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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 02.10.1897
Descrizione fisica: 10
Steuer summe unter die einzelnen Steuerträger vor zunehmen. In diese Kommission müssen also Männer gewählt werden, die voll und ganz vom Gerechtigkeitssinn durchdrungen sind, die die Ver hältnisse des betreffenden Steuerbezirkes möglichst ganz genau kennen, über ein hohes Maß Einsicht verfügen und auch den Muth haben, das Interesse der Steuerpflichtigen ihres Bezirkes in der zum Guttheil aus Regierungsleuten bestehenden Erwerb steuer-Kommission mit allem Nachdruck zu vertreten. Solche Männer

sind aber nicht im Augenblick ge funden, auch bedarf es einer Verständigung unter den einzelnen Gemeinden der Steuerbezirke über die Frage, wer in die Kommission entsendet werden soll. Zu einer solchen Verständigung hat man den Steuer trägern aber gar keine Zeit gelassen, denn die Aus schreibung der Wahlen in die Erwerbsteuer-Kom missionen für Tirol erfolgte erst vorige Woche im Amtsblatte und die Wahl der für die indirekten Wahlen vorgesehenen Wahlmänner wurde für einzelne Bezirke schon für diese, die Wahl der Kommissions

Steuerpflichtigen die von denselben zu ent richtende Steuer nicht mehr einfach vom grünen Tisch aus unter Mithilfe der „berühmten" Ver trauensmänner dekretirt, sondern wird die Auf theilung der Steuerkontingentsumme durch die Steuerträger selbst zu besorgen sein. Die, Besteuerung erfolgt in vier Erwerbsteuer- Klassen. Der I. Klasse gehören jene Steuerpflichtigen an, welche mehr als 1000 fl., der II. jene, welche mehr als 150 fl., der III. jene, welche mehr als 30 fl. und der IV. jcne^ welche weniger

als 30 fl. Staats steuer (nämlich L>teuer-Ordinarium mit den außer ordentlichen Zuschüssen) zu entrichten haben. Innerhalb eines jeden Kronlandes sind die Steuerträger jeder einzelnen dieser Klassen wieder in Veranlagungsbezirke eingetheilt, bilden innerhalb der selben Steuergesellschaften, und jede dieser Gesell schaften erhält ihre eigene Steuerkommission, welcher die Auftheilung der für diese Gesellschaft entfallenden Steuersumme auf die einzelnen Steuerträger der selben obliegt. Als Veranlagungsbezirke

der Erwerbsteuer-Kommissionen geschieht in der Weise, daß der Vorsitzende und die Hälfte der Mitglieder derselben vom Finanzminister ernannt und die andere Hälfte aus den Steuer trägern der betreffenden Klasse in dem Veranlagungs bezirke gewählt wird. (Hinsichtlich der Stellvertreter wird der gleiche Vorgang eingehalten.) Nachdem die Steuerträger der I. und II. Klasse in den Genossenschaften wohl gar nicht vertreten sind, befassen sich auch unsere weiteren Ausführungen lediglich mit der III

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 18
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 18
und Steuerbehörden. Imst, 11. Jänner 1900. Zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuer behörde besteht naturgemäß ein oft mehr, oft minder schroff zu Tage tretender Gegensatz, handelt es sich doch um wesentliche materielle Interessen, welche die Steuerbehörden vertreten, die in die wirthschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen meist nur zu tief einschneiden. Der eine Theil. die Steuerbehörde, steht gewissermaßen auf dem Standpunkte des Angriffes, der andere Theil, der Steuerpflichtige, auf dem Stand

zwischen den Steuerbehörden und den Steuer trägern, besonders scharf entwickelt. Auf wessen Seite die griff re Schuld liegt, mag dahingestellt bleiben. Die Wurzel lag jedenfalls in dem alten Steuersystem, welches mit seinem geheimen Verfahren, den Mangel jedweder Oeffentlichkeit und dem u n - genügenden Beschwerderechte das Mißtrauen auf jeder Seite großgezogen hat. Es wurde deshalb bei Berathung der neuen Steuergesetze im Reichsrath von mehreren Seiten die Erwartung ausgesprochen, daß in dieser Richtung

anlagung, meistens bei Seite. Daß in dem Momente, wo die Steuerpflichtigen einen Unter schied zwischen alter und neuer Steuerpraxis nicht erkennen, auch ihrerseits ein Wandel nicht stattfinden kann, ist eine naturgemäße Folge. Die hauptsächlichsten Beschwerdepunkte liegen auch derzeit noch in dem geheimen Verfahren bei Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Zwar heißt es in den neuen Gesetzen, daß das Ausmaß der von den einzelnen Steuerpflichtigen zu zahlenden Steuersummen von der eben durch die Steuer

