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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 19.01.1850
Descrizione fisica: 8
waren Riesen schritte, ste waren es sür Oesterreich, nnd stnd es für die Welt.' Eines vernehmen wir aber als Znruf der nun ge schiedene» beide» Jahre: »Ihr sterblichen Menschenkinder, feiet nicht uudank- ,,bar> wir brachten euch viel. Aber schreitet auch il>r »fort in wabrcr Humanität, kämpfet standhaft für die »Würde des Menschen; doch kämpfet mit den Waffen »der menschlichen Würde, mit der Sprache der Ver nunft, mit der Kraft der Wahrheit und sittlichen Frei- »heit, und ihr habt einen Bniidesgencsscii

; Eensnrfrciheit wenigstens in der Wissen schaft. Im Allgemeinen Preßfreiheit zu begehren, wagte man nicht. Da der Druck des Zehents und der Robot für die Unterhanen sehr empfindlich war, und da die Modali täten der damals zugestandenen AblofungSweise zu keinem Resultate führten, so gingen die kühnsten stillen Wünsche der Unterthanen dahin, daß mindestens Jedem ein sicheres Mittel gegeben sei, auch ohne Zustimmung des Grundherrn, in billiger Weise sich frei zu kaufen. Die Städte und Gemeinden hallen vorzüglich

», daß wir einen solchen Fortschritt in so naher Zeit kaum z» hoffen wagten. Wohl sagt nns die Geschichte, daß die Völker das, was ihnen frei »nd in rechter Zeit gewährt worden wäre, höher geschätzt hätten, als das, was sie sich im Jahre 1818 erringen mußten; »nd tag sie im Erringen keine Grenzen mehr finde» mochten; — allein andererseits hat das Geschick dennoch die Sache zum Guten ge wendet. Nicht mehr errungen sind diese Rechte, sie sind frei gewährt, nachdem die Regierung siegreich den Fuß auf den Nacken der Empörung gesetzt

halte. Erzwungenen Worten mag man im Zustande der Frei, heit feine Anerkennung versagen, aber frei gegebene Worte beurkunde» eigenen Entschluß, und sind eine Bürgschaft, daß sie ernstlich gemeint feien. Wohl hat die Zeit noch nicht die volle Wirksamkeit der Verfassung in allen ihren Bestimmungen, und noch nicht an allen Orten gebracht, allein da» ist kein Grund, einen Rückschritt zu besorge». Wen» ein großer Theil von Staatsbürgern auf die erst zugesagten, aber »och nicht erfüllten Punkte

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Der Bote für Tirol
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Pagina 14 di 16
Data: 11.07.1842
Descrizione fisica: 16
und Stallung, Holzschupfenplatz und Garten ist dem Stadt- fpital allda grundrechtbar^ und dahin jährlich 3 fl.iZükr. R. W. Grundzins zu entrichten. Der AuSrufSpreis biefür besteht in lSVO fl. R. W. II. Ein Holzstadel auf der obern Lend bei Hall un ter dem falzämtlichen Ziegelofen; im AuSrufSpreise ver löl) fl. R. Ä2. III. Kat. Nr. 4V4. Ein Stück Grund beim soge nannten Bußler-Gallert von 700 Klaftern ; ist frei, ledig und eigen, ober zebenrbar. Der AuSruföpreiS biesür ist 5V0 fl. R. W. IV. Kat. Nr. 421

. Ein Acker beim KinzachbachtV im Hallerfeld von 1 Jauch 193 Klaftern, nebst gegen Morgen daran stoßendech Mahd; ist frei, ledig und eigen, jedoch dem Pfarrwiddum Hall zehentbar. , D«r AuSrufspreiS hiefür ist 3vl) fl. R. W. V. Kat. Nr. 457. 'Eine Mahvstatt dortselbst von 3 Mannemahd 83 Klaftern; ist frei und eigen, jedoch vo» V2 Mannemahd dem Psarrwiddum in Hall der Zehtnt zu entrichten. 'Der AuSruksprelS besteh«, in 573 fl. R. W. VI. Kat. Nr. 423.^ Eine Egart im Hollerfeld ober dem Zieglstadl

