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Der Bote für Tirol
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Pagina 14 di 16
Data: 11.07.1842
Descrizione fisica: 16
und Stallung, Holzschupfenplatz und Garten ist dem Stadt- fpital allda grundrechtbar^ und dahin jährlich 3 fl.iZükr. R. W. Grundzins zu entrichten. Der AuSrufSpreis biefür besteht in lSVO fl. R. W. II. Ein Holzstadel auf der obern Lend bei Hall un ter dem falzämtlichen Ziegelofen; im AuSrufSpreise ver löl) fl. R. Ä2. III. Kat. Nr. 4V4. Ein Stück Grund beim soge nannten Bußler-Gallert von 700 Klaftern ; ist frei, ledig und eigen, ober zebenrbar. Der AuSruföpreiS biesür ist 5V0 fl. R. W. IV. Kat. Nr. 421

. Ein Acker beim KinzachbachtV im Hallerfeld von 1 Jauch 193 Klaftern, nebst gegen Morgen daran stoßendech Mahd; ist frei, ledig und eigen, jedoch dem Pfarrwiddum Hall zehentbar. , D«r AuSrufspreiS hiefür ist 3vl) fl. R. W. V. Kat. Nr. 457. 'Eine Mahvstatt dortselbst von 3 Mannemahd 83 Klaftern; ist frei und eigen, jedoch vo» V2 Mannemahd dem Psarrwiddum in Hall der Zehtnt zu entrichten. 'Der AuSruksprelS besteh«, in 573 fl. R. W. VI. Kat. Nr. 423.^ Eine Egart im Hollerfeld ober dem Zieglstadl

von ungefähr V»Jauch; ist frei und eigen, und wird ausgerufen um 40V fl. R. W. » Bedingnisse: Diese können bis zur Versteigerung in den gewöhn lichen AmtSstunden hier eingesehen werden. Die Versteigerung wird am 29. Juli d. I. von 3 bis 12 Uhr Vormittags in der hiesigen Landgericht»» kanzle» vorqenommen werden. K- K. Landgericht Hall, den 1'. Juli 1342. Ender, Landrichter. Michaeler, Adjunkt. 2 - Edikt. Vom k. k. Landgerichte. Hall wird hiemit bekannt gemacht, man habe den Salzbergarbeiter Karl Fritz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 12
Data: 02.08.1849
Descrizione fisica: 12
eines gerichtlichen Augenscheines un terzieht, und deren Kosten er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. Eö steht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu liefern, jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner verbunden eine im Laufe deS jeweiligen Ver- trags-JahreS über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten

auf seine Kosten nicht entfernt, soll es der k. k. Verwaltung, wenn sie ihn nicht selbst zur weiteren Leistung verhalten will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, aus was immer für eine Art und um jeden Preis an zuschaffen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und auf Gefahr und Kosten des kontraktbrüchig gewordenen ErsteherS die Lieferung neuerlich feilzubiethen. Im ersteren Falle hat der Ersteher die höhere Beköstigung nach 'Ausweis ämtlicher Berechnung

hiemit ausdrücklich ver zichtet. UebrigenS ist daS NelicitationSrecht nur wahlweise vorbehalten, und eS steht der k. k. FabrikS.Verwaltung frei, auf die unmittelbare Erfüllung deS Vertrages selbst zu drin- gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst zu ergreifen, wogegen auch dem Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er auS dem Kontrakte machen zu können glaubt, offen stehen soll. 7. Für die kontraktmäßig gelieferte m,d übernommene Waare wird der bedungene Preis gegen Beibringung ter

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 10
Data: 26.07.1849
Descrizione fisica: 10
eines gerichtlichen Augenscheines un terzieht, und deren Kosten er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. ES fleht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu lieser», jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner verbunden eine im Laufe deS jeweilige» Ver- trags-Jahres über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten

seine Kosten nicht entfernt, soll eS der k. k. Verwaltung, wen» sie ihn nicht selbst znr weiteren Leistung verhalte» will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, auf waS immer für eine -Art und um jeden Preis an zuschaffen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und aus Gefahr und Kosten des konkraktbrüchig gewordenen ErfleherS die Lieferung neuerlich feilzubiethen. Im ersteren Falle hat der Erstehet die höhere Beköstigung nach AuöweiS amtlicher Berechnung

