¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
einer Vertragsabschrift ^), Zur Grundbuchsregistratur: 4. der Steuer- und Wahlkataster des Magi- Mi.., - Zur Urkundensammlunq- ^ ' Beilagen L und 0 in à der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer 6) für den amtlich beglaubigter Ab- Vez. Wien schrift, K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII den.... S. 156, °) Dekret über die erfolgte Sanktion des diesbezüglichen Landtagsbeschlusses. °) S. III, 177, siehe uà Reallasten, ') S. 179, S. 178. II. Eigentumsrecht aus eine dem Wiener Stadterwciterungsfond gehörige Baustelle. Pfandrecht
für den restlichen Kaufschilling, sowie zur Sicherstellung des Kaus- schillings für allfällige RisalitMchen und für die Kanaleiuzapfungsgebühr und Reallasten. Sachverhalt: Adam Hauer als Käufer der dem Wiener Stadterweiterungsfond gehörigen Liegenschaften ist der Einschreiter. V, Auf Grund des Vertrages ciào. Wien den 8. Mai 1900, wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf die Baustelle II der Gruppe 0 in der Ebendorfer- straße, Parz. 291 ^), Grundbuch des I. Bez. Wien, Einlage Z. 26 für Adam Hauer
, 2. die Einverleibung des Pfandrechtes auf diese Baustelle zugunsten des Wiener Stadterweiternngsfondes: u) für die Kaufschillingsforderung im Betrage von 100.000 X samt 5'/g Zinsen nnd 6°/g Zinses- d) für den Kaufschilling des eventuell für Vor sprünge in Anspruch geuommeueu Grnudes im Maximal betrage von 3200 samt 6^ Zinsen nrid