von ungefähr V»Jauch; ist frei und eigen, und wird ausgerufen um 40V fl. R. W. » Bedingnisse: Diese können bis zur Versteigerung in den gewöhn lichen AmtSstunden hier eingesehen werden. Die Versteigerung wird am 29. Juli d. I. von 3 bis 12 Uhr Vormittags in der hiesigen Landgericht»» kanzle» vorqenommen werden. K- K. Landgericht Hall, den 1'. Juli 1342. Ender, Landrichter. Michaeler, Adjunkt. 2 - Edikt. Vom k. k. Landgerichte. Hall wird hiemit bekannt gemacht, man habe den Salzbergarbeiter Karl Fritz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 12
Data: 02.08.1849
Descrizione fisica: 12
eines gerichtlichen Augenscheines un terzieht, und deren Kosten er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. Eö steht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu liefern, jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner verbunden eine im Laufe deS jeweiligen Ver- trags-JahreS über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten

auf seine Kosten nicht entfernt, soll es der k. k. Verwaltung, wenn sie ihn nicht selbst zur weiteren Leistung verhalten will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, aus was immer für eine Art und um jeden Preis an zuschaffen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und auf Gefahr und Kosten des kontraktbrüchig gewordenen ErsteherS die Lieferung neuerlich feilzubiethen. Im ersteren Falle hat der Ersteher die höhere Beköstigung nach 'Ausweis ämtlicher Berechnung

hiemit ausdrücklich ver zichtet. UebrigenS ist daS NelicitationSrecht nur wahlweise vorbehalten, und eS steht der k. k. FabrikS.Verwaltung frei, auf die unmittelbare Erfüllung deS Vertrages selbst zu drin- gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst zu ergreifen, wogegen auch dem Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er auS dem Kontrakte machen zu können glaubt, offen stehen soll. 7. Für die kontraktmäßig gelieferte m,d übernommene Waare wird der bedungene Preis gegen Beibringung ter

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 10
Data: 26.07.1849
Descrizione fisica: 10
eines gerichtlichen Augenscheines un terzieht, und deren Kosten er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. ES fleht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu lieser», jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner verbunden eine im Laufe deS jeweilige» Ver- trags-Jahres über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten

seine Kosten nicht entfernt, soll eS der k. k. Verwaltung, wen» sie ihn nicht selbst znr weiteren Leistung verhalte» will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, auf waS immer für eine -Art und um jeden Preis an zuschaffen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und aus Gefahr und Kosten des konkraktbrüchig gewordenen ErfleherS die Lieferung neuerlich feilzubiethen. Im ersteren Falle hat der Erstehet die höhere Beköstigung nach AuöweiS amtlicher Berechnung

Versteigerung hiemit ausdrücklich ver zichtet. UebrigenS ist das NelicitalionSrecht nur wahlweise vorbehalten, und eS steht der k. k. FabrikS-Verwaltnng frei, ans die unmittelbare Erfüllung d,S Vertrage» selbst zu drin gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst j» ergreifen, wogegen auch den, Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er aus dem Kontrakte machen zu können glaubt, offen stehen soll. 7. Für die kontraktinäßig gelieserte und übernommene Waare wird der bedungene Preis

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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 12
Data: 09.08.1849
Descrizione fisica: 12
er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. ES steht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu liefern, jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner vcrbunden eine im Laufe de» jeweiligen Ver- tragS-JahreS über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten, und im Falle der Nothwendigkeit »ach dem Ermessen

, soll «S der k. k. Verwaltung, wenn sie ihn nicht selbst zur weiteren Leistung verhallen will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, auf was immer für eine Art und um jeden Preis an zuschauen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und auf Gefahr und Kosten des konkrakibrüchig gewordenen ErsteherS die Lieferung neuerlich feilzubielhen. Im ersteren Falle hat der Ersteher die höhere Beköstigung nach AuZiveiS amtlicher Berechnung, welche er hicmit aus drücklich für eine vollen Beweis