Versteigerung hiemit ausdrücklich ver zichtet. UebrigenS ist das NelicitalionSrecht nur wahlweise vorbehalten, und eS steht der k. k. FabrikS-Verwaltnng frei, ans die unmittelbare Erfüllung d,S Vertrage» selbst zu drin gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst j» ergreifen, wogegen auch den, Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er aus dem Kontrakte machen zu können glaubt, offen stehen soll. 7. Für die kontraktinäßig gelieserte und übernommene Waare wird der bedungene Preis

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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 12
Data: 09.08.1849
Descrizione fisica: 12
er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. ES steht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu liefern, jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner vcrbunden eine im Laufe de» jeweiligen Ver- tragS-JahreS über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten, und im Falle der Nothwendigkeit »ach dem Ermessen

, soll «S der k. k. Verwaltung, wenn sie ihn nicht selbst zur weiteren Leistung verhallen will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, auf was immer für eine Art und um jeden Preis an zuschauen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und auf Gefahr und Kosten des konkrakibrüchig gewordenen ErsteherS die Lieferung neuerlich feilzubielhen. Im ersteren Falle hat der Ersteher die höhere Beköstigung nach AuZiveiS amtlicher Berechnung, welche er hicmit aus drücklich für eine vollen Beweis

» ist da» SielieitationSrecht nur wahlweise vorbehalte», und eS steht der k. k. Fabrik«-Verwaltung frei, auf die unmittelbare Erfüllung des Vertrage» selbst zu drin gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst zu ergreifen. wogegen auch dein Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er auS dem Kontrakte mache» zu können glaubt, offen stehe» soll. 7. Für die koniraklinäßig gelieferte und übernommene W.,,»e wird der bedungene Preis gegen Beibringung der mit ter I,ieräiutlicht» Ne«og»il>ou belegten, klassenmäßig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 18
Data: 22.10.1846
Descrizione fisica: 18
. Sollte!>le Kaution binnen 14 Tagen, von dem Tage an gerecht>el , lvo dem Offerenten die Annahme seines Änvothes' amtlich' bekannt gemacht worden ist, nicht geleistet worden! seyn, soll es der Kammeräl-Bejirks-Vcrxoaltung frei stetig entweder daö erlegte Angeld als dem Staatsschätze verfallen, zurück behalten > dder aüf Gefahr und Äosten des wegen Iln- terlaffung hes bebnngenen KautionSerlageS Vertragsbrüchi gen Kontrahenten über die von ihm erstandene Verfrachtung einen neuen Vertrag auf die für zweckmäßig

berechtig«! seyn soll. . . . 6. ZÜr Sicherstellung für alle diese Verbindlichkeiten haf tet der Kontrahent nicht nur mit der oben bedungenen Kau tion, sondern auch mit seinem übrigen gesammten Vermögen für sich und seine Erben. 7. Sollte der!Uebernehmer «ine oder die andere KontrattS- verpflichtüng nicht zuhalten, so soll eS nach fruchtlos voraus ' gegangener Aufforderung an ihn oder seine Bestellten zur , Einhaltung derselben der Kammeral-Bezirks-Verwaltung frei stehen,'denselben entweder zur Erfüllung

-Vezirks-Verwal- tung frei steht, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche sie zur unaufgehaltenen Erfüllung de6 PachtkontrakteS für ge eignet erächtet, so bleibt es auch dem Ilebernrhmer dieses Ge? schäftes anheim gestellt, s-inerseitS sich aller Rechtsmittel zu bedienen, wtlche er zur Behauptung und Erfüllung der aus . dem bezüglichen Verfrachtungsvertrag für^ihn ihervor gehen den Ansprüche gegen das^ hohe Aerär ergreifen zu könne» glaubn Nur hat sich der Kontrahent in allen Mr gerichtlichen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 13 di 26
Data: 25.09.1845
Descrizione fisica: 26
ihrer Anböthe bekannt gemacht worden ist, nicht geleistet worden seyn, so soll eS der vereinten k. k. Kammerol-Gefällen-Verwaltung frei stehen, entweder das erlegte Angeld als dem Staatsschatze verfallen zurück zu behalten, oder auf Gefahr und Kostendes oder der wegen Unterlassung des bedungenen KautionSerla- ges Vertragsbrüchigen Kontrahenten über die von ihnen er standenen Verfrachtungen einen neuen Vertrag auf die für zweckmäßig erkannte Weise und zu jenen Preisen, uin welche diese Verfrachtungen

