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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 248 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
§ 24. Grunddienstbarkeiten. LS, A?. 219 Hievon werden 1. Herr Jgnaz Kastner unter Anschluß der Originalbeilage 2. Herr Julius Helm, 3. das k. k. Zentraltaxamt mit dein Beifügen, daß die Anzeige dort am 1. Dezember 1903 er stattet wurde, 4. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien, 5. der k. k. Evidcnzhaltungsgeometer sür den I. Bezirk Wien Herr .... verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den.... S. III, 177. Servituten zugunsten des Wiener Cottage-Vereines. Sachverhalt: Ter

Wiener Cottage-Verem schreitet durch seinen Obmann Jgnaz Maurer um Einverleibung der in der Urkunde L. eingeräumten Servituten zu seinen Gunsten auf das dem Jakob Kalmus gehörige Haus in Währing ein. L. Auf Gruud der Servitutsbestellnngs- und Ein- verleibnngserklärung ^ , ciào. Wien den 30. Jänner 1898, wird die Einverleibung der Dicnstbarkeit, daß auf jeder dieser Realitäten in Währing nur je ein Gebäude im Cottagestile mit nicht mehr als zwei Stockmerken aufgeführt, daß nicht mehr als zwei Häuser

Ein lagen Z. 900, 901, 902 nud 903 zugunsten des Wiener Cottage-Vereines bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Der Wiener Cottage-Verein zuhanden seines zur Zeit ausgewiesenen Obmannes Herrn Jgnaz Maurer uuter Anschluß der Originalbeilage

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 523 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
nicht notwendig. Anwrtisierung einer alten Hypothàrfoàrung.^. Sachverhalt: Das Haus in der Zieglergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien ist Eigentum des Josef und der Johanna Demel. L Postz. 1 ist auf den vormals Karl Bernhard Wagnerschen '/g Anteilen auf Grund des Schuldscheines àio. Wien den 16. Oktober 1828 das Pfandrecht für die Forderung des Michael Lang im Betrage von 200 fl. Wiener Währung einverleibt. Die gegenwärtigen Eigentümer schreiten um die Amortisierung dieser Satzpost

ein. D. Die Einleitung der Amortifierung der auf Grund des Schuldscheines dà Wien den 16. Oktober 1828 auf den vorhin Karl Bernhard Wagnerfchen Anteilen des mm dem Josef und der Johanna Demel gehörigen Hauses in der Zicglergasse Konfkr.-Rr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 1 für Michael Lang einverleibten Forderung im Betrage von 200 fl. Wiener Währung samt Nebengebühren wird bewilligt. Das entworfene Edikt ist auszufertigen und an der Gerichtstafel Zu affigieren. Hievon wird Herr Ihr, Julius

Z. als mittels Vollmacht à. Wien den 16. August 1900 aus gewiesener Machthaber der Eheleute Josef und Johanna Demel unter Anschluß der Vollmacht mit dem Beisatze verständigt, daß er seinerzeit die dreimalige Einschaltung des Ediktes in das Amtsblatt der Wiener Zeitung auszuweisen haben wird. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den .... .

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 524 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
des Schuldscheines ääo. Wieu den 16. Oktober 1828 ein verleibten Forderung des Michael Laug in: Betrage von 200 fl. Wiener Währung samt Nebengebühren bewilligt worden. Es werden daher alle diejenigen, welche anf diese Forderung Ansprüche erheben, aufgefordert, diese bis längstens 31. Oktober 1901 bei diesem Gerichte anzumelden, widrigenfalls nach fruchtlosem Verlaufe dieser Frist auf neuerliches Ansuchen der Bittsteller die Amortisation der Einverleibung des für diese Forderuug haftenden Pfandrechtes

und dessen Löschung bewilligt werden würde. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den 28. September 1900. Nach Ablaus dieser Frist schreiten die Eigentümer um die Bewilligung der Amortisation Einverleibung und um die Löschung dieser Einverleibung ein. zz. Nach fruchtlosem Verlauf der mit Edikt vom 28. September 1900 GZ. — festgesetzten Frist und über Ausweis der dreimaligen Einschaltung des Ediktes in dem Amtsblatte der Wiener Zeitung wird die Amortisation der auf den vorhin Karl Bernhard Waguerschen Auteileu

des nun dem Josef Demel uud der Johanna Deniel gehörigen Hauses in der Zieglergasse Konskr.-Nr. uud Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wieu in 0 Postz. 1 (früher Schotten Satzbnch 4 Fol. 230) auf Gruud des Schuldscheines àà Wien den 16. Oktober 1828 eingetragenen Ein- verleibnng des Pfandrechtes für die Forderung des Michael Lang im Betrage von 200 fl. Wiener Währung

