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1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 27 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
zu unterstützen. Der Magistrat hat hierüber die umfassendsten Erhebungen eingeleitet und in der That gegen eine Anzahl von Personen, welche ohne Besitz irgend einer Concession ihre Dienste zur Bersassung von Majcstätsgesuchen und anderen Schriften anboten, die Amtshandlung eingeleitet. Der Wiener Magistrat hat weiters an die säinmtlichen Inhaber von Privatgeschäftskanzleien ein Decret des Inhaltes erlassen, daß sie sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit strenge innerhalb der Grenzen der denselben ertheilten

seiner Dienste als seinen Wirkungskreis überschreitend unter Strafandrohung zu untersagen. Endlich haben auch die k. k. Bezirkshauptmannschastcn in Sechshaus, Hernals, Korneuburg und Bruck a. d. Leitha im September d. I. von der k. k. mederösterreichischon Statthalterei die gleiche Weisung erhalten, wie sie schon im Mai d. I. an den Wiener Magistrat ergangen ist. Indem nun der Ausschuß die Mitglieder der niederösterreichischcn Advocatenkammer von diesen Verfügungen

der k. k. niederösterreichischen Statthalterei in Kenntniß setzt, richtet derselbe an die geehrten Herren Collegen das Ersuchen, die positiven Wahrnehmungen, welche sie hinsicht lich der Uebergriffe und Mißbräuche seitens der Agenten machen, von Fall zu Fall dem Wiener Magistrate, respective der compEtenteu !. k. Bezirkshauptmannschaft mitzutheilen, Fälle von Winkelschreibereien auch den Gerichten bekannt zu geben, welche über Veranlassung des gefertigten . Ausschusses in neuerer Zeit in wiederholten Fällen mit empfindlichen Be strafungen

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Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 125 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
119 Maria Anna von Crtt'sche Stiftung. 1874, Z. 398 (N.-Oest. Statthalterei-Jntimate vom 36. No vember 1873, Z. 34553 und resp. vom 1. Februar 1874, Z. 3244) als oberste Stiftungsbehörde zu erklären befunden, daß zur Beseitigung der sich aus der (in Folge des Gesetzes vom 27. April 1873, Nr. 63 R. G. Bl.) geänderten Organi sationen des Wiener juridischen Doctorencollegiums gegen über den diesfälligen Stistsbriefsbeftimmungen ergebenden Schwierigkeiten, von nun an bei Bestellung

der Administration und Verleihung 'der Maria Anna 'von Ertl'schen Stiftung nach folgenden Grundsätzen vorzugehen sein wird: I. Die Rechte und Obliegenheiten, welche in Beziehung auf die Maria Anna von Ertl'sche Stiftung nach Punkt 6 des Stiftsbriefes vom 27. Februar 1844 ' bisher dem Deean des Wiener juridischen Doctorencollegiums zugestanden sind, gehen auf den Präsidenten dieses in Folge des Gesetzes vom 27 . April 1873, Nr. 63 R. G. B. als selbstständige Corporation constituirten Collegiums über. Für den Fall

, auch in Zu kunft nach Borschrift des Punktes 6 des Stistsbriefes auf lebenslang und vom Präsidenten, jedoch nur aus den vom Ausschüsse des juridischen Doctorencollegiums' vorzuschlagenden drei Mitgliedern ernannt. HX. Die Verleihung der M. A. von Ertl'schen Stiftung, welche nach Punkt 8 des Stistsbriefes vom 27. Februar 1844 in der Regel dem jeweiligen Deean der -juridischen Facultät und Len beiden Administratoren zusteht, hat in Zukunft durch ein aus dem Präsidenten des Wiener juridischen Doctoren-

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Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 168 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
: 8 - 6 . Aus meinem Nachlasse soll ein Capital von fl. 200,900 österr. Währung, sage Zweihunderttausend Gulden österr. Währung, entnommen und mit demselben durch den Ausschuß der Wiener Advocatenkammer und meinen Testamentsexecutor, Herrn Br. Josef Ritter von Mündel in Wien, eine meinen und den Namen meines verstorbenen Gatten Herrn Br. Leopold Anton Dierl führende Stiftung zu dem Zwecke errichtet . werden, daß aus den Erträgnissen derselben ’ in erster Linie vermögenslosen Witwen und Waisen mittellos verstorbener Wiener

