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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 16.05.1865
Umfang: 4
. Den Zinsfuß von 7 auf 5 Perzent herabzu setzen, könnte in wenigen Jahren gelingen. Die Bahn, von welcher eben die Rede ist, habe Gelegenheit ge- geben, einen Theil seiner Ideen zu realisiren, indem die Regierung den Bau selbst in die Hand nahm. Wenn der Vorgang auch ein verfassungswidriger genannt werden muffe, so seien die Bauresultate doch so günstig, daß er den Versuch mit Freuden begrüße. Sie möge den Betrieb auch selbst in die Hand nehmen und bedenken, daß dann die für die Theißbahn noth wendige

Garantiesumme kleiner wird. Er bedauert, daß die Regierung seine diesfälligen Anträge im Aus schuß ablehnte und hofft, daß sie in dieser Angelegen- heit noch nicht das letzte Wort gesprochen habe. Der Ausschuß habe. ihr eine Alternative gestellt und er könne nur mit dem Wunsche schließen, die Regierung möge den von ihm angedeuteten Weg einschlagen. Die Generaldebatte wird geschlossen. Frhr. v. Kalchberg ergreift das Wort. Der Standpunkt der Regierung in der Eisenbahnfrage sei: die drei Städte Klausenburg

, Kronstadt und Hermann- stobt durch eine Eisenbahn zu verbinden, und vor Allem die Bahn über den Rothenthurmpaß als Verbindungs bahn mit der Walachei zu bauen, und wenn die Re gierung zunächst nur die Linie Arad-Alvincz Hermann- stadt-Rothenthurmpaß mit Hinblick auf die weitere Fort- setzung dieser Bahn nach Bukarest, Giurgevo, Rüst- schuk und Varna im Auge habe, so sei damit durchaus nicht gesagt, daß die Regierung einem Wunsche, nach welchem auch die Städte Klausenburg und Kronstadt seinerzeit

. Er weist den Vorwurf als einen unberechtigten zurück, denn das Uebereinkommen mit der Kreditanstalt bestand nur darin, daß die Regierung für den Fall, als ein Konzessionär für den Weiterbau der einmal begonnenen Bahn sich nicht finden sollte, die Bürgschaft für die von diesem Institute gemachten Auslagen übernehme, also für einen Fall, der gar nicht in das Bereich der Wahrscheinlich keit gehört. Er könne nicht zugeben, daß dieser Fall unter §. 13 gehöre; aber selbst den Fall angenommen, daß die Gründe

von Seite der Regierung in ge wissen Fällen; wann sie dieselben vorzubringen habe, darüber hat der Herr Leiter des Handelsministeriums uns seine subjektive Anschauung ausgesprochen. Eine Debatte darüber kann ich nicht zulassen. Es ist hier, ohne einen Antrag, ein Vorwurf lediglich vom Aus- schuß erhoben worden. Diesen Vorwurf abzulehnen, muß ich Er. Excellenz dem Herrn Leiter des Handels ministeriums wol das Recht einräumen. — Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Dr. Nechbauer

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 10.04.1865
Umfang: 4
. 46. Sitzung am 6. April. Vizepräsident v. Hopfen eröffnet die Sitzung. Zur Bertheilung gelangte der Entwurf des neuen Zolltarifes. und das Einführungsgesetz zu demselben. Tagesordnung: Verhandlung über den Etat des Finanzministeriums, Kapitel: Finanzverwaltung. Berichterstatter Grocholski stellt für den 8. Titel: Grundsteuer-Provisorium den Antrag, 237,500 fl. zu bewilligen. (Die Regierung hatte 239,500 fl. präliminirt.) Der Antrag wird angenommen. Für Montan- und Forst-Lehranstalten (Titel

9) wird ein Ordinarium von 101,998 fl. und ein Eztraordinarium von 1500 fl. eingestellt. Die Regierung hat im Ganzen 104,198 fl. präliminirt Für die Staatsschulden-Direktion (Titel 10) wird ein Ordinarium von 17,575 fl. und ein Extraordina- rium von 450 fl. bewilligt. (Die Regierung hatte 18,475 fl. eingestellt.) Die Verwaltungskosten des lomb. - venelianischen Amortisationsfondes (Titel 11) werden mit 18,562 fl. eingestellt. (Die Regierung hatte 22,198 fl. präliminirt.) Als Bedeckung werden aus Titel 1: leitende

auf genommenen ordentlichen Ausgaben: für Tirol mit 70,000 fl., für Krain mit 8600 fl., für Schlesien mit 1995 fl. sohin unter ausdrücklicher Zustimmung zu dem zwischen der Staatsverwaltung und der Landes vertretung von Kärnten geschlossenen Vergleiche, für Kärnten mit 60,000 fl. für daö Jahr 1865 bewilligt. II. Es wird die Regierung aufgefordert, durch eine Gesetzesvorlage einen im §. 5 des Staatsrathsstatus vom 26..Februar 1861 in Aussicht gestellten, uuab- hängigen StaatSgerichtshof als staatsrechtliche

