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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 3 di 18
Data: 15.04.1921
Descrizione fisica: 18
befristeten Bekenntnisse unbedingt begonnen werden mußte, wesentliche Aenderungen und Er gänzungen, teils zu Gunsten, teils zu 'Ungunsten des Abgabepflichtigen getroffen wurden. Die wesentliche Neuerungen derselben sind folgende: Ruhende Erbschaften: 1. Nach dem V.-A.-G. wären bekanntlich ruhende Erbschaften ohne Ausnahme gleich dem Erblasser zu behandeln gewesen. Die obzitierte Novelle trifft nun aber die Bestimmung, daß ruhende Erbschaften nur dann, gleich dem Erblasser zu behandeln sind, wenn die Erben

nicht bekannt oder wenn sich im Zeitpunkte der Bemessung nicht feststellen läßt, wie sich die Aufteilung auf die Erben vollziehen wird. Nur in solchen Fällen wird vorläufig die ruhende Erbschaft gleich dem Erblasser behandelt, wobei jedoch Verbindlich keiten der Verlassenschaft, Vermächtnisse und Pflichtteile als Schulden der Verlassenschaft und als Forderungen der Berechtigten anzusehen sind. Werden die Erben oder die Art der Aufteilung des Nachlasses erst später, jedoch innerhalb von drei Jahren

nach dem Stichtage bekannt, so haben die Erben binnen 30 Tagen die Anzeige an die Steuerbehörde zu erstatten. Die Erstattung der Anzeige durch einen von mehreren Erben gilt auch für die Miterben. Jü einem solchen Falle hat eine Berichtigung der Veranlagung der Erben nach Maßgabe ihrer Abgabepflicht und der Höhe ihres Vermögens unter Einrechnung des Erb teiles nach dem Stande vom Stichtage stattzu- sinden; den Erben ist die auf ihre Anteile ver hältnismäßig entfallende, von der Verlassenschaft bereits entrichtete

Abgabe in ihre eigenen einzu rechnen; ein Mehrbetrag, der aus der Erbmasse geleistet wurde, ist zurückzuerstatten. Was die Bekenntnislegung anbelangt, so ist für alle am Stichtage und auch am 31. Jänner 1921 noch nicht eingeantworteten Verlassenschaf- ten, die bei einem österreichischen Gerichte abge handelt werden, ein besonderes Bekenntnis zu legen. Die Erben sind unter Angabe ihrer An teilsberechtigung genau zu bezeichnen. Außerdem haben die Erben ihre Erbteilsforderungen unter genauer Bezeichnung

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 17.10.1941
Descrizione fisica: 4
, können grundsätzlich ein eigenhändiges Testament nicht errichten. Doch auch hier gilt eine Ausnahme für Wehrmachtangehörige im mobilen Verhältnis. Im Testament kann der Erblasser einen oder mehrere Erben einsetzen, die dann anteilig am Nachlaß beteiligt sind. Er kann ferner durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensteil (z. B. ein Haus, Bargeld ufw.) als Vermächtnis zuwenden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen (Testament

, Erbvertrag) etwas anderes bestimmt hat. Gesetzlich Erben sind die Verwandten und der Ehegatte des Erblassers. Die Verwandten werden hierbei in gewisse Klassen eingeteilt. Erben der ersten Ordnung sind die Nachkommen, also Kinder, Enkel, Urenkel usw.; Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister, Nef fen und Nichten; Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten, Vettern, Basen usw.; Erben der vierten

Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Im Recht der Alpen- und Donaugaue sind die Nachkommen der Urgroßeltern nicht mehr Kraft Gesetzes, sondern nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Erblassers erbberechtigt. Erben einer näheren Ordnung schließen die Verwandten einer ent fernteren Ordnung aus. So schließen z. V. die Kinder des Erblassers dessen Eltern aus. Kinder erven zu gleichen Teilen; lebt ein Kind zur Zeit des Erbfalles nicht mehr, so treten seine Nachkommen an seine Stelle

