' eine Beschwerde über die von den Etschwerken ausgegebenen Glüh lampen, und erhalten wir nun von zuständiger Stelle zur Aufklärung entsprechende Mittheilung: Jene Correspondenz im „Tiroler Bolksblatt' lautet: „Wie bekannt, müssen die Consumenten der Etschwerke die Glühkörper von den Etsch- werkeü direct beziehen, und diese bezieht sie von einer deutschen Firma, die auf diese Glühkörper das Monopol, respective Patent genommen hat. ES kommt nun sehr oft vor, das» frisch gekaufte Glühkörper nach wenigen Stunden
Brenndauer einfach nicht mehr sunctionieren. Angeblich sollen dieselben aber über 1000 Stunden brennen. ES liegt nun nur im: eigenen Jntereffe der Etsch- w«ke selbst, wenn sie ehestens trachten, diesen Beschwerden ihrer Lichtabnehmer, die ohnehin von den Etschwerfen nichts geschenkt bekommen, Abhilfe zu schaffen, eventuell sollten die Werke einfach ihre Lieferanten zur Verantwortung ziehen. Was würden die Etschwerke dazu sagen, wenn die von ihnen gekauften Maschinen nicht sunetionieren
würden?' — Hierüber äußert sich nun die Betriebsleitung der Etschwerke, wie folgt: Bei Elektricitätswerken, die, wie Trient und die Etschwerke, Elektricität. nach.Pauschale abgeben, ist eS zur Controlle des Strombezuges erforderlich, dass die Glühkörper von den Werken monopolisiert werden und dass Lampen gewählt werden, ;die nur in bestimmten Fassungen * brennen. Äu» diesem Grunde wurde in.die Anschlusrbedingungen der 8 11 aufgenommen, welcher bestimmt, dass die Lieferung der Glühlampen und. Fassungen
, somit Strom pro Kerze eine Lampe ver zehrt, eine desto größere Lebensdauer besitzt die Lampe, desto weniger können jedoch bei , gleicher Leistung der Maschine gespsiSt werden. — Bon seite der Etschwerke wurde beim seinerzritigen BertragSabschlusSmitfder,AllgemeinenElektricitätS- Gesellschaft' verlangt, das» die Lampe eine Brenn dauer von 800—1000 Stunden durchschnittlich besitze. Um diese Bedingung erfüllen zu' können, verlangte die Lieferantin, das» die Lampen 3,6 Watt pro Kerze verbrauchen dürfen