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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 10.02.1863
Descrizione fisica: 6
mit einem Direktor und 4 Inspektoren an der Spitze, überzu ordnen. Dieser ganze Körper, dem die Geltend- machnng des Forstgeftzes (weitere höhere Forst polizei) obzuliegen hätte, wäre in disciplinarer Beziehung nur dem bereits genannten Ministerium unterzuordnen. Gleichzeitig wären die Förster mit derFor stwirth- schaft der Landesforste: Gemeinde- und Privatforste zn betrauen. Um die Einflußnahme der Eigenthümer der Waldungen und ihrer Vertretung di: vollste Rechnung zu trage», wäre entweder bei der Landschaft

oder bei der höchsten Landesstelle ein Forst departement mit einem Forstrathe an der Spitze zu errichten, dem etwa 7 Forst - Inspektoren zur Ueber- wachung der Forstwirthschaften zur Seite zu stellen wären. Der Forstdienst in Forstpolizei-Angelegenheiten wäre '> dieser Doppelstellung der Förster gegenüber den beiden Behörden ergeben sollten, wären, falls sich be tde LandeSforstbehörden nicht einigen sollten, vom Mini sterium für Volkswlrthschaft zu entscheiden. Die gegen seitige Mittheilung leitender Erlässe

und der Deva- statiou und ihren furchtbaren Folgen mit allem Nach druck Einhalt zu gebieten; anderseits den ebenso wich tigen Wechselbeziehungen der Wälder zur Landwirth schaft und Viehzucht die größtmöglichste Rechnung zu tragen. Gerade stnd es die vielen Eontroversen der Forst- und Landwirthschaft, welche nur auf diesem Wege zum Austrag gelangen könnten. Der gegen über dem Waldbesitzer unabhängig stehende Förster, welcher doch in jeder Beziehung als der eigentliche Ausübende die wichtigste Stelle

im ganzen Organis mus einnimmt, würde nur seiner Ueberzeugung fol gen, ohne sich von einseitigen Interessen leiten zulassen und so in Verantwortung gegenüber der Forst-Direktion die beste Garantie für die Erhaltung des Waldkapi tals bieten. Während die Direktion ihr ganzes Augenmerk auf die Wahrung des Forstgesetzes richtet und sich die Er haltung des Stammvermögens der Waldungen, die Erhaltung und Bindung des beweglichen Bodens den Schutz gegen klimatische Einflüsse zur Aufgabe macht

wird und daß er von dem Werthe der vielen Nebenprodukte noch gar keine Ahnung habe. Auf dieses brache Feld hätte das Forst-Departement zum Wokle des Landes sein Augen merk zu richten und durch That, Rath und populäre Schrift kräftigst zu wirken. Eine dankbarere Stufgabe können wir uns kaum denken. Der eigentliche Mittelpunkt des Organismus, der Wirthschastsführer, wäre gegenüber den beiden Forst- behörden verhindert stch aus Passion - oder aber an deren Beweggründen, der einen oder der anderen Seite mehr als zulässig

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 8
Data: 30.10.1912
Descrizione fisica: 8
über das Ein- und Ausftelgeu auf der Stadt- und Ober- maiferftrecke bleiben unberührt. Weiter« wurde mit dem gletcheu Erlasse bewilligt, datz auf der Förster- strecke, bei der Fahrt von Forst nach Meran, da« Ein- und Aussteigeu nunmehr trortotrseitig «.folgen kann (früher ftratzenfettig). E« die de» somit bet der Fahrt nach Forst die rechtsseitig und umgekehrt bei der Fahrt nach Meran die linksseitig gelegenen Türen gesperrt. Eine Auenahme hievon macht uur die Haltestelle nach Bedarf „Dtafchgauertor', bei welcher jeweil

, um von hier au« au den Abenden, ür t c machten. Eine kleine Probe des Gebotenen sei in an welche» Theatervorstellungen ftatisindev, fünf Nachstehendem der breiteren Oeffentlichkeit bekannt gegeben. Minuten nach Schlutz der Vorstellung, flüheflev« \ Pfarrer Ott schildert das erste Wunder, das dem Kloster jedoch um 1025 Uhr. al» Theaterwagen über unserer Neben Frau^ vomMe,^ Rat m Slams in Bahnhof—Lecknerhof nach Forst gesührt zu werd-u. 25 Minuten noch Schlutz der Theoteroorstrllung rückt derselbe ebenfalls über Lackarrhof

—Bahnhof in die Wagenhalle ein. An den Abenden, an welchen keine Tbeateroorstelluvgeu stottsindrn, fährt der Wagen Obermai« ab 10 Uhr bi» zum Bahnhof und rückt ein. Der Wagen Obrrmai» ab 1015 Uhr fährt auch an solchen Abenden nach Forst, und zwar Rufiuplotz ab 1020 Uhr, Forst an 10'41 Uhr, Forst ab 1045 Ahr und rückt über Locknerhof— Bahnhof etu. Der Wagen Obermai« ab 948 Uhr bleibt am Rufinplatz von 958 bi» 1010 Uhr ftrhea und befördert dtejeutge» Fahrgäste, welche mit dem Wagen um 10 Uhr Obermals

ab (Theater- wagen nur bi» Stadttheater) ankommen, bis zum Bahnhof. Die Leistelluug sogenannter Konzert- wägen bei Unterhaltungen im Kurhau» entfällt und können dle Besucher dieser Unterhaltungen die fahr ordnungsmäßigen Wägen ab BedarfshaUr stelle „Marktgasse' um 911, 923, 935 und 9'47 Uhr in der Richtung Obermai« und um 908, 9 21, 933 uud 955 Uhr tu der Richtung Bahnhof beuützrv. Aus der Strecke Reuuweg — Forst tritt eine Aeoderung gegenüber dem Vorjahre nur iusoserne ein, al« der erste Wogen

an Wochentagen vom Reuuweg bereit» um 640 Uhr (im Vorjahre 7 Uhr) abfährt. 2» umgekehrter Richtung 6 23 Uhr (im Vorjahre 642 Uhr). Bt« 740 Uhr verkehren die Wägen in Zettzwischenräumeu von 40 und van diesem Zeitpunkte an in solchen* von 20 Minuten. Der letzte Wagen Reuuweg ab verkehrt um 8 Uhr, Forst ab 8.24 Uhr (im Vorjahre 820 Uhr). An Soun- uud Feiertagen verkehren die Wägen io Zeitzwischeuräumen von 15 Minuten u. zw. Reau- weg ab 7. 715 Uhr ufw. Forst ab 639. 654, 7 01 usw. (keine Arvderung gegenüber

