marschieren, in rein deutschen Orten tschechische Lieder singen usw. gen hingestellt. „Venkov" z. B. schrieb u. a.: „Bei unseren Deutschen ist in der letzten Zeit das Feuer nicht der Haupt punkt, sondern dies sind die hetzerischen nationalen und staats feindlichen Reden verschiedener politischer Funktionäre, welche Reden besonders heuer, da so viel hakenkreuzlerischer Schlamm zutage gekommen ist, Gegenstand der Aufmerksamkeit unserer Behörden sein müssen." — Den Deutschen soll also sogar die Pflege
teidiger verlangt haben, stattfinden kann. Neben der Ueber- tretung des Vereinsgesetzes werden die sieben Angeklagten des Vergehens gegen das tschechische Gesetz zum Schutze des Staates beschuldigt. Der sudetenüeutsche „Volkssport" war den Behörden als unpolitischer Sport- und Erziehungs verband gemeldet. Dadurch aber, daß sich seine Mitglieder auch an Aufmärschen und Kundgebungen der national- sozialistischen Partei beteiligten, haben sie sich nach Ansicht der Behörden eine Ueberschreitung
wirklich mili tärischen, geheimen und staatsfeindlichen Charakter hatten, ist noch ungewiß; doch ist bei der deutschfeindlichen Einstellung der Tschechen und bei dem von ihnen beabsichtigten Zweck, Sudetendeutschtum zu brechen, bestimmt damit zu rechnen, daß das tschechische Gericht eine Verurteilung der Angeklagten zu möglichst hohen Strafen durchsetzen wird. Der Prozeß gegen den Wanderlehrer Schwarz, der mit seiner Ver urteilung zu zwei Jahren Kerker endete, läßt den Ausgang der nun kommenden
Prozesse schon erraten. Auch die Prozesse gegen die Organisationen der nationalsozialistischen Partei, gegen die „Adler und Falken", gegen den „Jungsturm", gegen Führer der „Grenzlandjugend" und andere Iugendverbände sind hochpolitische Prozesse, da ein Teil der jungen sudeten deutschen Generation auf der Anklagebank sitzt, für die diese Prozesse eine ungeheure Bedeutung haben. Ihr Ausgang und Ergebnis werden sich auf Jahrzehnte im Sudetendeutschtum fühlbar machen und das deutsch-tschechische