für alle diese Verbindlichkeiten haf tet der Kontrahent nicht nur mit der oben bedungenen Kau tion, sondern auch mit seinem übrigen gesammten Vermögen für sich und seine Erben. 9. Sollte der Uebernehmer eine oder dip andere KontraktS- Verpfllchlung nicht zuhalten, so soll es nach fruchtlos vörans- gegangener Aufforderung an ihn oder seinen Bestellten, zur Einhaltung derselben, der verrlnigten Kammeral-Gefällen- Verwaltung frei stehen, denselben entweder gut Erfüllung derselben gerichtlich zu verhalten, oder die Verführung

sollte, auch mit seinem ganzen Vermö gen für sich und seine Erben haftet, wogegen für das a. h. Aerar die Verbindlichkeit zur Annahme des Offertes und zur Juhaltung der eigenen Verpflichtung erst von dem Augen blicke, der dem Offerenten amtlich nnd schriftlich bekannt qe-- machten Annahme feines AnbolheS eintritt. . 13. So wie es übrigens der k. k. vereinigten Kammerül- Gefällen-Verwaltung frei steht, alle jene Maßregel,» zu er greifen, welche sie zur unaufgehaltenen Erfüllnng desFracht- kontrakteS für geeignet erachtet

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Pagina 9 di 16
Data: 01.09.1842
Descrizione fisica: 16
werden ist, nicht geleistet worcen seyn, so scll eS der vereinten Kammeral-Gefällen-Verwallung frei stehen, rntweder das erlegte Angelv als dem Staatsschatz? verfallen zmückzu behalten, oder auf Gefahr und Kosten des oder der wegen Unterlassung des bedungenen Kautionserlages Ver tragsbrüchigen Kontrahenten ü?er die von ihnen erstandenen Verfrachtungen einen neuen Pertrag auf die für zweckmäßig eikannte Weife und zu jenen Preisen, um welche diese Ver frachtungen von antern Kontrahenrxn übernommen werden, einzugehen

soll. L. Zur Sichcrstellung für alle diese Verbindlichkeiten haf tet der Kontrahent nicht nur mit der oben bedungenen Kau tion, sondern auch mit seinem übrigen gcsammten Vermögen für sich und seine Erben. 9. Sollte der Uebernehmer eine oder die andere KontraktS- Verpflichtung nicht zuhalten, so soll eS »ach fruchtlos voraus gegangener Aufforderung an ihn oder feinen Bestellten zur Einhaltung derselben der vereinten Kammcral-Gefällcn-Vrr- wallung frei stehen, denselben entweder zur Erfüllung der selben gerichtlich

-Ge- fällcn-Vcrwaltnng frei steht, alle jene Maßregeln zu ergrei fen, weiche sie zur unaufgehaltencn Erfüllung des Frachtkou- traktes für geeignet erachtet, so bleibt es auch dein Unterneh mer dieses Geschäftes anheim gestellt, seiner SeitS sich aller Rechtsmittel zu bedienen, welche er zur Behauptung und Er füllung der aus den» vorstehenden VerfrachtuiigS-Konlrakle für ihn hervor gehenden Ansprüche gegen das a. h. Aerar er greifen zu können glaubt. Nur hat sich der Kontrahent in allen zur gerichtlichen