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 21.03.1889
Descrizione fisica: 8
s'1Klafter — 1097 iQ» in der Amtskanzlci des k. k. K»«dmach»ng. Nr. 98 Gemäß Verordnung der k. k. Forst- und. Domänen- Direktion in Innsbruck ddo. 22. Februar 1889 .Zl. 1182 wird die'pachtweise Ueberlassnng der dem k. k. Forstärar gehörigen und im Lawatschthal (Jsar- ursprung) gelegenen, sogenannten Kohleralpe auf die Dauer von 9 aufeinanderfolgenden Jahren in der Kanzlei der k. k. Forstverwaltung Hall am 23. März 1389 um II Uhr Vorm. im schriftlichen Offertweg? nach freier Wahl seitens

des k. k. Forstärars hiemit zur Verhandlung ausgeschrieben. Als mindester Anbot wird der Jahrespachtzins von 135 fl. bestimmt. Es werden nur schriftliche Offerte angenommen, wenn selbe versiegelt bis 28. März ds. Js. 10'/, Uhr Vorm. bei der k. k. Forst- und Domänen-Ver waltung Hall einlangen, wenn diese nach dem unten 'olgenden Formulare verfaßt, mit einem Stempel von SV kr. versehen und mit dem Vadium in der Höhe des einjährigen PachtanboteS belegt sind, und wenn elbe außerdem den Wohnort, das Datum den Charakter

und die Unterschrift des Osferenten enthalten und von Außen mit der Aufschrift »Offert für die Kohleralpe' versehen sind. Die Bedingungen liegen bei dem Gefertigten zu Jedermanns Einsicht auf. Hall, am 13. März 1889. Der k. k. Forst-- und Tomänen-Verwaltcr: Würtenberger. Offert-Formulare. desgefertigter bewirbt sich um den Pacht der Kohleralpe unter den von ihm bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hall eingesehenen Be dingungen und bietet hiemit den jährlichen Pachtzins per fl. in Worten

für die Kohleralpe. An die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Hall. 1 Lundmachung. Nr. 111 Zum Verkaufe des Heuer im Gaflein R.-Forste zur Nutzung kommenden Holzmateriales am Stocke und zwar: i. d. Abtheilungen 10 e und lieg 780 kru^ Nutzholz und S16 — 748 rm,2 Brennholz wird hiemit die öffentliche Versteigerung im Offertwege aus geschrieben. Die Anbote sind für je (einen) 1 km» Nutzholz zu stellen und steigt hienach auch der Preis sür den rm? des Brennholzes. Die näheren Verkauftbedingungen

können bei der k. k Forst- und Domänen-Verwaltung in Jmst eingesehen werden. Der Ausrufspreis beträgt für 1 Nutzholz 2 sl 30 kr. für ein 1 rva^ Brennholz 60 kr. Kaufswerber haben ihre nach dem weiterfolgenden Formulare verfaßten mit einer SV kr. Marke ge stempelt und mit dem Vadium von 270 fl. im Baren oder in österr. pupillarsicheren Werthpapiercn zum Tageskurse, jedoch nicht über den Nominalwerth ge rechnet, versehen und gehörig gesiegelten schriftlichen j Offerte bis. längstens 1. April 1889 12 Uhr Mittags

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 4
Data: 15.07.1857
Descrizione fisica: 4
ofMorningto». Ueber die Meutereien in Indien. Italien. Turin. Mazzini. Spanien. Madrid. Unruhen. Portugal. Die künftige Gemahlin deS Königs. Rußland. St. Petersburg. Gesuch des polnischen Adels. Freundschaftlich!: Beziehungen zwischen Rußland und Sar dinien. Nachtrag. Vermischtes. — Literatur. Qesterreichische Moncirchie. (Amtliches.) Verordnung der Ministerien deS Innern und der Justiz vom 1. Juli 1357, wirksam für alle Kronländer, in welchen das Forst gesetz vom 3. Dezember 1352 Gcsetzkrast

hat; — be treffend die Erfordernisse zur Beeidigung für den Forst- und Jagd,Schuhdienst. Da das öffentliche Interesse dringend erheischt, daß die mit der Beeidigung für den Forstschutzdienst nach den 88. 53 und 54 deS Forstgesetzes vom 3. Dezember 1352 und mit der Beeidigung für den Jagdschutzdienst nach den 88. 3 und 4 der Verordnung der Ministerien deS Innern und der Justiz vom 2. Jänner 1834 (R. G. B. Nr. 4) verknüpften wesentlichen Rechte nur vollkommen vertrauenswürdigen Personen zugestanden

werden, so wird auf Grund der von Sr. k. k. Apostol. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 1-4. Juni 1357 ertheilten Ermächtigung verordnet: s. 1. Allgemeine Erfordernisse zur Beeidi gung. Für den Forst- und Jagdschutzdienst dürfen von den politischen Behörden nur Personen von unbescholtenem Benehmen in Eid und Pflicht genommen werden. 8. 2. Besondere Erfordernisse. Insbesondere ist noch für die Beeidigung für den Forst, und Jagdschutzdienst entweder: a) die mit gutem Erfolge abgelegte Staatsprüfung

freigesprochen worden sind, endlich Personen, welche wegen einer anderen Ge- setzeS-Ubertretung zu einer wenigstens sechsmonatlichen Freiheitsstrafe verurtheilt worden find, dürfen für den Forst- und Jagdschutzdienst, ohne besondere Bewilligung der politischen LandcSstelle, welche nur in sehr rück sichtswürdigen Fällen zu ertheilen ist, nicht in Eid und Pflicht genommen werden. 8. 4. Die Zulassung zur Beeidigung kann wegen Schwäche deS WahrnehmnngS- und ErinnerungS-Ver- mögenS, wegen Hang zur Trunkenheit

, zum Spiele, zu Raushändeln und Exzessen, wegen Verdachtes der Be stechlichkeit oder deS Schleichhandels, überhaupt wegen solcher physischen oder moralischen Gebrechen verweigert werden, die nach dem Dafürhalten der Behörden zur Ausübung deS Forst- und JagdaufsichtSdiensteS mit dem Rechte einer obrigkeitlichen Person und Civilwache min der geeignet oder ganz unfähig machen. 8. 5. Die für den Forst- und Jagd-Schutzdienst be eideten Personen verlieren im Falle deS Eintrittes eineS der im 8. 3 festgestellten

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 31.01.1946
Descrizione fisica: 4
. Alljährlich werden 500.000 Festmeter Holz erzeugt. Die oft unter schwierigsten Bedingungen er folgte Schlägerung und Bringung dieses Holzes liegt zum größten Teil in den Händen der Forst arbeiter. Unzählige Gedächtnisstätten und Mar terln in den Wäldern künden von Unglücksfällen beim Fällen und Bringen des Holzes und zeugen von der Gefährlichkeit dieser Arbeit. Der Forst arbeiter verrichtet sie von Jugend an bis in sein Alter. Das Hauptkontingent der Forstarbeiter setzt sich zusammen aus Besitzern