» ist da» SielieitationSrecht nur wahlweise vorbehalte», und eS steht der k. k. Fabrik«-Verwaltung frei, auf die unmittelbare Erfüllung des Vertrage» selbst zu drin gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst zu ergreifen. wogegen auch dein Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er auS dem Kontrakte mache» zu können glaubt, offen stehe» soll. 7. Für die koniraklinäßig gelieferte und übernommene W.,,»e wird der bedungene Preis gegen Beibringung der mit ter I,ieräiutlicht» Ne«og»il>ou belegten, klassenmäßig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 18
Data: 22.10.1846
Descrizione fisica: 18
. Sollte!>le Kaution binnen 14 Tagen, von dem Tage an gerecht>el , lvo dem Offerenten die Annahme seines Änvothes' amtlich' bekannt gemacht worden ist, nicht geleistet worden! seyn, soll es der Kammeräl-Bejirks-Vcrxoaltung frei stetig entweder daö erlegte Angeld als dem Staatsschätze verfallen, zurück behalten > dder aüf Gefahr und Äosten des wegen Iln- terlaffung hes bebnngenen KautionSerlageS Vertragsbrüchi gen Kontrahenten über die von ihm erstandene Verfrachtung einen neuen Vertrag auf die für zweckmäßig

berechtig«! seyn soll. . . . 6. ZÜr Sicherstellung für alle diese Verbindlichkeiten haf tet der Kontrahent nicht nur mit der oben bedungenen Kau tion, sondern auch mit seinem übrigen gesammten Vermögen für sich und seine Erben. 7. Sollte der!Uebernehmer «ine oder die andere KontrattS- verpflichtüng nicht zuhalten, so soll eS nach fruchtlos voraus ' gegangener Aufforderung an ihn oder seine Bestellten zur , Einhaltung derselben der Kammeral-Bezirks-Verwaltung frei stehen,'denselben entweder zur Erfüllung

-Vezirks-Verwal- tung frei steht, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche sie zur unaufgehaltenen Erfüllung de6 PachtkontrakteS für ge eignet erächtet, so bleibt es auch dem Ilebernrhmer dieses Ge? schäftes anheim gestellt, s-inerseitS sich aller Rechtsmittel zu bedienen, wtlche er zur Behauptung und Erfüllung der aus . dem bezüglichen Verfrachtungsvertrag für^ihn ihervor gehen den Ansprüche gegen das^ hohe Aerär ergreifen zu könne» glaubn Nur hat sich der Kontrahent in allen Mr gerichtlichen

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Pagina 10 di 20
Data: 10.07.1845
Descrizione fisica: 20
dtvtd««« tnSmlich sou Jene« unter Aufßcht ».«» «rforderli- «ben Wärterpersonals), in soweit arbeitsfähige J,rrn in der Anstalt sich befinden, ganz oder ,Heilwelse unentgeldiich ge leistet <»ozu derselb« jedoch alle erforderlichen Werkzeuge je desmal beizustellen hat), und der Iledernehwer hat Yiebei ,,»gemäß nur zu bestimmen, wenn und wie derlei Arbeiten zu geschehen haben, wobei es ihm frei stehet) einen Aufseher bei diese« Arbeiten zu stellen oder nicht, j» nachdem «6 in sei- «em Interesse

liegen sollte, well die Direktion und Verwal tung dießsakS keine Verantwortung übernimmt. Insofern dagegen keine solch» Arbeiter, oder nicht in hinreichender An zahl vorhanden wären, hat derPachtübernebmer derlei Arbei ten ganz oder zum Theil durch eigene Leute zu bewerkstelligen, ohn» dießsalls eine Vergütung von der Anstalt ansprechen zu können. Nenn jedoch die Anstalt solche Arbeiter hat, so steht eS dem Pachtübcrnehmer keineswegs frei, selbe gänzlich zu beseitigen, indem eS die Absicht

von diesen KontraktSverbindlichkel» len.gänzlich enthoben.seyn wird. Diese KazitionSfähigkeith^t jeder Ersteigerer gleich, bei der Lizitatton' nachzuweisen, und nach erfosgter hoher Guberniaj-Ratifikätion dieses Versteige- rungs-Vorganges ist von dem Ersteher die entfallende Kau tion alfogleich genügend zu leisten. . ... ..i . 14. D.ie Pachtet, wird ,vpn Galli 134h angefangen in der Art'auf unbestimmte Zeit.kontrahlrt, daß es fowyhldem Pächtex>als der k. k. JrrenanstaitS-Direktion frei, steh,^, um Georgi eines jeden Jahres den Pacht