(Erbfolge nach Stämmen). Der Erbanteil des überlebenden E h e g a t t e n ist verschieden hoch, je nachdem mit welchen Verwandten er als Erbe zusammentrifft. Neben Erben der ersten Ordnung (also Kindern) erbt er ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung oder neben Großeltern die Hälfte des Nachlasses. Sind weder Erben der ersten und der zweiten Orü- irung noch Großeltern vorhanden, so erhält er die ganze Erbschaft, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat. Ein unehe liches Kind

ist gegenüber der Mutter wie ein eheliches erbberechtigt. Gegenüber dem Vater steht ihm kein Erbrecht zu, es behält aber seinen Unterhaltsanspruch, den es auch gegen die Erben des Vaters geltend machen kann. Die anscheinend von feindlicher Seite ausgestreuten Gerüchte, daß eine Beschränkung der Verwandtenerbfolge 'bevorstehe oder geplant sei, entbehren, wie uns von zuständiger Stelle bestätigt wird, jeder Begründung. den zehn britische Bomber eingesetzt, die die Dörfer und Städte bombardieren

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Der Bote für Tirol
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Pagina 26 di 28
Data: 28.03.1839
Descrizione fisica: 28
, 25. — Jutz «atharina , Siealltaten. 146,147. ' «aßlatcr Anna, Weinleite, 134. — Kausnianu Franl und Rosina, Mobilien, lil. — Kern Klara, Anwesen, ,9 — Kircher Maria, Behausung» 103. — KirchstStter Johann, Acker, 59. — Kompideller Franz, Realität, 186. — Freu» ter Johann, Realitckten, S2. Labner Georg, Realitäten, 13«. — Laicharding Marianna p, Acker, 78. — Lampachersche Erben, Anna, Realitäten, 83 — Lantinger AloiS, Realität, 185. — Leiß Severin, Rea litäten, 25 — Lindebner Georg, Realitäten, 126

, 2>6. Margreiterschen Erben, Johann/ Realität/ 78. — Markt Franz/ Realitäten/ «l. — Maurer Martin/ Erben, StaatSschuldverschreibunqen und tirolisch.ständische Obliq». Uvnen, 147. — Mayer Maria Katharina/ geb. Juv/ Reali täten/ >47- Mayrhofersche Erbe»/ Anna, Realitäten, «>. Netzer Anna Maria, geb. Schappler, Realitäten/ 126. Oberlechner Michael, Mobilien/ I6V. - Oettl Jakob/ zwei Wiesen/ 1^4. Pardatscher DominiknS/ Realitäten, 185- — Pardatscher Va lentin, Realitäten, 172. — Paßler Thomas, Realitäten, 185. — Pedoth

, Realitäten, 146. — Stainer GervaS, Rea litäten, 26. — Sterzingerr Joseph, Realitäten, 135 — Stockner Joseph, Realitäten, 41; Widerrufung derselben, 52. Tanner Maria, geb. Äußerer, Realitäten, V4. — Trenkwal» der Johann, Realitäten, 160. — Tschofen Joseph Anton und Maria Katharina, geb. Bargehr, Realität, 173. — Tschon Franziska, geb. Fuhrmann, Behausung, 216. Ulmer Maria Anna, Realitäten, 12. — Unterweger Anna, geb. Lampacher/ Erben, Realitäten, 83. 125; der Brodbank und der damit verbundenen Spezerei

. —Almberger Johann, 135. Bachniann Christian, 135. — Bayer Jakob, >04. — Berger Johann, 5. — Beyrer Philipp, VerlassenschaftSgläubigcr, 42. — Bosch Paul DominikuS, 194. — Brunner Frani, Erben, 43. Coll Mathias- 60. — Corazza Franz, 4^. Eisenstecken Valentin > Verlassenschaftsgläubiger, I6i- — Elsensohn Gabriel, Erben, 161. Fischer Joseph Nikolaus, 93. — Freising Maria Therese v., Erben> 194. Gasser Helena, Erben, 11. — Gerosa Dominik, 146. — Gerstner Antonia v., VerlassenschaftSgläubigcr, >35. — Gorser