Advocaten, welche der Societät zur Versorgung von Witwen und Waisen von Mitgliedern des Juridischen Doctoren- collegiums der Wiener Universität zwar beigetreten, jedoch vor Ablauf des zum Pensionsbezugc statutengemäß berech tigenden Zeitraumes mit Tod abgegangen sind, in Zweiter Lime Witwen und ^Waisen vermögenslos verstorbener, dann Ehegattinen und Kindern zwar noch am Leben befindlicher, jedoch durch Unglücksfälle oder aus einem anderen Grunde .erwerbslos gewordener oder sonst in ihren VermögensVer

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Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 144 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
Statuten der ìvitwrn- und Waisen - Pensionsgesellschaft des juri dischen DoctorcncoUegiums in Nlien. Gin-leltttns. I. Die auf Grundlage der Statuten vom 24. Mai 1760 er richtete mit der juridischen Facultät der Wiener Universität verbundene Witwen- und Waisen-Bersorgungssocietät (Witwen- Unterhaltungssocietät der juridischen Facultät), welche später die Benennung „die mit dem Doctorencollegium der juridi schen Facultät an ■ der Wiener Universität verbundene Witwen- und Waisensocietät

' angenornmen hat, sohin laut Einleitung der Statuten vom 23. September 1855 unter der Benennung: „Witwen- und Waisen-Pensionsgesellschaft des Doctoren- collegiums der juridischen Facultät in Wien' fortbestand wird nunmehr über die erfolgte Abtrennung des Doctoren- eollegiums von der Wiener Universität den Namen: Witwen- und Waisen - Pensionsgesellschaft des juridischen Doctoren- collegiums in Wien' führen. II, Die gegenwärtigen Statuten treten mit dem ersten Tage des auf die Zustellung ihrer Genehmigung

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Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 127 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
Br* Andreas Minka'sche Stiftung. 121 nehmigung des Ausschusses des juridischen Doctorencollegiums unterzogen wurden, keine Aenderung einzutreten. V. Alle Bestimmungen des Stiftsbriefes, welche nicht aus drücklich modificirt worden sind, haben auch derzeit Giltigkeit und sinngemäße Anwendung zu finden. ' Dr. Andreas ZeliitKa'fche Stiftung für Wiener Ädvocaten. (Ende 1884 hatte das im nachfolgenden TestamentSParagraphe legirte Capital die vorgeschriebene Höhe erreicht, weßhalb be hufs

im §. 14 des Testamentes die Einkünfte der ersten auf die Schuldentilgung folgenden fünf Jahre zur Ansammlung eines Fonds bestimmt hat, woraus die Gc- VLude-Erhaltungs- sowie anfällige Nobilitirungskosten bestritten werden sollen, und daß diese/ Eapitalisirung durch 5 Jahre geschehen solle, bevor hie Stiftung ihren Anfang nimmt. Wien, am ii. December 1867. Bon Außen Chorinsky m. p. An das Doctoren-Collegium der Juridischen Facultat an der Wiener Uni versität (durch das Umversitäts-Consistorium). 34242. Nr. 2349

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¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 31 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
Reihenfolge der Amtssitze der Ad- vocaten geordnetes Verzeichnis; solcher Substituten aufgelegt, welches durch die Eintragungen von Seite jener Wiener Advoeaten, welche sich zur Empfehlung eines auswärtigen Substituten bestimmt finden, gebildet wird. Tie Eintragung in das Verzeichniß wird von dem empfehlenden Advoeaten eigenhändig vorgenommen und das Datimi der Eintragung sowie die eigenhändige Namenszeichnung des Empfehlenden beigesetzt. Der empfehlende Advöcat übernimmt nur die moralische Verantwortung

dafür, daß sich der Empfohlene in der Geschästsverbiiidung mit Ersterem als verläßlich erwiesen hat- wenn der Empfehlende jedoch in der Folge entgegengesetzte Erfahrungen macht, so wird erwartet, daß er dieselben im Verzeichnisse ersichtlich macht. Es ist übrigens auch jeden: anderen Wiener Advoeaten der eine nachtheiligc Erfahrung über einen empfohlenen Substituten gemacht hat, gestattet, die betreffende Anmerkung einzntragen. Die Einsicht in das Berzeichniß steht allen Mitgliedern der nied. östcrr

