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Libri
Anno:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Pagina 94 di 547
Autore: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Luogo: Nördlingen
Editore: Beck
Descrizione fisica: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Lingua: Deutsch
Segnatura: 1035
ID interno: 184056
alle vertragsmässigen Rechte und 'Verbindlichkeiten eines States gegenüber andern Staten von Rechts wegen, weder im Ganzen noch im Verhältniss der Ausdehnung des Gebietes oder der Yolkszahl auf den abgetrennten Theil über, wenn gleich dieser Theil nun zu einem selbständigen neuen State geworden ist. Die alte Vertragsperson bleibt berechtigt und verpflichtet, der neue Stat ist weder Vertraggperson, noch Nachfolger jener Yer- tragsperson. Z. B. Die Vereinigten Staten von Nordamerika

sind nicht in alle Vertragsverhältnisse von Rechts wegen eingetreten, welche von den Königen von England zu der Zeit mit fremden Staten abgeschlossen worden waren, als die nordamerikamschen Colonien noch einen Theil des englischen Reiches bildeten. Ebenso tritt das Königreich Italien nicht ohne weiters in die sämmtlichen Ver tragsverhältnisse Oesterreichs mit andern Staten ein, an welchen auch die nord italienischen Provinzen mittelbar Theil hatten, so lange sie zu Oesterreich gehörten, sondern nur in diejenigen, welche sich örtlich

auf die Lombardei oder auf Venedig insbesondere bezogen, wie z. B. die Lombardische und Venetianische Schuld. Bei dec Abtretung von Venetien an Italien wurde nur diese Schuld und nicht zugleich ein Theil der allgemeinen Oesterreichischen Statsschuld von Italien übernommen. (Verhandlungen von 1866.) Ebenso wurde die von Frankreich an Deutsehland abgetretene Provinz Elsass-Lothringen 1871 von jeder Uebernahme der französischen Statsschuld frei erklärt.

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1872
¬Die¬ "Politik auf der Kanzel".- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 1)
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Pagina 157 di 163
Autore: Stock, Norbert / von P. N. St.
Luogo: Bozen
Editore: Selbstverl. des Vereins
Descrizione fisica: 24 S
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur<br />Riccabona von Reichenfels, Benedikt: Hirtenschreiben / des Hochwürdigsten Fürstbischofs von Trient [Benedikt Riccabona von Reichenfels], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 2 <br />Schneller, Christian: ¬Die¬ neuen Schulgesetze : ein Zwiegespräch zweier Schulfreunde in Tirol / von einem Abgeordneten des Tiroler Landtages, 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 7 <br />Schenk, Alois David: Beleuchtung der Briefe eines liberalen Stadtlehrers an einen Vorsteher, in Briefen an einen Freund / [Alois David Schenk], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 6 <br />Recept für die kranke Menschheit : (eine Pfingstgabe) / von J. C., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 3 <br />Stock, Norbert: ¬Die¬ Kerker der Päpste / von P. N. St., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 4/5
Soggetto: g.Österreich ; s.Katholische Kirche ; s.Politik
Segnatura: II 4.229
ID interno: 192710
die Dienstalters- zulage, auch die Funktionsgebühr sß. 57), davon wird die Ab fertigung oder Pension wie folgt bemessen. Die nach bestandener Prüfung in einer öffentlichen Schule noch nicht 10 Jahre thätigen Lehrer bekommen bei einer Dienstzeit unter 5 Jahren den anrechenbaren Jahresgehalt, von 5 Jahren und darüber den 1 ^jährigen Gehalt als Abfertigung. (§. 59), Vom 11. bis zur Vollendung des 15. anrechenbaren Dienstjahres werden die Lehrer mit ^ Theil, vom vollendeten 15. Dienstjahre ^ Theil, mit weitern

zurückgelegten 5 Dienst jahren jedesmal ^ Theil mehr mit dem vollendeten 40. Dienst jahre den ganzen Betrag des anrechenbaren Iahresgehaltes pensionirt. H. 60). Die Versetzung in den Ruhestand ist entweder eine dauernde, oder eine zeitweilige. (Z. 61). Ferner haben die Witwen und Waisen als Mitglieder des Lehrstandes nur dann auf eine Versorgung Anspruch, wenn der verstorbene Gatte und Vater selbst zu einem Nuhegenuß berechtigt gewesen wäre. (H. 62). Die Witwe bekommt bis zum noch nicht erreichten

Dienstjahre des Gatten eine Abfertigung von einen? '/» Theile des letzten anrechenbaren Iahresgehaltes, den vor dem Tode der Gatte genossen hat, A. 64) nach dem 10. Dienstjahre des Gatten gebührt der Wittwe eine Pension, und zwar V« Theil des letzten von dem Verstorbenen bezogenen, anrechenbaren Iahresgehaltes. (Z. 65). Für jedes Kind des Verstorbenen, welches die pensionsfähige Witwe zu pflegen hat,

