¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
Zölle und keine Ausschläge eingeführt, Salz- und Bergwerke ohne Wissen und Willen des Landes nicht verschrieben oder veräußert, keine Pfandschaften Ausländern ertheilt werden sollen; dieser und vieler anderer Freiheiten soll hier nicht weitläufiger gedacht wer den. Ferdinand I., der gut informirt war, hat mit offenem Re- ceß vom 30. August 1546 die Freiheiten, welche Tirol vor ande ren Ländern voraus hat, bekannt und anerkannt. Tirol hat auch diese Freiheiten und Bevorzugung verdient
; denn es hat nicht nur das Land aus freiem Antriebe und mit freiem Willen dem Hause Oesterreich zugeeignet, sondern auch wegen dieser Uebergabe von Seite der bäuerischen Herzoge, die Anspruch aus Tirol erhoben, zwei schwere Kriege und Einfälle erlitten, bis endlich dieselben im Frieden zu Schärding 1369 gänzlichen Verzicht leisteten. Auch zur Zeit des Kaisers Sigismund hat Tirol treu zu Oesterreich gehalten; denn obwohl dieser Kaiser die Tirolischen UnterHanen von der Pflicht gegen den Erzherzog ledig zählte, weil dieser wäh
noch Zurückgenommen wurde. Im folgenden Jahre 1744 wurde Tirol mit einer Forderung überrascht, welche tief in den Landessäckel griff, ,:nd eine Folge hatte, die nicht mehr verschwand. Die Königin Maria Theresia ließ das Verlangen an das Land stellen, Stifter und Stände soll-