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 220 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
einer Vertragsabschrift ^), Zur Grundbuchsregistratur: 4. der Steuer- und Wahlkataster des Magi- Mi.., - Zur Urkundensammlunq- ^ ' Beilagen L und 0 in à der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer 6) für den amtlich beglaubigter Ab- Vez. Wien schrift, K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII den.... S. 156, °) Dekret über die erfolgte Sanktion des diesbezüglichen Landtagsbeschlusses. °) S. III, 177, siehe uà Reallasten, ') S. 179, S. 178. II. Eigentumsrecht aus eine dem Wiener Stadterwciterungsfond gehörige Baustelle. Pfandrecht

für den restlichen Kaufschilling, sowie zur Sicherstellung des Kaus- schillings für allfällige RisalitMchen und für die Kanaleiuzapfungsgebühr und Reallasten. Sachverhalt: Adam Hauer als Käufer der dem Wiener Stadterweiterungsfond gehörigen Liegenschaften ist der Einschreiter. V, Auf Grund des Vertrages ciào. Wien den 8. Mai 1900, wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf die Baustelle II der Gruppe 0 in der Ebendorfer- straße, Parz. 291 ^), Grundbuch des I. Bez. Wien, Einlage Z. 26 für Adam Hauer

, 2. die Einverleibung des Pfandrechtes auf diese Baustelle zugunsten des Wiener Stadterweiternngsfondes: u) für die Kaufschillingsforderung im Betrage von 100.000 X samt 5'/g Zinsen nnd 6°/g Zinses- d) für den Kaufschilling des eventuell für Vor sprünge in Anspruch geuommeueu Grnudes im Maximal betrage von 3200 samt 6^ Zinsen nrid

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 221 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Das Grundbuch im allgemeinen. zugunsten der Gemeinde Wien für die Kanal- eiuzapsungsgebühr ini Höchstbetrage von 424 X, 3. die Einverleibung der aus den ZA 5, 7, 8 und 9 des obigen Vertrages hervorgehenden Verbind lichkeiten, und zwar: a) in Betreff der Bauführung uud Vollendung des Baues, dann der Nichtverbauuug des gemein schaftlichen Hofraumes'') (Z 5). der Herstellung und Erhaltung des Hauskanales (H 7) und der Erdver führung (Z 8) zuguusten des Wiener Stadterweite- rnngsfondes

, d) in Betreff der Entrichtung des Einquartierungs beitrages auch währeud der Steuerfreiheit und der Her stellung des Trottoirs (Z 9) zugunsten der Gemeinde Wien als Reallasten auf dieselbe Baustelle bewilligt. Hievon werden 1. die k. k, u. v. Fiuanz-Proknratnr in Ver tretung des Wiener Stadterweiiernngsfondes 2. die Gemeinde Wien zu Händen des Bürger meisters Herrn N. N., 3. Herr Adam Hauer uuterAuschluß derOriginal- beilage 4. das k. k. Zentraltaxmnt mit dem Beisätze, daß die Anzeige dort am 10. Mai 1900

erstattet wurde 5. der Steuer- nnd Wahlkataster des Magistrates Wien 6), 6. der k. k. Evidenzhaltnugsgeometer ') für den I. Bezirk Wien Herr . . verständigt. K, k. Landesgericht Wien, Abt. X den ...... ') Der Wiener Stadterweiterungssond wurde mit Allerh. Entschließung vom 20. Dezember 1857 gegründet und wird von einer besonderen, dem Ministerium des Innern unterstellte» Kommission verwaltet. -) S. IN. 177. ») Die Verpflichtung zur Nichtverbauuug hat eine Unterlassung zum Gegenstande. Dessenungeachtet

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