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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 512 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
im IS. Jahrh. als zweite lf. Abgabe der Wechselgewinn, kurz „Wechsel' kommt (f. oben S. 957). Oft wurde die Fron auf den 19. oder 20. Star als sog. halbe Fron ermäßigt,f) selten gar auf den 30.;ff) in berücksich tigungswerten Fällen wurde Fronsreiheit auf ein Jahr oder eine Reihe von Jahren bewilligt,fff) oder eine bestimmte Menge Erz fronfrei gelassen.*^) *) Jeder Gewerke (vurhe) hat 2 Talente (Pfund), der Schaffer (xaffar) ebensoviel, der Wäscher (wassar), welcher für sich wäscht, 2 Tal

, 268, 332. Auf 5 Jahre ebenda 179, 217, 315, 370. Auf 15 Jahre ebenda 365, auf 16 Jahre ebenda 383. ' *f) 500 Star ebenda 194, 800 Zentner ebenda 375, 1000 Star ebenda 194, 500 Kübel auf 10 Jahre ebenda 251. §18 _ m7 _ ®en großen oder schweren Wechsel (um die Mitte des 16. Jahrh. 1 fl. lr. von der Mark Brandsilber) trugen die Falkensteiner Gewerken so- Mge, als der Bergbau daselbst noch ergiebig war, den kleinen oder ringen s U ^' e Rattenberger und andere Gewerken.*) Nicht selten wurde er Wechsel

auf noch geringere Sätze ermäßigt,**) oder Wechselfreiheit sur eine Reihe von Jahren gewährt,***) auch völlige Wechselfreiheit war uicht selten.f) Für Kupfer wurde ein lf. Vorkaufsrecht nicht geltend ge- macht und daher kein Wechsel, wohl aber ein Zoll (auch „Kupferwechsel' genannt) erhoben, dessen Höhe 1 fl., später 2 fl. für den Zentner war, der aber gleichfalls ermäßigtff) oder ganz erlassen wurde.fff) Doch nicht bloß durch Ermäßigung von Fron und Wechsel, sondern auch durch Leistung von Geldzuschüssen

, ■ „Gnaden' oder „Hilfen' an die Gewerken förderte die Regierung seit K. Maximilians I. den Bergbau (f. oben S. 969) *f) Trotz dem wurden die Einnahmen von Fron und Wechsel vom einträglichsten Erz bergwerk am Falkenstein für dieZeit K. Maximilians bis auf 150.000 fl.*ft) jährlich geschätzt, zu Beginn der Regierung Eh. Ferdinands I. nach Abzug der Gnadengaben aus 100.000 ff., ini Jahre 1564 betrug infolge abneh mender Ergiebigkeit des Bergbaues und fortwährend steigender Hilfen das Erträgnis des Wechsels

zun, Teil schon kapita- listische Unternehmer, sie werden aber mit den persönlich arbeitenden Ge- *) Wölfstrigl 37, 59, 159, 183, 186, 225. Weil die Schwazer Schmelzer >n dem großen Wechsel schmolzen, genossen sie das Vorkanssrecht von Schnee- berger Erz und anderem Frischwerk Mei zum Silberschmelzcn) vor den Ratten- terger Schmelzern (Wagner, Corpus iuris metallici 151, XVII 3 von 150,). **) aus 20 Jr.: Wölfstrigl 224, 286, 287, 331; auf 15 Et. ebenda 186, ^87; auf 6 kr. ebenda 18, 51, 250, 331

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 261 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
und Wechsel'; erst nach Ablauf dieser Frist sollten sie bei etwaigem Gewinnüberschuß jene Abgaben in die landesfürstliche Kammer reichen.f) Die GeWerken der älteren „vereinigten Gesellschaft' dagegen wurden 1524 von Erzherzog Ferdinand zur Verantwortung vor. die Räte der niederösterreichischen Kammer zu Wien geladen, weil sie den dem Landes- fiirsten gehörigen Bach Jdriza zum Waschen der Erze gebraucht und den Wechsel nicht gereicht hatten. Es kam ein gütlicher Ausgleich zustande: die Gewerken zahlten

dem Erzherzog eine Pauschalsumme von 20.000 fl. rhein. und verpflichteten sich, demselben hiefür den 10. Zentner geschiedenen Erzes als Fron sowie von allem gewonnenen Quecksilber und Zinnober den Zentner oder 4. Pfennig als Wechsel zu entrichten.ff) Mit 1524 begannen die monopolischen Handelsverträge, welche die Gewcrken in Jdria betreffs ihres Quecksilbers und Zinnobers mit Augs- burger Großkaufleuten, den Brüdern Ambrosius und Hans Hochstetter und deren Mitverwandten (besonders Hans Baumgartner

