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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 10.02.1909
Descrizione fisica: 8
über die Versammlung in Andrian, welcher allerdings, sehr gelinde gesagt, sehr originell ist. Das gleiche hat Schrasfl beantragt in einem Entwürfe, den er Ende Oktober 1908 im „Tiroler' veröffentlichen ließ: „An der Grenze des Wein gebietes wird die Steuer eingehoben.' Nehmen wir an, daß es fo komme und daß so eine Durchführung möglich wäre, würden wir dann die Privatwein steuer ertragen können, wenn dieselbe von jenen Gegenden Tirols, welche nicht Weinbaugebiet sind, allein zu zahlen wäre, also von ganz Nordtirol

, von ganz Pustertal, vom Wipptal, Sarntal und oberen Vinschgau? Für's erste würden sich die Bauern von allen diesen Gegenden bedanken, wenn ihnen allein eine so schwere Steuer auferlegt würde, welche eine so große Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge hätte, während die deut schen und welschen Bauern von ganz Südtirol davon verschont bleiben; sie würden sich mit allem Rechte gegen eine so ungleiche Behandlung ver wahren. Zudem finden wir eS in ganz Oesterreich in gar keinem einzigen Kronlande

, daß ein Teil, ein territorial abgegrenzter Teil eines Kronlandes eine Landessteuer zahlt und der andere nicht. WeiterS würde die Privatweinsteuer, auch wenn sie sür daS ganze Weinbaugebiet nicht gelten sollte, dennoch den Weinbauern den größten Schaden bringen, weil der Absatz sehr eingeschränkt und der Preis noch mehr gedrückt würde. Man frage doch heute schon die Weinverkäuser, wie stark der Absatz von Wein in Vorarlberg. Sahburg und Kärnten, wo diese Steuer schon besteht, seit Einführung der- felben

, besonders bei den Privaten zurückgegangen ist. Für Rotwein haben die Tiroler Weinbauern noch ein ergiebiges Absatzgebiet, nämlich Tirol selbst. Soll jetzt gerade zur Zeit, wo sich alle Län der ringsum von uns durch diese Steuer abgesperrt haben und wo wir im Innern vom größten Feinde, von der Reblaus, bedroht sind, wirklich noch das einzige Absatzgebiet, der nicht weinbau treibende Teil von Tirol, entrissen werden? Ist das die oft angepriesene Fürsorge von Schrasfl und Genossen gegen die Weinbauern

? Aber mit dieser Behauptung, daß das Wein baugebiet von der Steuer ausgenommen werden soll, ist dem Schrasfl und Genossen nicht ernst, diese Behauptung ist gar nicht wahr, sie werfen den Meinbauern diese Behauptung nur hin, um sie zu beruhigen, um sie blindzuschlagen, und den einmütigen Protest der Weinbauern gegen diese Steuer unmöglich zu machen; kurz, sie gaben den Leuten diesen Trost, um der Steuer langsam den Weg zu bahnen. Denn Schrasfl und Genoffen und alle christlich-sozialen Führer wollen diese Steuer

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 5 di 8
Data: 25.11.1888
Descrizione fisica: 8
und Gesundheitspflege ausüben. Eine solche nachtheilige Wirkung übt die Hausklassensteuer auf die untere und ärmere Bevölkerung dadurch aus, daß sie mit der Anzahl der Wohnränme fortschreitend wächst, weil man eben deshalb versucht wird, um Steuer zu ersparen, die An zahl der Wohnränme unter den richtigen Bedarf der Familien herabzumindern. Eine Familie braucht unter allen Umständen folgende Wohnräume: a) Die Wohnstube, welche Speisezimmer, Arbeitszimmer oder sogar Werk stätte zugleich ist, für den Tagesaufenthalt

u. s. w. diese An zahl von Wohnräumen und sogar noch um einen oder andern mehr anzustreben, denn es ist auch nicht gut, daß jeder Sohn bei jedem Knechte und jede Tochter bei jeder Dienstmagd schlafe. Für jede Familie sollten also mindestens 6 Wohnräume steuerfrei bleiben oder doch nur mit einer kleinen einheitlichen Steuer belastet werden. Wir verlangen damit doch sicher nur etwas billiges und nützliches, wenn wir dieses Verlangen im Allgemeinen stellen. Die Bauart der Häuser sowie die übliche Anzahl der Wohn räume

für die Familie ist nach einem uralten Herkommen verschieden, schlecht und ungenügend in der einen, besser und entsprechender in der andern Gegend. Die Familien und das Kron- land, wo man schlecht wohnt, zahlen also weniger Steuer als dort, wo auf entsprechende Wohnun gen etwas gehalten wird. Diese Hausklassensteuer mißt demnach die Familien gleichen Vermögens nicht mit derselben Elle, sondern begünstiget so zusagen den Mangel an Volksbildung. Es wäre deshalb wohl sehr am Platze, daß jene Abge ordneten

