mals im Besitze der Kirche waren, und daß daher von einer Nichtachtnng deö Besitzes auch im vorliegenden Falle geivis, nickt die Nede sein kann. (Rufe: Sehr richtig! ES handelt sich um eine unbefangene Austragung deS ganzen Verhältnisses. rrwartf nicht von mein?!, Gegnern, kau sie der derzeitigen Regierung im Allgemeinen mit Vertrauen ent gegen kommen, aber ich hätte geglaubt, das; man ihr zu traue, daß sie den Satz: „Heilig ist das Eigenthum', unterschreibe: dieses geringe Maß von Vertrauen hätte
man ihr doch immer noch entgegenbringen können. (Beifall.) Es scheint mir, dies genüge, den Standpunkt der Regie rung zu charakteristren, und ich bemerke nochmals, die Regierung reservirt sich die volle Freiheit in Bezug aus die einzelnen Bestimmungen deö Gesetzes, aber ich muß in ihrem Namen doch den Wunsch auSsprechen, das, ent gegengesetzt dem Antrage der Minorität in die Spezial- Verhaudlung eingegangen werde. (Lebhafter Beifall.) (Fortsetzung folgt.) Wien, 2^. März. (33. Sijzung des Abgeord netenhauses
jener Actrag noch nicht inbegrissen, welcher von den diesseitigen Ländern an daS gemeinsame Ministerium zur Bezahlung der auf daS Ex- tra-Ordinarium deö KriegSministcriumS entfallende Quote wird aufgewendet werden müssen, und der circa 18 Mil lionen betragen wird. Diese l8 Millionen werden jedoch hinreichende Bedeckung finden in dem Guthaben, das sich aus der Abrechnung mit der östlichen Reichöhälste er geben wird. Wenn sich nun die Regierung die Frage stellen mußte, in welcher Weis? der Abgang gedeckt
des Defizits, ein Herabgehen des össentlichen Kredits gesehen, so daß die Anlehen in letzter Zeit zu wahrhaft enormen Zinsen kontrahirt wurden, und eS mußte daher vor Allem Bedacht darauf genommen wer den, den öffentliche» Kredit zu heben. Die Regierung mußte vor allem die Nothwendigkeit erkennen, nicht nur für daS laufende Jahr, sondern auch für die zukünftigen Jahre zn sorgen. Sie mußte vor Allem im Auge behalte», wie sich daö Defizit vo» 52 Millionen in den nächsten Jahren stellen werde? Nach genauer
- und Grundsteuer kaun erst nach Jahren ihre Wirkung haben, und eö stellt sich daher die Nothwendigkeit heraus, für daö laufende und die nächsten zwei Jahre ans eine andere Weise Vor sorge zu treffen. Die Regierung mußte sich vor allein fragen, ob eö zulässig sei, diesen Abgang der 3 Jahre auf dem altge wohnten, seit einem halben Jahrhundert beobachteten, bei nahe jedes Jahr als das letzte Mal erklärten Weg: der Vermehrung der Staatsschuld, zu bedecken? Sie mußte aber zu dein Resultate kommen