. Der Abschluß eines Kollektivvertrages, der dieser eigenartigen Struktur der staatlichen Forstarbeiter in Tirol Rechnung trägt, wird vor allem Aufgabe der In teressenvertretung der Forstarbeiter sein. Ein Kollektivvertrag, der den besonderen Verhält nissen bei der Forstarbeiterschaft einigermaßen Rechnung trug, wurde im Jahr 1937 durch die Berufsvertretung der Landarbeiterschaft des Ti roler Bauernbundes als Vertreterin der Forst arbeiter mit der Generaldirektion der österreichi schen Bundesforste

oder sie hängen sich auf. Die Forstarbeiter in Brandenberg haben bereits zur Verbesserung der momentanen Lohnverhält« nisse im vergangenen Sommer Anträge gestellt und wurde diese durch die Vertretung der Forst- und Landarbeiter beim Bauernbund tatkrästigst unterstützt. Der Abschluß eines Vertrages wird jedoch der kommenden Berufsvertretung Vorbe halten sein. Wenn nunmehr die Frage gestellt wird, wie soll die Vertretung der Forstarbeiter im neuen Österreich geregelt werden, so sei er klärt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 21.03.1899
Descrizione fisica: 8
Verboes der! Ahndung im Sinne des mit dem Gesetze vom 24. Mqr 1882, R-G.-Bl. Nr. 51 abgeänderten Z 45 des Gesetzes vom 29. Febr 1880, R.-G.-Bl. ?!r. 35 unterliegen. Innsbruck, am i v. März 1899 Der k. k. Bezirkshauptmann: Graf Schaffgotfch. Licitativnen. 2* . . sci Nr. 148 si SS Bersteigerüngs-Kundmachung über die in Folge Verordnung der k. k. Forst- und Domänen-Direction in Innsbruck vom 22. Februar 1899 Nr. 581 or 99 für. das Jahr 1899 aus hehreren,Waldorleu des k. k. WirtfchaftsbezirkeS Telfs

zu vrrs.hen. Die deutlich ge schriebenen und unterfertigten Offerte sind g> hörig ge stegelt bei der k. k Forst« und Domänen-Verwaltung. TelsS bis längstens einschließlich 4. April I8SS ein zubringen. Die Verkaussbedingungen können während der ge wöhnlichen Amtsstunden bei der k. k. Forst- und Do- mänen-Vcrwalinng Telss ein^esrhen werden. Die Schlagorte werden durch die t. k. Förster vor- gewies n- K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Telfs, am 16. März 1899. Der k. k. Forstmeister: Schindler. Offert

. Endesgefertigter bewerbe mich mit Beziehung: auf die Verständigung der k. k. Forst- und Domänen- Venvallung Telfs vom lü. Mä>z 1899 Nr. 146 ex 99 um die sänfliche Ueberläffnng des anfallenden Brenn- » nd Nutzholzes aus den nachfolgenden Wald orten des k. k. Forstwirtschaflsbeznkcs Telfs und biete- hicsür am Stocke: Für den Fall der Annahme memcs Offertes erkläre ich die von mir eingesehenen von der k k. Forst- u.. Towänen-.Verwaltung in Telfs für diesen Verkauf festgelegten Bedingungen im Vereine

mit meinem Offerte als einen rechisförmlichen Vertrag anzusehen, und für den Fall, dass der Abschluss eines Vertrages verlangt wird, verpflichte ich mich sogleich nach er- solgter ämtlichen Verständigung mit der Staats-Forst- verwaltung auf Grund der sür die'en Verkauf fest gesetzten, und von mir eingesehenen Bedingungen einen, förmlichen rechtskräftigen tl aufvertrag abzuschließen. .Für ZuHaltung meines Anbotes schließe ich^das be dungene Vadium von .... fl. . kr , sage '!. . . .. mit der Erklärung bei. diss

ca. 231 kin^ Nutzholz und 231 tin^ Brennholz, zum Verkaufe am Stocke bestimmt, worüber hiemit eine schriftliche Offertverhandlung ausgeschrieben wird. Die vorscwistsinäßig ausgefertigten, mit einem Stempel und dem Vadium von 100 fl, versehenen^ Offerte sind bei der k. k. Forst- und Domänen-Ver waltung Hall am 5. April 1899 bis längstens 11 Vs Uhr Vormittag gut versiegelt einzubringen und haben die Erklärung zu enthalten, dass die Offerenten auf Grund der von ihnen eingesehenen und vollin haltlich

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Der Burggräfler
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Pagina 7 di 14
Data: 17.06.1899
Descrizione fisica: 14
sich nun auf ein Mandat der Gemeinde Forst beruft, bin ich nicht in der Lage, mich auch auf ein Mandat berufen zu können. Ich zweifle vielmehr mit gutem Grunde, ob die Etschwerke, das sind die Städte Bozen und Meran, oder gar, wie Herr Fuchs sie zu nennen für gut findet, „die gegen die Förster gestimmte hohe Be hörde', es der Mühe werth finden, auf die An- rempelungen in seinem „Eingesendet' zu reagiren; haben doch kompetente Faktoren, die politische Be hörde, u. zw. die k. k. Bezirkshauptmannjchast, die s hohe

, daß in späterer Zeit die Brauerei Forst diesem Waale ihr Betriebswasser entnahm. Richtig ist serners, daß die Etschwerke diese Ver hältnisse nicht nur unberührt ließen, sondern auch gegen das von der Behörde den Förstern größer als bisher zuerkannte Wafferquantum nicht die ge ringste Einwendung erhoben. Weiters ist richtig, daß die Etschwerke den Förstern den Wasserbezug aus dem Unterwasser- kanale der Werke zugestanden haben, wodurch die Förster und die mitintereffirte Brauerei statt einer vollständig

und den Wieseninteressenten in Forst ein Privatübereinkommen geschloffen wurde, womit der Brauerei Forst, die bisher mit den Bewässerungs- intereffenten wegen ihres Wafferbezuges von zirka 200 Sekundenlitern öfters Differenzen hatte, ein Wasser- bezug von 400 Litern eingeräumt wurde, was auf das Schlagendste die Behauptung des Herrn Fuchs widerlegt, „die Etschwerke hätten den Förstern den Wafferbezug auf das aller- nothwendigste Maß beschränkt' und dass diese „jedem guten Rechte zum Hohn, lieber das Unter wasser

in den Schoß der Etsch zurückleiten, als die Forstersch leuße so weit zu öffnen, daß die Bauern ihre Kulturen bewässern können.' USonst^ müßte ja die Brauerei Forst von den Förster Bauern etwas nehmen, was diese nicht entbehren können. Bezüglich der Gefährlichkeit deS Töllgröbens stimme ich mit Herrn Fuchs überein. Auch der Bauausschuß der Etschwerke hat sich nicht dieser Ansicht verschlossen und das Werk deshalb so fituirt, daß es keiner wesentlichen Gefahr ausgesetzt ist. In Einem aber trennen

: Bei dem von der Behörde veranlaßten Ausgleichsversuche hat Herr Fuchs bei der Zusammenkunft in der Brauerei Forst nach dem bekannten Sprichworte „Nur Lumpe find bescheiden' namens der Förster folgende Forderungen gestellt: 1. Eine weitere Vermehrung deS Wasserquantums um mindestens 300 Sekundenliter für den Forsterwaal. 2. Die Herstellung einer elektrischen Kleinbahn bis zur Brauerei Forst, u. zw. als die erste i« Meraner Bezirke zu erbauende Linie. 3. Einen Bezugspreis für Kraft und Licht unter dem in Bozen