die von ihm unter Zuhilfenahme von „Sachverständigen" festge stellten Besteuerungsgrundlagen vorlegt und einfach die Bestätigung der auf Grund derselben normirten Steuersummen fordert, wird die kommissionelle Ver handlung zu einer rein schablonenhaften Registrirung der Vorarbeiten des Steuerinspektors und dieser letztere bleibt nach wie vor die maßgebendste Person, von welcher die Höhe der von dem Einzelnen zu entrichtenden Steuer in der Hauptsache abhängig wird. Der bei den Berathungen der neuen Steuer gesetze schon

der Steuerbehörden vertretenden Referenten lauten. In allen Steuerfragen wäre überhaupt das Schwergewicht auf die möglichste gleichmäßige Steuervertheilung zu legen. Nichts empört den Steuerpflichtigen mehr, als das Bewußtsein, höher besteuert zu sein als ein anderer in steuerkräftigeren Verhältnissen lebender Geschäftsgenosse. Dadurch wird die steuer zahlende Bevölkerung demoralisirt. Jeder sucht sein Einkommen zu verschleiern, um auf diesem Wege einen Ausgleich zu finden. Wohl wird die Steuer behörde

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 9 di 12
Data: 19.01.1895
Descrizione fisica: 12
schließlich auch jede Ordnung, jedes Gemeinwesen. Ob ein Zwang gut ist oder schlecht, hängt ganz vom betreffenden Falle ab. Und so müssen wir auch hier fragen: Wozu wird man bei den obligatorischen Genossenschaften gezwungen? Zu einem alljährlichen kleinen Beitrage, welcher nach dem Entwürfe 2—6 kr. von jedem Steuergulden ausmachen kann und zugleich mit der Steuer eingehoben wird. Dass dieser Beitrag im Allgemeinen ausreicht und daher in der Praxis nicht höher zu steigen braucht, werden wir später zeigen

. Für jetzt genüge darauf hinzuweisen, a) dass diese Steuer sehr gering ist; b) dass die Höhe derselben von den Bauern, beziehungsweise ihren Vertrauensmännern selbst festgesetzt wird; e) dass diese Steuer lediglich im Interesse der Landwirte und zwar von ihnen und für sie selbst verwendet wird; 6) dass diese Steuer von ein sichtsvollen Landwirten schon jetzt freiwillig geleistet wird in Form des Mitgliederbeitrages. Gegenwärtig schon ist eine solche Unterstützung land wirtschaftlicher Zwecke in manchen Bezirken

werden einer Einrichtung dankbar sein, welche sie der Einhebung der Mitgliederbeitrüge und der Werbung von Mitgliedern enthebt. Sie werden ihre Zeit weit nutz bringender und auch lieber ihrer eigentlichen Aufgabe, der Förderung des landw. Fortschrittes widmem. Wenn aber im Bezirke Bozen diese Einzahlungen so glatt und pünktlich erfolgen, wie man uns schildert, dann wird auch die Einhebung der diesbezüglichen kleinen Steuer keinerlei Befürchtungen erwecken. Dieser kleine, in Zukunft von jedem Bauern beanspruchte

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Unterinntaler Bote
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Pagina 11 di 14
Data: 18.01.1895
Descrizione fisica: 14
schließlich auch jede Ordnung, jedes Gemeinwesen. Ob ein Zwang gut ist oder schlecht, hängt ganz vom betreffenden Falle ab. Und so müssen wir auch hier fragen: Wozu wird man bei den obligatorischen Genossenschaften gezwungen? Zu einem alljährlichen kleinen Beitrage, welcher nach dem Entwürfe 2—6 kr. von jedem Steuergulden ausmachen kann und zugleich mit der Steuer eingehoben wird. Dass dieser Beitrag im Allgemeinen ausreicht und daher in der Praxis nicht höher zu steigen braucht, werden wir später zeigen

. Für jetzt genüge darauf hinzuweisen, a) dass diese Steuer sehr gering ist; b) dass die Höhe derselben von den Bauern, beziehungsweise ihren Vertrauensmännern selbst festgesetzt wird; c) dass diese Steuer lediglich im Interesse der Landwirte und zwar von ihnen und für sie selbst verwendet wird; d) dass diese Steuer von ein sichtsvollen Landwirten schon jetzt freiwillig geleistet wird in Form des Mitgliederbeitrages. Gegenwärtig schon ist eine solche Unterstützung land wirtschaftlicher Zwecke in manchen Bezirken

dankbar sein, welche sie der Einhebung der Mitgliederbeiträge und der Werbung von Mitgliedern enthebt. Sie werden ihre Zeit weit nutz bringender und auch lieber ihrer eigentlichen Aufgabe, der Förderung des landw. Fortschrittes widmem. Wenn aber im Bezirke Bozen diese Einzahlungen so glatt und pünktlich erfolgen, wie man uns schildert, dann wird auch die Einhebung der diesbezüglichen kleinen Steuer keinerlei Befürchtungen erwecken. Dieser kleine, in Zukunft von jedem Bauern beanspruchte Beitrag

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 10.12.1897
Descrizione fisica: 4
dieses ganzen Einkommens gemacht werden. Sind in unserem früheren Beispiele die Einkommen des Sohnes, der Frau und der Tochter Arbeitslöhne, und fließen sie dem Haus halte ganz zu, so kann beim Einkommen des Sohnes und der Frau ein Abzug von je fl. 250 gemacht wer den, ebenso fl. 200 bei dem der Tochter, so daß von dem früher gefundenen Gesammteinkommen per fl. 1500 abgezogen werden 250-s-250-j-200—fl. 700, daher ein Rest von fl. 800 bleibt, und nur von diesem darf die Steuer verlangt werden. Ein weiterer

als fl. 2X34—68 und er braucht nur von fl. 612 Steuer zahlen. Hätte er nur fl. 660, so blieben steuerpflichtig fl. 592, also weniger als fl. 600, er würde daher gar keine Steuer zahlen. Doch müssen diese Abzüge ausdrücklich ins Bekennkniß hin eingeschrieben werden. Ferner kann abgezogen werden, was man auslegen muß zur Erlangung des Einkommens, z. B. Stempel für Gehaltsquittungen, Auslagen für Werkzeug, Ar beitsbehelfe, Provision für Arbeitsvermittlung, Aus lagen beim Arbeitsuchen, Ausstandsgelder

und einer auch vom Finanzminister zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern bestehen, von denen die Hälfte vom Finanzminister ernannt wird, wobei er alle Einkommensarten berücksichtigen soll, also auch die Arbeiter; die Hälfte aber wird von den Steuer pflichtigen des Commissionsbezirkes in drei Wahlkörpern gewählt. Die Förmlichkeiten der Wahl und ihre näheren Umstände zu erläutern, behalten wir einer späteren Besprechung vor. Nur ist jetzt schon zu be merken, daß das Wahlrecht für die Steuerpflichtigen allgemein und direkt

der Steuer pflichtige der Strafe, den drei- bis neunfachen Betrag der hinterzogenen Steuer zahlen zu müssen und außer dem Geld- oder Arreststrafen, welche die Strafgerichte über ihn verhängen. Es ist daher für einen einfachen, in den Geschäftskniffen der Tarnopoler und Mühl- dorfer Moral nicht bewanderten Staatsbürger nicht Genossen ! Sorgt für^dte DerHrritnag der „DMszeitnng", „Htrvetter-Ieitnng" und „L'Uvennire."

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Pagina 2 di 16
Data: 03.09.1892
Descrizione fisica: 16
denn Steuer zahlen, und bei einem Einkommen von 50 bis 80 fl. muß er zu Grunde gehen. Ein Handwerker in Wien, der ohne Gesellen arbeitet, bedarf min destens 500 bis 600 fl. jährlich, ein geringeres Einkommen läßt sich bei demjenigen, der an Miethzins für Werkstätte, Wohnung oder Gassen laden und Wohnung mindestens 200 fl. per Jahr zahlen und Weib und Kinder ernähren muß, kaum annehmen. In Preußen ist der Handwerker, der nur einen Gehilfen hat, steuerfrei, bei uns wird, jeder besteuert

haftenden Hypothekenlaslen emporsteigt. Das Jahr 1888 brachte eine Erhöhung der Steuer aus Zucker, so weit er konsumirt wird, hl. Dominik geweiht, und suchten sich eine Herberge. Sie wählten dieselbe etwas außerhalb der Stadt mauern gelegen. Wahrscheinlich hatten sie es reiflich überlegt, daß außerhalb der Thore und Mauern die Verzehrungssteuer bedeutend billiger sein müßte, daher auch weniger kostspielig das theure Leben wäre. Ich sage und betone mein „wahrscheinlich", denn ich glaube

den Reisenden geschäftig Ruck säcke uud Stöcke ab, öffnete die Gaststube und führte die Pilger hinein. Sie fragte nun nach den Wünschen auf 70 bis 80 Perzent, der Steuer aus Trink- branntwein um tnehr als 500 Perzent, ebenso wurden die Preise verschiedener Zigarrensorten um 10 bis 20 Perzent erhöht. Den größten Anstoß bei der Steuerbe messung erregt bei uns die Beiziehnng der sog. geheimen Sachverständigen. Wie ein Damokles schwert schwebt das Urtheil eines solchen Sach verständigen über dem Haupte

eines Handwerkers. Wenn ein solcher Vertrauensmann, der oft mit den Verhältnissen des Steuerträgers gar nicht vertraut ist, aussagt, dieser oder jener hat ein Einkommen z. B. von 500 fl., so wird danach die Steuer bemessen — sein Anspruch ist heilig und alle Anträge, alle Vorstellungen, alle Klagen und Beschwerden, ja selbst Gutachten der auto nomen Körperschaften finden nicht immer Be rücksichtigung. Diesen Vertrauensmännern gegen über, die nicht selten aus Leichtsinn, Neid und Bosheit, in den Mantel

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Pagina 13 di 16
Data: 23.12.1893
Descrizione fisica: 16
. Fleischsteuer bei entgeltlicher Ver äußerung von geschlachteten Schweinen. Frage: Mehrere Besitzer haben einem anderen Besitzer geschlachtete ganze Schweine verkauft, der sie für einen Händler einkauste. Tie Bestellten der Ver zehrungssteuer verlangen, daß für jedes Stück die Steuer mit 76 kr. entrichtet werde. Ist dieses Be gehren im Gesetze begründet? Antwort: Nach Vorschrift im § 3 Z 4 des Fleischsteuergesctzes vom 16. Juni 1877 R.-G.-Bl. 60 sind von der Steuerbarkeit der Schlachtungen ausgenommen

der geschlachteten Schweine- seitens der Besitzer allerdings einen Gegenstand der Fleischsteuer, welche nach § 7, Z. 3 obigen Gesetzes- vom Veräußerer und zwar nach § 38, Z. 2 dessel- belr Gesetzes noch vor der Veräußerung zu entrichten ist. Die Forderung der hierlündigen Bestellten nach Entrichtung der Steuer durch die verkaufenden Be sitzer, nicht für die Schlachtung, sondern für die V erü u ß eru n g der Schweine, ist daher im Gesetze begründet. Was jedoch den Bezug der geschlachteten Thiere durch den Käufer

er jedoch zn denselben, so hat er, soferne er nicht ohnehin rücksichtlich der Fleischstener abgefnnden ist, wegen der bereits durch den Verkäufer vorgenommenen ta rifmäßigen Besteuerung gemäß H 1, Z. 2 lit. o und § 9, letzter Absatz des Fleischsteuergesetzes nur jenen Steuerbetrug zu entrichten, um welchen nach der für den Ort des Bezuges geltenden Tarifklasse die Steuer allenfalls höher ausfällt, als die vielleicht nach einer tieferen Tarifklasse durch den Verkäufer entrichtete. Die Nachweisnng

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Tiroler Post
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Pagina 3 di 8
Data: 25.12.1900
Descrizione fisica: 8
Dr. Hirn und Genossen über die Erhaltung der bestehenden Garni sonsorte der 10 Laudesschützen-Bataillone, der nach sachlicher Begründung von Seite des Berichterstatters einstimmig angenommen wird. Auch folgender Antrag des Landesaus schusses wurde einstimmig angenommen: 1. Bis zum rechtsgiltigen Zustandekom men des Landeshaushaltes für das Jahr 1901 sind zur Deckung des Abganges desselben für das Jahr 1901 provisorisch und gegen seinerzeitige Verrechnung mit den steuer pflichtigen Parteien einzuheben

, Seppl, jetzt Hab' ich den Ochs! Schau, dort steht er!" Bei diesen Worten deutete der Frauzl aus einen Felsenkopf des Krippenberges» auf dem der Ochs mitten unter den Gemsen breitspurig dastand. Wie er dort hinaufgekommen sei, würde der Franzl jedem, nur de.u Seppl nicht anvertraut haben. Der Sepp! schaute hin und hätte den Ochs bestimmt sehen müssen. Weil er aber dem Franzl nicht steuer in den übrigen Städten und Orten nur von zwei Dritteln, 3. bezüglich der Hausclasiensteuer nur von einem Drittel

geistigen Flüssigkeiten: a)bis inclusive 40 Grad der hunderttheiligen Alko holscala von jedem Hectoliter 5 E 60 h, b) über 40 Grad der 1001 heiligen Alkohol scala für jeden weiteren Grad und von jedem Hectoliter eine weitere Gebür von 14 h. II. Für den Fall des Zustandekommens eines Gesetzes, betreffend die Einführung eines Zuschlages zur staatlichen Branntwein- steuer oder einer Ueberweisung aus derselben, hat die Einhebung der selbständigen Landes auflage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten

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