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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 20
Datum: 27.11.1898
Umfang: 20
, und daß Dr. Kaizl dort nichts zu sagen hat, denn Korps-, Truppen-, Divisions- und Brigade- Kommanden wären auch keine Übeln Posten zur Unterbringung tschechischer Vertrauensmänner. Aus deren Befähigung hiezu käme eS ebensowenig an, als bei Hofrathsstellen; die Hauptsache ist ja doch die waschechte tschechische Gesinnung. Kein Wunder, daß nun in Tschechien ein Sturm der Entrüstung in Szene gesetzt wird. Die „Politik' meint, wenn das Kabinet Thun keinen Einfluß auf das ReichS-KriegSministerium besitzt, müsse

wie an einer ehernen Mauer zerschellen. Vielleicht hat diese freche tschechische Kriegs erklärung doch einen Erfolg. Vielleicht zerreißt sie jene Spiegelfechtereien und absichtlichen Irreführungen, jenes Gewebe von Lug und Trug, daß seit zwanzig Jahren von allen Ministern systematisch geflochten worden ist, um an jenem Orte, wo sie eS beabsich tigen und für ihre Zwecke förderlich finden, über die wahre Lage der Dinge und die Volksstimmung zu täuschen. Die Maßlosigkeit der tschechischen For derungen, der Uebermuth

. Die Einreichung eines bloßen Promemorias zur „gründlichen Remedur' zeigt trotz des Drängens nach einem entscheidenden Schritt, ebenfalls von keiner sonderlichen Entschlußkraft des Klubs. Auch seine Drohung: „Was jedoch die Leitung des Kriegsministeriums selbst anbelangt, so werde er an der entsprechenden Stelle seine Konsequenzen ziehen', dürfte kaum den gewünschten Effekt erzielen. Gewiß ist eS hart, die herbe Enttäuschung zu erleben, daß es nicht möglich war, die tschechische Sprache in die Armee

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 18.06.1900
Umfang: 6
, so werde unbilliges und wider rechtliches durch Reziprozität allein noch nicht recht und billig. Die Reziprozität würde überdies, wie das Memorandum behauptet, nur auf dem Papier stehen, in Wirklichkeit würde die deutsche Sprache im tschechischen Gebiete im äußeren DisrHverkehc unvergleich lich mehr ausgezwungen werden, als sich die tschechische bei den Behörden des deutschen Gebietes zur Geltung bringen könnte. Es wird ferner beanstandet, daß von den Beamten in tschechischen Bezirken nur die Kenntnis

der Amtssprachen, aber nicht die Kenntnis beider Landessprachen verlangt wird. Die Reziprozität bedeute hier nichts anderes, als daß die Beamten im sogenannten deut schen Sprachgebiete die Kenntnis der tschechi schen Sprache nicht auszuweisen haben, wo gegen die Beamten in tschechischen Bezirken die vollkommene Kenntnis der deutschen Sprache sich aneignen müssen. Dies könne zur Folge haben, daß die Verwendung von anderssprachigen Beamten extra statum nur bei den deutschen Behörden für tschechische Parteien

in der Praxis wäre, daß das deutsche Gebiet fast exklusiv deutsche, das tschechische fast vollkommen utraquistische Behörden hätte. Was Mähren betrifft, so erklärt das Me morandum, daß gar keine sachlichen Gründe vorhanden seien, Mähren sprachenrechtlich an ders zu behandeln als Böhmen und für Mäh ren eine Zweisprachigkeit zu proklamiren, welche der tschechischen Sprache das gleiche Recht im inneren Dienstverkehre vollständig, zum Theile sogar in der inneren Amtirung in Partei -Angelegenheiten verweigert

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