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Dolomiten
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Pagina 6 di 12
Data: 28.01.1928
Descrizione fisica: 12
, die bereits feit Monaten das ganze Burggrafenamt unsicher gemacht und die Bevölkerung in ständiger Angst gehalten hatte, den berüchtigten Ver brecher Haller von Forst aus keinem Ver stecke auszuheben und zu verhaften. Bei der Verfolgung der Spuren dieses schweren, unglaublich geriebenen und bis an die Zähne bewaffneten Burschen» der in seinen Verstecken zwischen Forst und Lana und auf dem Josefsberg fast unauffindbar und unfaßbar schien, brachten die Cara binieri in Erfahrung, daß er am Montag nach Forst

und die I Bevölkerung von dem schweren Alpdruck endlich befreit. Die Vorgeschichte, die zu dieser Verhaftung des Häuptlings der Bande führte, und voll geriebenster Ver brecherromantik ist, ist kurz folgende: Auf Grund der Nachforschungen der Cara binieri wurde festgestellt, daß der Bande, deren Hauptstock sich aus den wiederholt vorbestraften Individuen Stöcker von Marlengo, Gutmorgeth von Caldaro, Haller von Forst, Dellemann aus Uhren gestohlen worden. Die Carabinieri erfuhren, daß eine bekannte Prostituierte

der Usbsrwachungsdienst wei ter verschärft wurde, wobei in Erfahrung ge bracht wurde, daß sich Gärtner mit der Lanaerin für ein Zusammentreffen im Hause der Frau in Maia bassa verabredet hatte. Statt des Gärtner kam aber der Stöcker, der dann auch verhaftet werden konnte. Die Nachforschungen gingen weiter und führten nach Forst, wo bei einer gewissen Theresia Weißinger Stoffe, von Diebstählen herrührend, verborgen sein sollten. Diese erfuhr jedoch von der beabsichtigten Hausdurchsuchung und fand noch Gelegenheit

, die Stoffe wegzubringen, und zwar zu einer gewissen Emiliä Peder«; villa, wo sie auch versteckt in einer Holz hütte gefunden wurden. Die Erhebung er gab. daß diese Stoffe beim Einbruch in Naturno geraubt worden waren. Haller, der Hauptführer der Bande, hatte sie dann seiner Geliebten Maria Tramweger in Forst geschenkt, die sie aber aus Angst bei der Weißinger deponierte. Alle drei Frauen wurden ebenso wie ein Sohn der Weißinger und die Frauen Untermarzoner von Lana und Berger von Maia bassa (Unter- mais

) wegen Diebstahlsbegünstigung ver haftet. Die beiden Hauptpersonen Haller und Gutmorgeth streiften indessen in dem Gebiete von Lana und Forst herum, in welch letzterem Haller seinen Wohnsitz hatte und daher die ganze Gegend mit all ihren Schlupfwinkeln aufs genaueste kannte. Doch bald hatten die Cara binieri seine Spuren. Am 30. Dezember wurde er mit Gutmorgeth in einem Hause in Forst ausgeforscht. Den geriebenen Bur schen gelang es aber, unter Zurücklassung ihrer Röcke und UeberNeider

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 18.03.1889
Descrizione fisica: 8
, k. k. Ober lieutenant, im 27. Feldjäger - Batail., aus Pettnau wegen Wahnsinnes verhängte Kuratel, wurde von eben diesein k. k. - Landesgerichte kraft Beschlusses vom 7. ds. Mts. Zl. 1018 i. S. des Z 283 a. b. G. B. wegen Wegfalls der gesetzlichen Gründe aufgehoben. . K. K. Bezirksgericht Telss am 11. März 1889. 474 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Burlo. Licitationen. 1 Kundmachung. Nr. 96 In Gemäßheit der Verordnung der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck vom 4. März l. Js. Zl. 1417

II 900 fl. beträgt gehörig gesiegelt bis läng stens 4. April 1889 12 Uhr Mittags bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Rattenberg einzureichen. ' . Das Vadium kann entweder in Barem oder in pupillarsicheren Werthpapieren nach dem Tageskurse erlegt werden. Die übrigen Bedingnisse, welche die Grundlage der Offcrtverhandlung bilden, können von Jedermann bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Ratten berg eingesehen und ebenso auch die zum Einschlage ze. bestimmten Hölzer im Beisein

des betreffenden k. k. Försters in Augenschein genommen werden. Nattenberg, am 12. März 1889. - Der k. k. Forst- und Domänen-Verwalter E. Steiner. Offert-Formulare. Endesgefertigter bewerbe mich mit Beziehung auf die Kundmachung der k. k. Forst- und Domänen- Verwaltung Raltenberg vom 12. März 1889 Nr., 96 um die Uebernahme der Fällung. Zurichtung,' Liefe rung und Ausstockung der in den Verwaltungsjahren 1389 und 1890 in den Reichsforsten des Forstschutz bezirkes Wildschönau zur Ernte bestimmten Hölzer

der Annahme meines Offertes sver- pflichte ich mich innerhalb S Tagen nach ersolgter ämt licher Mittheilung mit der Staatssorsti.erwaltung auf Grund der von mir eingesehenen von der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck für diese Ar beit festgestellten Bedingungen einen rechtsgiltigen Ver trag abzuschließen. Zur Sicherstellung des k. k.' Forstärars schließe ich diesem Offerte das bedungene Vadium von . .. fl. (in Worten und bei Anschluß von Werthpapieren die Be zeichnung der Nummern

, Nowinalwerthe und zuliegende Coupons) bei und erkläre schließlich auf das Rück- trittsbefugniß nach Z 862 a. b. G. V. beziehungsweise Artikel 319 H.-G.-B. zu verzichten und das gegen wärtige Offert für so lange ausrecht zu erhalten, bis hierüber die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme von Seite der k. k. Forst- und Domänen- Direktion in Innsbruck erfolgt und mir mitgetheilt sein wird. Domizil, Datum, Unterschrift mit Vor- und Zu nahme. Bon Außen: Offert auf die Uebernahme der Holzarbeit im Forst

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 22.10.1897
Descrizione fisica: 8
er halte, bis er von der Annahme oder Ablehnung des selben durch die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung für Telfs verständigt sein werde. Die Außenseite der Offerte ist außer der Adresse mit der Bezeichnung „Offert für die Schlag- und Lieferarbeiten in . . . zu versehen- Anbote können übrigens auch für die vorbezeickneten Arbeiten bei der gefertigten Verwaltung mündlich ein gebracht werden. Die Arbeitsbedingnisse können bei der gefertigten Verwaltung in den gewöhnlichen Amtsstunden von Jedermann

eingesehen und die zum Einschlage bestimmten Hölzer an Ort und Stelle unter Führung des betref fenden Forstschutzorganes in Augenschein genommen werden. K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Telss, am 14. October 1897. Der k. k. Forstmeister: Schindler. Offert-Formulare. Ich Endesgefertigter aus .... Haus- Nr. . . in erbiete mich die im Forstwirt schaftsbezirke TelfS Etatsjahr 1893 in nachstehend aufgeführten Waldorten zur Ausführung gelangenden Arbeiten, welche die Fällung, Aufarbeitung, Ueberlie ferung

und zweckmäßige Ablagerung der erzeugten Forstproducte auf den bestimmten Lagerplätzen betreffen, unter genauer Beobachtung der allgemeinen Vorschriften für die Holzfällungs- und Lieferungsarbeiten in den Staats- und Fondsforsten im Bereiche der k.k. Forst- und und Domänen-Direction für Tirol und Vorarl berg, welche mir genau bekannt sind, und der mir ebenfalls genau bekannten, für diese Arbeiten von der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Telfs festgesetzten Bedingungen gegen Vergütung der nachstehenden

