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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 19 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
in die Minorität ge kommen war, und die Majorität sich für die Beibehaltung der Worte: '-Tirol und Vorarlberg ungerechnet', mithin für die Anfrechthaltung der Ausnahmsstellnng Tirols entschieden hatte. Vr. Rechbauer hielt aber fest an seiner Ansicht, nnd brachte dieselbe in Form eines Mino- ritäts-Antrages in das Hans. Zur Unterstützung führte er alle schon im Ausschusse geltend gemachten Grunde, mir in weitläufiger Ausein andersetzung. wieder in's Feld. Sie mögen im Ausznge hier mitge- theilt werden. Schon

die Aufschrift der Gesetzesvorlage, sagte er, spreche die Allgemeinheit der Wehrpflicht aus, weil sie lautet.- Gesetz, womit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche nnd Länder die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht geregelt wird; seines Wissens gehören auch Tirol nnd Vorarlberg zu den im Reichsrathe vertretenen Ländern, darum habe anch für Tirol und Vorarlberg das Gesetz in derselben Weise zu gelten, wie für die andern Länder. Der Grundsatz, gleiches Recht und gleiche Pflicht

für alle, soll nicht blos für Personen, sondern auch für die Länder gelten. Man habe Tirol deswegen bisher begünstigt, weil, wie behauptet wurde, Tirol und Vorarl berg mehr geleistet haben, als andere Länder; dagegen müsse er be merken, daß beide Länder weit weniger an Mannschaft stellen als an dere Länder; er berufe sich auf Steiermark. Dieses Land zahle nur um iOO.ooo Menschen mehr als Tirol, und stellte bisher weit mehr, nämlich 2^/2 Infanterie-Regimenter, 2 Jäger-Bataillone, 1 Cavalleria Regiment, nebst technischen

Truppen, dagegen Tirol nur t Jäger- Regiment. Zur henrigen Recrutirung werden Z. B. in Steiermark ^200, und in Tirol 1500 Mann ausgeschrieben; er verkenne nicht die Verdienste der Tiroler Landesvertheidignng, er wollte, man hätte in Mnz Oesterreich die Landesvertheidignng in jener Weise, wie sie in Tirol besteht, eingeführt, man hätte dann ein Volksheer; allein es handle

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 17 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
bera- then wurde, traten bei der Debatte über den Z. 12 vr. Rechbauer uud Schindler gegen die Ansnahmsstellnng Tirols in die Schranken. Der Z. 12 lautete im Entwürfe: „Die im Reichsrathe vertretenen Kö nigreiche und Länder, Tirol und Vorarlberg nngerechnet, stellen zusammen (Zur Landwehr) 79 Bataillone Infanterie und ans jedem Er- gänzungsbezirke eines Cavallerie-Regimentes je ein oder zwei Escadronen Cavallerie.' Or. Rechbaner stellte den Antrag, die Worte „Tirol und Vorarlberg ungerechnet

' zn streichen. Er machte geltend, daß die Wehrpflicht, weil sie eine allgemeine sei, auch aus diese Länder aus gedehnt werden müsse; eine Ausnahme für Tirol und Vorarlberg ver trage sich nicht mit den: Grundsätze der Gleichberechtigung; er finde es auch nachtheilig sür den ganzen Swat, daß die Tiroler im Falle eines Krieges das Vorrecht haben sollten, ihr Land nicht verlassen zu dürfen. — Leider war Tirol und Vorarlberg im Ausschusse nur durch den -Freiherrn von Prato vertreten. Da standen die Minister

Berger, Giskra, Taasse, und der Regierungsvertreter Oberstlieutenant Horst sür das Recht der beiden Länder ein. Dr. Verger hob die traditionelle Berechtigung und die strategischen Gründe hervor,-welche für die Bei behaltung des Landesvertheidigungs-Jnstitutes daselbst sprechen, nnd fügte hinzu, es seien auch politische Gründe, welche die Regierung be wogen haben, Tirol eine Ansnahmsstellung zn gewähren. Als hierauf Schindler gegen das tirolische Borrecht zn eifern anfing, und überein stimmend

mit Rechbaner erklärte, s-r kenne Vorrechte in einem Staate der Gleichheit nicht, und als er in einem hohen Tapserkeits -Gefühle, das wahrscheinlich, wir wissen es nicht gewiß, ans den Florisdorfer Schanzen des Jahres 1866 in seiner Brust zurückgeblieben w«r, höh nisch Tirol beneidete, daß es ruhig Zu Hause sitzen könne, „wenn, wie er als ein zweiter Leonidas hinzusetzte, wenn wir im Osten unser

