und Gewerbe-Kammern wurde der Gedanke angeregt, ein gemeinsames Organ zu schaffen, welches den Handels- und Gewerbestand nicht nur Über alle wichtigeren Vorgänge in der Kammer

unterrichten, sondern ihn auch auf all dasjenige aufmerksam machen soll, was ihm im Geschäftsbetriebe von Nutzen sein kann. Die Bedeutung der Han del!- und Gewerbe-Kammern in Oesterreich und Un garn, wie auch in anderen Ländern, beruht auf der Unabhängigkeit ihrer durch directe Wahl aus dem Kreise der Interessent«! hervorgegangenen Ver- treler, in der völligen Freiheit ihrer Berathungen und Beschlussfassungen, sowie insbesondere in der Öffentlichkeit ihres Wirkens. Man sollte glauben, dass

diese in Oesterreich seit dem Jahre 185V bestehende Jnstilution nun doch allseitig ge kannt, gewürdigt und geschätzt werde. Gleichwohl ist es eine Thatsache, dass sehr viele Handel- und Gewerbetreibende gar nicht wissen, dass ihnen diese Institution nicht nur Pflichten aufbürdet, sondern auch Rechte gewährleistet, wie sehr sich die Kam- mern bemühen, die Gesammtheit der in ihr vertre tenen Interessen zu fördern — leider nur zu oft vergebens. Die Kammern sind ebennurb erathend e Körperschaften, ohne irgend

ein Recht der Executive. Die vielfach ganz unbegründeten Urtheile über die Wirksamkeit der Kammern können, wenn nicht in absichtlicher Entstellung der That sachen, nur in der Unkenntnis ihrer vielseitigen gemeinnützigen Thätigkeit ihren Grund haben. Von den Sitzuugkprotokollen nimmt die Geschäftswelt erfahrungsgemäß zu wenig Notiz. Der Contact der Kammer mit den industriellen und ge werblichen Kreisen muss also auf einem anderen Wege angestrebt werden, und als solcher empfiehlt sich ein wöchentlich

erscheinendes Fachblatt der be zeichneten Art. Die einzelnen Kammern fühlen aber für sich selbst, dass sie untereinander keine innige, lebendige und constante Verbindung haben, dass ihnen der rasche Ueberblick über die laufenden Vor gänge, über die Haltung der verschiedenen Kammern zu wichtigen aktuellen Tagessragen fehlt, dass sie sich über Angelegenheiten von notorisch gemeinsamer Bedeutung nur sehr schwerfällig zu verständigen und Angriffen gegenüber sich betreffs der Mittel zur Ab wehr schwer

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 10
Data: 02.07.1924
Descrizione fisica: 10
die Assimilicrung mit den alten Provinzen erreicht ist. Im folgenden seien die wichtigsten Bestimmun gen des neuen Gesetzes, soweit sie wesentliche Ände rungen gegenüber dem gegenwärtigen Gesetze brin gen, in gedrängter Kürze wicderzegeüen. Vorausge schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen- Provinzcn und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Ztovereto, mit ihren bisherigen Standorten bcibehalten werden. Die Ge samtzahl

der Kainnterit wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche .Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren uitd deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteresscn des Staates zu sichern und zu fördern berufen sind. Sie sind bcrateitde Organe der Staats- und lokalen Verwaltuitg in allen diese Jntcresien beziehenden Fragen. Sie haben die Entwicklung des wirtschaft lichen Lebcits

ihres Bezirkes, von Handel, Gewerbe und Verkehr zil beobachten und hierüber alljährlich der Regierung einen Bericht zu erstatten, sie fungie ren als Korrespondenten der statistischen General- dircktion, zu welchem Zwecke jeder Kammer ein eige nes statistisches Amt angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung

und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler nnisien in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl erfolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubcreiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gesetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Bälde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen; denn einerseits liegt

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