) und so weiter. Ich verzichte auf die im Z 862 a. b. G.-B. nor mirten Fristen zur Annahme des Versprechen und halte meine Offerte solange aufrecht, bis ich von der Annahme oder Ablehnung desselben durch die k. k Forst- und Domänen-Verwaltuug in Telfs verständiget sein werde. Zur Sicherstellung des k. k. Forstärars bezüglich der Einhaltung meines Anbotes erlege ich gleichzeitig eine Eaution im Betrage von . . . . fl. ... kr. und ermächtige dasselbe, im Falle Nichteinhaltung der übernommenen Verpflichtungen

von Etschregulierungskilometer K-« bis 16« am Bahnkilometer 14 v—24 0 sowie von Etschkilometer 12 -s- 119—25 -j- 400 znm Gegenstände haben. (Die vollinhaltliche Kundmachung ist im Amtsblatte des Tirolcrboten Nr. 239 enthalten.) K. k Bezirkshauptmannschaften Meran und Bozen, am 14. October 1397. B e r st < i g e r u n g s- 2 Kundmachung Nr. 40s für den Holzverkauf am Stock, eventuell auf Lager plätzen. Infolge Anordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direction in Innsbruck vom I. October I8S7, Nr. 4827 vr 97, werden IM k. k. ForftwirtfchaftS- bezirke

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 30.04.1897
Descrizione fisica: 8
die zur Grund lage der Arbeitsvergebung festgesetzten Bedikgungen in allen ihren Theilen genau erfüllen wolle und auf die im Z 8S2 a b. G.-B. normierten Fristen zur An nahme des Versprechens verzichte und seitt Offevt so lange aufrecht erhalte,, bis er von der. Annahme oder Ablehnung desselben durch die k. k. Forst- und Do mänen-Verwaltung für Telss verständigt sein werde. Anbote können übrigens auch für die vorbezeichneten Arbeiten bei der gefertigten Verwaltung mündlich ein gebracht werden. Die Außenseite

der Offerte ist außer der Adresse mit der Bezeichnung: Offert für die Schlag- uud Lieferarbeit in ... . zu versehen. Die Arbeitsbedingnisse können bei der k. k. Forst- ünd Domänen-Verwaltung für Telfs in den gewöhn lichen Amtsstunden von Jedermann eingesehen und die zum Einschlage bestimmten Hölzer an Ort und Stelle unter Führung des betreffenden Forstschutzorganes in Augenschein genommen werden. Die Entlohnung für alle Schlagorte erfolgt nach der Waldabmaß. Telfs. am 27. April. 1897. K. k. Forst

- und Domänen-Verwaltung. Karl v. Schindler, k. k. Forstmeister. i Holzversteigeruugs- Nr. 175 Kundmacvung. Montag, den 10. Mai 1897 um 2 Uhr Nach mittags werden in der Kanzlei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Pillersee in Fieberbrunn die im Jahre 1897 in den uuten bezeichneten Holzschlägen anfallenden, aus Rechnung des k. k. Aerars aufzu bereitenden und bis längstens 1. December 1897 auf den weiter angeführten Lagerplätzen zur Abmaß gelangenden Holzmaterialien Parthie i bis 6, und zwar jed

. El 5 „ 15 „ Zu erlegendes Vadium 100 fl. (Bei Lärchennutzholz erhöhen sich obige Preise um zwanzig Procent.) Die Versteigernngsbedingnisse können in der Kanzler der k. k. Forst- und Domäuen-Verwaltnng in Fieber brunn während der gewöhnlichen Amtsstunden einge sehen werden. Die Offerte, für welche ein Formular gleichfalls in der bezeichneten Kanzlei aufliegt, müssen versiegelt mit dem Stempel von 50 kr. versehen, mit dem vorstehend bezifferten Vadium in Barem oder pupillarsicheren, nach dem Tagescurse

Anmeldung beim k. k. Forst- und Domänen-Verwalter zu besichtigen. Fieberbrunn, am 2K. April 1897. K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Pillersee. Heinrich Langer 3 Kundmachung. Nr. 175 Das im Sommer und Herbste 1897 in den Reichs- forsten des Wirthschaftsbezirkes Jmst zur Nutzung ge langende, folgend angeführte Brenn- und Nutzholz- materiale wird auf Grund der Verordnung der k. k. Forst- und Domänen-Direction in Innsbruck vom ik. März 1897, Zl. 496, bis 24. Mai 1897, II Uhr Vormittags, im schriftlichen

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 13 di 14
Data: 21.11.1889
Descrizione fisica: 14
und schnaiteln kann und das Schnaiteln im Frühjahre verboten erscheint, und zwar mit Fug und Recht. Die Achenlhaler wandten sich an die Gemrindeoorstehung und die Gemeindevorftehung hat die k. k. Forst- und Domänenverwaltung in Achrnthal An fangs November 1886 neuerdings gebeten im Anfang deS Rov. 1886 die Streu anzuweisen, jedoch die Antwort bekommen, fie habe keine Berechtigung und keine Ermächtigung, wenn fie diesen Revers nicht unterschreiben. Dies hat der Gemeindevorsteher und der zweite

Gemeinderath, jüngst vor der k. k. Bezirk-Haupt- Mannschaft als Zeugen vernommen, bestätiget. Die Gemeindevorstehung erklärte selbstverständlich, daß fie dazu fich nie verstehen werde und bemerkte, daß somit die Forst verwaltung jene Plätze wisse, welche im heurigen Jahre zur Schnaitelung gekommen wären, und der Forstoerwalter möge gestatten, daß der Forstwart mit der Gemeindevorstehung mit gehe und derselben die Plätze bezeichne und dann werde die Ge meindevertretung unter eigener Verantwortlichkeit

die Anweisung der Streu vornehmen» weil die Parteien nicht gewillt waren, die Anweisung der Streu, ein altes, gutes Prioatrecht, durch solche Reverse der Forst- und Domänendirektion fich verkürzen und nehmen zu lassen. Der Herr Forstoerwalter hat gestattet, daß der Forstwart mitgehe und die Plätze für die Schnaitelung bezeichne, er hat die Plätze dem Gemeindevorsteher und den beiden Räthen be zeichnet und darauf haben diese drei den Parteien gesagt: hier schnaitelft du und hier schnaitelst du; haltet

, die mit dem Slreubezuge nur ihr gutes Recht ausübten, zur Verantwortung und in Strafe ziehen zu lassen. Diese Forstfreveloerhandlungen haben seit dem Jahre 1887 geruht und erst jrtzt find fie» und zwar über Ein schreiten der Forst- und Domänen-Direktion reasumirt worden. Mir scheint man hätte besser gethan, die Sache der Vergessenheit' anheim fallen zu lassen, als durch dieses Vorgehen dem Ilnmuth der Bevölterung neue Nahrung zuzuführen. Ich bin in dieser Beziehung zu Ende und möchte nur be merken

werden darf, und zu entschuldigen ist, wenn das eine und das andere scharfe Wort von der einen oder andern Seite fällt. Ich möchte mir nur noch erlauben auf eine Bemerkung deS Herrn Hofrathes zurückzukommen betrrffend die Jagd. Ich anerkenne es, daß die Forst- und Domänen-Direktion dem Ueberhandnehmen deS WildstandeS insoweit Einschränkungen zu Theil werden läßt, als dadurch der Waldstand Schaden er leiden würde. Allein ich glaube, daß damit nicht genug gethan ist. Ich glaube die k. !. Forst- und Domänen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 03.03.1879
Descrizione fisica: 6
und Insektenfraß, bei unterlassener Aufforstung, Waldverwüstung und unge eigneter Waldbehandlung, bei Ausübung der Forst nebennutzungen insbesondere der Harz- und Samen sammlung, zur Mitwirkung bei Einleguug des Neiui- gungs- und DurchforstungShicbes, bei Anlage von Waldwegen u. dgl. verwendet werben. Der Forstwart ist anfänglich nur iu provisorischer Eigenschaft mit einem Taggelde ähnlich den Forstge- hilfen der Reichsforstverwaltung mit 1 sl. 25 kr. je doch mit der Verpflichtung zur Ablegung der niede^ ren