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 24 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
, um das es sich hier unter dem Anscheine einer speciell nur Tirol betreffenden Frage handelt. Ich null das erläutern durch die Hinweisung auf die Verfassungsgesetze von Tirol und Vorarlberg. Es ist ein verfassungsmäßiges, durch die Landesordnung vom Jahre 1861 ausdrücklich festgestelltes und noch bestehendes Recht der Land tage von Tirol und Vorarlberg, „bei der Regelung des Landes- Verteidigungswesens ihre- gesetzliche, verfassungs mäßige Mitwirkung eintreten zu lassen. Die Landes- vertheidigung Tirols und Vorarlbergs gründet

über die Reichsvertretun g und sämmtliche Land es Verfassungen' bezeichnet ist„als die Verfassung des Reiches'. „Uebergehend nun zum Einzelnen muß ich allerdings zugeben, daß die einzelnen Bestimmungen, welche das Landesvertheidigungs-Jnstitut in Tirol regeln, durch ein Landesgesetz vom Jahre 1L64 geregelt wor den sind. Allein eben weil bei der Erlassung/dieses Gesetzes die Mit wirkung der Landtage von Tirol und Vorarlberg in Ausübung eines ihrer Competenz über die Landesverteidigung verfassungsmäßig festge stellten

Reàes eingetreten ist, so folgt d'arans, daß diese Com petenz und dieses Gesetz im Lande Tirol und Vorarlberg nur durck Aen derung der Landesversa ssu ng selbst und nicht durch ein Reichsgesetz alterirt werden kann. Solange die

ten, die derselbe Freiherr von Lasser, freilich nicht mehr als unabhän giger Abgeordneter von Salzburg, sondern als RegierungSvertreter in Tirol, im Landtage über dieselbe Angelegenheit vertrat, alle Beachtung. ,/Der Grundsatz, so sprach er, von dein Herr vr. Rechbauer ausgeht, würde es möglich machen, daß einfach durch ein Reichsgesetz jedwedeBe stimmung irgend einerLandesverfass u u g abgeän dert werde, und das ist das a llge m e i n e wichtige staatsrechtliche Prinzip

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 23 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
setze zu erhebende Stelle aus der Regierungsvorlage, wenn nicht beseitigt, doch so abgeschwächt wissen wollte, daß sie ihre Bedeutung für Tirol verlor. In dem Gesetzentwürfe, durch welches das Wehrgesetz einge führt werden sollte, lautete das 3. Alinea des Artikels III. wie folgt. ..Ueber die Organisierung u n d Verwendung der in Tirol und Vorarlberg inGemäßheit des gegenwärtigenGesetzes Wehr pflicht i g e n M a n n s ch a f t, welche zur Ergänzung des Jage r- Regimen tes ni ch t benöt

hi gt wird, sowie über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr dasclbst werden die nähe- ren Bestimmungen im Wege der Landesgesetzgebung erfol gen.' vr. Rechbauer beantragte dieses Alinea dahin abzuändern, daß es lauten sollte: Insofern« aus Anlaß der Durchführung dieses Gesetzes in Tirol und Vorarlberg Abänderungen des für diese Länder bestehenden Làsvertheidigungs-Statutes sich als nothwendig ergeben, werden die näheren Bestimmungen hierüber im Wege der Landesgesetz gebung erfolgen', d. h. vr. Rechbauer

wollte zwar nicht, daß dem Lande Tirol die Abänderung seines Statutes von Reichswegen decre- tirt werden sollte; er verstand aber das Recht der Landesgesetzgebung so, daß Tirol selbst vermög dieses Rechtes die Abänderungen vorzu nehmen hätte, nach dem Grundsatze: willst du nicht freiwillig, so brauche ich Gewalt.' Zur Begründung seines Antrages brachte er nichts Neues vor: er sah in dem oben angeführten 3. Alinea wieder nichts Anderes, als ein Privilegium für Tirol . mit Verletzung des Grundsatzes: „Gleiches Recht und gleiche