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 6 di 12
Data: 30.12.1913
Descrizione fisica: 12
Seite 6. Nr. 104. 30. Dezember. Jahrgang 1913 Die neue hauszlnssteuervorlage. Dem Ab- aeordnetenhause wurde am 19. Dezember bte Re gierungsvorlage betreffend die Herabsetzung der Hauszinssteuer vorgelegt. Die Vorlage sieht eine Herabsetzung der Hauszinssteuer um zweremhalb Prozent vor für Gebäude in den Städten. Von je 100 Kronen der Steuer werden 27 2 Kronen ab gezogen. In der Vorlage werden auch neue Ab- ruasvosten zugestanden und permanente Steuerbe freiungen verfügt. Als Abzugsposten gelten

Wasser zinse, Schul- und Zinsheller, Gebühren für Straßen reinigung an die Gemeinden, Gebühren für Trink- und Nutzwasserbezug, Platzzinse für Kehrichtabfuhr, Kanalräumung, Kaminreinigung, Kosten der Haus beleuchtung, Betriebskosten für Aufzüge, Zentral heizungen und für Haustelegraphen und Haustele phonanlagen. Nichtsteuerpflichtig sind: Die Entgelte für Garten- und Möbelbenützung, Vergütungen für die Benützung von Einrichtungsstücken und mit steuer pflichtigen Baulichkeiten rechtlich verbundenen

Be fugnissen. Demnach sind in dem neuen Gesetze die Steuerbefreiungen bedeutend erweitert und genau fixiert. Die neue Steuer, die für den Staat einen Entgang an Einnahmen von vier Millionen Kronen bedeuten wird, soll im Jahre 1915 in Kraft treten, vorausgesetzt, daß sie termingerecht fertiggestellt und die Bedeckung hiefür geschaffen wird. Das aufsehenerregende Buch von Monsig nore p. A. Üaqser „So wahr mir Gott helfe" wurde im Reichsrate durch den Reichsratsabge ordneten R. Wollek immunisiert. Wir danken

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 08.01.1898
Descrizione fisica: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 28.12.1935
Descrizione fisica: 6
, aber ihre Benützung be deutet für die große Masse der sportliebenden Be völkerung noch eine zu erhebliche Ausgabe, was. nicht zu bestreiten ist. Auch hier wird noch ein Wandel bei diesem verhältnismäßig jungen Ver kehrsmittel eintreten müsset, wenngleich schon die Mit 1. Jänner 1S36 tritt das Gesetzdekret vom 2. Dezember 1935, Nr. 2097 (Gazzetta Ufficiale vom 17: Dezember 1933, Nr. 293) in Kraft, wel ches eine Steuer auf Warentransporte mittels Kraftwagen einführt. Die Steuer beträgt 1.2 Cen tesimi

für jeden Zentner und Kilometer, falls es sich um Transporte auf Rechnung Dritter Amdelt, und V.8 Centesimi für jeden Zentner und Kilome ter, falls der Wareneigentümer den Transport mit eigenen Kraftwagen durchführt. Zur Berechnung der Steuer ist das Gewicht der Fracht (in Zent nern ausgedrückt mit der Transportstrecke (ausge drückt in Kilometern) zu multiplizieren. Die Steu er für Transporte auf Rechnung Dritter muß im Vorhinein bezahlt werden, und zwar vom Auf traggeber. Dieser hat einen Schein in dreifacher

Ausfertigung auszustellen, der Beilage des Gesetz dekretes entsprechend, welcher den rechtsmäßigen Beweis der erfolgten Zahlung der Steuer liefert. Der erste Teil des Scheines verbleibt dem Auf traggeber, der zweite dem Transportunternehmer, während der dritte dem Transport beigefügt und dem Empfänger übergeben wird. Zu diesem Zweck kann irgend ein Block verwendet werden, doch muß jeder Schein die im offiziellen Muster vorge sehenen Angaben enthalten. Die Transportunter nehmen müssen ein der Beilage