Forst-Staatöprüfung, nach zwiejäyriger Ver wendung anzustellen, und erst bei durchaus entspre chender V^rweildung und gutem Prüfungserfolge tritt er sofort in die definitive Anstellung eines Forst- wartes mit den den Ferstwarten der ReichSforstver- waltung gleichen Bezügen von 4i)0, 50V und LUV sl. nebst ActivitätSzulage ein. Dem Waldwächter , als eigentlichem Forstschutzmaune, solle es jedoch freistehe», die niedere Forst-Staatsprüfung abzulegen oder nicht; triftige Ursachen sprechen jedoch

betraut werde» können, nnd demgemäß auch die Forst adjuncten der Bezirke Steinach, Brixen, Meran, Mals, Landeck und Binden; damit betraut wurden: so könute auch iu Fällen, wo Gemeindewälder in Reichöforsten eingesprengt vorkommen, die Bewirthschaftung dieser Gemeindewälder dem betreffenden ReichSsorstbeamten übertragen werden. Bisher wurde blos iu« politischen Bezirke Landeck den NeichSforstbeamten in Ried und Pfunds über höhere Anordnung die Bewirthschaftmig der einbe- zirtten Gemeindewaldungen

den. d) In zweiter Linie wäre da, wo obwaltende besondere Verhältnisse eine Vermehrung der Forst adjuncten dringend erheischen, nachzuhelfen, und die betreffenden Waldbesitzer zur Bestellung eigener Forst wirthe zu verhalte», ^o wurde» seitdem auf Grund des 8 22 des F.-G. für die waldreichen Gemeinden Fleims und Anipezzo eigene Wirthschastsführer auf Geineiudekosten bestellt. 4) IuBetresf der fo r stp o l iz ei l ich e n Agen den gipfeln meine Vorschläge im Nachstehenden: Dem Staate sollen auch fürderhin

ist; es wird dnrch dasselbe die Oberaufsicht des Staates über sämmtliche Forste des zuständigen AnffichtSbezirkeS in keinerlei — von welcher Seite immer kommenden — beeinflußten Weise ausgeübt; durch die beantragte Erhöhung des NeifepcuischaleS vo» mindestens 5V0 und ti>>0 sl. zur Ermöglichung mehrerer Dienstreisen, nnd durch Milunterstützung von Seite des Forst schutz- und AussichtöpersoiialeS das Institut anch le benskräftig. Eine Vermehrung der Forstcommissäre über den bisherige» Stand von 7 beziehungsweise

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 14
Data: 16.11.1889
Descrizione fisica: 14
noch nicht im Reinen darüber, ob man im Verlaufe des Processes darauf subfummieren solle oder nicht. Die Forst- und Domänen-Verwal tung hat eS also damals als nothwendig erachtet zur Wahrung der ärarischen Rechte den Einwohnern von Achenthal die Gewinnung von Streu auch außerhalb der Lussen zu gestatten gegen einen Revers, der aber nur sagen sollte, dass die Berechtigten, respective die Bewohner dcS AchenihaleS, aus dieser gegenwärtigen einmaligen Benutzung Rechtsfolgen gegen das k.k. Forst ärar

haben, vorgeladen, hat ihnen auseinander gesetzt, welchen Revers die k. k. Forst- nnd 'Domänen- Directionen wünscht. Sie hat dann einen Bogen Papier genommen und hat zu dcn Betreffenden ge sagt: „Nachdem ihr jetzt alle gegenwärtig seit, könnt ihr eure Namen unterschreiben'; sie hat ferner gesagt, ' Sir. S«4. „diesen mit anderen Unterschriften versehenen Bogen nehmt ihr mit euch, schreibt ober diese Unterschriften, was ihr überhaupt schreiben wollt, das ist eure Sache'. Da« war die Bauernfängerei

! Es ist nicht wahr, da« Unterschriften auf eart» dmne» niedergeschrieben wurden, ober den Unterschriften ist nicht« gestanden, ober dieselben wollte das Forstärar nicht« schreiben, sondern eS wurde lediglich dcn Parteien überlassen, was sie schreiben wollen; von einer Bauernfängerei kann also nicht die Rede sein, und gegen diesen Vor wurf muss ich mich vciwahren. Es hat weiter der Herr Abgeordnete Dr. Wacker nell der Forst- und Domänen-Verwaltung ein ganz merkwürdiges Vorgehen imputiert, nämlich dass da mals

Prodncte, welche ohne Anweisung in den Lussen genommen worden sind, aufzunehmen, ohne weiterS an die Parteien abzugeben und eS ist lediglich die Anzeige wegen Gewinnung von Forstproducten ohne Anweisung zu erstatten. DaS, h. Landtag, war die Forst- und Domänen-Ver waltung zu thun verpflichtet; denn sie steht unter dem Gesetze und unter den Vorschriften. Wir konnten und durften es nicht dulden, dass wer immer sich Selbsthilfe verschaffte, wie auch wir unser seits uns nirgends Selbsthilfe verschaffen

in dieser Richtung nicht ge nommen worden. Ich weiß nnr ans einem mir im Competenzwege zugekommenen Erlasse der Statthalterei, dass das Ministerium des Innern den Auftrag ge geben hat, die Verhandlung nach dem Gesetze vorzu nehmen, also eine Betreibung von Seite der Forst- nnd Domänenverwaltung ist nicht geschehen. Uns ist eS ganz gleichgiltig, ob diese Bewohner des AchenthaleS, welche ich aufrichtig bedauere, dass sie in einen so ver gifteten Streit hineingezogen wurden, d?n Schaden haben, davon haben wir gar

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 25.04.1889
Descrizione fisica: 8
vergütung zu üb rnehmen sich herbeiläßt. Bewerber um diese Arbeit haben ihre nach dem beiliegenden Formulare verfaßten schriftlichen mit einer S0 kr. Stempelmarke versehene Offerte belegt mit einem 10°/g Vadium, welches bei Parthie 1 250, bei Parthie II 800 fl. beträgt, gehörig gesiegelt bis läng stens 11. Mai l. Js. 12 Uhr Mittags bei der k. k Forst- und Domänen-Verwaltung in Rattenberg ein zureichen. Das Vadium kann in Baarem oder in pupillar- sicheren Werthpapieren nach dem Tageskurse erlegt

werden. Die übrigen Bedingnisse, welche die Grundlage der Offertverhandlung bilden, können von Jedermann beim k. k. Forst- und Domänen-Verwalter in Nattenberg ein gesehen und ebenso auch die zum Einschlage bestimmten Hölzer im Beisein des betreffenden k. k. Försters in Augenschein genommen werden. Nattenberg, am 13. April 1889. Der k. k. Forst- und Domänen-Verwalter: E. Steiner. Offert-Formulare. Endesgefertigter bewerbe mich mit Beziehung auf die Kundmachung der k. k. Forst- und Domänen- Verwaltung in Nattenberg