Pflicht für Alle', mit Ver letzung des ß. t t des Grundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, und mit Benachtheiligung aller andern Länder. Dieser Angriff auf die Ausnahmestellung Tirols veranlaßte den Frei' berrn von Las s er. nickt als Statthalter von Tirol, sondern als Abgeordne ten des Landes Salzburg das Wort zu ergreifen, und Zwar, wie er, hervorhob , weil es sich in dieser Frage nicht blos um Tirol, sondern um ein hochwichtiges staatsrechtliches Prinzip handelt

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 12 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
allgemeine Wehrpflicht vollständig zu erfüllen, übernimmt Tirol und Vorarlberg (in der Voraussetzung der Fortdauer der jetzigen verhalt- nißmäßigen Minderung ihrer Contingente Zum k. k. Heere) die Ver- theidigung des Landes.' Daß die eingeklammerte Stelle dieses Para graphs keinen andern als den oben angedeuteten Sinn habe, bestätigte der damalige Statthalter von Tirol, Fürst Lobkowitz, mit einer im Namen der Regierung bei de» Laudtags-Berhandlnngeu abgegebenen Erklärung. „Ich bin ermächtigt

haben daher, d. h. vermöge des Zweckes der Laridesvertheidigung, keine Pflicht außerhalb der Grenzen von Tirol und Vorarlberg Dienste zu leisten.' Von großer Wichtigkeit ist der Z. 7, er lautet: „Die gefürstet^ Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg stellen (als erstes Auf gebot) 6200 Landesschützen, welche nach dem Maßstabe der Bevölkerung

', sagteer, „dem hohen Hanse znr Be ruhigung die Erklärung abzugeben. Bei dem gewöhnlichen Kriegscon- tmgente ohne Militärgrenze von 85,000 Mann hatte Tirol und Vor arlberg bisher neben der Landesvertheidigung ein Contingent von 1132 Mann gestellt, mit Bezug auf die achtjährige Aktiv- und zwei jährige Reserve-Zeit. Nach den Bestimmungen des vorliegenden Gesetz entwurfes sollen aber die zwei Reservejahre beim Kaiserjäger-Regi- mente aufgelassen und in derLandesvertheidigung abgedient

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 27 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
und Vorarlberg ungerechnet,' und „von Tirol und Vorarlberg abgesehen' unser Land von den allge meinen Gesetze ausnahmen, ohne Widerspruch beibehalten. Obwohl die Ausnahmsstellung Tirols bei den Debatten über dieses Gesetz von keinerSeite angefochten wurde, ergriff dennoch Freiherr Jgnaz v. Giovanelli einmal das Wort, um den Standpunkt, den Tirol in der Landwehrfrage einnimmt, treffend zu bezeichnen. „Sagen Sie nicht, meine Herren!' sprach er, „wir Tiroler haben schon eine selbstständige Landesvertheidigung

des Wehrgezetzes enthalten sei. Die Ausnahme dürste daher um so weniger schaden, als zu wünschen sei, daß alle Bestimmungen, welche auf die Landwehr Bezug haben, schon wegen der Oekonomie des Ge setzes hier aufgenommen werden. Es erhob sich kein Widerspruch im Abgeordnetenhause, und so wurde bei der Abstimmung der Antrag an genommen, und bildet den Z. 35 des Landwehrgesetzes. Auf gleiche Weise wurden auch die Klauseln in den M. 7 und 8 dieses Gesetzes, welche mit den Worten: „Tirol