D des Gesetzdekre tes entsprechendes Register der Warenannahme u. -abgäbe führen. Derjenige, welcher Transporte auf eigene Rechnung durchführt (also keine Trans portunternehmung. A. d. R.), muß ein Register mit abtrennbaren Scheinen laut Beilage C des be sagten'Dekretes führen. Auch in diesem Falle ist die Steuer vor..Beginn. des.Transportes zu er legen. Die Steuer wird entrichtet: 1. durch aus die Scheine (Bollette genannt. A. d. R.) aufzuklebende i'Mavken, falls die Steuer nicht über Ivo Lire be trägt

unerläßlich, bei der Ein zahlung auf dem Erlagschein „Transportsteuer' (Tassa di trasporto) anzuführen. Die Steuer ftndet teme. Anwendung in folgen den Fällen? Transporte innerhalb der. Gemeinde' . enzen. Transport auf eigene Rechnung inner Mb der ProviNH wenN dieselben zur normalen Tätigkeit landwirtschaftlicher Betriebe gehören ob. falls es sich um Transporte von der Ortschaft zur nächsten Bahnstation oder umgekehrt handelt. KrastwagenliNien für Passagier- u. Gepäcksdienst, landwirtschaftliche Pakete

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Volksblatt
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Pagina 2 di 10
Data: 24.08.1904
Descrizione fisica: 10
die Tiroler Bauern den unausgesetzten Be mühungen einiger konservativer Abgeordneten, so insbesondere des sel. Baron Anton Dipauli und des Herrn Landeshauptmannes Grafen Brandis); aber so viel muß wahr sein, daß die 19^ Grund steuer von dem fiktiven Reinerttage, nicht in Ver gleich gesetzt werden dürfen mit den 5'/o Personal einkommensteuer von dem alljährlich einbekannten und von einer Kommission überprüften tatsächlichen Einkommen. Ich wünsche sehr, daß die Grundsteuer des Bauern

haben. (Nur nicht die Leute unzufrieden machen, lieber Herr Niedrist; das Unkraut greift so leicht um sich!) Aber da man von Grund und Boden tatsächlich nur dann einen Nutzen ziehen kann, wenn man ein Haus dazu hat, wo man die Vorräte ausbewahren und wo der Bauer mit seiner Familie wohnen und nach des Tages Mühen sein Haupt zur Ruhe legen kann, ist es ungerecht, aus die notwendigen Wohnräumlichkeiten noch eigens eine Steuer zu legen; es ist sogar direkt kultur feindlich, weil der Bauer durch die Steuer ge- und tiefem

zwungen wird, seine Wohnräume möglichst, einzu schränken, während eine geräumige Wohnung sür Zufriedenheit, Gesundheit und gute Titte sörderlich ist. Darum find auch die konservativen Abgeord neten seit jeher sür eine Reform der Hausklassen steuer in diesem Punkte eingetreten. Eine Er mäßigung — auö dem Erträgnisse der Personal einkommensteuer — ist bereits erfolgt. Eine Re form ist vom Finanzminister selbst in Aussicht ge- stellt worden und wird die konservativen Abgeord neten aus ihrem Platze finden

des Bauernstandes gehandelt, wenn man eine Herabsetzung des steuersreien Mindesteinkommens, etwa nach dem vielgerühmten preußischen Muster verlangen wollte. Ist es Ihnen niemalsausgesallen,lieberHerr Niedrist,daß dieBauern (mit verschwindenden Ausnahmen) keine Personalein kommensteuer zahlen? Sie sagen wohl, das ginge uns noch ab. In der Tat aber macht das Personalein kommensteuergesetz sür die Bauern keine Ausnahme; die Bezahlung irgend einer anderen Steuer schützt niemanden davor, auch noch Personaleinkommen

steuer zu zahlen. Die Großgrundbesitzer bezahlen sie neben der Grundsteuer. Wenn der Bauer in der Regel personaleinkommensteuersrei ist, kommt es nur daher, weil die Steuerbehörden nach dem „windigen' Katastralreinertrage, den sie ihrer Be- Messung zugrunde legen, in der Regel annehmen, daß das Einkommen des Bauern geringer sei als 1200015. Dies ist recht und billig und wurde, als das Personaleinkommensteuergesetz zustande kam, auch so in Aussicht genommen. Setzen Sie aber nach dem preußischen Muster

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 15.02.1851
Descrizione fisica: 10
, Bierbräucreibesitzerin in Hall. 2 Kund in a ch u n g. Nr. 44Z. Unter Beziehung auf. die diesseitige Kundmachung vom Lg. Mai I36V werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltiingsjahr ILül folgende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden ReichS-Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemcindcbcdürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr lö5l

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt-' machung dieser Verordnung noch im Besitze eines HnndeS befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund'vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 135l wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die. Aufnahme der Anzeigen und die Steuerbe- hebung besorgen. ES hat für dieses Jahr dieAnzeigung der Hunde und die Steuerbezahlung