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Pagina 23 di 27
Data: 29.12.1842
Descrizione fisica: 27
mit der Rate oder den Zinsen im Ausstände seyn, so wäre eS dem darauf auSgeniiesenen Gläubiger frei gestellt, den gekämmten Nest ohne Rück sicht der festgesetzten Raten bcizutreiben. 11. Müssen sich die Käufer hinsichtlich der Verbind lichkeiten , welche auS dieser Versteigerung erwachsen, dem Gerichtsstande deS Landgerichts Neuuiarkt unter werfen. 12. Hat derKäufer der Katastral-Parthie Nr. 393, zu welcher der Feldweg beim Kreuze von Lii. »: bis 5. der dießfälligeu Mappe einverleibt wird, die Obliegen

hat die mit den damaligen Mieth- partheien bestc.'enden Verträge einzuhalten ; nur der zweite Stock wird idin sogleich frei übergeben. 5., Der Kinfschilling ist binnen 14 Tagen nach der Versteigerung gesetzlich sicher zu stellen, und nach einer sechsmonatlichen Ab- oder Anskündung im klingenden tariffwäßigen Gelde mit Ausschluß allen Papiergeldes oder andern Surrogats in Botzen zu bezahlen. Auch muß sich Käuser Schulden der Christian Hölzknecbt'fchen Erbsmasse z«ir Bezahlung in ollen Rechten, von Martini v.J

die gesetzlicheSicherheit sür den Kausschilling nicht leisten, so steht eö den Christian Holz- kuechi'schen Erben frei, aus seine Kosten, Wag und Ge fahr daö fragliche HauS wieder ohne meilerS versteigern zu lassen. 3. Die Uebergabe geschieht durch die Versteigerung selbst, daher von der Versteigerung an Wog und Gefahr auf den Käufer übergeht. Die Versteigerung wird am 19. k. M.Jänner 1843 um 3 Uhr Nachmitlags im hiergerichtlichen Amtszimmer Nr. 3 vorgenommen werden. Botzen, den 14. Dez. 1342. In Ermanglung eines Herrn

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Der Bote für Tirol
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Pagina 14 di 16
Data: 07.02.1848
Descrizione fisica: 16
fl. 14 kr. d. Stei'nmetzarbeit . . . 314 „ 43 „ c. Zimmermann- und Schreinerarbeit 197 „ 30 „ <1. Schmied» und Schlosserardeit 40'„ 2V ,, s. Spänglerarbeit . . . 6 „ — „ Eesammtbetrag 1614 fl. 52 kr. nebst dem Beirag« der auf 1674 fl. 36 kr. berechneten Frohnarbeiten. — Alles in ReichSwährnng. 2. Der Bauübernehmer übernimmt auch die Frobn» arbeiten, so zwar, daß eS einem jeden Steuerpflichtigen frei steht, die Robote in naturs zu leisten oder aber mit dem auSgemesscnen Geldbeträge abzulösen. 3. Der Uebernehmer

befinden sich wieder in einem Um fange. KZ. Einem Waide, der Rametzwald, von 69V» Morgen. Hiezu gehört die Jagdbarkeit vom Schloss« bis zum Joche in der Höhe, und vom Nametzbache biL zum Mayerbichl in der Breite, dann Wässerwasser-Alpen und Gemiindk^erechtigkeiten. Dieser Ansitz war landeöfürstlichkS Lehen, wurde aber im Jahre 1SI2 allodisicirt, ist daher frei und lut- kigkii, undes kotnml bloß ein ablöslicher ^ZodenzinS von «f Hall »ti «ak. rkchtvti/ II. Kat, Nr. L6Zch^ Ein Stück Ztcker und Weinbau

von 1S05 Klq/t«5N >.ist frei und. lutejgen. «u.«r'uf»»ui<l . 13,000 fl. R. W. ^ Hluil v»rsteb«ad«m Vnfitze bat da» Wvhllöblichr k. k. KreiSamr um WHtz»o mit doh«m Dekret« vom LL. D». zember 1S46, Zahl 13,423, dir Abstuckung von zwei «eckero.au« Ltt. S., dqnn von zn>«i Wiesen aus Lit. I.. uqd ds« F»^«qt.;Nr. 2635 vorkommenden Ackers unv Äeinbau «sid «willigl. ^ Dse.Stimmfnmehrheit der anwesenden Kaussiieb, Haber hat daher bei der Feilbiethungß-Tagsatzung zu^ ent scheiden , ob Fie ganze ungetheilte