Joseph, 161. — Graf Jakob 173. Sämmerle Paul, >87. — Auber Johann Baptist, Verlassen- schastSgläubiger, 12. — Huber Johann Kaspar, 53. Äammcrlander Maria Therese v.,,geb. v. Freising, Erben, 194. — Kühbacher Mathias, Erben/ 43. Lohr Katharina, Erben, 206. Majoni Katharina, Erben, 79. — Mairhofer Johann, liZ7- — Marksteiner Georg, 161. — Maßt Georg, Erben, 5 — Mathis JgNaz, 1S4. — MeuSburger Jvdock, 218. — Molt Gertraud, Erben, 53. — MooSbrugger Peter Anton, Der- lassenschaftsgläubiger, 104

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 13.04.1931
Descrizione fisica: 8
im Sozialis mus und den Menschen Lebensglück und Lebensfreude brin gen kann. Kavital ohne Besitzer. Private und öffentliche Stellen suchen Erben. — Wie Erb schaften entdeckt wurden. — Ein vergessenes Vermögen. M. In Paris wurde vor einiger Zeit eine „Erbensuch- Gesellfchaft" gegründet, die mit den tüchtigsten Anwälten arbeitet und ihre Agenten in der ganzen Welt herumschickt. Sie will sich in den Dienst all jener Ansprüche stellen, die zwar einige Aussicht auf Erfolg haben, deren Verfechter

selbst aber zu wenig Geld haben. Sie finanziert also zunächst denjenigen, der die Ansprüche stellt, denn es gilt in vielen Fällen, kostspielige Prozesse durchzufechten, bevor man in den Genuß einer großen Hinterlassenschaft kommen kann. Von dieser Pariser Gesellschaft war bereits die Rede, als in Berlin der große Prozeß des Millionärs Loeske durchgefoch- ten wurde. Diese Erbensuch-Gesellschaft betreibt gegenwärtig zwei große Recherchen. Die eine geht nach den Erben des verstor benen amerikanischen Millionärs

Horowitz, dessen Nachkom men irgendwo in Ungarn oder Pumänien sitzen, und die andere nach den Erben eines gewissen Berstein, der 1870 in Cleveland starb und die Kleinigkeit von 70 Millionen Dol lars hinterlassen hat. Große Vermögen haben oft ihre Schicksale. Sie sind manchmal ebenso dunkel und abenteuerlich wie ihre Her kunft. Besonders im kapitalistischen England, dem klassi schen Lande der durch Generationen weitervererbten Niesen vermögen, spinnen sich oft Sagen und Legenden um ihre Entstehung

. Auf diese und andere Weise gelingt es dann oft. den unbekannten Erben nach langer Zeit ausfindig zu machen und ihn in den Ge nuß des aus ihn wartenden Vermögens zu setzen. Von diesen Auffindungen sind recht viele der Oesfentlichkeit bekannt ge worden. Ein Mann, der die Liste der Chancery Division durch blätterte. stieß dabei auf einen ungewohnten und fremdarti gen Namen, den jedoch einer seiner Nachbarn trug, der stets behauptete, daß er der einzige dieses Namens sei. Aufmerksam gemacht, begann der Träger dieses Namens

, war ein Aufruf nach den Erben eines fernen Verwandten von ihm. Durch diesen glücklichen Zufall wurde er Besitzer eines Vermögens von 40.000 Pfund Sterling. Ein anderer, der unter einem ebenso glücklichen Stern geboren war, kaufte eines Tages einen Hering, der in Zeitungspapier eingeschlagen wurde. Beim Auspacken fiel sein Blick auf eine Aufforderung, nach der sich die Erben nach einem Verstorbenen seines Namens melden sollten. Er hat es jetzt nicht mehr nötig, Heringe zu essen. Wohl der seltsamste Fund

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 20.02.1926
Descrizione fisica: 16
1991 mit einigen Nachträgen. Einige Anordnun gen darin verdienen, daß man sie angibt. Als Erben hat Franz Joses seine Töchter Gisela und Marie Valerie und seine Enkelin Elisabeth (Tochter des einstmaligen Kronprin zen Rudolf) zu drei gleichen Teilen eingesetzt. Der Grund besitz (die Güter Rorregg, Gutenbrunn, Persenbeug und Petersberg) sollte die Marie Valerie evhalten, wofür sie den zwei andern Erbinnen ein Drittel des Wertes auszuzahlen hätte. Dre Villa in Ischl am Jatnzen wurde der Marie

