Gemeind« erliegenden Tarife Einsicht nehme». Tarife in Bolzano Mr wollen ia*r noch beispielsweise 5 äc T arifsätze, welche sich auf Neubauten, Zu rück» Aufbauten im Gemeindegebiete Bolzano beziehen, an-g^en rmd Mitteilen, welche Gebäude nach dem Tarife als Luxus- bauten, welche als bürgerlich« Wohnhäuser und welche als Vollswoh-mmgen betrachtet werde«. Als Luxusbanten werden (abgesehen von jenen Bauten, welche infol-ge der Kostbarkeit der verwendeten Baumaterialien, der inneren Einteilung
Beobachtungen auf der Reise; wir glauben, wenn seine Ratschläge im Rahmen des Möglichen beachtet wür den. hätte davon Italien nicht nur mora lischen. sondern auch materiellen Vorteil, indem alles, was dem Reisenden das Reisen angenehm macht, den Zuzug von Fremden ins Land zu verstärken geeignet ist. Die Zuschrift kantet: Be «kt«. 16. Juni 1930.» Verehrt. Redaktion der „Dolomiten', Bolzano. Ich lese in der „Dossischen Zeitung' vom 11. Juni, daß die „Dolomiten' einige Aen- derungen in Bezug auf Reiseverkehr
. Ferner: In dem beliebten Tageszuge von Berona nach Norden befinden sich nur die i t-edrunta» direkten Wagon nach München- «ab nach Berlin. Diese sind vom Anfang an über füllt. Wer an irgend einer der Stationen zwischen Verona und Bolzano einfleigt, be kommt darin keinen Platz und muß in einem der Wagon „Botzano' Platz nehmen. In Bolzano angekommen, ist der Reisende be müht, einen Wagen zu finden, der nach München fahrt. Man steigt mit allem Gepäck aus, um dann zu finden, daß der Wagen, den man eben
verlassen hat, doch nach Mün chen wetterfährt und daß inzwischen andere Reifende die Plötze, di« man eben verlassen hak, besetzt haben. Auch hier sollte es durchaus möglich fein, die Reisenden, rmd zwar vor der Ankunft in Bolzano zu informieren, daß sie ruhig in ihrem Wagen bleiben können. Weiter: Hat man das Glück, zu wissen, -daß das Gepäck in dem Zuge revidiert wird, so hat man das zweifelhast« Bergungen, sich durch die Korridore der vollgepackten Wagen durchzudrängen: die Korridore sind oft
-Vidierung bet Gericht. Bekanntlich tritt mit 1. Juli d. I. das ita- lienische Handelsgesetz in Kraft. Es müssen daher die Geschäftsbücher zur Bestätigung und Vidierung dem Gerichte vorgelegt wer den. Die Kaufleute werden daher auf merksam gemacht, daß es in ihrem eigenen Interesse liegt, ihre Geschäftsbücher zu diesem Zwecke schon jetzt dem Tribunal in Bolzano (Zimmer Nr. 63) vorzulegen, da mit 1. Juli der Andrang ein großer sein und somit die Erledigung sich daher ver- zögern dürste. Dshano unö