, wir hätten daher Ihnen gegenüber ein leichtes Spiel in dieser Frage. Nun, meine Herren, wenn wir für die Lan desvertheidigung in Tirol einstehen, so stehen wir eben dadurch auch für die Macht und Einheit des Reiches ein. In allen denjenigen Beziehungen aber, welche der Einheit und Macht des Kaiserstaates Oesterreich nicht im Wege stehen, stehen wir ein für die Autonomie, für die Freiheit und Selbstständigkeit der Länder und für die Rechte .derselben'. Und ich glaube, jedes Land ist befugt, seine Rechte

zu wahren und auf seine eigene Freiheit bedacht zu sein. Dort, wo die Verhältnisse des Reiches der Art sind, daß die Länder etwas von ihrem Rechte aufgeben oder nachlassen müssen, werde ich, (Baron Gio vanelli hätte sagen können: wird Tirol) nie zögern, einzustehen für das Reich, auch mit Opfern. Darum möchte ich nur noch beifügen, daß, während ich (Tirol) in denjenigen Fragen, welche die Einheit und Macht des ganzen Reiches, die Dynastie und den Fürsten betref fen, immer für den Thron

und für die Erhaltung und Förderung des Ganzen wirken und zu Opfern bereit sein werde, ich eben so sehr for dern muß, daß den einzelnen Besonderheiten der Länder, und insbe sondere auch meinem Vaterlande Tirol, in seinen Rechten und seiner Selbstständigkeit alle jene Rücksicht getragen werde, die mit der Sicher heit, Macht und Einheit des Ganzen vereinbar ist.'

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 52 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
feststellte, wird fie das Neckt Tirols achten. Dein Herrn Regierungs-Vertreter bringen wir aber seine eigenen Worte in Er innerung, die er am ì5'>, R'oveinber im Äbgeordnetenhause ge- sprochen.' „Es ist ein verfassungsmäßiges, durch die Landesordnnng vmn Jahre 1^'i l ausdrücklich sestgcstelltes llnd noch bestehendes Recht der Landtage von Tirol und Vorarlberg, „bei der Regelung des Landesvertheidigungsweseus ihre gesetzliche, versassungsmäßige Mit- Wirkung eintreten zu lassen

.' Die Landesordnungen können aber nicht im Wege der Reichsgesetzgebnng allein abgeändert werden. — In dem Landesgesetze über die Landesverteidigung von Tirol und Vorarlberg vom Jahre ist nebst der allgemeinen Wehrpflicht enthalten, daß jene Länder ein geringeres Contingent für die stehende Truppe leisten^ dafür aber gegenüber allen anderen Provinzen eine bedeutende Mehr leistung durch das Landcsvertheignngs-Jnstitut übernahmen. So lange die Lander Tirol und Vorarlberg nicht ihre Mit- Wirkung

wir in den Drohungen der Liberalen Tirols: die Regierung werde das Jägerregiment auf 21.090 Mann erhöhen; sie werde die Landwehr in Tirol, wie in dm andern Ländern ein führen; sie werde das Institut der Landesvertheidiguug fallen lassen; sie werde beim Reichsrathe auf Abänderung der Tirol günstigen Aus nahmsgesetze antragen u. dgl. — nichts weiter als liberalen Hmnbug> erblicken, veranstaltet zu einer Hetze gegen die conservative Land tags-Majorität. Dr«Ä v»n F. B. Weitler i» Wien. ^ LH ^ i^7 'il ^ I F

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Pagina 50 di 55
Autore: Jäger, Albert / Albert Jäger
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Sartori
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Segnatura: II 101.853 ; II 59.368
ID interno: 272559
-Vertreter auf das, was er eilf Monate vorher im Abgeordnetenhause über denselben Gegenstand gesprochen. Er war es, der der Behauptung Rechbauers, daß Tirol weniger leiste als andere Länder des Reiches die Thatsache entgegenhielt, daß schon das Kaiserjäger-Regiment allein in der That ausgiebig zwei Regimenter anderer Länder ausmache; und daß man, um das Verhältniß des Bei trages voil Tirol und Vorarlberg zur Wehrkraft des Reiches zu be- urtheilen und zu bemessen, die Gesalnmtleistung ins Auge fassen

