— 146 allen Rechten und Ehren. Auch ist sein Lehen der Hof im Thal, Gut Ober- und Niederleiten, Berg, Sel, Untermies, Stein, Grub, Glatzhube,Hcllhube, Moos, Pfarring/) Faistenau, Schengrub, Wigthal^), Krainthal, Grmtbichl, Lehen, Ried, all am Angerberg und die Güter am Rietenberg. Die gaben ihm die Herzoge jetzt mit Leut und Gilt und Dienst zu ewigen Eigen und Gottesdienst für sich und seine Erben, ausgenommen das Gericht und die Herrschaftsverwaltung, die als Lehen von Bayern bei der Kundlburg
in Bayern einigen sich über ihre Erbteilung nach Stefan des Aeltern Tode. Bei dieser Teilung war auch zugegen Hans Jägermeister?) 1381 (am Peter und Paulstag, 29. Juni Zu München) Herzog Stefan verbietet allen Städten und Märkten, Eigen leute das Klarissinnenklosters zu München am Anger als 4 ) f. o. es gib in der Nähe. ®) Statt dessen oben Endthal. 6 ) B.iO.Ä. 55 f. unten. 7 ) In verschiedenen angeführten Urkunden vergl. Jägermeistermesfe. *) R.K1.A. n. 58. 9 ) Lang Reg. rer. boic, IX. 333.