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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 27.03.1865
Umfang: 6
Ich muß daier in dieser Richtung für einige Zeit mir has Wort e> bitten. «l« ras Erstemal GrafB 'intS unter allgemein-r Zu flimmung inmitlen deS Finanz iuSschuffe» sein»,, Annag stellle, ist an die kaiseiliche Regie, uig ei»- allgemeine vinladurg ergcngen, an den Peiaidungen sich zu le- tbeiligen. SS si»d einige Vertreter rer Regle ung im 8 nanz.ruSsch>-sse erschienen und haben folgende Eil ärung obgegeben: die kaiserliche Regierung beg-üße Allee freudig, NaS dtihin sübie, möglichst räch

ein im E nvernedmeu mit der Regieiung zustandegekon meneS Finanz i's-tz ZU ermöglichen; sie ihrerseiiö s>i kaher s,he »ein? bereit. in die Bei Handlungen «inzuirelen, nur mi-sse sie im Vor hinein den itl haften Wunsch auSsprechen, daß zwi Fragen Gegenstand der Eiöiterung im Fi»o»z.nlSfch»sse werden, Vor Allem die F>age, ob d<r FinanzauSichuß geneigt sei dem h. H m'e zu empsehl-n. daß wenn an- nehmbare Sätze von Seile der Regierung angegeben Werd n, inneihald der ei»ze!»>n EtnlS der Miiiistenen — ich wieterboie

, weil, nur wenn in einen, befrein d.ten Sinne diese Voisagen gelöSt wüiden, eS für die Regierung eine Möglichkeit wäre, mit e ncr bedeutenden Rerukiion ihrer eigenen Sähe roizugebe», nenn nämlich lie Re gierung in der Lage wäre, einerseiiS eine Z ffe r für einen Zeitraum von zwei Zadren zu eilangen und dadurch im Innern eine zaecimüß'ge Gebarung einzufühlen, unv wenn andereiseilS dadurch, daß in den einzelnen EiatS der Ministerien das Viiement zugestanden würde, eine wöglichste Veitheilung der nothwendigen E>sp.irun^en Play

griffe. . Da Hai der Finanzausschuß mit Majorität beschlrss n. in eine weitere L/erhand/urig beider Fiagen n-cht eirin» geben, sondern den gröp'cn Werth ra-auf gelegt, daß die Z ffer des AbsiricheS b.karint gegeben weive. Ibrer- seitS n ar jedoch die Regierung damals nicht in der L.ige diesem Wunsche zu entsprechen, s-lbnverstündlich s^on d-Shalb, weil bieAnsitt d,ö h. H.iuseS in keiner W.iie, ohne daß eine übnliche V>rba»dlung gepflogen würde, der kaisei licten Regierung bekannt

eiliche Regierung hat selbstverständlich sich da en rösorvv geballen und ist in keiner Weise mit einem Schrille hervorgetreten, sondern hat abgewartet, welche Wünsche von Seite deS FinanzruSschusseS, der hier alS ÄorberalhungSauSftuß sungiiie, laut werden. TieseS geschah durch eine Zu'christ, die von Seile deS Prä. sidiumS deS Abgeordnetenhauses in Ausführung deS Be schlusses deS KinanzauSschusseS an die kaiseiliche Ne gierung gerichtet wurde und das ganz bestimmte Be gehren enlbält, daö Ministerium

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 26.01.1864
Umfang: 6
Zwecke groß« Summen aufbringen, die eben auch z« Zwecken der Regierung ihre Verwendung Mb'i, trenn diese Partei mit der Regierung geht. DaS Beispiel Preußens sei eben auf Oesterreich nicht anwendbar, und wer Beispiele sucht, sehe auf «inen südlichen Staat, !vo eine Summe ven 9 MiÜlcnen Francs für Zwecke der Presse allein bestimmt wird, er »volle übrigens der Politik dieser Regierung damit nicht daS Wort reden. Dr Herbst habe über die Zwecke, welche mit dieser Forderung verbunden

sind, ausgesprochen. Dem wolle er entgegenhalten, daß ja der Fond ein nicht bekannter sei, weil cr eben nicht für Zwecke der Presse, sondern als allgemeiner Dispositionsfond in Anspruch genom. nien wird. Man hat eben nur vermeint, daß cr für Zwecke der Presse bestimmt ist, daS sei aber, wie er wiederholt bemerkte, nicht der Fall. Wäre es der Fall, hätte sich die Regierung nicht gescheut, diesen Titel ganz offen auSzufprechen. Es ist ein allgemeiner DiöposiiionSfond, der nicht für das Ltaalöminisienuin

, sondern im, Interesse der Regierung im Allgemeinen verwendet werden soll, wobei aber der AuSspruch, ob eme Ausgabe auch in einem andern Ressort geschehen soll, rein vom Ermessen deS StaatSministerS abhängt. ES gehört zu den Unmöglichkeiten, zu beurtheilen, ob die Summe zu groß sei oder nicht, wenn über die Art der Verwendung keine Daten vorliegcy. Aller abge sehen davon, könne er nicht zugeben, waö Dr. Herbst über die Nichtbedeutung der Einflußnahme Seitens der Presse angeführt hat. Der Herr Redner bemerkte rich

rechnen, sie müsse Momentan in die Ereignisse eingreifen. So lange der Moment benützt ''wird, um gegen die Regierung aufzutreten, müsse die Regierung auch, den Moment benutzen, um ihren Stand punkt zu kennzeichnen. (Bravo.) Der größte Vorwurf, welcher der Regierung oder den von ihr inspirirtcn Organen gemacht wurde, ist, als wäre von Seite der offiziösen Presse eine systematische Opposition gegen das Abgeordnetenhaus, ein unangemessener und unerlaubter Angriff geschehen. Gegen diesen Vorwurf müsse

cr sich feierlichst verwahren. .Hr. Abg. Schindler war gerecht, genug zuzugebeil, daß dieö am Ende nicht unter Ein wirkung der Regierung geschehen sei. Er erkläre auf daS Feierlichste, baß cr nichts mehr zurückgewiesen hätte, als wenn die Aufforderung an ihm herangetreten wäre, direkte Angriffe gegen das Abgeordnetenhaus oder gegen^ einzelne Persönlichkeiten durch die offiziöse Presse, zu befürworten. Diese Erklärung spreche cr offen und ehr lich aus, wie er in der That da nur seinen Empfin dungen Worte gebe

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 09.12.1864
Umfang: 6
, dann ist die Regierung blos verpflichtet dem Hause davon Anzeige zu machen, welches demselben zu stimmen oder ihn durch eine Resolution mißbilligen kann. Die vorangehende Frage sei eine juristische Streitsrage, welche noch immer nicht entschieden ist. In den mei- sten konstitutionellen Staaten habe man darin den AuS- Weg gesunden, im verfassungsmäßigen Wege Gesetze über die Verbängung von AuSnahmSuiaßregeln zu er lassen. Redner sührt als Beispiel dafür Frankreich, Baden, Oldenburg und Preußen an, in welchen Län dern

die Anwendbarkeit dcS 8. 13 vom Standpunkte der Regierung. Berichterstatter Dr. GiSkra: Er könne dem An trag Demel nicht beistimmen, denn die Gründe, welche der Polizeiminister heute vorbrachte, habe derselbe be reits im Ausschüsse vorgebracht und trotzdem habe die ser sich für die vorliegende Fassung entschlossen. DaS HauS dürfe den Standpunkt dcS 8. 13 um so weniger verlassen, als der Polizei- und VerwaltungSminifter denselben aus den Fall nicht anwendbar zu finden unv die Rechtfertigung eben

nur bei sich ergebender Gelegenheit darbringen zu können glaubt, während daS HauS diese Ansicht nicht theile. Auch der Berichterstatter ist der Ansicht, daß ein Gesetz über Einführung des Bela gerungszustandes nothwendig sei. Als kompetent sür dieses Gesetz hält er den GesammtreichSrath, denn eS handle sich um Schaffung einer neuen legislativen Ge walt, dieS sei der kommandirende General. So lange daS Gesetz nicht existire, müsse der 8. 13 angewendet werden. Der Berichterstatter fragt, warum die Regierung

nicht vor Schluß der letzten Session dieses Gesetz eingebracht habe, da doch die Regierung die damaligen Zustände GalizienS und die Nothwendigkeit der Einführung des Belagerungszustandes gekannt haben müßte? DaS HauS dürfä die, wenn auch schwache Schutzrrehr deS 3. 13 nicht aufopfern. z-^faätSminister v. Schmerling: Bon vielen Red, nern fei'lebhaft betont worden, daß der ReichSvertretung zügemuthet werde, ihre Pflicht nicht zu erfüllen oder zu äbdiciren. In diesem AuSspruche liege die direkte Anklage