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Pagina 13 di 26
Data: 25.09.1845
Descrizione fisica: 26
ihrer Anböthe bekannt gemacht worden ist, nicht geleistet worden seyn, so soll eS der vereinten k. k. Kammerol-Gefällen-Verwaltung frei stehen, entweder das erlegte Angeld als dem Staatsschatze verfallen zurück zu behalten, oder auf Gefahr und Kostendes oder der wegen Unterlassung des bedungenen KautionSerla- ges Vertragsbrüchigen Kontrahenten über die von ihnen er standenen Verfrachtungen einen neuen Vertrag auf die für zweckmäßig erkannte Weise und zu jenen Preisen, uin welche diese Verfrachtungen

für alle diese Verbindlichkeiten haf tet der Kontrahent nicht nur mit der oben bedungenen Kau tion, sondern auch mit seinem übrigen gesammten Vermögen für sich und seine Erben. 9. Sollte der Uebernehmer eine oder dip andere KontraktS- Verpfllchlung nicht zuhalten, so soll es nach fruchtlos vörans- gegangener Aufforderung an ihn oder seinen Bestellten, zur Einhaltung derselben, der verrlnigten Kammeral-Gefällen- Verwaltung frei stehen, denselben entweder gut Erfüllung derselben gerichtlich zu verhalten, oder die Verführung

sollte, auch mit seinem ganzen Vermö gen für sich und seine Erben haftet, wogegen für das a. h. Aerar die Verbindlichkeit zur Annahme des Offertes und zur Juhaltung der eigenen Verpflichtung erst von dem Augen blicke, der dem Offerenten amtlich nnd schriftlich bekannt qe-- machten Annahme feines AnbolheS eintritt. . 13. So wie es übrigens der k. k. vereinigten Kammerül- Gefällen-Verwaltung frei steht, alle jene Maßregel,» zu er greifen, welche sie zur unaufgehaltenen Erfüllnng desFracht- kontrakteS für geeignet erachtet

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Pagina 9 di 16
Data: 01.09.1842
Descrizione fisica: 16
werden ist, nicht geleistet worcen seyn, so scll eS der vereinten Kammeral-Gefällen-Verwallung frei stehen, rntweder das erlegte Angelv als dem Staatsschatz? verfallen zmückzu behalten, oder auf Gefahr und Kosten des oder der wegen Unterlassung des bedungenen Kautionserlages Ver tragsbrüchigen Kontrahenten ü?er die von ihnen erstandenen Verfrachtungen einen neuen Pertrag auf die für zweckmäßig eikannte Weife und zu jenen Preisen, um welche diese Ver frachtungen von antern Kontrahenrxn übernommen werden, einzugehen

soll. L. Zur Sichcrstellung für alle diese Verbindlichkeiten haf tet der Kontrahent nicht nur mit der oben bedungenen Kau tion, sondern auch mit seinem übrigen gcsammten Vermögen für sich und seine Erben. 9. Sollte der Uebernehmer eine oder die andere KontraktS- Verpflichtung nicht zuhalten, so soll eS »ach fruchtlos voraus gegangener Aufforderung an ihn oder feinen Bestellten zur Einhaltung derselben der vereinten Kammcral-Gefällcn-Vrr- wallung frei stehen, denselben entweder zur Erfüllung der selben gerichtlich