Uebernahme des Hundes die Anzeige zn machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die cntrichte/e Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf daS Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolget, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt

in eine StrafedeS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser AnincldnngSfristcn nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistralliche Stras- verhandluug veranlaßt. Dem Abdecker gehört bei >-2traf- sällcn der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafbezahlung verweigern

. Für daS k. k. Bezirksgericht: Heufler. ^ ' VersteigerungS-Edikt. Nr. 415 Auf Ansuchen der Vormundschaft der Jakob Habt- mann'schen Kinder in 'Schwaz werden nachgenannte Realitäten der freiwilligen Versteigerung unterzogen, als : Kat. Nr. 53/57 der Steuer-Gemeinde Sölleute Lit. Eine Behausung mit reeller Hafiisrgerecht- same, Hasnerwerkstätte uuv Brennofen. Lir. L. Dabei ein Garten von 54 LZ Klafter. Hiefur besteht der AnsrufSpreiS iu l4lZl1 fl. N.W. Zur VersteigerüugS - Vornahme wird auf den '^4. d. Mts. L Uhr Vormittags

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Volksblatt
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Pagina 9 di 10
Data: 16.01.1909
Descrizione fisica: 10
16. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 9 Letzte RaMckten. Die Steuer auf Privatwein. Innsbruck, am 14. Januar. Heute war de« ganze« Tag Beratung aller deutsche« Laudtagsabgeordneten. Abg. Dr. v. Guggenberg, der Präsident des Landes Kulturrates, gab folgende Erklä rung ab: „Die christlich soziale Partei hat be schlossen» die Steuer auf Privatwei» ein zuführen.' Schraffl empfahl diese Steuer «mruistens. Karo« Kongo» Pralat Treuiu- fels und Movfiguore Glatz sprachen mit aller Entschiedenheit

dagegen. Po« den christlich-soziale« Abgeordnete« hat keiner dagegen gesprochen. Mach langer Debatte wurde abgestimmt: Für die Steuer stimmte« die Liberale« u«d alle Christlich Sozialen; dagege« die Konservativen, Karo« Longo» Karon Eyrl. Die weitaus «verwiegende Mehrheit der deutsche« Abgeordnete« ist also für diese Steuer! Weinbauern! ES besteht die äußerste Gefahr, daß der Land tag in einigen Tagen die Steuer auf Privatwein beschließt. Es findet daher Sonntcrg, Hon 17. Icrnucrr 1V0S 2 Mlir

ncrcHmittctgs im großen Piussaale in Bozen (neben der Kapuzinerkirche) eine Aroßo H*roteft-Wers<555t5n- Lung öer Weinöcruern gegen die drohende Steuer auf Privatwein statt. Weinbauern! Erscheint in Massen, um diese surchtbare Steuer zu Verbindern! Zutritt haben nur Weinbauern. Bozen, den 15. Januar 1909. Für den Weinbauernbund: Johann Dissertori, Präsident. Neuer Zeituugskatalog von M. Dukas Rachf., Wien. Äm 1. Januar ist, wie alljährlich, der neue Zeitungskatalog der Annoncenexpedition M DukaS Nachs.. Wien

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 09.06.1823
Descrizione fisica: 10
st. R. W. 1^. Ein Acker von (ibb lH Klaftern im obern Anira- fer Felde. Giebt zu Hülfe deS LehentragerS Haber 4/'»ö Wiener Metzen, in Gelde >21/4 kr., Steuer zu 3 Ter min 37 kr. » dl. ü 12/20 Perner T. W per S2S st. R. W. K. Ein Acker im obern Amraser Felde , Lbb lH Klaf tern. Giebt zu Hülfe deö LehentragerS b/»t» Wiener Me^ tzen Haber, in Gelde io3>4 kr., Steuer zu 3 Termin 47 kr. 3 dl, 6 1L/20 Perner T. W. per L>)c> si. R. W. Ein Acker von 40g LZ Klaftern im obern Amraser Felde. Giebt dem Lehentrager zu Hülse

2/lb Wiener Metzen, in Gelde q kr., Steuer zu 3 Termin as kr. 7 Perner T. W. per 2öS st. R. W. Al. Ein Acker vo» 62g lH Klaftern im obern Amraser Felde. Giebt zu Hülfe des LehentragerS F>aber 4/>t> W. Metzen, im Gelde v2/4 kr., Steuer zu 3 Termin 33 kr. yb/20 Perner T. W. per SiZo fi. R. W. tl. Ein Acker im obern Amraser Felde, bSi LH Klaf tern. Giebt zu Hülfe deö LehentragerS 3/>(> Metzen Ha ber, im Gelde 72/4 kr., Steuer zn 3 Termin 2b kr. » dl. 3 »4/20 Perner T. W. per Sc>o st. R. W. Q. Ein Acker ini