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Pagina 30 di 35
Data: 03.02.1848
Descrizione fisica: 35
. . . 1036 st. 14 kr. K. Sleinmetzarbeit . . . 314 „ 43 „ 5. Zimmermann- und Schreinerarbeit 197 „ 30 „ cl. Schmied» und Schlofferarbeit 40 „ 20 „ e. Spänglerarbcit . . . 6 „ — „ Gesammtbetrag 1614 fl. 52 kr. nebst dem Betrage der auf 1674 fl. 36 rr. berechneten Flohnarbeiten. — AlleS in ReichSwährung. 2. Der Bauübernehmer übernimmt auch dieFrohn- arbeilen, so zwar, daß cS einem jeden Steuerpflichtigen frei steht, die Robote in nstura zu leisten oder aber mit dem ouSgtmessenen Geldbetrags abzulösen

eine neuerbaute HauSmühle besteht, von 7S12 Klaftern. Diese Stücke befinden sich wieder in einem Um fange. Z>I. Einem Walde, der Rametzwald, von 69°/» Morgen. Hiezu gehört die Jagdbarkeit vom Schlosse bis zum Joche in der Höhe, und vom Rametzbache bis zum Mayerbichl in der Breite, dann Wässerwasser-Alpen und GemeindkAerechtigkeiten. Dieser Ansitz war landeöfürstliches Lehen, wurde > aber im Jahre 1V12 allodificirt, ist daher frei und lut- eigen, und es kommt bloß ein ablöSlicker SZodenzinS von jährlich 125

fl. 3V» kr. R.W. an das Spital Hall zu «nt. richten. II. Kat. Nr. 2634. Ein Stück Acker und Weinbau von 1505 Klaftern, ist frei und luteigen. AuSrufspreiü 13,000 fl. R. W. AuS vorstehendem Ansitze hat das wvhllöbliche k. k. KreiSamt in Botzen mit hohem Dekrete vom 2L. De zember 1L4S, Zahl 13.423, die Abstuckung von zwei Aeckern aus Lit. (?., dann von zwei Wiesen aus Lit. l-. und deS sul, Kat. Nr. 2635 vorkommenden AckerS und Weinbaues bewilligt. Die Stimmenmehrheit der anwesenden KaufSlieb- haber hat daher

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 19.03.1849
Descrizione fisica: 8
zu machen, die Frucht- und Maulbeerbäume zu putzen, und ohne Bewilligung des Ku rators keinen Baum zu fällen, oder in den Häusern Ver änderungen vorzunehmen. Itl. Den Pächtern steht es frei, den Boden als Wiese ober Acker zu benutzen, nur im letzten Jahre muß so viel als Wiesfläche kulttvirt und zurückgestellt werden als über geben wurde. 11. Das Holz eines neuen Aufschlages bestreitet der Kurator, die Ausbesserung der alten Berglen hat der Päch ter zu übernehmen. 12. Ist eS den Pächtern strenge verbothen das Heu

kleinere Stall-Ab theilung wie sie gegenwärtig mit dem besonderen Eingange besteht, den nöthigen Platz auf dem Stadel sowie 2 Lokali täten im neugebauten Seidenwürmerhaus während der Seidenwürmerzeit ohne Entgeld zu überlassen. 17. Da die Berglen des untern Angers, welcher in der zweiten Partie «üb Nr. 3 vorkommt schon älter sind, steht es dem Eigenthümer frei auf seine Kosten neben den alten Berglen neue Rasclgräben anzulegen, und sobald die Stieselzeilen auf die Bergeln kommen die alten herauszu

werfen, ohne dem Pächter für den etwaigen Entgang der Praschlett eine Vergütung zu leisten. . 18; Dem Kurator steht es frei jeder Zeit über Häuser und Güter eine strenge Aufsicht zu führen, er hat über die geuaue Befolgung der Pachtbedingnisse zu wachen, sobald er Mängel in der Bearbeitung, Mißbräuche oder Gebrechen entdeckt, dieselben abzustellen, den allfälligen Schaden zu er heben, und ist bei wiederholten Nachlässiiakeiten ermächtiget, auch vor Ablauf der Pachtjahre den Pacht aufzukünden

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