vorn 13. April 1889 Nr. 155 um die Uebernahme der Fällung, Zurichtung, Lieferung und Aufstockung der in den Verwaltungs- jähren 18S9 und 1890 in den Reichsforsten des Forst schutzbezirkes Wildschönau zur Ernte bestimmten Hölzer und übernehme diese Arbeit für Parthie I. Reichsforst Gschieß zum Lohne von . . . fl. . . kr. pr. km» Nutz holz und von . . . fl. . . kr. pr. rm^ Brennholz. Parthie II für die Reichssorste Pechkafer, Hackelthal, Schlagseit, Schaslahner und Hönigkafer zum Lohne

von . . . sl. . . kr pr. km^ Nutzholz aus die Neumühlau gestellt und per rm^ Brennholz auf die Kundler Länd gestellt . . . sl. . . kr. (Sämmtliche Anbote mit Ziffern nnd Worten.) Für den Fall der Annahme meines Offertes ver pflichte ich mich innerhalb 8 Tagen nach ersolgter ämt licher Mittheilung mit der Staatsforstverwaltung auf Grund der von mir eingesehenen von der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck für diese Ar beit festgestellten Bedingungen einen rechtsgiltigcn Ver trag abzuschließen. Zur Sicherstellung

des k. k. Forstärars schließe ich diesem Offerte das bedungene Vadium von . . . fl... kr (in Worten und bei Anschluß von Werthpapieren die Be zeichnung der Nummern, Nominalwerthe und zuliegende TouponS) bei und erkläre schließlich auf das Rück- trittsbefugniß nach Z 362 a. b. G. B. beziehungsweise Artikel 313 H.-G.-B. zu verzichten und das gegen wärtige Offert für so lange aufrecht zu erhalten, bis hierüber die Entscheidung über die Annahme oder Nicht« annähme von Seite der k. k. Forst- und Domänen- Direktion

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 10
Data: 18.09.1893
Descrizione fisica: 10
der k. k. Forst- und Domänen- Direktion Innsbruck wxrden bis 24. September ak93, 11 Uhr Vorm. bei der k. k, Forst- und Do mänen-Verwaltung Innsbruck Kaussofserte für den und Brennholz aus den Reichs forsten Pataster und Trins entgegengenommen. Alles Nähere ist in Nr. 212 vom 16. September in diesem Blatte enthaltend K. K. Forst- und Domänen-Verwaltung Innsbruck, am 12. September 1893. 1 Hotzverkaufs-Kundmachung. Nr. si? Zusolge Anordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direktion Innsbruck vom 5. September 1893

, Zahl 4519, werden bis 24. September 11 Uhr Vormittag bei der k. k. Forst- und Domänen'Verwaltung Inns bruck für den- Verkauf von circa 20 5m» Sagholz und 3vü weiches Brennholz, welche Quantitäten vom Käufer im Durchforstungswege zur Nutzung zu bringen sind, schriftliche Kaufsofferte entgegengenommen Die einlangenden Offerte müssen nach dem weiterS folgenden Formulare verfaßt, außen mit der Aufschrift: „Offert für das Verkaufsholz am Stocke im Reichs forste Tarznerberg, Unterabtheilung 13 a', innen

mit einem 50 kr.-Stempel versehen und mit einem Angelde von 20 fl. belegt sein, und haben nebst Vor- und Zuname, Charakter und Wohnort des Offerenten, die offerirten Kaufpreise Per Brennholz und per Sagholz in Ziffern und Worten deutlich ausgedrückt zu enthalten. Die vollständigen Verkaufsbedingungen können bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Inns bruck eingesehen und das zur Ernte bestimmte und markirte Hvlz im Reichssorste Tarznerberg in Augen schein genommen werden. Das gewinnbare Brenn- und Nutzholz

wird mit folgenden Stockpreisen ausgeboten: per 1 weiches Mischlingsholz ohne Unterschied der Sorte 35 kr., per 1 rm2 Ast- und Gipfelholz 5 kr. Fichten-Sagholz per I. Klasse 4—302 lang und 22—30 cm Durch messer in rer Mitte 1 fl. 40 kr. II. Klasse 4—8 m lang und 31—36 om Durch messer in der Mitte 2 fl. III. Klasse 4—8 m lang und über 36 om Durch messer in der Mitte 2 fl. 60 kr. K. K. Forst- und Domänen-Verwaltung Innsbruck, am 12. September 1893. Offert-Formulare. Ich Endesgefertigter bewerbe mich hiemit

von: 22—30 om . . fl. . . kr., in Worten: 31—3k om . . ,fl. . . kr., „ , „ über 36 em . . fl. . . kr., „ „ Indem ich auf die im Z 862 d. a. b. G.-B. fest gesetzte Frist für Annahme eines Versprechens aus drücklich Verzicht leiste, verpflichte ich mich für den Fall der Annahme meines Offertes nach erfolgter amtlicher Mittheilung innerhalb acht Tage mit der k. k. Staatsforstverwaltung auf Grund der von mir eingesehenen und vollinhaltlich angenommenen, von der k. k. Forst- und Domänen-Direktion Innsbruck für diesen Verkauf festgesetzten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 25.06.1894
Descrizione fisica: 6
Taschengeld von zusammen circa 100 sl. sind in diesem Betrag nicht inbegriffen. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung dieser Schule, der Unterrichtsplan, die Hausordnung und die Disciplinar-Vorfchriften können bei den k. k. Forst- und Domänen-Direktionen in Innsbruck, Salz burg und bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwal tung in Hall eingesehen werden. Bei letzterer sind auch Programme gegen Vorher einsendung des Betrages von 25 kr. und 3 kr. Porto, zusammen 28 kr,, portofrei erhältlich

. Der Aufnahme werden zu Grunde gelegt folgende Aufnahmsbedinguugen: Die Bewerber um den Eintritt in die k. k. Förster-- schule haben ihre eigenhändig geschriebenen und vor schriftsmäßig gestempelten Gesuche bis 20. Juli 1894 bei der k. i. Forst- und Domänen-Direktion in Inns bruck zu überreichen. Dem Aufnahmsgesuche, welches bei den auf ein Staatsstipendium reflektierenden Bewerbern die wohl begründete Bitte darum enthalten muß, sind beizulegen: 1. Der Taufschein, um nachzuweisen, daß der Bitt steller

beziehungsweise Oberleitung zu beschaffen. Diese Erklärungen (Reverse) sind in der vorgeschrie benen Fo.m zu versassen und die Formularien von der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hall er hältlich. Ausnahmsweise werden bis auf Weiteres auch gut qualificierte Bewerber, welche die Volksschule absol viert haben und solche, welche den obigen im Punkte 3 vorgeschriebenen Studienerfordernissen nicht vollkommen genügen, als Zöglinge in die Försterschule aufgenommen, infoferne sie den übrigen obaufgeführten