obern Amraser Felde, L24 ^ Klaf tern. Giebt dem Lehentrager zn Hülfe Haber (,/,(, Wie ner Metzen, im Gelde L >/4 kr., Steuer zu 3 Termin 44 kr. 4 dl. 7 >S/sc» Perner, per L7S st. R. W. p. Ein Acker im obern Amraser Felde, ,73b IH Klaf tern. Giebt dein Lehentrager zu Hülfe Haber >4/>b Wie- n.r Metzen, im Gelde »1 >/4 kr., und Stener zu 3 Ter min 1 st. 3S kr. 2 dl. l>/2c, Perner T. W. per 1 »(>» st. R. W. k. Ein Acker im obern Amraser Felde, 4tZ3 LZ Klaf» tern. Giebt zn Hülfe 4/i(» Wiener Metzen Haber

, im Gelde 3 i/4 kr., Sieuer auf 3 Termin st> kr. 3 dl. y 10/20 Perner T. W. per 3^5 st. R. W. 8ub I^rc,. (7at. 74^. l-ir. 8. Ein Fruhinahd in der Reichenaue, (,4(1 LI Klaftern. Giebt dem unter reutämt- iiche Administration gesetzten Hofbau ^ Urbar Grnndhnlf- zinS 1 kr. nnd Steuer zn 3 Termin » kr. » dl. y 12/2«, Perner T W. per 33o st. N. W. Lud d?rc>. dst. 744 Ein Fruhinahd, '4'o lH Klaf tern. Giebt dein unker rentämtliche Administration gesetz ten Hofban-Urbar Grniidzi'nö 4 kr. Dem Gotteöhanse Am- raS

» kr. Dem Psarrwiddum in AmpaS >c» kr., Steuer auf 3 Termin , st. 33 kr. kZ Perner T. W. per Soo st. R. W. 8ub 5?rci. (7ar. 74Z. Ein Frnhmahd, daS Anqerle genannt, liSl) Klaftern. Giebt den Christoph v. Wein- hartischen Erben Grundzins b kr., ewigen Zins 7 st. nnd Steuer ans 3 Termin >5 kr. 3 Perner T. W. per 200 st. N W. Lud 5?rc». Lad. 746. Ein Frnhmahd von 4yv Hl Klaf tern. Giebt der Baldanfilchen Stiftnng GrnndzinS >c» kr. Roggen 2 »/4 Wiener Metze», Gersten 2 1/4 W. Metzen,

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 30.01.1837
Descrizione fisica: 10
1 st. 26'/< kr., dann TranclalionSzinS 6 kr., vom Anger zum Pfarrgotieshause Kundl an Stift 8 kr. ' Steuer hievon trifft «0 aus einen Termin in T. W. 1 fl. 2 kr. ' Nr. Kat. 63 und 64. L. Zwei Mahdlüsse in der Hupsaufvoii 2376 Klafter. Hievon zahlt man zum ?. k. Urbaraml 30 kr. Re- kognitioiiSzinS, und Steuer auf einen Termin in T. W. 7 kr. Nr. Kat. 65. 17. Ein 1770 eingesangener Mahdluß pon 333Klaf ter, mit 2 kr. zum k. k. Urbaraml, und Sieuei- auf einen Termin T. W. V« kr. Nr. Kat. 67. Q. Lit. L. In dem Oberfeld daS Halbsehen

, Vor- derbüchl, haltet 8734 Klafter. Lit. L>. In der Erlau ein Holzluß von 2266 Klafter. Hievon zahlt man dem Hrn. Baron Lichtenthurn am Achenrain jährlichen Gfundz/nS Z fl. 42 kr., und Steuer auf einen Termin 51'/^ kr^ T. W. Nr. Kat, 68. 69 und 71. I. Drei verschiedene Wechsellüsse von mehr alS 1500 Klafter. Sind frei, und zahlen an Steuer auf einen Termin in T. W. 5'/? kr. Nr. Kat. 72. I». Auf der Leonhardwiese ein Luß von 394 Klafter, welcher frei ist, und auf einen Termin 1 ^ kr. T. W. Steuer zahlt

