ist dann die Einführung des Grundbuches nothwendig, nothwendig ein tief greifender Systemwechsel; ferners wendeten manche M, v. Zallinger nehme in seinem Projecte vieles vom Gmndbuchssystem an; angenommen das. Ließe sich das nicht leichter erreichen als eine Vereinbarung auf Grund eines geänderten Reichs- gesetzes? Darüber bot die ganze Verhandlung richt genügenden Aufschluss. Der Statthalter Graf Merveldt fixierte mch der Rede v. Zallingers den Standpunkt der Regierung. Er könne nur die vom Ausschusse
mit einigen Aenderungen angenommene Regieruugs- mlageempfehlen, da er die Ueberzeugung gewonnen habe, dass nur auf diese Weise Abhilfe geschaffen «den könne. Es sei zuzugeben, dass die An nahme des Grundlmchsgefetzes kein leichter Ent- schluss des Landes sei, die Anlage des Grund- iuches erfordere viel Zeit und große Mühe Diliches Zugeständnis wie bei der Wehrdebatte). Se. Excellenz der Herr Statthalter scheint außer-- Admtlich zartfühlend gegen allfällige Kritik an den Beamten zu sein, seien es Thierärzte
aus ememAnhänger ^»,^/^chbuches zum Vertheidiger des Grund- ^1^ geworden. Er habe die Ueberzeugung, T? ^ die Verbesserung des Verfachbuches man nothwendig zum Grund- behandelte dies bezüglich der ding st und der Servituten, 'die den Gegen- m^ung bilden, des Legalisierungs- N«, Grundbuchsgesuche, der gebüreurecht- den^nst ^ Redner verbreitete sich über m ^ I^punkt und die Vollkommenheit, die beim zu erreichen wäre, und übte seine längeren an den Ausführungen »lanrkmn, Manchmal mit einiger Schneidigkeit
, Äe dn^? ^ ^n Waffen „geistreichen' Witzes, buch aiick,^^c ^lnwurf, dass das Grund- «ckwies- beständig fei, mit dem Citat der ^ irdische ist vergänglich — Schwanz bleibt länglich.' als seslist ^ ^ jedenfalls noch weiter hergeholt, «leinte Vergleich Grabmayrs; doch dass er den fettesten MdelnR-.^t^/6ung Zallingers (seinem Colle- erichterstatter Grabmayr überlassenwolle. Ehevor er schloss, richtete Dr. Wackernell noch einen Appell an den Regieruugsverlreter: erstens positiv zu erklären, dass die Kosten
zu erwidern, wobei er es nicht unterließ, das Wohlwollen der Regierung wirken zu lassen. Nach der von ihm vorgebrach ten Rechnung würde die Einführung des Grund buches oder die von der Regierung empfohlene Regelung der öffentlichen Bücher 18 Jahre be anspruchen. Merkwürdigerweise hatte Dr. Schu macher nach seinem eigenen Geständnisse schon erwartet, dass gegen den Richterstand Vorwürfe erhoben würden, und sich dafür vorbereitet, den selben in Schutz zu nehmen. Da nochmals der Herr Statthalter ermunterte