, daß die Regierung nicht ihre Pflicht Erfülle, wenn sie eine Anschauung des Hauses nicht theile. Es sei von mehreren Rednern hervorgehoben worden, daß «S sich um zweiselhaste Auslegung der Verfassung'handle. DaS Haus gebe feine Auslegung, aber dieses sei nicht allein berechtigt, die Verfassung auszulegen, eS hätten noch zwei andere Faktoren, nämlich das Herrenhaus und die Regierung mitzusprechend Die 'Regierung Mndr ihve Pflicht verletzen, wenn sie die Auslegung des Hausid sogleich acteptiren

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.03.1865
Umfang: 4
und Anwendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach 10 Jahren höhnend entgegengehatien halte. Wir haben eine Geschichte des §. 13; die Erfahrungen die wir über ihn gemacht haben, sind an der Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhallige Belehrung schöpfen können. Der erste Fgll, in welchem die Regierung den §. 13 der Reichsverfassung zur Anwendung brachte, war die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der-Landesgesetze. Eben

eines solchen Gesetzes kompetent erachte, und er beauf tragte den Landesausschuß um der verfassungsmäßigen Erledigung dieser Angelegenheit bei der Regierung ein zuschreiten. Am 17. Juni 1863 wurde der ReichSrath zu seiner zweiten Session versammelt. Die Regierung hat nich', nur nicht die einfache Thatsache zur Kenntniß des Reichsrathes gebracht, daß die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 erlassen worden sei, sie hat noch weniger die Gründe gerechtfertigt, warum

sie der vom niederösterreichischen und andern Landtagen in Anspruch genommenen und nach meiner Ueberzeugung wohlbegründeten Kompetenz in den Weg tritt. Fünf Monate verstrichen ; da nahm ich mir die Freiheit in der 47. Sitzung vom 24. April . 1863 den Herrn StaatSminister bescheiden zu fragen, ob und wann die Regierung die Gründe und Erfolge ihrer erlassenen Verordnung vor dem Reichsrathe rechtfertigen werde, und wie sie denn überhaupt diese ganze Frage zu er ledigen gedenke. Die Wirkung dieser Interpellation war eine drastische. In Folge

wurde, sei die Frage der Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien. Redner kommt sodann auf die Verhandlungen im Prisengerichtaueschusse zu sprechen, und auf die in demselben entwickelten Anschauungen der Regierung über die Anwendung des §. 13; ebenso weist derselbe auf den Staatsvertrag, welcher bezüglich der Voiters- reith-Egerer Eisenbahn am 30. Nov. v. Js., also zu einer Zeit, wo der Reichsrath versammelt war, zwischen der österreichischen und sächsischen Regierung abgeschlossen wurde

. Dieser Vertrag enthalte weder eine Berufung auf den §. 13, noch den Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung desselben durch die Reichsvertretung, ob- schon in demselben Abweichungen von den allgemeinen 3ustiz-, Finanz-, Zoll- und Steuergesetzen ausge sprochen seien. Das Resultat, welches die soeben vor geführte Geschichte j( ar herausstellte, dürfte Folgendes sein: Einmal sagt man, daß die Regierung den §. 13 nidit immer dort anwendet, wo er einzig und allein angewendet werden soll. nämlich bei dringenden

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 05.09.1861
Umfang: 6
der Verwaltung, dem Lande gewidmet, zurückkehrten, ich glaube, die Bilanz würde nicht zum Nachtheile der österreichischen Regierung ausfallen. (Bravo, richtig, links.) Was. meine Herren, macht ein Land glücklich? Zweierlei, ich gebe eS zu: Formen, die seiner Freiheit entsprechen, aber auch dasjenige, was seine mate riellen Bedürfnisse befriedigt. Zch gebe zu. daß in einem Lande wie Ungarn, das durch drei Jahrhunderte und län ger „och eines constitutionellen Staatslebens sich erfreute, -der Mangel

desselben schwer empfunden werben' konnte, und schwer empfunden werden mußte; ich gebe zu, daß da her Ungarn sich schmerzlich getroffen fiihlte, als es die Frei heit, die es so lange genossen, vollständig entbehren mußte; aber demungeachtei, meine Herren, dürfen wir doch zuge stehen, daß, wenn von Seite der österreichischen Regierung auf.der. einen Seite die Freiheit unterdrückt wurde, auf der ander»!-Seite für bie materiellen Güter sehr viel, ich bekenne es, spreche es laut aus — sehr viel geschehen

ist. Wie die Alstiz in Ungarn sich befunden hat, als die österreichische Regierung dieses Land übernahm, darüber, meine Herren, «erden Sie mir eine Detailschilderung er lassen. ES ist bekannt, daß es in diesem Lande eigentlich, das Wechselgesetz abgerechnet, gar keine Gesetze gegeben hat, die nickt beinahe mittelalterlich waren, wenn es überhaupt geschriebene Gesetze waren; bekanntlich gab es gar kein ge- - schriebenes materielles ungarisches Strafrecht. Es ist bekannt, daß beinahe in jedem Eomitat

, sind, glaube ich,'Zu stände. die. -was die Materiellen Angelegenheiten betrifft, in hohem Grade beklagenswerth genannt werden müssen. Die sen Zuständen wurdeSenn nun von Seite der österreichi schen Regierung entschieden ein Ende gemacht. Ich bin weit entfernt davon, zu behaupte», daö alles, was auf dem Ge biete der Justizgesctzgebung in Ungarn geschah, und die Art, wie die Organisirung durchgeführt wurde, über allen Tadrl erhaben sei ; unbezweifelt werden darin manche Miß griffe vorgenommen worden

germaiii- sirte, und auch etwas zu stark centralisirte (lebhafter Bei fall links) Nur finde ich es sonderbar, daß gerade der Mann es war. der vorzugsweise germanisirte nnd centrali sirte. der jetzt als eitrigster Vertheidiger des .. (stürmisches Bravo und Heiterkeit links und im Centrum). Soviel ist gewiß, daß die Flamme des Unterrichts, diese Lenchte. in Gegenden getragen wurde — und zwar, wie es hieß, durch die verhaßte österreichische Regierung — wo man früher kaum das Christenthum kannte

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.06.1861
Umfang: 8
jener der Unionisten. unv des MatschakerhofeS, waren vereiniget und der Präsident des Hauses anwesend. Den Ehrenplatz aber nahm Herr Mager aus Siebenbürgen ein. Zweimal sprach er und drückte sein Bedauern aus. daß er und seine Ändsleute nicht in der Lage seien, mit uns tagen zu könne». 3m Anfange seien die Schritte der Regierung, welche sich von der altkonservativen Partei Ungarns täuschen ließ, auch gegenüber von Siebenbürgen fehlerhaft gewesen, und das Uebel lasse sich nun leider nicht mehr anders gut

des Staates theilzunehmen. Sowie das Familienleben es ist. das den ersten Keim zur staatlichen Erziehung deS Bürgers legt, so ist es unbezweifelt das Gemeinvelebcn, das die weitere Ausbildung desselben gewährt. In allen Staaten, wo man echtes Verfassungsleben zu Stande gebracht hat, war es unbezweifelt die Heranbildung des Gemeindelebens. die dies erfreuliche Resultat hervorgerufen, seine Dauer verbürgt hat. Wenn daber der ganz sachgemäße Weg von Seite der kaiserlichen Regierung eingeschlagen worden wäre

, so wäre es unbezweifelt der gewesen, vorerst mit der Neste- lung der Gemeiudeverhältnisse zu beginnen, dann allmäh- lig die LandeSvertretungen, endlich die Reichsvertretung ins Leben treten zu lassen. Ereignisse, in deren nähere Erörterung und Begründung ich wohl kaum einzugehen brauche, haben Kr die Regierung Sr. Majestät die gebie terische Nothwendigkeit hingestellt, von diesem allmähligen Aufbau deS Staatslebens abzugehen. Hat es sich doch darum gehandelt, in der ernsten Lage unseres Vaterlandes

vor Allem die große Frage der Neubildung des Reiches als solches in Angriff zu nehmen, und es hat daher, glaube ich, kaum einer Rechtfertigung der Regierung bedurft, wenn sie vor Wem mit der Bildung der LandeSvertretun gen und der Reichsvertretung vorgegangen ist, nnd diese mächtigen Faktoren in Thätigkeit gesetzt hat. Es gilt nun. das dadurch Versäumte nachzuholen und mit der Konsti- tuirung des Gemeindelebens zu beginnen. Die verschiedenen Stadien, welche die Gemeindeverfas sung im großen Kaiserreiche

, in ihrer Thätigkeit beschränkt, theils an die Tutel ihrer Obrigkeiten, theils an die Tutel der Staats- behörden gewöhnt, konnten in keiner Weise jenen erfreu lichen Aufschwung nehmen, der in mancher Hinsicht sehr wünschenswerth gewesen wäre. Eine Ausnahme von die ser Erscheinung hat sich nur im lomb..venet. Königreiche kundgegeben, wo jene Gemeindeverfassungen, die schon seit Decennien bestanden, von der österreich. Regierung, die es stets verstanden hat, das Gute zu bewahren und zu pfle gen, aufrecht erhalten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 27.02.1865
Umfang: 6
deS Grasen VrintS, dessen erste Lesung auf der Tagesord nung steht, die Fragen, wie »reit die Vorbcrathungen deS StaalSroraiischlageS pro 1865 gediehen seien, ob «S ferner richtig fei, daß von Seite deS Finanzaus schusses Vereinbarungen mit der Regierung über den Voranschlag anhängig trarcn und warum dieselben ab gebrochen wurden, endlich wie bald der Finanzaus schuß in der Lage sein werde, den Bericht über das Budget vor daö HauS zu bringen? Ter Obmann des Finanzausschusses Abg. Baron v. Pratobevera

ihrerseits die Verständigung von dem bestimmten Beschlusse dcS Finanzausschusses abhängig machte, daß für daS ISLZer Budet Revirements gestaltet, und die Berathung deS Budgets sür 1L66 von dem Ausschüsse dem Hause vorgeschlagen werde. Ungeachtet wiederholter Auffor derung deS Finanzausschusses habe die Regierung die Ziffer so lange nicht bekannt geben wollen, als der Finanzausschuß dem Verlangen der Regierung nicht stattgegeben habe. Die Majorität sei darauf nicht ein gegangen, da er die Regierung

durch Bekanntgebung der Ziffer nicht für gebunden halten kolinte, weil sie dieselbe von der Gestaltung deö Revirements abhängig gemacht hatte. Redner zeigt hierauf, wie der Ausschuß durch Abstriche an den einzelnen Posten seiner Aufgabe gerecht zu werden sich bemühe und erklärt, daß der Ausschuß über die Intentionen der Regierung bisher vollkommen im Dunklen geblieben sei. Der größte Theil der Arbeiten sei vollendet und er hoffe, daß in wenigen Wochen der Ausschuß seinen Bericht dem Hause werde vorlegen

können. Kein Mitglied deö Aus schusses werde sich einer Veiständigung mit der Negie rung verschließen. Wenn die Intentionen der Regie, rung dem Ausschüsse klar und faßbar dargestellt wer- den, dann müsse eS zur Verständigung kommen. StaatSminister v. «Schmerling sM folgende Er klärung über die von der Regierung im Finanzausschuß gegenüber dem VrinlS'schen Antrage beobachtete Hal- tung. Er niüssc der Anschauung entgegentreten, als wären jene Anträge, welche sie ihrerseits gestellt hat, Nicht greifbar oder ganz

nebelhas» gewesen. Die Re gierung sei ihrerseits zu Rathe gegangen, welche bis an die Grenze der Möglichkeit reichenden Abstiiche in den einzelnen Etats der Verwaltung ausführbar seien, unter der VorauSsetzulig, daß der geregelie Gang der Ver- waltung dadurch keine Beeinträchtigung erleide. 'Die Regierung erklärte, daß dieser mit der Regierung ver einbarte Abstrich ein so beträchtlicher sei, daß daS an. gestrebt? Ziel, welches von Seile deS Finanzausschusses durch Adopiirung deö VrintS'schen Antrags

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 04.05.1865
Umfang: 4
Hierauf gelangt der Etat der Kontrols-Behörden zur Verhandlung. Abg. Stamm referirt. Bei Titel 1: „Oberste Rechnungs -- Kontrolsbehörde' beantragt der Finanzausschuß die Einstellung eines Ordinariums von 146,426 fl. (Die Regierung hatte 148,954 fl. präliminirt.) Staatsminister v. Schmerling bemerkt, daß be züglich der bei diesem Etat vom Ausschusse mit Rück sicht auf das Jnterkalare vorgenommenen Abstriche in diesem Titel ein Ersparniß nicht durchführbar sei. (Der Antrag des Finanzausschusses

wird angenommen.) Bei Titel 2: „Zentral'Kommission und Direktion der administrativen Statistik' beantragt der Finanz ausschuß die Einstellung eines Ordinariums von 51,962 fl. und eines Extraordinariumß von 7350 fl., zusammen von 59,312fl. (Die Regierung hatte 63.862fl. präliminirt.) Der Ausschußantrag wird angenommen. Für Titel 3: „Zentralstaatßbuchhaltungen' bean tragt der Finanzausschuß die Gewährung eines Ordi- nariums von 1,151,392 fl) Die Regierung hatte 1,177,652 fl. präliminirt.) Ferner beantragt

der Finanzausschuß das Revire ment im Titel Zentralstaatsbuchhaltungen in Bezug der Personalbezüge der Beamten zwischen den einzelnen Buchhaltungen zu bewilligen, in Bezug der Besoldungen und Qartiergelder der Diener, derDiurnen, Löhnungen und allgemeinen Verwaltungsauslagen aber wie in den Vorjahren nicht zu gestatten Abg. Herbst macht darauf aufmerksam, daß die ganze Differenz zwischen dem Regierungsantrage nach der von der Regierung modifizirten Vorlage und dem Ausschußantrage eine Summe von 24,000

fl. (Die Regierung hatte 1,285,602 fl. präliminirt.) Die Finanzausschußanträge werden ange nommen. Für Titel 5: „Militär-Zentral-Buchhallung' wird nach dem Ausschußantrage 956,679 fl. bewilligt. (Die Regierung hatte 1.013,866 fl. präliminirt) Titel 6: „Belohnungen und Aushilfen für sammt- liche Kontrolsbehörden wird mit 70,000 fl. eingestellt AlS Bedeckung aus diesem Titel werden 1666 fl. als Einnahmen vom Erlöse statistischer Werke in das Budget eingestellt. Vizepräsident v. Hopfen übernimmt den Vorsitz

. Der Etat der Handelsmarine gelangt zur Verhand lung. Abg. Ha genauer hat das Referat. Bei Titel 1: Leitung der „See-Verwaltung' bean tragt der Finanzausschuß 86,000 fl. zu bewilligen. Marineminister v. Bürger macht auf den von der Regierung bei diesem Etat bereits zugestandenen Abstrich von 232,000 fl. (unter Gestattung des Vire- ments) aufmerksam. Die Differenz zu dem Abstriche des Finanzausschusses beträgt nur 60,519 fl., welche bei dem Titel 3: Erhaltungsbauten sich geltend mache

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 30.10.1869
Umfang: 10
habe eS wiederholt im gesagt, und sage es hier vor Ihnen, meine der sage eS hiemit laut hinaus in die Berge Tbzl-r von Tirol: Die ganze Haltung der Regie- i-i Umgestaltung des WehrshstemS in der Mo ist durchdrungen gewesen bis zum heutigen Wohlwollen fürTirol. — Ich brauche Ni-L7-2::n h:rauS;ufordern, das zu negiren; denn eS kann nicht z-l-ugnet werden. Die kaiserl. Regierung hat bei allin Verhandlungen Alles das, was mit den Rechten des Reiches vereinbarlich ist, ehrlich und offen, und wie der xenrige Tag

zeigte, bis zur äußersten Gränze dcrSj-niae dem Lande zugestanden, waö zu gestanden werden kann, ohne die Interessen des Reiches, die Pflichten gegen alle andern Provinzen des Reiches zu verletzen. ZOenn nun einer solchen Stellung der Regierung gegenüber, die zu behaupten ihr große Schwierigkeiten gemacht hat, nicht mit Vertrauen und wU Dank, sondern mvt Zurückstoßung der wohlwollend TÄ7S entgegengestreckten Hand geantwortet wird, dann wird die Regierung das, was sie gethan, zwar nicht bereuen

und wird haben, wenigstens mittelbar Nutzen und Vortheil auch für das Reich». Wer hat das jemals bestritten? Wäre denn der Regierung irgendwie möglich gewesen, alle diese Zugcstänrnijfe Tirol entgegen zu bringen? Wie kann man von einem Standpunkte aus, der der alleinige RechtsertigungSgrund sür die Regierung ist, wenn sie andere Provinzen gegenüber Tirol zurücksetzt, die wohlwollenden Intentionen der Regierung bekämp fen ?(Bravo.) Wenn selbst die gestern in letzter stunde von der Regierung gemacht- Proposition

zurückgewiesen wird, dann wird und muß die Regierung eine Heraus forderung hierin erblicken. Ick zweifle nicht, daß die Regierung, deren Muth letzthin anerkannt worden ist, die. Antwort nicht schuldig bleiben wird; es bedarf dazu nicht der Gewalt, es braucht dazu nur der Ausübung des Rechtes und der Erfüllung der Pflicht gegen daS Reich und gegen die übrigen Länder. — Ich habe gesagt es ist eine Herausforderung der Regierung bis in die oberstenSpitzen hinauf. Ich gehe weiter und sage

, näm lich den oft berufenen Art. 3 des Wehrgesetzes, wo ausdrücklich steht: Nur bezüglich der Organisirung und Verwendung desjenigen Theiles, der nach dem allge meinen Wehrgesrtze wehrpflichtigen Mannschaft von Tirol und Vorarlberg, welcher nicht für das Jäger- Regiment benöthigt ist, steht die Verfügung der Lan- deSgesetzgebung zu. — Da es einem der Herren Vor redner beliebt bat zu sagen, die jetzige Regierung zeige keine Liebe zu Tirol, so muß ich die Frage, was Tirol vom Reiche empfängt

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 03.04.1865
Umfang: 6
ist in dieser Bezie hung, was Budgetangelegenheiten betrifft, seit einiger Zeit sehr erschüttert worden. Solche Behauptungen, wie von der Unmöglichkeit weiterer Abstriche, sind so häufig in den frühern Jahren sowohl als auch heuernoch bis zum VrintS'fchen Antrag und selbst während der Verhandlung desselben vorgekommen, und leider haben wir gesehen, daß sie durch spätere Thatsachen dementirt wurden. Bereits seit dem Beginne der Budgetperioden ver theidigt die Regierung in der Regel jeden Posten deS Budget

mit der zähesten Energie; überall, wo wir einen Abstrich versuchen, stellt sie uns daS von po»- sumus entgegen. Unsere Verhandlungen in den frühe ren Jahren und Heuer im Ausschüsse bieten daS Bild eines beständigen Kampfes gegen die Regierung dar, gegen welche, da sie mit Details und Fachkenntnissen ausgerüstet ist, wir oft sehr schwer aufkommen. Wir glaubten ihr endlich, wir vertrauen ihr und ließen sie gewähren. Die nämliche Zähigkeit bewies die Regierung noch Heuer während der Verhandlung deS VrintS'schen

Antrages so lange, bis die Ziffer genannt wurde. End lich aber fand sich das Ministerium nach unserem kathego- rischen Andringen bewogen, zu weichen und euch Ziffer unS bekannt zu geben, auf deren Abstrich sie einzugehen bereit wäre. Wir ersahen daraus, obwohl uns die Bereitwilligkeit andererseits sehr sreute, daß eS mit der frühern Be hauptung der Regierung über die Unmöglichkeit der Abstriche, die unzählige Male wiederholt wurden, nicht so ganz seine Richtigkeit habe. (Bravo! Sehr gut! links

um einen Abstrich von 6 bis 7 Millionen weiter gegangen sind, als die Regierung. Ich wünsche eine Vereinigung hier wie immer; allein befürchten muß ich, daß diese nicht zu Stande kommt, weil mir scheint, daß die Regierung und der Ausschuß von ganz ver schiedenen Gesichts, und Standpunkten hiebei ausgehen. Die Regierung, das Kriegöministerium eigentlich, geht vom Standpunkte der vollkommenen Erhaltung der in takten Schlagfertigkeit der Armee auS, wir gehen vom Standpunkte der Möglichkeit der Erhaltung der Kosten

doch dasjenige er setzen, was allenfalls an der Schlagsertigkeit der Armee in Folge dieser bedeutenden Reduktion abgehen würde. Wenn eS nicht unbescheiden fein sollte, so möchte ich mir noch erlauben, etwas hinzuzufügen, nämlich „eine bessere Politik, als die jetzige, deren sich Gott erbarmen möge.' (Heiterkeit. Bravo! links.) Meine Herren! Man mag uns vielleicht hier oder im Publikum Schuld geben, daß wir wenig Werth auf die Eintracht mit der Regierung, auf ein gutes Ein- Verständniß mit derselben legen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 04.04.1865
Umfang: 6
über, tragen, dort sind sie in der Lage, Mißbrauch machen zu können. Von all dem ist bei uns keine Rede. Bei der Genauigkeit deS österreichischen Budgets, wo die Gehalte deS Ministers, wie deS letzten DienerS spezifi- zirt sind, wo die Regierung nicht nur vom Kapitel und Titel, sondern auch an Paragraph- gebunden ist, da könne Niemand vom Vertrauen reden, denn das Mini sterium sei nicht in der Lage, das Geld anders zu ver. wenden, als eS votirt wurde. Trotzdem werden wir eS erleben, daß olle Fragen

in den Bereich der Verhand lung gezogen werden. Deßhalb möge es ihm gestat tet sein, in diese Dinge näher einzugehen. In der Adreßdebatte sei dem Ministerium zugerufen worden: „Selbsterkenntniß und Umkehr.' WaS die Selbster» kenntniß betrifft, so besitze die Regierung dieselbe. Tag täglich erfahre das Ministerium aus den Zeitungen und aus den Reden, wo eS fehlt, unv geschmeichelt werde dem Ministerium wahrlich nicht. Er wolle in gedräng ter Kürze darauf kommen, wo^ eS fehle und wo eS die Regierung angeblich

man das uneiquickliche Schauspiel zerrütteter Ver- fassungSzustände, den Kampf eineS Abgeordnetenhauses gegen die Regierung; aber man habe bei der Debatte über die Mililärorganisation von keinem Abgeordneten gehört, Preußen wöge seine GroßmachtSstellung auf geben, eS möge in der Politik zu Hause bleiben und über sich ergehen lassen, waS eben geschieht. Der Minister geht sodann auf die innere Politik und die VerfassungSzustände über und erklärt, wenn die Regierung auch nicht so sanguinisch ist, zu glauben

, daß der erste ungarische Landtag schon die VerfassungS- srage lösen und Abgeordnete in den ReichSralh schicken werde, so werde-doch bei dem ruhigen Fortschritt die Frage endlich gelöst werden. Große Ziele lassen sich nicht auf einmal erreichen, wie lange Zeit bedürfte England, bis eö ein einiges englisches Parlament er hielt, bi« die Kronbill zc. erreicht wurde? Er könne auch im Namen der Regierung erklären, daß alle Vorberei tungen getroffen sind, und eS hänge nunmehr von der Beschleunigung der Arbeiten

deS GesammtreichSrathS ab, eS möglich zu machen, daß der ungarische Landtag einberufen werde. Auf den Vorwurf, daß die Regierung wenig zur Ausbildung verfassungsmäßiger Zustände gethan habe, erwidert der Minister, daß eben der Weg konstitutio- neller Legiölation ein langsamerer sei, als der des OktroyS. Man warte nur den engern ReichSrath ab, um die Ueberzeugung zu haben, daß die Regierung für die Fortbildung verfassungsmäßiger Zustände ge sorgt hat. WaS die finanziellen Zustände betrifft, erklärt der SRS Minister

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 30.09.1862
Umfang: 4
eines so umfassenden, ver wickelten Gesetzes überweist. In dieser Beziehung ist der Antrag Kaisersfeld's weit praktischer. Er ladet die Regierung ein, den betreffenden Gesetzentwurf vor zulegen. Wir haben wohl einiges Mißtrauen gegen die Regierung (Heiterkeit), aber hier können Sie ruhig sein. Die Regierung braucht Geld und wird daher mit der Vorlage eines Gesetzes nicht zögern ,' das ihr mehr Geld bringen soll. Der Entwurf gelangt doch schließlich wieder an Sie und es ist doch immer leichter Andere arbeiten

zu lassen und dann zu kritisiren, als die eigene Arbeit kritisiren zu müssen. (Heiterkeit.) Redner spricht noch Einiges zu Gunsten des Werth katasters und erklärt schließlich, daß er mit Kaisers feld und Froschauer stimmen werde. (Bravo.) Baron Dobblhof (auf der Journalistentribune unverständlich) spricht für den Antrag Hopfens. Kaisersfeld dankt Kalchberg für die wirkungs volle Unterstützung seines Antrages und wendet sich dann an die Vertreter der Regierung. Die Regierung meint er, müßte

für ihn stimmen, sie habe eine Ge setzesanlage eingebracht, die Hr. v. Plener selbst als provisorisch bezeichnete, während der Ausschuß desselben etwas Definitives unterschieben wollte. Dieß wird nun beseitigt werden, die Regierungsvorlage hat auch keine Aussicht auf Annahme, und die Regierung wird wohl daran thun, für meinen Antrag einzustehen, da dieser ihr freie Hand läßt, während der des Abgeord neten Hopfen gewissermaßen für den stabilen Kataster einsteht. Nachdem noch Ob er lei ihn er für den Antrag

der Steuer sei, daß aber eine solche Reform nicht eher heilsam sein könne, bis nicht alle Völker der Monarchie in Wirk lichkeit bei den Berathungen darüber vertreten sind, deswegen stimmen die Czechen für Tagesordnung. Wieser beantragt noch namentliche Abstimmung. Der Antrag wird angenommen. Berichterstatter Lohninger vertheidigt den An trag des Ausschusses. Minister Plener erhebt sich darauf, um den Standpunkt der Regierung in dieser Frage zu präcisiren. Er entwickelt einen historischen Hergang

der Angelegenheit, wie der verstärkte Reichs rath und die Jmmediatkommission gleicherweise die Nothwendigkeit einer Reform der Grundsteuer verlangt hätten. Die Regierung hätte sich mit einer solchen Reform aufs Lebhafteste beschäftigt, doch wäre sie der Ansicht, daß zur Durchführung einer solchen die An wesenheit der Vertreter aller Königreiche und Länder nothwendig wäre. (Bravo! von der Rechten und den deutschen Autonomisten.) Die Regierung hätte des wegen dem Finanzausschüsse, der sich vorzüglich

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.07.1862
Umfang: 4
Innsbruck, MLeitz-nicht.vyllstsindig orgaMrt seien.Wir,.können somst ^ hpsfen,:gaß ,, unsere- slm» mwer. bald im neuen Landtag hereit.ssein tverde, diese edlen Intentionen der Regierung Mih M-MeM zuunterstützest. / Zugleich aber - wünschen wir,auch,. daß, wenn sich. -die /,öffentlichen,Verhältnisse bessern f , auch den, : andern Dronländerndie in dieser Hinsichtj^erbrieft^RechteMpd Fonde g'esitzeM Rechnung getragen,.Wde^ möge.' 'Me Kahlgder- Universitäten in..dep. /deutsch-slavischen,^Krönländern

- j)' fi 11 ‘ f ’ t t * i * T ■ ’ U 1 • . ‘ . — • , - - ' wer . e ine .Sträfet für. seine i n..den ..Zähren und 18^9 y'erüh.ten. Verbrechen abzu- büjz e n 'hat t i D q ß ! a l so S e. M aje 6 ä t, uU se r. zfEtzt regi erender KaifsiE nur zu reich den -R'drn de^Gnad'Mfjießewläßt, das ist, glaube ich. e ine T hat fach e, auf die^ich einfach hin weisen kann. lLebhäftes BravoIj Daraus ergibt sich aber auchdaß die Regierung um so. mehr ihre Pflicht erkennt, dann die Gnade Sr. Maj. nicht zu erbitten, auf sie nicht hinzuwirken, wenn nach ihrer Meinung

dazu keine genügenden Bedingungen vorhanden sind. Das ist, glaube ich , im Momente gegenüber jeneu'' Männern der Fall, die wegen Preßvergehen verurtheilt worden sind. Ich..muß vgr^ Allem, bemerken. daß.es.^ine,ganz irrige Anschaüustg 'ist 7 zu behaupten^ ' mair häb^e' vöst ^elte der Regierung mit,den Preßprozessen die Opposition getroffen; - man ist so. weit gegangen zu behaupten,'dasein ausge zeichneter 'englischer. Staatsmann diß Opposition als.etwas Nothwendiges im, StaätSleben erkannt - -- und. die Aeuße rung

gemacht hat; er würde die Opposition kaufen, wenn sie ^ nicht. bestände..^ .Wir,- meine Herren, 7 wir ' .stimmen' dieser', Ansicht vollkommen bei; - abep swenn zur.Zeit-Pitt's irgendwer, es --unternommen hätte , die-. P e r fa ss u n g E p g.l a n d,s ,zu, bekämpfen,, llebhasteS) Dravo sinks, und im . Centrum),, dann, würde er wahrscheinlich nachiBotantz- Bast gewandert.sein,-..^sBrflvo.bxavoji, Wir-haben daher- nicht stio ,Opposition gegen, die Regierung', /sondern Wir haben eine Partei zu bekämpfen

, ist nur gesagt, .baß.von .nun an dse,,Regierung cher. Präventiv maßregeln gerne entsagen wolle, aber-ich glaube, daß Jedermann,.^ der,.einen.--politischen Tact.besitzt, sich klar machen.,muß,- daß^gegenüher -jedem/ Mißbrauch eines sonst auch jpreiSwürdigen Mittels stets, das Gesetz , obwalten müsse.' Die Presse ^ mußte. sich daher klar> machen, wenn sie'chberhaupt . ein .politisches Verständniß .besaß, , daß . in dem Maße,,- als die Regierung den Präventivmaßregeln entsagt, , um so mehr der. Ernst

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 09.02.1864
Umfang: 6
forvtWng des Erzherz?g»ReichSvetweserS gettttet, nun. m«tzr die Regierung zu übernehmen und seine An. schauung zur Geltung zu bringen. Sonderbar genug, das geehrte Mitglied dcS Parlaments war über diese Zumuthung sichtbar betroffen und äußerte, das habe er sich bei seinem Votum wohl nicht gedacht, daß er aus, gefordert werde, dafür in die Akiion einzutreten. So wie ihm erging eS »och mehrern Mitglieder» der Oppo sition. Sie alte hatten nicht den Muth, thälig für ihre Anschauung einzustehen

— und so kam cS, daß nach Tagen einer Vergeblichen Verhandlung daS Par lament selbst die Angelegenheit in.die Hand nahm, daß eine ruhigere Prüsung und Erirägung der Verhältnisse eintrat und daß daS Parlament 14 Tage nach dem be, reitS gefaßten Beschlusse einen ankern faßte, der eine Zustimmung zu der Politik, der. Regierung auedrückte und eS daher den Mii,istern^ möglich machte, ihre Thä tigkeit fortzusetzen. Äieine Herren! Verzeihen Sie, nenn ich Ihnen diese Cache heute vorgeführt habe, aber sie scheint

mir. sehr auch auf die Gegenwart zu passen. Auch hcme wird die Regierung auf daS Heftigste be kämpft. Aber nur) »renn wirklich die Relolution von ver Majorität deö HaufeS. angenommen »öird, wenn die Mitglieder der Regierung der parlamentar ischen Sitte hul digen, Er. A^ajcstät dem Kaiser ihre Demission an. bieten, wenn wirklich Se. Majestät der Kaiser geneigt ist, «ine neue Regierung aus der Majorität zu bilden, dann frage ich Sie, meine Herren! nach welcher Richtung würde dann die also gebildete Regierung vorgehen

; die Debatte hat sie gebracht, daS bekenne ich;vie Debatte har mir aber gezeigt, daß diejenigen Herren, die für die Resolution zu summen sich entschieden haben, eS auö ganz ver schiedenen Motiven thun; die einen, welche, wie der Herr Minister des Aeußern unS heute bemerkt hat, die rein deutsche Politik der Regierung nicht genug pro« nöncirt finden; die andern, welche finden, daß die Re gierung nicht in eigentlich österreichischem Sinne vorge- gangen sei, und die dritten, dazu zähle ich den geist reichen

Abgeordneten aus der Hauptstadt Wien, der am zweiten Tage gesprochen hat, weil ihnen die Sache eben nicht klar ist (Bewegung, Heiterkeit). Wenn, daher nach nicht parlamentarischem Gebrauche diejenigen Herren, die für die Resolution zu stimmen gesonnen sind, eigent lich gar nicht in der Lage wären, ein bestimmtes Pro gramm sür diese Frage zum Ausdruck zu bringen, so muß eS der Regierung am Ende übel gedeutet werden, wenn sie auf die Annahme dieser Resolution nicht jenen Werth legt, der am Ende gelegt weiden

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 05.12.1864
Umfang: 6
, daß die Garantien zur glücklichen Lösung fehlen. Wenn die gegenwärtige Regierung jene Energie zur Lösung dieser Fragen anwenden wollte, welche Minister Nach und seine Kollegen zur Aufrecht Haltung deS Absolutis mus anwandten, dann müßte eS besser stehen. Aus daS EinberufungSpalcnt von« 19. Okt. übergehend, sagt Redner, diese Reftringirung der Kompetenz deS ReichS rathS mache auf ihn einen tristen Eindruck. Er wolle aber die Erfolge beurtheilen, welche dieser Schritt in Ungarn hatte. Redner liest einige Stellen

aüS unga rischen Blättern, welche in dieser Art der Einberufung deS ReichSrathS keine Garantie sehen. In der Neben« einandcrftcllung des engern ReichSrathS und deS un garischen Landtags sieht Redner die Anfänge für die Ver legung des Schwerpunkts nach Ofen. Auf die Frage der jährlichen Einberufung des engern ReichSrathS über gehend, sagt Redner, dem engern ReichSrath stehe die Initiative zu Gesetzen ebenso wie der Regierung zu, unv würde die Regierung den engern ReichSrath ver hindern

soll, um eS groß zu machen, so liege die Schuld nicht am Throne und nicht am Volke, sondern eS sei dazwischen etwas, waS Oester reich hindere groß zu werden — die Regierung. Redner nimmt daS Wort dcö Ministers als die sicherste Garantie für den Bestand der Verfassung: Verbum nobilo, verdum stabile — lind schließt, indem er sich für Alinea 4 des Entwurfes erklärt. Abg. KaiferSfeld: Er müsse die Regierung gegen den Vorwnrf Greuter'S wegen Hemmung der Thätig keit der Landtage in Schutz nehmen, denn Eteiermark

, dem er angehöre, habe eine bedeutende Thätigkeit eut- wickelt, die Regierung alle feine Entwürfe bestätigt. In dem Adreßentwurfe findet Redner eine klare Dar stellung der Lage und dieS würde ihn schon auffordern, für dieselbe zu stimmen. Die Unsicherheit der Verfas- sungözustände führt Redner auf die Unklarheit derselben zurück. Er findet dieselben revisionsbedürftig und hält eS für einen Fehler, daß die Regierung den Versuch macht, sie durchzuführen. Er wolle damit sich aber nicht gegen die Prinzipien

der Verfassung auSfprechen, denn er sehe in denselben den Boden, auf welchem das Haus .stehe, aus denslebcn schöpfe eS alle feine Rechte. In ^ der Versassung eingehend, findet Redner den Mangel an klare? Trennung der Cowpetenzen der ein, zelnen Körper. Es sei jeder föderalistischen Regierung geboten, durch die Landtage den engern ReichSrath zu eliminiren' und jeder centralistischen sei eS möglich, durch den engern ReichSrath dir Landtage überflüssig zumachen, ohne die Verfassung zu verletzen

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.12.1864
Umfang: 4
durchgehen, und uns fragen, ob ein Gesetz über den Belagerungszustand in Oesterreich besteht, so werden wir diese Frage nicht bejahen können. Bestände ein solches Gesetz, so habe ich bereits angedeutet, daß ich die Exekution desselben ohne Zweifel der Regierung einräumen müßte. Wir haben es aber nicht, jeder Belagerungszustand bringt eine Reihe von neuen Ge setzen und Gesetzsuspensionen mit sich, und daß diese einen Akt administrativer Thätigkeit bilden, das möchte ich doch nicht behaupten

. Wenn ich auf diese Weise keinen Anhaltspunkt für die Anschauung der Regierung finden konnte, so bemühte ich mich auch die politische Seite ins Auge zu fassen. Was ist die Besorgniß der Regierung? Die Regierung besorgt, daß sie bei strengem Festhalten an demBuchstaben der Verfassung in gefahrvollen Augenblicken in ihrer Aktion gehemmt, gelähmt sein würde. Nun, meine Herren! ich finde diese Be sorgniß nicht begründet. Ist der Reichsrath nicht versammelt, so hat uns die Erfahrung gelehrt, und die Berechtigung

der Regierung in diesem Falle nach §. 13 vorzugehen, wird nicht bestritten, daß die Regierung das Nöthige versagen könne, ist aber der Reichsrath versammelt, und sind Gefahren vorhanden, handelt es sich wirklich um eine für den betreffenden Theil des Reiches rettende That — dann, meine Herren! glaube!ch, daßdieRegierung nicht das Mißtrauen in dieVersammlung setzen sollte, ihrdadie berechtigtste und entschie denste Mitwirkung zu verweigern. (Bravo! Bravo!) Sollte aber selbst diese traurige Voraussetzung

eintreten, so kann die Regierung die gegenwärtig ta gende Versammlung auflösen, sie kann an eine andere Versammlung appelliren, (Rufe: Sehr gut) und hat sie auch da nicht das Vertrauen durckzudringen, dann meine Herren! stehen wir freilich am Ende unseres parlamentarischen Lebens. Ich sehe keinen Grund von Seite der Regierung mit Zähigkeit an dieser Form fest zuhalten. In dieser Frage ist für uns die Form Alles. Wenn Se. Excellenz das, was er uns sagt, in einer Weise dargelegt hätte, daß der Reichsrath

oder Unterlassungen schuldig machen, oder sich in solchen Verhältnissen befinden, welche nach §, 5 Unseres gedachten Patentes über sie die außerordent liche Strafgerichtsbarkeit der Militärgerichte begründen.' Unter diesen Umständen konnte die Regierung sich nur die weitere Frage stellen, ob es denn überhaupt möglich sei, in legislativem Wege die Verhängung eines solchen Zustandes unter allen Umständen — und wenn man den Hauptgrundsatz annimmt, so muß man es auch auösprechen unter allen Umständen — zu ver fügen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 01.03.1869
Umfang: 6
Sprachenzwangsgesetz erst durch ein LaudeS- gesetz aufheben ließ. Als der Ausschuß deS krainischen Landtages das SchulaussichtSgesetz berieth und man den Regierungsvertreter fragte, welche Concessionen etwa die Regierung machen würde, erklärte er. seine Instruktion sei die Vorlage und er habe diese Punkt für Punkt vertheidigt, z.B. auch die Bestimmung, daß der Bezirksvorsteher im Beznksschulrathe das Prä sidium einnehmen müsse, obschon eine derartige Norm im Reichsgesetze selbst auf Antrag des jetzigen Justiz

Bedacht beschlossen wurde und daß im Ausschüsse und im Hause beabsichtigt war, jene Paragraph? zu bestimmen, welche sofort vollzogen wer den sollten. > Er müsse daher bedauern, daß seit der Sanktion L Monate vergangen sind, ehe die Regierung zum Voll zuge dessen schritt, was vollziehbar war und was zu vollziehen Pflicht der Regierung gewesen ist. Wäre man gleich nach der Publikation deS Gesetzes zum Voll zuge der vollziehbaren Bestimmungen desselben ge schritten, man hätte diesen Vollzug sicher

mit Freuden begrüßt. (Bravo!) sich niemand mehr zum die Besprechung über die und Unterrichtsminister Es sind heute so schwere Präsident: Nachdem Worte meldet, erkläre ich Interpellation geschlossen. Se. Excellenz Kultus - Dr. Ritter v. Hasner: Anklagen gegen mich und eigentlich gegen dieGesammt regierung wegen der von mir erlassenen Verordnung erhoben worden, als nur überhaupt gegen eine Re gierung erhoben werden können: Nichtachtung der Ver fassung, Nichtachtung der Rechte der Länder und die Absicht

, das LandeSgesetzgebnngSrecht illusorisch zu machen. In meinem Gewissen bin ich beruhigt; mein Wille war e5 gewiß nicht, mich so schwerer Verletzun gen schuldig zumachen. Ich und die Gesammtregierung müssen uns daher allerdings in einem entschiedenen Irrthume befinden. Für meine Person bedauere ich, durch alle Erörterungen, die heute vorgekommen sind, von diesem Irrthume noch nicht überzeugt zu sein ; ich bin mir vielmehr bewußt, daß die Regierung, wie sie reiflich in Erwägung gezogen hat, was im gegebenen Falle ihre Pflicht

, aus welchen das eine oder das andere der LandtagSgesetze die Sanktion Sr. Majestät nicht erhalten hat. Daß die Regierung dabei lediglich von dem Gesichtspunkte aus gegangen ist, den Geist und den Wortlaut der Ver sassung zu wahren, das kann ich die Herren versichern. Von der einen Seite hat man gesagt, die Regierung S54 habe ungeduldig ihren Standpunkt den Landtagen gegenüber geltend machen wollen. Von der anderen Seite hat man mir den geradezu entgegengesetzten Vor Wurf gewacht und gesagt: „ich habe an sich recht ge handelt

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 16
Datum: 08.06.1867
Umfang: 16
nicht zurücktrete und sie aufnehme, aber jede gewissenhafte Regierung muß in solchen Lagen darnach fragen, ob eine ertreme und abnormale La^e zu vermeiden sei und welche Kräfte sie habe, um ihr gegenüber zu treten und wenn sie die Frage dahin beantwortet, daß die Lage zu ver meiden möglich sei und daß sie erstarken werde oder zu erstarken habe, so bleibt ihr keine andere Wahl zu treffen übrig, als diejenige Wahl, welche die Negie rung getroffen hat. Meine hochgeehrten Herrn! Ich kann nur lebhaft wünschen

rechnen, nicht mit bloßen Theorien und Wünschen. (Bravo! Gut!) Und nun noch eine Bitte, meine Herren! Lassen Sie nicht etwas in Ihre Berathungen und in die Behandlung dieser Angelegenheiten eintreten, WaS ich so oft früher ans der^ Ferne in dem Vorgehen der kaiserlichen Regierung mit Schmerz beobachtete, weil ich wahrnehmen mußte, daß die besten und edelsten Absichten damit vereitelt werden: und das ist daö zum Prinzipe und zur Negel erhobene Mißtrauen. Mißtrauen ist ein Gebot der Nothwendigkeit

, aber als solches muß eS anerkannt werden, nicht aber die Basis sein deS Vorgehens im öffentlichen Leben. Und glauben Sie mir, nach meinen Erfahrungen werden Sie mit einem vorsichtigen auf Reciprocität basirten Vertrauen gegenüber der ungarischen Regierung und dem ungarischen Landtage weiter kommen, als mit einem zersetzenden Mißtrauen. Und lassen Sie mich noch eine Betrachtung daran knüpfe», die gewiß nicht unpraktisch ist, und die nicht nur der Regierung die Absolution für die Vergan genheit erleichtern

dessen, was vorher geschehen ist, ent gegenzutreten, allein ich muß doch entschieden wider sprechen, wenn diese geehrten Herren zugleich darauf hindeuten, eö bestehe auf Seite der Regierung gegen das slavische Element in Oesterreich, gegen die sla vische Nationalität eine sehr fühlbare Abneigung, die sich als Tendenz dokumentire. Ich weiß sehr wohl, daß ich selbst nicht eine sehr beliebte Persönlichkeit beim slavischen Elemente für den Augenblick bin (Heiterkeit) ; ich beklage daS sehr ernstlich

, kann aber auch zugleich versichern, daß, was auch von dieser Seite geschehen möge, um diese Abneigung vielleicht hie nnd da zu dokumentiren, eS mich nie in der Objek tivität meines Urtheils stören wird (Bravo, Bravo); allein, meine Herren, ^uir soll man nicht behaupten, daö umgekehrt auf Seite der Regierung oder irgend einer Persönlichkeit eine vorgefaßte Meinung oder gar eine Abneigung besteht. Man nannte die Auf lösung der Landtage als Beweis dafür, daß man das slavische Element hätte entfernen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 02.07.1867
Umfang: 6
des §. 13 des Februarpatentes. Berichterstatter Dr. v. Waser trägt den Bericht des Ausschusses vor und empfiehlt den bereits mit getheilten Antrag dem Hause zur Annahme. Brestl begründet in längerer Rede den Antrag auf die völlige Streichung des H. 13, mit welchem ins besondere in Finanzfragen und zum Schuldenmachen ohne Zustimmung des Reichsrathes Mißbrauch ge trieben werden könne. In England, Belgien u. s. w. bestehe nirgends ein solcher Paragraph, wo außer ordentliche Maßregeln dort nothwendig waren, habe die Regierung

über das Verordnungsrecht der Regierung. Eine Bestimmung, welche den Zweck habe, in das Verordnungsrecht der Regierung Klar heit zu bringen, könne doch unmöglich bedenklich sein. Wäre H. 13 so gesaßt gewesen, wie er jetzt vorge schlagen wird, so wäre ein Ereigniß nicht eingetreten, welches wir als den Ausgangspunkt unglücklicher Folgen zu betrachten pflegen. (Bravo.) Als wir vor zwei Jahren den ,Z. 1ö abändern wollten, hat uns ! die Regierung Noa xossnmus zugerufen und wir I sollten setzt nach dem Antrage Brestl'S

spröde sein ^ und sagen: Roa volumus. Man hat gesagt» wir sollen den H. 13 im Zusammenhange mit der Ver fassung abändern, allein die Oekonomie der Zeit erfordert es, daß wir die uns vorgelegten Gesetze erledigen. Bei einer parlamentarischen Regierung möge der Z. 13 in seiner alten Fassung unschädlich sein, aber ob wir die parlamentarische Regierung haben, ob wir sie setzt haben und ob wir sie je haben sollen, das überlasse er der Zukunft (Murren links.) Möglich, daß man im Laufe der Zeit

noch etwas Besseres finde, aber auf das Besser« könne man nicht warten, wolle man nicht Gefahr laufen, daS Gute zu ver lieren. In der Spezial-Debatte zum ersten Absätze spricht Kaiser für den Antrag des Dr. Brestl, welcher bei der vom Präsidenten gestellten Unterstützungssrage von der linken Seite des Hauses unterstützt wird. Kaiser behauptet, der AuSsch ußantrag übertrage an die Exekutive einen Theil der Legislative, er schaffe für die Regierung ein formelles Recht, in gewissen Fällen die gesetzgebende Gewalt

an sich zu reißen und mache dadurch die Ministerverantwortlichkeit in der Mehrzahl der Fälle illusorisch, räume der Regierung eine provisorische Diktatur ein, welche sich nicht viel unterscheide von der Macht, welche der frühere H. 13 ihr gegeben. Der Berichterstatter sagte: Hätten wir den H. 13 nicht in seiner früheren Fassung gehabt, so wäre die Sistirung nicht möglich gewesen. Hätten wir den Z. 13 gar nicht gehabt, dann wäre die Si stirung erst recht nicht möglich gewesen. Herr Waser hat gesagt

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 14.12.1867
Umfang: 10
wie avc -anderen Mitglieder der kaiserlichen Kamjlie. Der Kaiser, mein erhabener Herr, Kai das Vertrauen, daß die mcxikcmische Regierung, die Stimnir der Mensch-, lichkeit hörend, sich nicht weigern werd?, den gerechten Schmerz Sr. Majestät zu erleichtern. und sich der Er füllung ihre«. Wunsches nicht widersetzsn werde. Zu diesem Ende ist der Vize-Admiral, v. T»getthoff »ill dem Befehl «ach Mexiko .geschickt worden, dem Prä sidenten einGesuck zu überreichen, um die Uebertragung der Neste

werde man es nicht hin dern tonnen, daß das Gesetz umgangen weide; es wäre besser, einer liberalen Regierung das Mittel an die Hand zu geben, nach dem Gesetze vorgehen zu können. Er werde deßhalb für die Fassung des Her renhauses stimmen. Dr. Herbst: Was man zu einer.Zeit, wo es weniger Freiheit in Oesterreich gab, anstrebte, könne man heute nicht aus den Grundrechten weglassen. Die Fassung des Herrenhauses sei aber eine Negation des Briefgeheimnisses. UebrigenS enthalte das Gesetz einen Artikel, welcher sagt

, daß ein eigenes Gesetz die Fälle bestimmen werde, in welchen das ganze Gesetz^oder ein Theil desselben süspendirt werden kann. Wenn der Satz gelten würde, daß „in Kriegsgefahr' das Briefgeheimniß nicht gewahrt werden müsse, so wäre beispielsweise feit 1L61 bis heute dasselbe nie gewahrt worden, denn die frühere Regierung sagte immer, wir seien in Kriegsgefahr , und die Finanzen beweisen dies. Redner weist namentlich darauf hin, daß in der Mssung des Herrenhauses nicht einmal, ausgesprochen sei, wer

das Briefgeheimniß suspendiren . könne, ob djx Regierung dies thun müsse , oder ob auch ein ünlergeordnetes Organ, ein Statthalter, ein Kreishauptmann oder selbst ein Postmeister,dieS thun könne. Man müsse Oesterreich entweder die wahre volle Freiheit geben oder gar keine, für einen Schein- Äonstitutl'onalismuS. werden wir uns nicht mehr be geistern. (Bravo.) . i Dr. Dr mel ist auch der Ansicht des Dr.' Herbst, eS fei des Hauses -würdiger, den Artikel ganz fallen zu lassen, als die vage Fassung des Herrenhauses

. ES ist geäußert woiden, es seien schwarze Kabinele dagewesen, es seien Briefe geöffnet worden, man wisse nicht, ob schwarze Kabinete bestanden hätten oder noch bestünden. Ich kann hier nicht Rede stehin für Alles, was in 'früherer Zeit geschehen ist; allein ich glaube bei dieser Gelegenheit erklären zu sollen, daß längst, ehe das h. Haus sich mir der Abfassung der Grund rechte beschäftigte, die genussensten Anweisungen und Anordnungen ergangen sind, damit, wenn ''in. diesem H.Hause an die Regierung die Frage

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 26.02.1867
Umfang: 6
. ^ ^^ ^ 4. Interpellation der Abgeordneten Hochwurdigsten Herrn Fürstbischof von Trient, Mathias Freiherr» v. Eresseri, Dr. Leonard!, Erzpriester Degara, Gio vanni Paifoli, Dr. Josef Melchiori, Dr. v. Scari, Major Baron v. Prato, welche von noch 25 andern Landtags-Abgcordncten unterstützt wurde, des Inhaltes: Won der Ueberzeugung durchdrungen, daß zur Wah rung der Einheit, sowie zur Gründung und Förderung der Eintracht, der Kraft und der Wohlfahrt des Lan des Tirol, die von der h. Regierung bisher getroffenen

Bevölkerung ein allgemeiner und ungetheilter ist, und daß die Befriedi gung dieses Wunsches, weit entfernt, Jemanden in fei nen Rechten zu verkürzen, nur dazu geeignet ist, die Eintracht, die Kraft und die Wohlfahrt des Landes und des Staates dauerhaft zu begründen und zu be fördern, stellen die Gefertigten an den Vertreter der hohen Regierung folgende Interpellation: „Ist die h. Regierung entschlossen, die berechtigten und mit der Einheit, Kraft und Ehre des Landes und der Monarchie vcreinbarlichen

wie folgt: . , .Ich bin nicht im Stande, die Interpellation voll ständig zu beantworten; was ich jedoch weiß, werde ich Ihnen gleich sagen. Ich begreife recht wohl, daß der »irolische Ländtag sich mit den südtirolischen Ver hältnissen noch immer befaßt, und die letzten Ereignisse nicht haben verfehlen können, einen sehr üblen Ein druck zu machen. Nun sind aber kräftige Maßregeln gegen die Wiederkehr solcher Unordnungen getroffen worden ; zudem fühlt die Regierung recht wohl, daß eS mit Maßregeln allein

nicht abgethan ist; sie fühlt in sich die Aufgabe, auch diesem Landeötheile sorgfältige Pflege angednhen zu lassen und dahin zu wirken/daß auch dort^eine zufriedene Bevölkerung werde, welche sich wirklich im österreichischen Släatsverbande und insbesondere als Tiroler heimisch und glücklich fühlt. Dieses Ziel ist das beste, und. die Regierung ist sich desselben bewußt.'(BravoH , Unter den Wünschen des Landes steht^ wie ich weiß, die Herstellung einer Verwaltungsbehörde II. Instanz im italienischen

der Schluß der heurigen Session, stattfinden. ' Aus Südtirol.' Die „Schützenztg. brachte vor Kurzem ans Brixen die Nachricht, daß das Projekt einer neuen Diöcesau-Eiuthlilung ins Stocken gerathen und vermuthlich für immer verschoben sei. Wir können, schreibt man der »N. Fr. P ', dieser Nachricht keinen Glaüben schenken und würden es sehr bedauern, wenn die Regierung dies.Beginnen so leichten Kaufes aufge geben hätte. Es liegt nicht nur im deutschen Interesse, sondern noch ungleich mehr im Interesse

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