den Ruf ihres Landesfürsten nie überhört, und werden ihn nie über hören; sie werden dem Rufe ihres Kaisers folgen, aver wie zu allen Zeiten in Verbindung mir ihrem Landtage.' Der Regierungs-Verlreler, nun einmal ausgehend von seiner grundfalschen Voraussetzung, knüpfte, an dieselbe eine Reihe von ebenso unberechtigten als verletzenden Vorwürfen; so warf er der Landtags- Majorität vor, daß Tirol wohl Ausnahmen für sich inAnspruch nehme, aber weniger leiste als andere Länder. „Wenn, sagte

er, die andern Länder des Reiches abwägen, wasTirol au Geld und Blut zu leisten hat im Verhältnisse nur den andern Provinzen, so wird die Antwort ! Sie mögen es gerne hören oder nicht) nur dahin ausfallen, daß die anderen Provinzen mehr zu leisten haben. Ich sagte, die andern Länder wissen es, daß verglichen mit ihnen, Tirol an Geld- und Blutsteneru weniger Zu leisten hat, und dagegen nützt es nichts, wenn man sich hier in diesem Saale einer gewissen Selbsttäuschung hingibt,' — Wir verweisen den Herrn Regierungs

müsse, und daß sich dann der Vorwurf : Tirol strebe auf Kosten des Reiches ein Privilegium an, darauf reducire, daß Tirol im Frieden weniger, hingegen un Kriege mehr leiste als andere Ander. Freilich sprach diese Worte der unabhängige salzburgische Abgeordnete Herr von Lasser. Doch mit diesem Vorwurfe begnügte sich der Regierungs-Ber- treter nicht; er hatte es darauf abgesehen, der conservatism Landtags- Majorität viel verletzendere Dinge ins Geficht zu sagen; er warf ihr U n d a nk und Illoyalität

vor ! Er zählte eine lange Reihe von Wohl- thaten auf, welche die Regierung, wie er andeutete, mit besonderer Vor liebe Tirol gespendet. Es gibt keinen Tiroler, der die Großmuth Sr. Majestät des Kaisers und Seine besondere Huld für Tirol nicht mit gerührtem Herzen uud mit nie erlöschender Dankbarkeit anerkennen wollte, darum unser Wahlspruch lautet, wie für Gott und Vaterland,

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Ein¬ Wort an das Volk von Tirol über den jüngsten Landtags-Beschluß betreffend die Landesvertheidigungs-Ordnung für Tirol und Vorarlberg
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Pagina 23 di 61
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 55 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Landesverteidigung
Segnatura: 722
ID interno: 182165
und für die Länder der ungarischen Krone nur als eine freiwillige Leistung erklärt worden war, end giltig beschlossen; man ging über das Landsturmgesetz zur Tagesordnung über, nur für Tirol und Vorarlberg wurde die Möglichkeit erhalten, durch Aufstellung eines pflicht mäßigen Landsturmes eine Minderstellung zum stehen den Heere beanspruchen zu können, indem man sich auf folgenden Antrag einigte, der auch die Majorität des Hauses erlangte. Er lautete: „Das hohe Haus wolle unbeschadet der in Tirol geltenden

Wie nun, wenn in der gegenwärtigen Session die Abgeordneten Skene oder Rechbaur an den Abgeordneten Lasser die Frage stellten, wie es sich ' damit verhalte, daß Tirol kein Recht wolle, welches ein Unrecht wäre gegen andere Länder? Es wird dem Abge ordneten Lasser Nichts übrig bleiben als zu sagen: Tirol verlangt auch heute noch kein Unrecht, das Votum der uneigentlichen Majorität des Landtages war nicht der wahre WNensausdruck des Volkes in Tirol. Die Abstimmung im Abgeordnetenhauses

wo auch noch Minister Giskra für Tirol sprach, war zu unseren Gunsten und in Folge derselben kam auch der wesentliche Art. III. des Einsührungsgesetzes in diesem Sinne zu Stande, der eben — so lange er besteht — Tirol ein verfassungsmäßiges Recht aus ein besonderes Landesver- theidigungs-Gesetz im Sinne des allgemeinen Wehrgesetzes gibt. Beinahe ein halbes Jahr später wurde endgiltig über das Bestehen des Land sturnies, der schon im Wehr gesetze für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder

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