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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1872
¬Die¬ Pusterthaler Bahn mit Anschluß an die Kärntner Bahn : ein Vademecum für Reisende auf derselben
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Pagina 41 di 59
Autore: Oberkofler, Anton / von Anton Oberkofler
Luogo: Wien
Editore: Verl. der k. k. priv. Südbahn-Ges.
Descrizione fisica: 55 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Pustertalbahn
Segnatura: II A-4.389 ; D II A-4.389
ID interno: 156767
Die Bewohner des Bezirkes Windischmatrei, 8498 an Zahl, welche in 1410 Häusern wohnen, und von denen 23 dem Handels- und 256 dem Gewerbestande angehören, sind slavischer Ab kunft. Anfangs des 7. Jahrhundertes zog wendisches Volk aus den Gegenden der Sau und der Drau heraus in das östliche Pusterthal. Es wurde zwar von den bojoarischen Herzogen wieder vertrieben; allem in den Thälern an der Jsel hatte sich ein Theil der Fremd linge festgesetzt. Der größere Theil des Gerichtsbezirkes

hat ein sehr rauhes Klima. Das Getreide-Erzeugniß genügt dem Bedarfs der Einwohner nicht, und ein beträchtlicher Theil muß durch Einsuhr gedeckt werden; Tesereggen allein sieht sich genöthigt, jährlich 900 bis 1000 Star Ge treide einzuführen. In den höher gelegenen Genieinden ist wohl jedes dritte Jahr aus Ungunst der Witterung ein Mißjahr. Dazu kommen noch die Wildbäche und Schneelawinen, welche nicht allein den ma gern Besitz verheeren und verderben, sondern gar manchmal selbst die Bevölkerung

ver ändert hat. Der Gerichtsbezirk Windifch-Matrei umfaßt sieben Ge meinden, wovon die Gemeinde Windischmatrei mit dem Markte gleichen Ramens den untern Theil des Jselthales besetzt. Westlich davon liegen Birgen und Pregraten; südlich von Windischmatrei im Tefer- eggerthal in der Ordnung von Osten nach Westen sind die Genieinden ! ? ! t;1 > ' i«. !. 1. !>.' in»

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1872
Geschichtlicher Anhang zur militärischen Beschreibung des Kriegsschauplatzes Tirol und Vorarlberg
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Pagina 32 di 139
Autore: Daublebsky von Sterneck, Moriz / nach verschiedenen Quellen zsgest. von Moriz Daublebsky von Sterneck
Luogo: Wien
Editore: Gerold
Descrizione fisica: 136 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Krieg ; z.Geschichte 1400-1866<br />g.Vorarlberg ; s.Krieg ; z.Geschichte 1400-1866
Segnatura: II 134.038
ID interno: 76853
es einer anderen Abtheilung am 20. um 10 Uhr Abends in die Stadt einzudringen und diese zu erobern. Die Besatzung des Schlosses capitu- lirte in Folge eines dem gefangenen Commandanten abgedrun genen Befehles. ri Nun wendet sich auch dieser Theil der Aufständischen Inn aufwärts, wo mittlerweile der bis auf 4000 Mann ange- wachsene Landsturm sich am 21. Juli Halls bemächtigt und die dortige Garnison erschlagen hatte. Hall wird sofort in Vertheidigungszustand gesetzt, und ein Theil der Aufstän dischen, circa 2000 Bauern

zuerst gegen Westen sich zu wenden, lässt einen Theil seiner Truppen im Lager bei Willen zur Deckung gegen den bei Mühlau stehenden Feind, und rückt am 23. um 2 Uhr Früh mit dem Reste in 2 Colonneu, je auf einem Innufer, west wärts (am rechten Ufer Marschall Ri court und bairischer General Lützelburg, — am linken Marschall Sanfré und General Maffei: 5 Bataillo ns, einige Escadrons, etwas Ge schütz). Die Schanze am schwarzen Kreuz wird nach kurzem Gefechte genommen (die bairischen Dragoner wateten

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Libri
Anno:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Pagina 434 di 547
Autore: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Luogo: Nördlingen
Editore: Beck
Descrizione fisica: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Lingua: Deutsch
Segnatura: 1035
ID interno: 184056
420 Neuntes Buck Frieden bleiben, wenn man am Kriege Theil nimmt. Das Recht der Neu tralität ist durch die neutrale Haltung bedingt. Ueber diesen Grundgedanken kann kein Zweifel sein. Nur die Anwendung und Ausdehnung desselben kann in Frage kommen. 2. Die berühmte Proclamation der Amerikanischen Neutralität durch den Präsidenten Washington vom 22. April 1793 in dem französisch-englischen Krieg erklärt es als die Pflicht und das Interesse der Vereinigten Staten, sich „freundlich lind

