, mit dem LehrbefähigungSzeugnisse, mit 2 C d i V t. Nr. 4V39 Dem MathtaS Hummel von Neßlwengle, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird bekannt gegeben, eS sei am 23. März 18d7 in Gätting Josef Fuchs mit Hinter-' lassung 2 Codictlle gestorben. BlS gesetzlicher Erbe wird Mathias Hummel aufge-' fordert, binnen Jahresfrist von dem un/en gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die ErbS» erkiärung anzubringen, oder aber einen Bevollmächtigten namhaft zumachen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben
. 2 Grbeuvorrufungs-Edikt. Nr. 1403 Von dem k. k. Bezirksgerichte Fügen werden die ge setzlichen Erben deS den 13. April 1887 verdorbenen Simon Mang, Inwohner zu Thunstatt am Hartberge, aufgefordert, bininy. e i n e m, Jahre. von dem unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k..Bezirk/Z., gerichte zu Melden, .i-ny,,stirer Ausweisung tbres .gesftz- lich^n Erbrechtes thre ErbSeriiärung anzubringen, wivrigenS dje Vtrlassenschaft mit jenen, die sich. erbSerklärt haben,, verhandelt
und ihnen eingeantwortet, der nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, dle ganze.Verlassenschaft vqm Sta-zte als erbl?S eingezogen, wü^de, und de^ sich all- fällig später meldenden, Erben thre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. 6?. Bezirksgericht Fügen den 9. Seplember 4887. Preu. 109