Bedingnissen entsprechen, eine längere, mindestens zweijährige Forst praxis hinter sich haben und eine Aufnahmsprüfung aus dem Lehrstoffe der Bürgerschule mit gutem Er folg bestehen. Diese Prüfung ist in der Zeit vom 1. bis 15. Juli d. I. vor dem Leiter einer k. k. Förstersryule (also entweder vor dem k k. Forst- und Domänen-Ver walter in Hall oder vor jenem in Gußwerk oder Jdria) abzulegen und der LPG demselben ausgestellte Besähigungs-Nachweis dem Ausnahmsgesuche anzu schließen. Die Eingaben müssen

nach Vorschrift gestempelt sein und zwar sind die Gesuche mit einer S0 kr. Stempelmarke zu versehen und die Beilagen nur in foferne mit einer IS kr. Stempelmarke, wenn sie nicht bereits nnt einer solchen oder höheren Stempelmarke versehen sind. Ueber die Zahlungsbedingungen an der Anstalt und den Bedarf an Kleidern, Wäsche und soustigen Aus- rüstungsgegenständen der Schüler ertheilt die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hall über Verlangen Ausschluß. K. k. Forst- und Domänen-Direktion Innsbruck, am 18. Juni

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 10
Data: 23.05.1899
Descrizione fisica: 10
Klst. „ 315/2, Weide „ 3 236 „ Das Zugehör besteht aus: BaumannSfahrnifsen. Dieses Edict wird, unter Fol. 1470 dem d. g. Ber- fachbuche einverleibt. K. k. Bezirks'Gericht Kufstein, Abtheilung I, am. 17. April 1L9S. 244 Jenewein. i Kundmachung. Zl. 21s sx i8ss. Das im Sommer und Herbste 1899 in den Reichs forsten des Wirtschaftsbezirkes Jmst zur Nutzung ge langende, folgend angeführte Brenn- und Nutzholz quantum wird auf Grund der Verordnung der k. k. Forst- - und Domänen-Direktion in Innsbruck

» Nutzholz; 5. Forstort Arbeiter, Schutzbez. Paznaunthal, Abth. 49 d Plenterung 495 Brenn-, 500 Nutzholz; zusammen 1970 üa« Brenn-, 1150 iiu^ Nutzholz. Anbote werden angenommen auf das gesammte an fallende Brenn- und Nutzholzquantum oder auch nur auf das Brenn- und Nutzholzquantum einzelner Forst orte. — Als Ausrufspreise werden festgesetzt: 1. Für den Waldort Hiendlwald 5 a und c und Siesen 13 ä Post 1, 2 u. 3: für einem Raummeter Brennholz ohne Unterschied der Sorte 80 kr; für i Festmeter 4—6 ru langen

können während der ge wöhnlichen Amtsstunoen bei der k. k. Forst- und Do mänen-Verwaltung in Jmst eingesehen werden. Kauflustige haben ihre nach dem unten folgenden Formulare verfaßten, mit einem Kronenstempel ver sehenen, und mit einen» Vadium von 300 Kronen (dreihundert Kronen) im Baren oder pupillarsicheren Werthpapieren zum Tageskurse, jedoch nicht über den Nennwert gerechnet, belegten und gehörig versiegelten Offerte bis zum obigen Termine bei der k. k. Forst- und- Domänen-Verwaltung in Jmst einzubringen. — Später

einlangende oder solche unter den ausge>iotenen Einheitspreisen werden nicht berücksichtiget. Ki k. Forst- und Domänen-Verwaltung Jmst, am 30. April 189S. Der k. k. Forst- und Domänen-Verwalter: Mertlitsch. Offert-Formulare. Ich Endesgefertigter bewerbe mich hiemit unter Bezugnahme auf die Kundmachung der k- k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Jmst vom 30- April 1899 Zl. 215 um die käufliche Ueberlafsung des anfallenden Brenn-, Sag- und Werkholzes in dem Reichsforste des Wirtschaftsbezirkes Jmst und biete

a. b. G.-B., bezw. R.-G.-Bl. 319 zu verzichten und halte mein gegenwärtiges Offert solange aufrecht, bis die Entscheidung über die An nahme oder Nichtannahme desselben seitens der k. k. Forst- und Domänen-Direktion in Innsbruck erfolgt und mir ämtlich mitgetheilt sein wird. Wohnort, Datum Unterschrift Vor-, Zuname, Charakter. Von außen zu schreiben: „Offert sür den Ankauf des in den Reichsforsten des Wirtschastsbezirkes Jmst am Stocke anfallenden Brenn- und Nutzholzquantums mit einem Vadium von . . . Kronen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 15.07.1873
Descrizione fisica: 8
Entscheidungen der Statthalterei, beziehungsweise der höheren Instanzen zur Einsicht mitzutheilen. tz 16. In den Wirkungskreis des Forst-Inspek tors gehört die Mitwirkung zur Einrichtung einer geregelten Forst-Statistik insbesondere zur Herstellung und Evidenzhaltung einer statistischen Uebersicht der Staats-, Gemeinde-, Gemeinschafts- und Privat' Waldungen in den ihm zugewiesenen ForstauffichtS- bezirken. ihrer Belastung und Bewirtschaftung, nach Möglichkeit auch ihres Holzkapitals und ihrer Ertrags

Arbeiten hinzuwirken. Z 21. Der Forstinspektor hat auf Grund der eigenen Vormerke sowie der Jahresberichte der Forst kommissär (ZK 22 und 23 der Instruktion für Forst kommissäre) über die forstlichen Zustände des Landes, über die in Bezug aus^dieselben getroffenen wichtigeren administrativen Maßregeln, insbesondere über seine eigene Thätigkeit sowol bei der Statthalterei als in den einzelnen Bezirken alljährlich einen umfassenden Bericht an die Statthalterei zu erstatten, welcher von der letzteren

zugewiesenen Per sonale geleistet werden können. Bestimmungen iibcr die dienstliche Stellung nnd den Wirkungskreis der Forst-Kommissäre in Tirol und Vorarlberg. Z 1. Die für die einzelnen Forstaufsichtsbezirke bestellten und der politischen Bezirksbehörde ihres Amtssitzes beigegebenen Forstkommissäre sind in die neunte NangSklasse eingereiht. Nebst den auf Grund des Gesetzes vom 15. April 1373 (R.-G.-Bl. Nr. 47) , entfallenden Bezügen, erhält jeder derselben ein Reise pauschale und ein Pauschale

der Bezirks- hanptmannschast seines Amtssitzes nnmittelbar. Der selbe ist jedoch verpflichtet den Weisungen jeder Poli tischen Bezirksbehörde des ihm zugewiesenen Forst- aussichtSbezirkes in den forstlichen Angelegenheiten nachzukommen, an jede derselben mündlich oder nach Umständen schriftlich Bericht und Gutachten zu er statten und auch ohne Aufforderung die sich als noth wendig ergebenden Anträge zu stellen. Die Aufforderungen hiezu haben die außerhalb des Standortes des ForstkommiffärS gelegenen

, in welcher die Besichtigung in jeder einzelnen Gemeinde vorgenommen wird, ist in der Regel der Gemeindevorstehung und durch diese den einzelnen Waldbesitzern bekannt zu geben, und sind sowohl die Gemeindevorstehung als die Waldbe sitzer und bei unaufgetheilten Gemeindewäldern die mit deren Bewirthschaftung betrauten Organe (Forst adjnnkten) zur Waldbegehung einzuladen. Von der vorzunehmenden Bereifnng hat der Forst kommissär vorher die betreffende politische BezirkS- Behörde zu verständigen und mit derselben womöglich

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