und den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. K. K. Landgericht Stein am Ritten. LengmooS, den ss. Dez. >334- Hochleiter, Landrichter. 2 Edikt. Schon am S. November >822 ist Sibilla, geborne ^?naus, WilweHainz zu Tschatschen, GemeindeKappl, im Thale Patznaün, ohne Hinterlassung einer letztwilli gen Anordnung verstorben. Zu deren Nachlaß ist unter andern auch derselben Sohn Jngenuin Hainz als gesetz licher Erbe berufen. Da nun dessen Aufenthalt diesem Gerichte
unbekannt ist, so wird derselbe hiemit aufgefordert, binnen Jahres frist sich bei diesem Gerichte zu melden, und die ErbSer- klärung um so gewisser anher einzustellen, als widrigens nach Verlauf obiger Frist die VerlassenscbastS-Abhand- lung der Sibilla Knaus auch ohne dessen Erscheinen mit dein für selbigen in der Person des Simon Lavner, Bauersmann zu LangetSthei, aufgestellten Kurator und den übrigen sich ausweisenden Erben nach Vorschrift ge pflogen werden würde. K. K. Landgericht Landeck
, Libsr und Joseph Wille von Ser- sanS, dieß Gerichts, weder selbst erschienen sind, noch das gefertigte Ami auf eine andere Weise von ihrem Le ben oder Aufentbalie in Kenntniß gesetzct haben, so wer den dieselben auf weiteres Anlangen ihrer gzsetzlichcn Erben hiemit als todt erklärt. K. K. Landgericht Ried, den i i.Dez. »33/,. Ofner, Landrichter. 2 Vom k. k. Landgerichte Dornbirn wird durch gegen- wäriigeS Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ' . ES sey von dem Gerichte
zu machen gedenken, aufgefordert, ihre Erb rechte binnen einem Jahre um so gewisser bei.die'em Ge richte als Abhandlungsinstanz anzumelden, und sich ge hörig auszuweisen, als widrigens diese Verlassenschaft mit dem aufgestellten Kurator und den sich ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze verhandelt werden würde.' K. K. Land- und Kriminal - Untersuchungs - Gericht Brixen, den >3. Dez. 1834. Jgnaz Theodor v. Preu, Landrichter. 3 Edikt. Vom k. k. Landgerichte Landeck wird auf Ansuchen der Nolhbuig
Juen'schen Erben aus dem Thale Patz naün hiemit Jedermann, dsr auS waS immer für einem Grunde an das Vermöaen der Nolhburg Juen, gewese ne Witwe des Joseph Ladner von TrautmannSkinden, einen Anspruch zu machen gedenkt, aufgefordert, sein dießfälliges Recht bei der auf den 3c». künftigen MonatS Jänner, Vormittags y Uhr, in dießgerichilicher Kanzlei angeordneten Tagsatzung um so sicherer darzuthun, als widrigens der Rücklaß nach §. 8,4 b. G. B. vertheilt werden würde. K. K. Landgericht Landeck, den ib. Dez