-Ge- fällcn-Vcrwaltnng frei steht, alle jene Maßregeln zu ergrei fen, weiche sie zur unaufgehaltencn Erfüllung des Frachtkou- traktes für geeignet erachtet, so bleibt es auch dein Unterneh mer dieses Geschäftes anheim gestellt, seiner SeitS sich aller Rechtsmittel zu bedienen, welche er zur Behauptung und Er füllung der aus den» vorstehenden VerfrachtuiigS-Konlrakle für ihn hervor gehenden Ansprüche gegen das a. h. Aerar er greifen zu können glaubt. Nur hat sich der Kontrahent in allen zur gerichtlichen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 12
Data: 25.09.1843
Descrizione fisica: 12
über. 2. ES wird dem Käufer ein Passivkapital von 250 fl. auf Abschlag des Kausschillingö überbunden. 3. DerKäuser hat eineBarzahlung von wenigstens 20V st. R.W. sogleich zu machen, es steht ihm auch frei, die Hälfte deö Kaufschillings'bar zu erlegen, in welch letzterm Falle die Unterstellung deS erkauften Objektes zur Spezialhypothek für den restlichen Kaussckilling ge nügt,. widrigens die andere Hälfte — nach Abrechnung der Barzahlung von 200 fl. — anderweitig noch pupil- larmäßig sicher zu stellen

allen Papiergeldes oder dessen Surrogats, zu bezahlen. 6. Der Käufer hat die bestehenden Mietkontrakte von Galli d. I. an wenigstens durch ein Vierteljahr noch fortzusetzen. 7. Alle mit der Versteigerung und Kauferrichtung verbundenen Unkosten und grundberrlichen Gebühren, so wie daSArmenprozent hat derKäuserzu übernehmen. S. Sollte der Käufer die bedungene Barzahlung oder Sicherstellung nicht binnen 14 Togen leisten, so steht eS den Verkäufern frei, auf dessen Gefahr und Ko sten dieses HauS einer weitern

stellen, und daß sie dieses zu bewerkstelligen vermögen, auf Verlangen auch schon bei der Versteige rung nachweisen. Hiebe, wird aber den Käufern frei ge stellt, auf Abschlag der Kaufschillinge bei der Kaufs- errichlung bare Zahlungen, jedoch nur bis zur Herstel lung der gesetzlichen Sicherheit, leisten zu können. 7. Der zur Zeit der Versteigerung aus den ver äußerten Realitäten noch stehende oder hängende Nu tzen gehört den Käufern, welche überhaupt vom Tage der Versteigerung in den Besitz und Genuß

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Pagina 23 di 27
Data: 29.12.1842
Descrizione fisica: 27
mit der Rate oder den Zinsen im Ausstände seyn, so wäre eS dem darauf auSgeniiesenen Gläubiger frei gestellt, den gekämmten Nest ohne Rück sicht der festgesetzten Raten bcizutreiben. 11. Müssen sich die Käufer hinsichtlich der Verbind lichkeiten , welche auS dieser Versteigerung erwachsen, dem Gerichtsstande deS Landgerichts Neuuiarkt unter werfen. 12. Hat derKäufer der Katastral-Parthie Nr. 393, zu welcher der Feldweg beim Kreuze von Lii. »: bis 5. der dießfälligeu Mappe einverleibt wird, die Obliegen

hat die mit den damaligen Mieth- partheien bestc.'enden Verträge einzuhalten ; nur der zweite Stock wird idin sogleich frei übergeben. 5., Der Kinfschilling ist binnen 14 Tagen nach der Versteigerung gesetzlich sicher zu stellen, und nach einer sechsmonatlichen Ab- oder Anskündung im klingenden tariffwäßigen Gelde mit Ausschluß allen Papiergeldes oder andern Surrogats in Botzen zu bezahlen. Auch muß sich Käuser Schulden der Christian Hölzknecbt'fchen Erbsmasse z«ir Bezahlung in ollen Rechten, von Martini v.J

die gesetzlicheSicherheit sür den Kausschilling nicht leisten, so steht eö den Christian Holz- kuechi'schen Erben frei, aus seine Kosten, Wag und Ge fahr daö fragliche HauS wieder ohne meilerS versteigern zu lassen. 3. Die Uebergabe geschieht durch die Versteigerung selbst, daher von der Versteigerung an Wog und Gefahr auf den Käufer übergeht. Die Versteigerung wird am 19. k. M.Jänner 1843 um 3 Uhr Nachmitlags im hiergerichtlichen Amtszimmer Nr. 3 vorgenommen werden. Botzen, den 14. Dez. 1342. In Ermanglung eines Herrn

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