. Nr. Kat. 73. I-. In der Au ein im Jahre 1770 eingesangener Mahdluß von 500 Klafter. Hievon zahlt man zum k. k. Urbaramt 3 kr. Grund zins, Steuer auf einen Termin in T. W. 1 kr. Nt. Kät. 74. M. Ein Mahdluß in Hupfap von 594 Klafter. Hievon zahlt man dem t. k. Urbaramt RekognitionS- zinS 7'/. kr., und Steuer auf einen Termin in T. W. 1kr. ^ Zu diesen Entien gehören auch in Pambcrg aus ter Hirschlack, und in den Brüchen fünf Waldtheile von 12,119 Klafter. Hiefür ist der AuSrufSpreiö 6000

fl. R. W. II. Nr. Kat. 61. Auf der Kohlstatt ein Alker von 1420 Klafter Baugrund. Ist frei und zahlt Steuer auf einen Tevmin in T. W. 6-/2 kr. Hiefür ist der AusrufSureiö 300 fl. R. W. III. ^ Nr. Kat. 177. 578, 579. . l). Jni sogenannten langen Luß ein Galtinalid von 2800 Klafter. Ist, frei und zahlt an Steuer auf einen Termin in T. W. 9 kr. , Hiefür ist der AuSrufSpreiö 275 fl- R. W. B e d i n g n i s s e. . 1. Unter dem SchatzungSpreiS wird ke,n An- und nach der Versteigerung kein Nachgeboth angenommen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 4
Data: 27.02.1852
Descrizione fisica: 4
wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnlden Reichs w ä h r u n g für jeden Hund als Steuer zu d,n Gcmcindcbedürfnissen zu entrichten. !?. Für das Jahr 1852 ist diese Steuer für alleJene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich

. 4. Wer nach dieser allgemeinen'Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär biiinen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme deö Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6- lieber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig und ei» Zeichen verabfolgt

, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter,, sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen uulerläßt, verfällt iu eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AninelduiigSsristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und walirscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistratliche Strafverhandluiig

veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Sluzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArmuthS halber nicht eingebracht werten können, sollen über Auftrag deS Magistrates vom Abdecker ver tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuthanSbrncheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 12
Data: 21.12.1907
Descrizione fisica: 12
in Orten, au welchen Steuer ämter ihren Sitz haben, auch bei diesen, in allen anderen Orten bei den Gemeindevorstehungen un entgeltlich behoben werden. In besonders berück sichtigungswürdigen Fällen kann auf spezielle, dem Stempel von 1 l! unterliegende, bei den Steuer behörden I. Instanz zu überreichende Ansuchen die Frist zur Einbringung der Bekenntnisse bis läng stens 15. Mai 1903 erstreckt werden. Fristen über diesen Termin werden nur beim Vorhandensein ganz auSuahmsweiser Gründe

gemäß Z 227 »eu in die Personalei»kommensteuerpflicht treten, haben zufolge H 223 binnen 14 Tagen nach dem Eintritte dieses Ereignifs, s an die zuständige Steuerbehörde I. Instanz die Anzeige h.evon unter Anschluß eines Bekennisses zu erstatten, in welchem das Einkommen anzugeben ist. welches der Siener- pflichtige während des Nestes des Steuer jahreS aus den ihm zustellenden festen und voraus sichtlich zufließenden veränderlichen Bezügen er langt. In der gleichen Weise haben im Lause

des SteuerjahreS 1903 aus dem Auslande zu ziehe« de Renteusteuerpflichtige zufolge H 145 die Anzeige unter Anschluß eines Bekenntnisses zu erstatten. Wer die ihm obliegenden Bekenntnisse in den vorgeschriebenen Fristen nicht einbringt, muß ge wärtigen, wegen S te u e r ve r he i m lich un g nach H 243 in Untersuchung gebogen zu werden. Dieses Delikt wird, abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer, mit dem zwei« sechsfachen Betrage, um welchen die Steuer velkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde

, bestraft. K. r. Finani-LlNldcs-Dircktilin. Innsbruck, am 11. Dezember 1907. S ch ö d l. macht, bezw. sich Verschnieigungen zu Schulden komme» läßt, muß gewärtigen, wegen Steuer- n erheimlich ung nach Z 243. Z 6 und tz 244, oder wegen Steuerhinterziehung noch Z 240 uud 241 in Strafunterfuchung gezogen zu werden. K. K. Finanz-Landcs-Direltion. Innsbruck, am 11. Deiember 1907. Schödl. Kundmachung betreffend die Einbringung der DieustbezugSanzeigcn seitens der Dienstgeb. r zu in Zwecke der Veranlagung

der Perfonaleinkomnie»- (Besoldungs-) Steuer ihrcr Angestellten für das Jahr 1903. Gemäß H '^01 des Ges. vom 25. Oktober 1396, R. G. Bl. Nr. 220, werden hiemit alle diejenige» Personen, welche Dienstbezüge der im Z 167 be- zeichneten Art (Besoldungen und Ruhegenüsse) in einein jährlich sür eine Person 1200 X übersteigenden Betrage auszahlen, aufgefordert, zum Zwecke der Veranlagung der Perfonaleinkommeu- event. Befol- dnngSsteuer ihrer Bediensteten für das Jahr 1903 bis längstens 3 l. Jänner 1903 die Anzeige