Quecksilber Wiener Gewichtes*) sür 30 und ein Zentner Zinnober für 35 fl.**) Durch die Zustimmung Erzherzog Ferdinands wurde der Vertrag perfekt. Es wurden in vier Jahren zirka 15.000 Zentner Queck- silber und Zinnober geliefert; da der vorhandene Borrat 4062 Zentner betrug, so mußten jährlich 2700—2800 Z. (ungefähr 2400 Z. Queck silber und 400 Z. Zinnober) neu gewonnen werden.***) Die Einkünfte des Landesfürsten aus Fron und Wechsel betrugen von 1525—1535 jährlich nicht ganz 10.000, 1540—1559 nicht ganz

, a. a. Ò. HI/1, 252) und den von 156g an Hang und Langenauer in Augsburg. Der letztere Verkauf betraf 5000 Zentner Quecksilber, welche auf fünf Jahre verteilt zu liefern waren. Danach stellt sich die jährliche Produktion auf uur 1000 Zentner (Hitzinger, a. a. O. 24f.). ì) Huber, Studien über die finanziellen Verhältnisse Österreichs unter Ferdinand I. in: MJÖGF. V. Ergänzungsband, 193 f- Infolge des bereits einigermaßen merkbaren Verfalles des Bergwerkes fetzte der König 23. Juli 1539 den Wechsel aus den achten

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 473 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 938 — § 18 die Beherrschung des Geldverkehrs und von den einzelnen Umsätzen Pro- Visionen gesichert. Um sich nun von dem Zwang der Skontrationsver- bände zu befreien, setzten die Kaufleute in Italien und Frankreich auch ohne' vorhergehende Skontration auf den Wechseln, die sie in Händen hatten, ähnliche Giraten an, wie dies die Wechsler auf den Messen taten. Um 1600 versuchten Saufleute Wechsel durch wiederholte Girata weiter- zuübertragen, da sie durch die Girata einen neuen Wechsel

und die Kosten ersparten, welche die Vermittlung der Kampsoren bei der Wechsel- ansstellung verursachte. Da aber diese wiederholte Girierung die Kamp- soren in ihrem Erwerbe und die Messen in ihrem Bestände bedrohte, er- folgten überall Verbote derselben, auch das Privileg der Eh. Klaudia verbot solche Wechselbriefe strengstens. Wegen dieses Widerstandes gegen die „vielfältige Girierung' wurde Bozen ähnlich wie Frankfurt a. M. in der^FölMzeit-vom—Wechselverkehr gemieden.*) Durch das Privileg wurde serner

mußten die Gäste ihr Getreide _ *) F. M, Mayer, Die Ansänge des Handels und der Industrie in Sster- reich und die orientalische Kompagnie, 87. ?*) Bückling, 103f. Frh. v. Canstein, Lehrbuch des Wechselrechts, 22? Karl Adler, Wechsel I, in: HWStW. VII. ***) Fischer, Zwei Stritte um die Gültigkeit der Ländordnung 5ialls in Tnol aus dem 16. Jahrh., in: VJSchSWG. XIV, 445s. f) Das Niederlagsrecht, das Hall durch sein Stadtrecht von 1303 erhalten hat, beinhaltet keinen Verkaufszwang, doch kann sich daraus

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 544 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
. Das steuerfreie Noten- kontingent wird von 400 auf 600 Mill, erhöht und die Gewinnbeteiligung der beiden Staaten dahin abgeändert, daß die Dividendengrenze von 6°/« weg- fällt, aber nach Überschreitung der Dividende von 7°/„ der Anteil der beiden Staaten auf drei Viertel des Restes steigt. Die Bank wird verpflichtet, „mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß der im Kurse der ausländischen Wechsel .zum Ausdruck gelangende Wert ihrer Noten entsprechend der Parität des gesetzlichen Münzfußes der Kronenwährung

dauernd gesichert bleibt'. In der Tat hatte die Bank seit 1892 allmählich die Beherrschung des Devisenmarktes, die zur Aufrechterhaltung der Goldparität erforderlich war, erreicht. Im Durchschnitt stiegen die fremden Devisen nicht mehr als V2°/o über die Parität. Ende November 1913 belief sich der Notenumlauf der Bank auf 3.239,940.000 K, der Goldschatz derselben auf 1.228,979.000 X, die in Gold zahlbaren Wechsel aus 60,000.000 X, die Silbermünzen auf 253,475.000 1!. Als 1914 der Weltkrieg ausbrach

, war man dem rechtlichen Übergang zur Barzahlung wieder nahe, der Krieg machte diesem Plan ein Ende. Durch ksl. Verordnung vom 4. Äug. 1914 wurde eine Reihe von Artikeln des Bankstatutes außer Kraft gesetzt. Die Darlehen an die Regierungen wurden in drei verschiedenen Formen erteilt: 1. Lombarddarlehen (Darlehen gegen Handpfand) gegen Hinterlegung neugeschaffener Goldfchuldver- fchreibungen beider Staatshälften, insgesamt 2807-5 Mill. K. 2. Darlehen gegen Wechsel (eskontierte Wechsel, Warrants und Effekten), insgesamt

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