nicht einer Kriegspartei Truppen liefern, nach Kriegschiffe zur Verfügung stellen, noch Sub- sidien für die Kriegsführung 'bezahlen. Die bewaffnete unmittelbare Beihülfe zur Kriegsführung ist Theil- nahme an der Kriepführung, aber auch die mittelbare Unterstützung der Krings- führung durch Zahlung von Kriegssubsidien ist Betheiligung am Krieg und mit der neutralen Haltung nicht verträglich. 758. Wenn einzelne Angehörige des neutralen States ohne Stats- auftrag und ohne Statsermächtigung von sich aus als ßeisläufer

und Parteigänger einer Kriegspartei zulaufen und an der Kriegs führung Theil nehmen, so ist das nicht eine Verletzung der Neu tralität, welche dem State zur Last fällt, aber diese Personen haben mm auch nicht die Rechte von friedlichen Personen anzusprechen, sondern sind als Feinde zu betrachten. Der neutrale Stat darf aber nicht dulden, dass auf seinem Ge biete sich Freischaren sammeln, um einer kriegführenden Macht zuzuziehen. 1. Die einzelnen Privaten repräsentiren nicht den Stat; daher

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Pagina 70 di 546
Autore: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Luogo: Berlin
Editore: Weidmann
Descrizione fisica: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Segnatura: II 103.237 ; II A-569
ID interno: 102465
BILDUNG DER PROVINZ RAETIEN. 59 die Römer an derselben vorgenommenen Veränderungen nachzu weisen suchen. Da die Le ponti er, wie oben gezeigt, als die Bewohner der sii fili eben Abhänge des Gotthard- und Adula-Stockes, somit der heutigen südlich abfallenden Thal er des Kantons Tessili anzusehen sind, so darf angenommen werden, dass jedenfalls der westlich vom Monte Cenere gelegene Theil desselben rätisch war — viel leicht auch noch die nördliche Umgebung des Luganer Sees, während der Bezirk

noch als diese, und zum Theil zwischen ihnen und den Camps hineingeschoben scheinen die, im tro- pliaeum Al pi um zuerst genannten, Trinili pili ni gesessen zu sein 2 ), ') St imi 1 )0 iv. i» : ininxiirrtu dk rot! Kmuov 7t(tà? ijj qìZij rt»y léQVftit'tfV r fj /ili' l'anni xttì Ovù'vwvti ini rì;y iw xixhuiroi, ri} ifè Ji-rtóritoi *'« 'i'nióivtìvoi Mfct Zróroi xtii ìi'/.Xn TtXtfm utxoit lOt-tj, xmiyovTH r>;i' Vraltre Tùli antìodw /ttrii'ot<;, i>,<u tu-/, ù x«i tin oh«. — Offenbar unterscheidet hier Strahn

SO würde er wul gesagt haben ..bis über Trioni-'' ,J 1 Ks erhellt dies theil.s aus der Tabula rent,, wo dieselben eingezeichnet sind, theil« ans der Lago der Val Trambahn, die wo! ihren Namen von den Trinili-

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Libri
Categoria:
Geografia, guide
Anno:
1872
¬Die¬ Zillerthaler Alpen : mit besonderer Rücksicht auf Orographie, Gletscherkunde und Geologie.- (Mittheilungen aus Justus Perthes' Geographischer Anstalt über wichtige neue Erforschungen auf dem Gesamtgebiete der Geographie ; 32)
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Pagina 56 di 72
Autore: Sonklar, Karl ¬von¬ / nach eigenen Untersuchungen dargestellt von Carl Sonklar Edlem von Innstädten
Luogo: Gotha
Editore: Perthes
Descrizione fisica: 61 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Zillertaler Alpen
Segnatura: III 101.364/Erg. H. 32
ID interno: 142929
aus optischen als mecha nischen Rücksichten angemessener erscheinen, die helleren Farbentöne auf die Höhen und die dunkleren auf die Tie fen zu verlegen; denn auf jeden Fall ist es um die Gipfel und Kämme des Gebirges heller als in den Thä- lern und eben so liegt der Schwerpunkt jedes Gebirgs- gliedes sicherlich in seinen unteren Theilen. Es muss allerdings eingeräumt werden, dass es bei solchen Karten über einen grösseren Theil der Erdoberfläche, namentlich wenn dabei viel Tiefland vorkommt, oder gar

dort, wo das Gebirge nur den kleineren Theil des darzu stellenden Bodens ausmaeht, zweckmässiger ist, die tiefe ren Schichten mit hellen und die höheren mit dunklen Farbentönen auszudrücken, weil da die Schrift meist in den tieferen Schichten liegt. Bei solchen Karten aber, die ein Hochgebirge darstellen sollen, findet gerade der umgekehrte Fall Statt. 46. Betrachten wir die Schichtenkarte der Zillerthaler Alpen etwas genauer, so werden sich uns nachstehende Thatsachen enthüllen : 1. Das Wippthal

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