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 27.02.1856
Descrizione fisica: 6
als Steuer zu den Gemeinder bedürsnissen zu entrichten. 2. Für da» Jahr 1836 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tag- nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezah len. Für das J^hr 1336 wird gleichfalls der Thier arzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen

Kommist sär binnen längstens 3 Tagen nach erkolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. ö. Bon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorge merkten Hunde angehängt werden muß. die Kosten des Letzteren sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zu vergüte». 7. Wer die oben

beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des^ dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obi gen Anmeldungsfristen nicht mit dem übergebenen Zei chen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden, ist, ,nm Kommissär zu stellen, welcher die magistralliche Strafoerhandlnng veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Auzeigegebühr. 3. Die Hunde

jener Parrheien, welche die Steuer- öder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArinuthS halber nickt eingebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistra tes vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunte und der Abwendung der Gefahren des Wulhausbruches bleiben ungeändert in Wirksamkeit. Sladtmagistrat Innsbruck ain 22. Febrnar 1356. Der Bürgermcister-Steklvertreter: Dr. v. Peer. tStv Edikt. Nach dem im Nachgange

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 16.08.1824
Descrizione fisica: 10
. Steuert auf » ,/2 Tenmn 4 st. 3S 1 /4 kr. R. W. Eat Nr. >5l>3. Ein kleines Grundstück von 3kZy Kl. Reicht auf » 1 /2 Termin 4 kr. R W. Steuer. Eat. Nr. ,5t>4. Ein Grundstück von 2»3L Klaftern. Giebt auf >1 /2 Termin 24 ì/4 kr. R. W. Steuer. ' Cat. Nr. aStiS. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf > 1 /2 Termin in R. W. 1/2 kr. Diese Grundstücke sul, Kro. 1S62 inclusive lS6S gebeu überhia noch » st. Zi kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. Eiu. Stück Düng - öder HeninooS unter den« Wege v?u Z2>l) Klaftern

. Hievon hat man auf » 1 /2 Termi» in R. W. 1 fl. 1 kr. Steuer zu bezahlen. Cat. ?!r. >St>7. Ein WieSinahd mit 2 Heustàdlrèch- ten, an dem Geschränk, die feurige Wiese, Muhlbüchl und auf dem Moos genannt, von >(>200 Klaftern. Giebt auf 1 1 /2 Termin in R. W. L', 1 /2 kr. Steuer, und y/l»4 Mehen Haber und im 2» fl. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. rSbiZ. Ein Wiesmahd an dem Fischweiher von «zoo Klaftern. Steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. Q 1 /2 kr. Cat. Nr. iSby. Ein Wieömahd und MooSboden un ter dem nelien

Haufe von 1L00 Klaftern. Ist ans 1 1/2 Ternilii mit <) 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. >670. Ein Wieömahd am Thauernzaune von 22Z Klaftern, hei Nr. 'Giebt auf » 1 /2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. iS/i. Mehr ein solches bei Nr. iSb/, von 420 Klaftern. Steuert in R. W. auf 1 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,572. Ein solches bei Nr. i5t,3 von 112 Klaftern. Reicht auf 1 1/2 Termin im 24 fl. Fnß i kr. Steuer. ' ! Cat. Nr. 1673. Weiter ein Wieömahd von 4«SoKl. Giebt in R. W. auf > 1/2 Termin

7 kr. Steiier und liegt bei Nr. >5t>2. Càt. Nr. ,674. Ein Fischteich unweit der Behansnng, daö Krellmooser Seele geuaiint, von 3Z'6 Klaftern im Umfange. Giebt ans > 1 /2 Termin 4 kr. in R.' W. Stener, und jährlich L kr. T. W. GruudziuS. Cat. Nr. >5?4'V'? Ein Wieömahd, dcr Muhlbüchl, unweit der Nenmühle, zivischeii Fraiiz Wagner und Karl Plattner liegend, von circa 2' Fu1>er Heu. Hievon hat man ans , ,)2 Termin S kr. in R. W: Steuer zu geben. ^ ' Cat. Mr. ,372. Zwei Stücke Grund, von Michael .Peininer

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Pagina 1 di 6
Data: 10.01.1898
Descrizione fisica: 6
der III. Classe: Ferdinand Caminoli, k. k. Steuerinspcctor, Romain Noniano, Handelsmann; Stellvertreter: Leouhard Vciter, k. k. Steuereinnehmer, Giovanni Froner, Wirt. Mitglieder ^>tr IV. Classe : Ferdinand Caminoli, k. k- Steuer inspcctor, Abele Benetti, Grundbesitzer; Stellvertreter: Leonhard Veiter, k. k. Steuereinnehmer, Dr. Eduardo Longo, Advocat. Politischer Bezirk Brixcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Georg Mayrhofer, k. k. Stencr- Oberinspector; Stellvertreter: Emil Reh, k. k. Haupt

. k. k. Steuer- inspector; Stellvertreter: Hermann Höllwarth, k. k. Steuereinnehmer. Mitglieder der III. Classe: Josef Wtbhoser, Kaufmann, Jakob Traunsteiner, Gemeinde vorsteher; Stellvertreter: Dr. Hieronymus Hibler, Advocat, Josef Mayr, Bürgermeister. Aiitglieder der IV. Classe: Anton Schmidt v. Wcllenburg, k. k. Fi nanzrath i. P-, Peter Bachlechner, LandtagSabgeord- nrtcr, Johann Haidacher, Oekonom; Stellvertreter: Otto Rautenkranz, k. k. SteueramtS'Controlor, Dr. Arthur Ghcdina, Advocat, Sebastian Harpf

. Bäcker. Politischer Bezirk Cavlese»): III. und IV. Classe — Vorsitzender: Karl R. v. Lachmüller, k. k. BezirkS- hauptmann; Stellvertreter: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuereinnehmer. Mitglieder der III. Classe: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuereinnehmer, Francesco Giacomelli, Bürgermeister; 'Stellvertreter: Luigi Divan, k. k. Lan- deSgerichtSrath i. P., Luigi Weiß, Handelsmann. Mit glieder der IV. Classe: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuer einnehmer, Joses Sighel, Realitätenbesitzer; Stellver treter: Josef Stefani

Sägcbcsitzcr. Ältit- glicder dcr IV. Classe: Dr. Franz Wille, t. k. Steuer inspector, Jakob Daxcr, Wirt, Joscs Schlechter, Land wirt; Stellvertreter: Karl Weih, k. k. Slcucramts- Adjunct, Johann Bichler, Wirt, Wolfgang Filzer, Ge meindevorsteher. Politischer Bezirk Kufstein: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Dr. Johann Torgglcr, k. k. Stcuer- Oberinspcctor; Stellvertreter: Joscf Pölt, k. k. Haupt. Steuereinnehmer. Mitglieder dcr III. Classe: DariuS Schwarz, k. k. Steuereinnehmer, Nikolaus Huber, Brauer

, k. k. Steuer- Oberinspcctor. Mitglieder der III. Classe: Franz *) Bezüglich dcr lll. Classe bildet der politische Bezirk Primicro mit jenem von Cavalesc einen Veranlagungsbezirk im Grunde dcr kais. Verordnung vom 10. Juli IL97, N. G. Bl. Nr. isi und 182. Metzler, k. k. Steuer-Oberinspcctor, Heinrich Huber, Müller und Bäcker; Stellvertreter: Gebhard Gmeiner, k. k. Steuereinnehmer, Joscf Nigg, Wirt. Mitglieder der IV. Classe: Franz Metzler, k. k. Steuer-Oberin» speclor, Johann Al. Auer, Oekonom

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 21.01.1865
Descrizione fisica: 6
für das Jahr 1363 werden folgende Bestimmungen hiemit bekannt gemacht: t. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist ver pflichtet, für jeden Hund zu den Gemeindebe- dürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Bulldoggs und weibliche Hunde auf 6 fl. 1l) kr. vnd für jeden andern Hund auf 2 fl. 10 kr. öst. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1865 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Kundmachung noch im Besitze eineS Hun

einstellt, hat hievou binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thier- arzte die Anzeige zn machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hnnde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung giltig, nnd ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt wer den muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgenanntem Thierarzte

gegen Bezahlung von IlZ Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Steuerzah lungen und Anmeldungen uuterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Änmeldnngsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahr scheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen, und hieher namhaft zu machen, wofür ihm der dritte Theil der anfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde

jener Partheien, welche die Steuer- oder Strafzahlnng verweigern oder von welchen diese Beträge armnthshalber nicht ein gebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die rücksichtlich des Haltens von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften bleiben un verändert in Wirksamkeit. Stndtnragiftrat Innsbruck am 16. Jänner 1865. Der Bürgermeister: Dr. Josek Mttcr v. Peer. Das höchste in der hygienischen Kosmetik gegen das Ausfallen und Ergrauen der Haare

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