, für eine bestimmte Zeitdauer zuge sicherten Spenden, Gnadengaben, Pensionen, Studien- und Erziehungsbeiträge, Lebensrenten und dergleichen sind bis zum Ablauf jener Zeitperiöde. für welche sie zugesichert wurden, von Meinen Erben fortzuentrichten, während alle nicht an eine bestimmte Bezugsdauer gebundenen Leistun gen dieser Art mit Meinem Ableben auszuhören haben. Zur Sicherstellung dieser Zahlungen haben Meine Erben aus den ihnen zufallenden Erbteilen nach Verhältnis ihres Evbanspruches

'bei der Generaldivektion Meiner Fonds ein Kapital in zinstragenden Papier-Wertessekten zu erlegen, dessen Zinsenerträgnis zur Deckung obiger Leistungen aus reicht. Nach Maßgabe der Reduzierung dieser Leistungen sind die srei'werdenden Quoten des Bedeckungskapitals den Erben nach Verhältnis ihrer Eigemumsansprüche zur freien Verfügung auszusolgen." Nur nicht zu wohltätig sein, das hat der Herr Kaiser den Erben mit der „Reduzierung dieser Leistungen" ans Herz gelegt! . . . Nicht uninteressant ist noch, daß der alte

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 10.12.1935
Descrizione fisica: 6
findet auch auf der Gegenseite statt, also auch bei den Erben und Legataren oder Beschenkten. Artikel 2 der Beilage B bestimmt eine Er höhung für die Gruppe A (Schenkende und Verstorbene, ledig und über 30 Jahre) von drei Zehntel; für die Gruppe B (Schenkende und Verstor bene, verheiratet, aber ohne Kinder) von zwei Zehntel und für die Gruppe E (Schenkende und Verstor bene mit einem Kind) von einem Zehntel der gegenwärtigen Gebühren. Die gleiche Erhöhung tritt auch auf der Gegenseite ein. Praktisch

den einzelnen Erben, als auch zwischen Erben und Legatare. Das bedeutet ferner», daß die Finanz für die Einhebung dieser Gebühren sich ausschließlich an die betroffenen Personen zu halten hat. (Notaro vom 31. Oktober 1933, Nr. 3N-Zl). Die Bemessung dieser höheren Gebühren hat zu ersoigsn nach dem Familienstand« zur Zeit des Erbansallcs resp. zur Zeit der Schenkung oder bei bedingien Verträgen im Zeitpunkte der Ersüllung derselben. Für die Anwendung resp. Nichtanwendung dieser höheren Bemessung

ist es notwendig, daß der Nachwße»meldung resp. dem «chenkungsver- trage die Geburtsscheine und der Fami'.ienaus- lveis s»wol>l des schenkenden resp. Verstorbenen, als auch der Erben oder Beschenkten beigeschlossen wird, um den Verwandtschaftsgrad nachzuweisen. In Ermangelung dieser Papiere hat sene Ne. messuno slattzusinden, welche für den 6l?ai am vorteilhastesten ist. IekFsiSgelte Trapper' Das Flugzeug erobert den kanadischen Norden. -» fliegende Goldsucher-Expeditionen in einem Sommer. --» Auch drüben

hat, so daß es sich um einen Fall von „Verheirateten ohne Kinder' handelt; insge samt beträgt hier die Erhöhung drei Zehntel. Beispiel 4. Schenkung oder Nachlaß von Personen mit einem Kinde zu Gunsten eines Be schenkten oder Erben, der über 30 Jahre alt, ledig und ohne Kinder ist: Erhöhung von vier Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Schenken den oder Verstorbenen und drei Zehntel von Seiten des Beschenkten oder Erben. Beispiel S. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde zu Gunsten des Wit wers

