. Die österreichischen Zollsätze wurden mit 3 Goldkronen sür Agrumen, 5 Gold kronen sür feines Tafelobst, 8 Goldkronen sür Psirsiche festgesetzt, während Frühkartosseln zollfrei eingeführt werden dürfen. f) Die Holzbewirtschaftung erhält Oester reich aufrecht: doch hat es die Aussuhrgebühr für Rundholz und Sägcwore von S auf 4 Goldkronen ermäßigt. Die Nachrichtenagentur „Brenner', Inns- brück, meldet: Rom, 30. April. Der österreichisch^italr:» nische Handelsvertrag enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen
über 13 Grad Alkohol. Solche Weine produziert Südtirol in verschwindendem Aus maß. Diese Begünstigung kommt also für un ser Land nicht in Betracht. Jedoch wird der ganzen Provinz Trient (in der Meldung der Agentur Brenner, welche über Innsbruck be dient wurde, heißt es: Südtirol-, so sehr wir wünschen, daß diese Meldung der Wahrheit entsprechen möge, müssen wir doch fürchten, daß die Meldung unseres Korrespondenten aus Rom die richtige ist) ein Ausfuhrkontin- gent zum Zollsatz von 3V Goldkronen im Ausmaß