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¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 152 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
146 Statuten der Witwen u. Waisen -Penfionsgesellsch. fallszeit, so wird dasselbe durch eine in der „Wiener Zeitung' auf seine Kosten drei Mal einzuschaltende Mahnung zur Entrichtung _ des Rückstandes fammi 6percenügen Verzugs zinsen und Mahnungskosten aufgefordert. Ist binnen weiteren drei Monaten vom -letzten Einschaltungstage dieser Mahnung die rückständige Rate nicht berichtigt, so erlöschen hiedurch alle Rechte des säumigen Gliedes für sich, seine Gattin und Kinder

November durch eine in der „Wiener Zeitung' drei Mal einzuschaltende' allgemeine Erinnerung eingemahnt. Der Ansschuß ist berechtigt, in besonders rücksichts würdigen Fällen die Zahlungsfrist gegen 6percentige Ver zinsung zu erweitern, wie auch den wegen Bersäumniß der Zahlungszeit eingetretenen Verlust der Gesellschaftsrechte, und den Verfall der eingezahlten Beiträge nachzusehen. Bei der Zahlung rückständiger Einlagsraten sollen gleich zeitig auch die öpercentigen Verzugszinsen, dann die Mah

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1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 131 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
un b gebrechlicher Wiener Adv oca ton und Mitglieder der juri dischen Facultät in Wien nunmehr Bersorgungsgesellschaft der Mitglieder des juridischen Doctoreneollegiums in Wien, zu - Händen Sr. Exeellenz des Herrn vr. Anton Freiherrn von Hye-Glunek, Sr. k. u. k. apostol. Majestät wirklicher ge heimer Rath re. re. re. in Wien. Die mit der Eingabe de präs.: 2. Februar l. I. er stattete Anzeige von den in den ordentlichen Generalversamm lungen vom 28. Mai und 12. November 1880, dann 20. Jän ner

1881 beschlossenen Aenderungm der Statuten der Gesell schaft zur Versorgung mittelloser und gebrechlicher Wiener Advocaten und Mitglieder der juridischen Facultät in Wien, nunmehr Versorgungsgesellschaft der Mitglieder des juri dischen Doctoreneollegiums in Wien, wird zur Kenntniß ge nommen. Ein Exemplar der geänderten Statuten folgt nebst den weiteren Beilagen in der Anlage mit dem Beifügen zurück, daß die Bereiusvorstehung alljährlich nach Ablauf des Ber- einsverwaltungsjahres gemäß

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Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 130 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
Wevsorgungs-Ke sellschaft der Mitglieder des jnridifchrn Vortorenrollegiums in Wien. (Ehemals: Gesellschaft zur Bersorgung mittelloser und gebrechlicher Wiener Advocaten und Mitglieder der juridischen Facultät in Wien.) Vermöge Decret der k. k. Hofkanzlei vom 25, vorigen und 13. dieses Monats haben Se. Majestät den von der juridischen Facultät der hiesigen hohen Schule überreichten Entwurf der Statuten zur Errichtung eines Versorgungs institutes für mittellose und gebrechliche

Facultätsmitglieder und Wiener Advocaten die Allerhöchste Bestätigung ertheilt und zu bewilligen geruht, daß die Bersorgungsbeträge dieses Institutes die Immunität von gerichtlichen Verboten, Cessions- vormerkungen, Pfändungen und Einantwortungen zu ge nießen haben. Derselben werden nun im Anschlüsse die förmlich aus- gefertigten Statuten hinausgegeben, wodurch sich das Mer- höchsten Orts eingereichte Gesuch vom 29. Mai v. I. er lediget. Wien, am 16, Mai 1812. Sfrittati, m. p. Droßdick, m. p. Erlaß

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