oder verheirateten Person ohne Kinder: Er höhung von drei Zehntel, und zwar: ein Zehntel von Seiten des Erblassers oder Schenkenden und zwei Zehntel von Selten des Erben oder Be schenkten. Beispiel k. Schenkung oder Erbschaft von Personen mit einem Kinde: Erhöhung von zwei Zehntel, und zwar: ein Zehntel für den Schenken den oder Erblasser und ein Zehntel für den Be schenkten oder Erben. Bei diesen Erhöhungen Ist hervorzuheben, daß der Artikel 3 der Beilage B ausdrücklich be stimmt, daß diese Erhöhungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 13.03.1908
Descrizione fisica: 8
, noch Terror von oben kann das Leben töten, das aus den Tiefen des Todes emporquillend, in Erinnerung an die Kraft, an die mutvolle und opferbereite Kampfes lust, die vor sechzig Jahren den Absolutismus ins Wanken, ja vorübergehend zum Sturze brachte, jene, die als Erben des Revolutionsjahres den Kampf für Recht und Freiheit zu Ende führen wollen, mit neuem Kampfesmut, mit Begeisterung erfüllt. Tenn es ist nicht bloß die Erinnerung, die uns mit den Märztagen verbindet; dieselbe Kraft, derselbe mutige

die Kämpfer für Freiheit und Gleichheit gesehen, dieselben Ziele, die damals den Helden voranleuchteten im.Freiheitskampfe, leuchten uns als den Erben des Revolutionsjahres voran und beseelen uns mit Leidenschaft zu jedem rangzweck, nämlich zum Werfer zurückzukehren, erreichen. Das Wesen des Bumerang besteht darin, daß dieses zweischenklige, knieförmig ge bogene Holz, nachdem es mit dem rechten Arm heftig horizontal vorwärts geschleudert ist, einen weiten Bogen beschreibend, zum Werfenden zu rückkehrt

ist ein ganzer Sieg den Erben des Jahres 1848 noch nicht beschieden. Noch herr schen in den Landtagen und den Gemeinden Cliquen, gewählt durch ein engherziges Wahl recht. Noch ist die Preßfreiheit der subjektiven Auffassung des Staatsanwaltes anheimgestellt, noch heißt das Vereinsrecht Polizeigeist und die Freizügigkeit Schubkarren. Aber das Bollwerk aller dieser vormärzlichen Einrichtun gen, das Privilegienparlament, ist gefallen und mit dem ist dem Volke der Weg in die Zukunft geebnet— Und die Helden

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 6 di 16
Data: 12.11.1936
Descrizione fisica: 16
tiroler Banervzeitvng' Dormersttrg, den 12. November 1S36. Sette 6. Nr. 46. Der Nie KeiWr. Von Wolfgang Kemter. Auf Einladung des Notars hatten sich eines Tages in feiner Kanzlei die Kinder und Erben des vor wenigen Tagen verstorbenen Reithofbauern von Seebach eingefun den, um von der beim Notar niedergelegten letztwtlligen Verfügung ihres Vaters Kenntnis zu nehmen. Auf der einen Seite faßen .die beiden Töchter, Lud milla und Franziska. Zwei schlanke Gestalten mit blassen verwelkten Gesichtern

mit den glanzlosen, blutunterlaufenen Augen zeigte die bekannten Züge des beim billigsten Fusel angelangten Gewohnheitstrinkers. Kaspar war ein Spätling. Nachdem die Neithoferin ihrem Manne vier Töchter geschenkt hatte, von denen zwei nach der Geburt starben, gab der Reithofer jede Hoffnung auf einen männlichen Erben auf. Nach zehn Jahren aber geschah das Unerwartete doch noch. Die Neithoferin wurde noch einmal Mutter und diesmal war es ein Knabe. Wohl starb die Bäuerin nach langem Siechtume zwei Jahre später

, aber der reiche Hof hotte einen Erben. Von Schwestern und Dienstboten, ganz besonders vom Vater, verhätschelt und verzogen, wuchs der kleine Kaspar auf. Er hatte noch nicht das schulpflichtige Alter erreicht, da war er der wirkliche Herr auf dem Reithose, um den sich alles drehte, dessen Wunsche erfüllt werden mußten. Früh schon zeigten sich bei dem Knaben allerhand ungute Eigenschaften: ein Hang zum Faulenzen, zum Herumstrolchen, zu dummen Streichen und zum Lügen, ja sogar zum Stehlen. Die Schwestern mahnten

: der eigene Sohn. Der Notar hatte einem Schranke ein verschlossenes Kuvert entnommen und ließ sich wieder an seinem Schreib tische nieder. Er warf noch einen prüfenden Blick auf die Erben, räusperte sich ein wenig und begann dann, nach dem er den Briefumschlag geöffnet hatte: „Ihr Herr Vater hat vor zwei Jahren vor mir fol gendes Testament errichtet: Ich, Johann Nepomuk Neit- hofer, Neithofbauer in Seebach, bestimme für den Fall meines Ablebens: Der Reithof samt allen Wiesen, Weiden Aeckern und Wäldern