werden sollte, zurück, zuzahlende Vorschüsse an die Landesvcrtretungen abzu führen, in die Staatsvoranschläge aufzunehmen und daher für 1865 Kapitel 14 A. außerordentliches Er fordernd für Böhmen 73,712 fl., für Steiermark 142,390 fl., für Schlesien 8085 fl., für Oberösterreich 27,823 fl. und 23,829 fl., (d. i. die Quote für 1863/4 14 Monate und 1865) als Vorschuß bewilligt und einzustellen. Finanzminister v. Ple ner: Ich muß die Erklärung abgeben, daß die Regierung gegen die Wiederaufnahme der Subventionen

werden; die Angelegenheit würde diesen Anschein gewinnen, wenn die Regierung aufge fordert würde, gerade zur Schlichtung dieser Streitig- leiten einen Gesetzentwurf, betreffend die Einsetzung eines StaatSgerichtshofes, einzubringen. Ich würde es für weit angemessener erachten, die Einstellung der Posten für das laufende Jahr zu bewilligen, die weitere Frage aber als eine offene zu behandeln. Der Antrag des Finanzausschusses wird sodann in seinen Theilen angenommen. Kapitel 15: „Subventionen an Industrie-Unter nehmungen

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 21.06.1865
Umfang: 4
, so würde man zu dein Schlüsse kommen, daß die gesetzgebende Gewalt einzig und allein bei der Krone liegt, welche selbst aufhebenden Beschlüssen beider Häuser ihr abso lutes Veto durch Verweigerung der Sanktion ent gegenstellen konnte, dann wäre die Krone und nur diese die gesetzgebende Gewalt, und wir wären nichts als das bloße Schlepptau. Den von der Regierung angeführten Grund, daß die Konsequenzen einer bloß provisorischen Wirksam keit eines Gesetzes viel nachtheiliger sein könnten, als jene, welche aus der dauernden

Wirksamkeit entstehen, halte er nur für einen Scheingrund, denn wenn für die Zukunft etwas als Gesetz fovtbciucni solle, könne dieß nur unter jener Form ius Leben treten, wie dieß §. 12 des Februarpatentes ausdrücklich besage, nämlich durch Uebereinstimmung aller 3 Faktoren. Die Regierung habe für ihre Auslegung des §.13 angeführt, es muffe ihr die Möglichkeit geboten sein, die exceptionelle Maßregel des Belagerungszustandes auch in jenem Momente, wo der Reichsrath ver sammelt ist, zu verfügen. Es sei

ferner noch hervor gehoben worden, daß in einem großen Theile der österreichischen Monarchie die Wahlen noch rücht nach dem Februarpateirte vorgenommen worden sind, für diese Länder also fork und fort die Nothwendigkeit der Oktroyirung vorhanden sei, die Regierung also gewissermaßen ohne §.13 wenigstens dermalen gar nicht regieren könne. Was den Belagerungszustand betreffe, glaubt er, wäre es im Laufe der vielen Sessionen schon möglich gewesen, ein die Verhängung desselben regelndes Gesetz

einzubringen. Bezüglich der Verhältnisse in Ungarn müsse cr bemerken, daß die Geschicke Ungarns nur im Wege einer zu erzie lenden Einigung geordnet werden können; dieser Um stand aber genüge durchaus nicht, eine solche Aus legung des §. 13 zu acceptircn. Als weiteren Fall, in welchem die Regierung auch während des Zusam- mentrittes des ReichSrathes veranlaßt sein könnte, von ihrem Verordnungsrechte Gebrauch zu machen, führt Redner die Möglichkeit der Erwerbung einer Provinz an, wie z. V. Schleswig-Holstein

. Er be antragt deßhalb, um die Annahme der Ausschußan- träge bei dem andererr Faktor der Gesetzgebung zu ermöglichen, als Art. II. dem Gesetze beizufügen: „Auch wenn der Reichsrath versammelt ist, kann die Regierung im Falle der höheren Dringlichkeit Maß regeln und Verfügungen unter den im Art. I. vor gesehenen Beschränkungen mit provisorischer Wirk samkeit treffen, doch ist sie verpflichtet, hierüber die Dringlichkeitsgründe dem Reichsrathe unverweilt vor zulegen und den entsprechenden Gesetzentwurf

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.12.1864
Umfang: 4
über die Zustände des Hauses im Ganzen und Großen und über einzelne Fragen auseinanderzusetzen. In sofern übrigens in der General-Debatte die gehaltenen Reden dazu gedient haben, den Standpunkt der Op position zu kcnnzcichnen nnd mehr oder minder heftige, fast maßlose Angriffe gegen die Regierung vorzubrin gen, hat letztere dieselben mit Ruhe entgegengenommen, denn sie ist ja gewohnt von Seite der Opposition an gegriffen zu werden, und theilt dieses Loos mit alle» Regierungen in allen Theilen

eine ruhige Berathung der Landcsangclegenhciten noch möglich ge wesen wäre, überlasse ich Ihrer Benrtheilung. Wozu die Regierung verpflichtet war, das Hai sie gethan, sie hat sich mit der Prüsuug des Statuts beschäftigt, das selbe vollendet, mid es kann im cntspri.'cheudc !l Moment sogleich publicirt werden. Aber die Lösung der Frage bloß dadurch, daß man einen Landtag beruft, kann die Regierung nicht als eine solche erkennen. Wenn der Regierung weilcrs cinVorwnrs gemacht wird, daß die verfassungsmäßige

aus friedliche nnd be friedigende Weife gelöst werde, begegnen sich die Män ner, die im Rathe der Regierung sitzen, mit den „Volks vertretern in beiden Hänsern des Reichsrathes'. (?) Allein mit einem Wunsche ist es im praktischen Leben nicht gethan, und nicht das Ziel sondern die Mittel sind es, worin die größte Schwierigkeit liegt. Ich habe mit großer Aufmerksamkeit den Debatten gelauscht und mich überhaupt meiner Pflickt gemäß mit der Lö sung der ungarischen Frage durch geraume Zeit auf das eifrigste

. Dieser ginge dahin, so rasch als möglich einen Landtag, aber einen solchen zu berufen, wo die Regierung sich bei den Wahlen passiv verhält. Dann gebe man dem Landtage königliche Propositionen, welche die Bevölke rung befriedigten, und dieses loyale, dynastische Volk werde dem Könige zujubeln und die Frage werde eine befriedigende Lösung finden. Ich bedauere, hiemit nicht einverstanden sein zu können. Ich theile nicht die An sicht, daß es Pflicht der Regierung sei, sich den Wah len gegenüber passiv

zu' verhalten. Im Gegentheile halte ich einen erlaubten Einfluß für geboten, und ich halte es für Pflicht der Regierung, die Aufmerksamkeit dex Wähler auf solche Männer zulenken, oie von dem Gefühle getragen sind, bei der nächsten Landtagssession müsse ein Ausgleich zwischen Ungarn und denLändern diesseits der Leitha zu Stande kommen. Die Gegner der Reichsverfassung werden sicherlich den Wahlen gegenüber nicht passiv bleiben, und es wäre eine schlechte Politik der Regierung, sich einer reinen Passivität

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 16.01.1865
Umfang: 6
über die der Bodenlreditanstalt gewährten Privilegien, welche über die Finanzgesehe hinausgehen, und srägt, wann und wie daS Ministerium seinen Borgang rechtferti gen weide? Dr. Mühlfeld und Genossen intcrpclliren daS Ministerium deS Aeußcrn über die schleSwig-holstein'sche Angelegenheit und richten an dasselbe folgende Fragen: 1. Wird die h. Regierung den FriedenSIraktat dem Abgeordnetenhause vorlegen und wann wird die Vor. läge erfolgen? 2. In welchem Verhältnisse stehen nach der Ansicht der h. Regierung heute

die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu dem Kaiserihum Oesterreich? 3. In welchem Verhältnisse befinden sich nach der Anschauung der h. Regierung gegenwärtig diese Herzog, ^hümer und. die darin nach dem FritdenStraktaie be gründete neue souveräne Macht und Regierung zu dem deutschen Bunde und der Bundesversammlung? -4. In welcher Art und Weise beabsichtigt die h. Re- gierung die nach dem Art. lll dcö FriedenSvertragS vor- behaltene Verfügung in Ansehung der Herzogthümer zu treffen

und welche definitive Organisirung sollen die selben erhalten? 5. Wird hiebei der deutschen Bundesversammlung und den Herzogthümern selbst eine Einflußnahme zugestanden werden, und von welcher Art soll^ dieselbe nach der Mei nung der h. Regierung sein? 6. Erkennt die h. Regierung die SuccessionSrechte des Herzogs Friedrich von Augustenburg bezüglich der Her zogthümer Schleswig und Holstein an, oder werden von hochderselben über die «uccessionSrechte in diese Herzog thümer überhaupt ähnliche Untersuchungen

und Prüfun gen noch für erforderlich gehalten, wie sie nach der Mit theilung öffentlicher Blätter durch die königl. preußische Regierung veranlaßt wurden, und waS ist in dieser Hin sicht allenfalls geschehen? Endlich 7. welche Wirksamkeit gedenkt die h. Regierung den Ergebnissen der von der königl. preußischen Regierung veranstalteten Untersuchung und Prüfung über die Suc« cessionSrechte in die Herzogthümer zuzugestehen? Schindler undGenossen richten an den StaatS- minister, den Finanzminister

von Leoben und Linz in Angelegenheiten deS Markenschutzes und stellt den Antrag, beide Petitionen der Regierung zur Würdigung zu empfehlen. Abg. Stamm bemerkt, die Regierungsvorlage sei, wie der Motivenbericht erklärt, durch eine Eröffnung der königl. bayerischen Gesandtschaft hervorgerufen worden, in welcher der Wunsch ausgesprochen wurde, in daS Verhältniß der Gegenseitigkeit zu treten. Redner sucht den Nachweis zu führen, daß eine derartige Maßregel einerseits nur nachtheilig auf unsere Industrie

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 06.12.1864
Umfang: 4
nichts geschehen sei, so sei eben die Einführung des Augustenburgers in sein Reich auf das dringendste geboten. Der Weg dahin sei kein schwieriger, wenn eben Schleswig-Holstein dahin geführt wird, wo es seinerzeit im Jahre 1848 sich befand. Wenn beide Länder zusammen durch die aus Einheimischen niedergesetzte provisorische Regierung beherrscht würden, wenn die Ständeversammlung zusammenbrrufen würde und diese mit ihrem Ausspruche den Wünschen der gesummten Bevölkerung einen Ausdruck geben möchte

, von der österr. Regierung getheilt und dieselbe ist damit einverstanden, oder es ist dieses nicht der Fall. Sei die österreichische Regierung nicht einverstanden, dann müsse Vorsorge nicht blos getroffen werden, daß der Leiter der Regierung in Preußen seinen Zweck nicht erreiche, sondern es möge auch diejenige Demüthigung erfolgen, die in Ansehung einer solchen mit Recht als Sonderbestrebung bezeichneten That gebührt. Nach der einen wie nach der andern Seite hin zeige sich die Nothwendigkeit, daß Oesterreich

den deutschen Bund zu kräftigen gehabt hätte. Wäre die österreich. Regierung mit dem Vorgehen Preußens einverstanden, was er nicht glauben könne, dann müßte er dies nicht blos für unklug, sondern für schädlich erklären. Wäre dies wirklich der Fall, dann müßte man sagen, kein Preis, wenn er auch Venetien fein sollte, wäre ein Entgelt, das dafür eingesetzt werden könnte, vielmehr müßte sich Jeder im Hause das Angesicht verhüllen, damit die Wange die Schamröthe barste er nicht zeige. (Beifall links

. Minister des Aeußern, Graf MenSdorff; Nur in Kurzem will ich erwähnen, daß ich bezüglich einer im Hause an mich gestellten Anfrage auf die früher ausgesprochenen Worte zurückkommen muß, das ist, daß es daö ernste Streben der Regierung ist, die noch schwebende Erbfolgcfrage in dem Sinne auszutragen, der der Würde Oesterreichs entspricht und der den Interessen und Rechten des deutschen Bundes Rechnung trägt, und daß der dermalige Stand der Unterhand lung es mir leider nicht möglich macht, hier heute

waren „Gendarmen' und die Nationalwache; hiezu verpflichtete man Jeden von 18 bis 45 Jahren. Die Nationalwache hatte alle Schritte der kais. Regierung zu überwachen, zu denun- ziren rc. Ihr Eid lautet: „Wir schwören Treue dem Nationalkrieg und Ausdauer bis zum Erkämpfen des' ganzen, freien und unabhängigen Polens.' Die Wirksamkeit der Nationalwache bestand größ- tentheils nur auf dem Papier. Angeblich waren neun Bataillons organisirt. Die Bezirköchefs hatten österr. Pässe zu liefern. Es wurden von echten

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.04.1865
Umfang: 4
bleiben werden (Beifall.)' Es handelt sich daher um das allein: ist die Haltung der Franziskaner in Sign der Art, daß die Regierung sich veranlaßt finden sollte, für dieselben ein Außer ordentliches zu thun, nämlich ihnen über Alles daS, was sie schon, mag es immerhin aus Stiftungen fein, genießen, noch einen außerordentlichen Zuschuß zu be- i willigen. Wenn man nun irgend einer Körperschaft ein Außerordentliches bewilligt, also ihm gleichsam eine Art Geschenk macht, so muß man doch im Auge

gegen dir Regierung aufgetreten sind. Ich bitte zu würdigen, weßhalb der frühere dalmatinische Landtag aufgelöst wurde, deßhalb weil die Gesinnung vieler feiner Mitglieder eine nicht österreichische war, eine nickt österreichische durch eine Koalition von Parteien, die ich näher nicht bezeichne. Um was hat eS sich gehandelt? Einen Landtag zusam menzubringen, drr österreichische Gepnnung hat, und wer gegenüber dieser Position sich nicht auf Seite der Regierung gesteü! hat, der hat nach unsererAnschonung beurkundet

, daß er nicht eine österreichische Gesinnung hat. Nebenbei will ich bemerken, daß es lächerlich ist, von den dalmatinischen Wahlmännern Anhänglichkeit an ein bestimmtes Ministerium vorauszusetzen. Ich bin ÖI5 i nicht eitel genug, mir einzubilden, daß die dalmatinischen Wahlmänner auch nur wissen, daß ein Staatsminister v. Schmerling vorhanden ist. (Heiterkeit.) Sie haben nicht gegen ein bestimmtes Ministerium gestimmt, son dern nur gegen eine Regierung und gegen Kandidaten, welche österreichisch waren; daß man am Ende dafür

nicht noch eine Belohnung gewähren kann, scheint mir zweifellos zusein. Wenn übrigens der Herr Abgeordnete Greuter mit großer Entrüstung darauf hingewiesen hat, daß die Freiheit in der Wahl beeinträchtigt worden sei, so muß ich nur wünschen, daß dieß nicht auch sonst irgendwo geschehen sei; (Heiterkeit) ich habe aber Ur sache anzunehmen, daß auch in einem GebirgSlande, wenn auch nicht von Seite der Regierung, doch von anderer Seite auf die Resultate der Wahl hingewirkt worden ist. (Lebhafter Beifall.) Abg. Greuter

, daß der §. 13 die grundgesetzliche Bestimmung, wonach zu allen Akten der Gesetzgebung die Zustimmung des Reichörathö erforderlich ist, nicht alterirt, sondern auch durch ein Gesetz für die Zukunft seltzustellen, daß die Regierung in dringenden Fällen, wenn der Reichsrath nicht versammelt ist, unter Ver antwortlichkeit des Gesammt-Ministeriums, gesetzliche Anordnungen, jedoch nur mit provisorischer Gesetzes kraft, erlassen kann; daß aber die diesfalls getroffene Verfügung außer Kraft tritt, wenn sie nicht die Zu stimmung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 04.04.1863
Umfang: 6
deS Publikums sich erhob, und in einen Bei fallssturm losbrach, der fast fünf Minuten währte und das Haus förmlich erschütterte. Berlin, ZI.März. Ueber die ausgelieferten Polen, welche am 21. März von Thorn durch Gendarmen nach Alerandrowo gebracht wurden, erfährt die „Pr. L. Z.' folgendes: Der eine von ihnen war russischer Fahnenjunker, der andere russischer Offizier, beide Polen. Der Offizier, A. v. Klinkiewicz, gehört einer Familie an, welche von der russischen Regierung viel gelitten

Palmerstons setzt, und seiner großen persönlichen Po pularität. Das hat selbst Hr. Bright, ein keineswegs günstig voreingenommener Zeuge, anerkannt, indem er am letzten Freitag von Palmerston sagte: er sei ein Mann von beispielloser Erfahrenheit in der Politik, und der im Hause der Gemeinen größere Zustimmung besitze, als vielleicht irgendein Minister vor ihm. Ohne dieses große Vertrauen zum Leiter der Regierung würde es an Anstanden und Schwierigkeiten für dieselbe nicht gefehlt haben. Der Krieg

in Amerika wirft beständig Fragen und Debatten zwischen den beiden Ländern auf, welche besonders geeignet sind, den Gleichmut!) einer Regierung zu stören. Die Noth in Lancashire und die daraus entsprungenen schmählichen Ruhestörungen wür den jede andere Regierung in ernstliche Verlegenheit gestürzt haben; aber, wie die Sachen stehen, ist das Parlament zufrieden, diese Angelegenheit in den Hän- den der Regierung zu lassen, fast ohne eine einzige Sylbe Erörterung zu verlangen. Der polnische Auf stand

hat eine sehr lebhafte Sensation im brittischen Publikum erweckt und eine Gelegenheit zu bittern An griffen auf die auswärtige Politik der Regierung dar geboten. Mau hat die Frage angeregt, aber das Er gebniß der Verhandlung war nur zu zeigen, wie gern daS HauS auch dirsr Sache PalmrrstonS Händen über> ließ. Wenden wir «nS zu den Budget-Voranschlägen so finden wir die Regierung nicht minder glücklich^ Die öffentliche Meinung ist für eiserne'Schiffe, und eS schien stch einmal eine sehr furchtbare Coalition

), hat die österreichische Regierung die Mittheilung hiehcr gelangen lassen, daß es ihre Absicht sei mit ihrem ganzen Einfluß für das HilfS- gesuch der holsteinischen Stände beim deutschen Bund einzutreten. „Es ist in der That hohe Zeit,' heißt es in dem Schreiben, „daß endlich von deutscher Seite irgend eine That geschehe; die politische Stellung der Herzogthümer, sowie die ganze Achtung und das An sehen Deutschlands würden auf das gefährlichste com- promittirt werden, wenn man deutscherseits noch län ger mit leeren

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 13.05.1865
Umfang: 8
unwahr ist cS, daß Preußen unserm Kabinet die Abberufung deS Frhrn. v. Halbhuber insinuirt habe. Man ist in Berlin nicht so »allloS, mit der Person deS Kommissärs die an ihn von Wien aus ergehenden Auf träge beseitigen zu wollen. Bezüglich der Erörterungen, die in den Blättern über den KompensationSgedanken geführt werden, kann ich Ihnen auf das Bestimmteste mittheilen, daß von einem solchen in dem diplomatischen Welkehr seit Monaten nicht die Rede war. Wahr ist indessen, daß unsere Regierung

Staaten auszudehnen, an die hohe Re gierung staatsrechtlich unzulässig und volkSwirthschasilich 4S4 bedenklich t», und in Erwägung, daß da- «efetz vom 7. Dezember 1658 den inländischen Marken nicht einmal im Jnlande einen ausreichenden Schutz gewährt, die Revision dieses Gesetzes aber vor Allem im Interesse der Industrie dringend geboten erscheint, über den von der hohen Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, betref. send die Zulassung von Ausländern zum Maikenschutze in Oesterreich, zur Tagesordnung

überzugehen. (Die Regierungsvorlage bezwecke, die Regierung zu ermächtigen, dem Auslande den Markenschutz im Wege der Reciprocität zuzugestehen.) Abg. Winterstein ergreift zuerst daS Wort, um die Motive, welche den Ausschuß leitet«,,, zu kennzeichnen. Bei der ersten Verhandlung über diesen Gegenstand habe kein Mitglied deS HauseS gegen die Ansichten deS Aus schusses angekämpft, man müsse daher annehmen, daß die damalige Auseinandersetzung deS Herrn Leiter deS Handelsministeriums die Abstimmung deS HauseS

herauS- definiren. ES handle sich nur der^ Regierung die Er mächtigung zu ertheilen, ein gegebene« Gesetz zu realisiien. Die Regierung sagte, wenn ein Staat unserer Industrie den Markenschutz gewähren will, dann möge eS der Re gierung gestattet sein, die Reciprocität zu bewilligen. Ob ein specieller Fall dann unter daS Gesetz fällt oder nicht, könne nicht Gegenstand der Gesetzgebung sein. Wenn man so vorginge, dann könnte man auch das Urtheil deS Richters als Gesetzgebungsakt auffassen

, weil auch dem Richter innerhalb deS Gesetzes ein ge wisser Raum zur sreicn'Bewegung gelassen ist. Redner schließt mit der Erklärung, e^. habe eine Kommi sion zur Revision deS Marken- und MusterschuygesetzeS nieder gesetzt und versichert, die Regierung habe kein Interesse daran, ob dem einen oder dem andern Systeme der Borzug gegeben werde. Berichterstatter Kaiser vertheidigt den AuSschuß antrag. Er glaubt, selbst wenn .da« HauS daS Gesetz annehmen würde, so würde man doch in Bayern die Marken auf Eisenwaaren

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 25.03.1862
Umfang: 4
: v. Schmer ling. o. Mecsery. v. Plener. v. Lasser, Graf Wickenburg und Sectionschef Dr. v. Rizy. Der Gesetzentwurf über die Revision des Gewerbegesetzes wird in dritter Lesung endgiltig angenommen. An der Tagesordnung ist die Generaldebatte des Ausschußberichtes über das Strafverfahren in Preßsachen. Issetscheskul als Berichterstatter niotivirt denselben. SectionSchef v. Rizy setzt die Absichten auseinander, welche die Vorlage des Gesetzentwurfes verfolgt, und bemerkt, daß die Regierung geneigt sei

, den § tl) des Ausschugantra- ges, welcher von Schadenersatz bei nicht begründeter ge- richtlicher Beschlagnahme handelt, im Principe anzunehmen. (Bravo.) Er beantragt, zunächst zur Debatte der §Z. 10 und 4t der Regierungsvorlage zu schreiten. Herbst erblickt in dem Zugeständniß der Regierung eine willkommene Anbahnung des Einverständnisses und den Kernpunkt der Frage. Er setzt di'e Gesichtspunkte ausein ander, die nach seinem Dafürhalten bei Vornahme einer Beschlagnahme periodischer Druckschriften im Ange zu be halten

Unterbrechung, damit der Ausschuß sich über den Vorschlag ver Regierung ver ständigen könne. Sowohl dieser als der von Herm Sec tionSchef v. Rizy gestellte Antrag werden angenommen. Nach fast einstündiger Unterbrechung eröffnet der Präsident die Debatte über § t0 und 1t der Regierungsvorlage. Herr Sectionschef v. Rizy spricht über die denselben von der Regierung zu Grunde gelegte» Principien und über die Modalitäten, welche der Ausschuß im Hinblick auf das Anklageverfahre», abweichend

von dem Regierungsentwurfe vorschlägt. Die Regierung kann aus den oom Redner auseinandergesetzten Gründen auf diese Modalitäten nicht eingehen. Herbst beleuchtet ebenfalls die zwischen der Regierungs vorlage und dem Ausschußantrage obwaltende» Differenzen, so wie die Argumente, vie dem Ausschuß bei seinen Bera thungen und Beschlüssen maßgebend erschiene». Herr Sectionschef v. Rizy replicirt zur Aufklärung. DaS Haus nimmt die amendirtrn §§ t0 und tl der Regie rungsvorlage an. Die Specialvebatte wird eröffnet

der Regierung »die Hauptverhandlung sowohl vor dem Gerichtshöfe als vor dem Bezirksgerichte ist mündlich und öffentlich' angenom men. Das Amendement der Regierung.^.als Zuhörer wer den nur erwachsene Personen männlichen Geschlechtes zuge lassen- bleibt in der Minorität. (Heiterkeit und Bravo.) Der Passus im Ansschußantrag „als Zuhörer werden nur erwachsene Personen zugelassen', wird angenommen, ebenso der Passus: „Bewaffneten ist der Eintritt in den Gerichts- saal nicht gestattet

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 23.02.1869
Umfang: 6
ÄS6 sein dürfte. Zu bemerken ist HIebei, daß die hiesige Arbeiterbewegung mit sehr geringen Repressivmitteln von Seite der Staatsgewalt wieder eingedämmt und ihres akuten Charakters beraubt wurde. Allerdings wurde nunmehrdie nicht ungegründete Besorgniß laut, das Uebel könne in eine verderbliche Epidemie ausar ten, und wurden daher auch energische Maßregeln empfohlen. Die Regierung, von weiser Einsicht ge leitet, glaubte diesen Besorgnissen gegenüber, die Frei heit werde auch hier der beste

Schutzwall gegen die Gefahren der Freiheit sein, und sie täuschte sich nicht in ihrem Ermessen. ÄVieN» 19. Febr. Der Fürst von Montenegro erklärte, er stelle die Erfüllung der Wünsche seines Landes mit Ausschluß jedes FeindseligkeitSakteS ledig lich dem Billigkeitsgefühl der Pforte und der freund lichen Verwendung der Großmächte anheim. * — 2V. Febr. Bei der Berathung über das Er fordern^ des passiven Studienfonds in Tirol stellt Abg. Schindler den Antrag, „die Regierung werde aufgefordert

, welches die belgische Regierung hatte, das Gesetz über die Eisenbahnen der Kammer vorzulegen. Die „France,' die nicht mehr weiß wo aus noch ein. läßt sich sogar zu dem Geständniß herbei, daß es sich ganz einfach darum handle, Belgien einen förmlichenTendenzprozeß zu machen. Was die andern imperialistischen Blätter betrifft, wie den „Peuple,' die „Patrie,' den „Con- stitutionnel' u. s. w., so haben sich die Ausbrüche ihres Zornes bedeutend gelegt. Die brutalen Annexions drohungen sind verschwunden; sie suchen

jetzt die Frage zu umgehen und ihre Niederlage zu maSkiren. Sie heucheln Mitleid mit Belgien, beklagen sich nur über das belgische Ministerium, und versichern, daß die französische Regierung auf keinen Fall verfehlt haben würde, sich mit der belgischen Regierung zu vergleichen, wenn diese ihre guten Dienste in Anspruch genommen hätte. Der Rückzug der Officiöfen ist also vollständig und wir dürfen mithin hoffen — vorausgesetzt, daß das Losungswort sich von heute bis morgen nicht än dert — daß der sranzösisch

, und er kann Niemandem das Kriegsministerium überlassen. Was könnte es ihm nützen, Triumvir und gleichzeitig Minister zu sein? Mehr hätte der Plan für sich, ihn an die Spitze der Regierung zu stellen, und das wird auch aller Wahrscheinlichkeit nach geschehen, denn eS muß eben etwas ersonnen werden, ihn zum Haupte der Exekutivgewalt zu machen, ohne ihn von seinem Platze im Kriegsministerium zu entfernen. Wie dies Alles mit Serrano'S Zustimmung zu vollbringen, ist einst, weilen schwer zu sagen. Was die CorteS

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 19.04.1865
Umfang: 10
mit . . 4.995 „ sohin unter ausdrücklicher Zustimmung zu dem zwischen der Staatsverwaltung und der Landesvertretung von Kärnthen geschlossenen Vergleiche für Kärnthen mit. . 60.000 fl. für daS Jahr 4365 bewilligt. II. ES wird die Regierung aufgefordert, durch eine GesetzeSvorlage einen, im 8. 5 deS StaatSrathsstatuts vom 26. Februar 4S64 in Aussicht gestellten, unab hängigen StaatSgerichtShof als staatsrechtliche Institu tion in'S Leben zu rufen, vor welchem die einzelnen LandeSvertretungen

aufzunehmen und daher für 1L6s Capitel 44^. außerordentliches Erfordernis) SS» Frage de« StaatSaerkbtSSoseS als ein« offene zu be-I Extraordinarium 13,932,760 ff.; zusammen 44,933,003 handeln. > Gulden. ^ Die AuSfchußanträge werden ohne weitere Debatte I Abg. Wohlwend referirt über Kapitel 48, „allge- angenommen. I meiner PenslonSetat'. Die Regierung prälkminirte den Präsident stellt nachträglich die Anfrage, ob die I Betrag von 44,573,400 fl. Der Ausschuß beantragt im Art. I bei Kärnthen beschlossene

mit 400.000 fl Titel 3. An die südliche StaatSbahn mit 6243 fl. (Werden ohne Debatte angenommen.) Der Ausschuß beantragt ferner folgende Resolution „Die Regierung wird mit Bezugnahme auf die wieder, holten Beschlüsse deS Hauses aufgefordert, daS Addi- tionalübereinkommen vom 3. Dezember 4364 mit der DonaudampfschifffahrtS»Gescllschaft noch im Laufe die ser Session vorzulegen.' (Wird ohne Debatte ange nommen.) Abg. Kaiserfeld berichtet über Capitel 16, Sub ventionen und Dotationen an einzelne

GrundentlastungS- j fonde. Der Ausschuß beantragt als Extraordinarium Titel 1. Unverzinslichen Borschuß für Ostgalizken 4.532.395 fl.. Titel 2. Unverzinslichen Vorschuß für Westgalizien 4,042.605 fl., Titel 3. Unverzinslichen Vorschuß für die Bukowina 423.533 fl. zu bewilligen. (Angenommen.) Ferner wird beschlossen, die Regierung aufzufordern, in der nächsten Session dem Hause eine genaue Dar, legung der Gebarung und der Verhältnisse deS Grund- eutlastungSfondS des HerzogthumS Bukowina vorzu. legen. Ferner

die Regierung habe sich mit dem galizischen Landtag wegen Li'quidirung, Anerkennung und Rück zahlung der den galizischen Grundentlastungösonden bis nun aus dem Staatsschatz« geleisteten Vorschüsse aus einander zu setzen und in nächster Session deS ReichS- rathS die geeigneten Vorschlüge zur Genehmigung vor zulegen. Abg. Brest! referirt über daS Kapitel 47, „allge, meine Kassaverwaltung'. Titel 4. Kredits- und GcldmanipulaikonSauSlagen Ördinarium 200,000 fl. Titel 2. Münz» und Wechselverlust, Extraordina

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.06.1865
Umfang: 4
a. M. .»Z 140 Dommstag, dca 22. Juni. 18K5. Neichsraths-Verhandlungen. I^XXIX. Abgeordnetenhanssitzung vom 16. Juni. Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über den Bericht des Ausschusses, betreffend den von dem Abgeordneten Berger bezüglich des 13 der Per fassung gestellten Antrag auf authentische Erläuterung desselben. Abg. Waser: Der tz. 13 der Bersassung fei schon wiederholt in dieser Session Gegenstand der Ver handlung gewesen, und die Auslegung, welche er von Seite der Regierung erfahren

, sondern auch sehr empfehlenswerth. Ebenso die Resolutionen, welche dem Hause einen festeren Standpunkt geben. Der Änsschußantrag erweitere den Wirkungskreis der Re gierung und suche zugleich denselben mit den Inten tionen des Hauses in Einklang zu bringen. Der Vor wurf Brolichs, man wolle in das Gesetz hineinbrin gen, was nicht im §. 13 gelegen sei, sei nicht ge gründet. Die Resolutionen halten sich strenge an den Inhalt des tz. 13, das Gesetz suche aber der Regierung die Besugniß zn sichern, nach Z. 13 im Wege der Verordnung

des Reichsraths. Anders sei es mit jenen Gesetzen, welche in diese Competenz gehö ren, über diese sei in der Verfassung gar keine Be stimmung enthalten; der Ausdruck „Maßregeln' könne auf diese Gesetze gar nicht ausgedehnt werden. Eine Minorität des Ausschusses glaubte, der H. 13 könne auch auf Gesetze angewendet werden, wo sich die zwingende und dringende Nothwendigkeit dazu ergebe. Dieser Ansicht sei auch Abg. Haßlwanter, und nach diesev' Alischaiiung könnte vlelleicht dre Regierung nach §?13 m einzelnen

Ländern' ober Ländestheilen die konfessionellen Gesetze außer Kraft setzen; dann hätte ! man in Oesterreich eine doppelte Gesetzgebung, eine! konstitutionelle und eine absolute; die unbeschränkte - Monarchie, wenn der Reichsrath nicht versammelt ist; > und eine beschränkte, wenn er beisammen ist. Das sei aber nicht möglich, denn da brächte' man die Krone mit sich in Widerspruch. Durch den Antrag des Aus schusses werde diesem Widerspruch ein Ende gemacht, indem der Regierung die Macht geboten

wird, wenn . es nothwendig ist, Verordnungen und Gesetze versas ' sungsmäßig zn erlassen, auch wenn der Reichsrath nicht versammelt ist. Das vorliegende Gesetz liege deshalb auch im Juteresse der Regierung. Den Reso lutionen könne Jeder beitreten, da sie auf den Ge- ^ setzen der Logik beruhen, und bloße Erläuterungen des tz. 13 sind. Das Gesetz hingegen appellire an das konstitutionelle Bewußtsein und er hoffe, daß auch die Regierung demselben beitreten werde. Kromer spricht gegen den Majoritätsantrag und schließt

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 11.03.1865
Umfang: 4
für die nächste Aussaat und um Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Steuer bis nach der Erntezeit. (An den Finanzausschuß.) Abg. Herbst übergibt die Petition des Vereines der österreichischen Industriellen um beschleunigte Ueber- laffung des Baues der Wien-Budweis-Pilsen und BudweiS'Proger Eisenbahn an eine selbständige Unter nehmung. (An den Petitionsausschuß.) Abg. Frosch au e.r übergibt die Petition des Magistrats der Stadt Bregenz, es möge die Regierung um Erlaffung eines Reichögesetzes

eines entlassenen kais. Kommissars in Slavonien um Wiederanstellung oder Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe. (An den Petitionsausschuß.) Zur Verlesung gelangt eine Interpellation von dem Abg. Grocholski und Genossen an den Staats- und den Finanzminister. Eö werden darin die Fragen ge stellt: 1) Welche Mittel die Regierung ergriffen habe, und was sie vorzukehren gedenke, um die Bewohner des Hochgebirges GalizienS, wo sich bereits der Hunger typhus eingestellt, dem sichern Hungertode zu entreißen

, die dahin gieng, „1. Wann gedenkt die kaiserl. Regierung in Gemäßheit des §. 13 des allerhöch. Patentes vom 26. Februar 1861 dem versammelten RrichSrathe die Gründe und Erfolge über die seiner Zeit erfolgte Ber- hängung des Belagerungszustandes in Galizien darzu legen? 2. Welche sind die Gründe, aus denen die kais. Regierung den Belagerungszustand in Galizien und die damit zusammenhängenden Ausnahmsmaßregrln gegenwärtig noch fortdauern läßt?' — Was die erste Frage betrifft, so ist von Seite der kais

. Regierung bei der Adreßdebatte wiederholt und von verschiedenen Mitgliedern betont worden, daß nach ihren Anschauungen nach dem gegenwärtigen Stande der LegiSlation die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Exekutive, als ein Akt der Nothwehr gegen innere Feinde angesehen werden müsse und daß, — da §. 13 nur jene Maßnahmen einer nachträglichen Auseinander setzung, Angebung der Gründe und Erfolge gegenüber dem Reichsrathe der Regierung zur Pflicht macht, die in die Kompetenz

des ReichsratheS gehören — die kais. Regierung sich nicht der Anschauung zuneigen könne, es läge ihr die Pflicht ob, nach §. 13 in dieser Frage vorzugehen, weil eben nur jene Maßnahmen nach §.13 in den Gründen und Erfolgen darzulegen sind, die zur Kompetenz deS Reichsrathes gehören, die daher auf verfassungsmäßigem Wege zu behandeln wären, wenn der Reichsrath zur Zeit, als die Maßregeln ge troffen wurden versammelt gewesen wäre. Deßhalb bedauert die kaiserl. