Gerechtig keit getreten, um zu züchtigen, wenn durch die Presse etwas wirklich Strafbares begangen worden ist. Dies ist sicher daS Vernünftigere. Denn wie der Mensch in der Rede frei ist, so ist er es auch in Schrift und Druck. Er kann durch vie Rede sündigen, wie durch den Druck, und dann ist eS seine Schuld, wenn er dem Strafrichter verfällt. Aber wie es ungereimt wäre, aus dem Grunde Jemanden das Reden entweder zu verbieten, oder unter Censur zu stellen, weil er damit menschliche und göttliche
Gesetze übertreten könnte, eben so ungeriemt ist es eigentlich, ihm aus demselben Grunde das Schreiben und Drucken zu beschränken. Vor dem Fehler ist Jedermann frei und unschuldig, wer aber fehlt, der soll eS auch büßen. Daß die Presse eine große Macht sei zur Verbrei tung von Ideen, darin hatte die alte Vorstellung ohne Zweifel recht; denn etwas anderes läßt sich gar nicht denken. Daß ihre Macht aber gleich groß sein soll, zum Schlechten wie zum Guten, das träfe überhaupt mit der Sprache überein
Hlewaltstock, der freilich'kein Vernunftbeweis ist, dareinmischen. Wir ylaidiren also für die Freiheit der Presse wie der mündlichen Konversation bis an die Gränzen des Rechtes nNd der Moral, lassen jeden frei, so lange er nicht fehlt, und sträfeu ihn, sobald er ge sündigt hat. Und wir plaidiren um so mehr für diese Freiheit, weil wir sicher überzeugt sind, daß in ihr selbst gegen Irrthum und Unrecht weit mehr Garan tien geboten werden, als durch die Repressivmaßregeln von NegierungSgewalten, die am Ende
doch nur auf subjektive Ansichten weniger hinauslaufen, und daher so gut falsch als wahr, und in ihrer Tragweite so schlecht als gut sein können. Denn ist der Jdeenkampf frei bis zum Gesetze des Naturrechtes, so wird früher oder später und zwar nicht in zu kurzer Frist, sobald die Hitze der Kämpfer und Zuschauer sich gelegt, dieSache sich zu Gunsten der objektiven Gründe entscheiden. Veritns est, quiil ost. DaS. Eingreifen politischer Intervention von was immer für einer Polizeimacht, einer Partei