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Pagina 243 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
La Ram Carolina, Eärtnersfrau. 10 Schüler Heinrich, Eisendreher. 12 Kirchcbner Josef, Schlossermeister. 14 Hirzinger Johann, Fiaker. 15 Verein zum Wohle der männl. Arbeiterjugend. 16 Margreiter Karl, Gastwirt. 17 Teutschmann Josef, f. f. Evidenz-Assistent/ 23 Euggenberg Anton v., Erben, G. m. b. H. 34 Gähner Joses, S-B.-Kondntteur-Zugsführer. 36 Stowasser Wenzel, C.-B.-Oberkondütteur i. P. 36a Kaiser Ferdinand, St.-B.-Wagenmeister. 36b Brandi Josef, S.-B.-Torwächter. 36c Wild Karl, S.-B.-Dreher

„fürstl. Spiehbrechen' statt, hieh von Löwenhaus abwärts Kaiserstrahe, von Löwenhaus bis zur Burg Löwenhausallee, wurde 1719 mit Bäumen bepflanzt. 1 K. u. k. Hof-Verwaltung (Hofburg). 3 K. u. k. Hof-Verwaltung (Reitschule). 4 Innsbrucker Stadtgemeinde (Ctadttheater). 5 K. k. Finanzverwaltung (Altes Zollgebäude). 7 Pötsch's Franz, Brauereibesitzer. Erben. 8 K. u. k. Hof-Verwaltung (Hofgärtner-Wohn.). 9 Pötsch Franz, Brauereibesitzer, Erben. 13 Panorama der Schlacht am Berg Jsel. 14 Pötsch's Franz

, Brauereibesitzer, Erben. 15 Bahnhof „Hungerburgbahn'. 16 Pötsch's Franz, Brauereibesitzer. Erben. 30 Spängler Alois, Militärbüro-Jnhaber. 34 Kästner Johann, Dr. Zahnarzt. 36 Weth Josef> Spenglermeister. , 40 Verein der barmh. Schwestern (Mutterhaus). Richard R)agner-§traHe. 0—5 25. Oktober 1906. Deutscher Dichter und Tonsetzer, geb. 22. Mai 1813 zu Leipzig, gest. 13. Februar 1833 zu Venedig, begraben in Weimar. 2 Evangelische Kirchengemeinde. 4 Evangelische Kirchengemeinde. ' 5 Ringler Arthur. Architekt

Kreszenz, geb. Mangold. 3 Pauling Guido, Fabriksdlrektor. 4 Mangold Agathe. Marceline. Jofefine, Emil und Banmann Kreszenz, geb. Mangold. 5 Schrott Anton, k. k. Finanz-Sekretär. 6 Kapuziner-Konvent (Kloster). 7 Ereil's Julius Erben. 8 K. k. Landwehr-Verwaltung (Rettende Division der Tir. Landesschützen). 9 Theuerl Marie. Witwe, Private. 10 Reisch Josef, Wachszieher. 12 Verein der Kreuzschwestern. ■ T 13 Stadtgemeinde Innsbruck (Handelsakademie). 14 Zimmeter Kunibert, Mitbesitzer der Tir. Etas- melarei

und Mosaikanstalt. . 18 Lüthi Julius,- Fabrikant tn Kufstem. 22 Schardinger Johann. Privatier. Erben. 24 Thurn und Taris, Graf, Ferdinand, Erben. 28 llnterberger Anna, geb. Stuefer, Kunsthändlers witwe. „ , 30 Baur's Hans Erben. 32 David Gabriele Maria, Oberstensgattin. 40 Erler Josef, t. k. Hofrat i. P. und Gemeinderat. Schiölachstraße. 4—4 4. Dezember 1903, zu Ehren der Crzellenz Frhr. v. Cchidlach, t. t. Feldmarschalleutnant, gest. 29. Mai 1907 : Wohltäter der ehem. Gemeinde Willen. 3 Fritz Anton

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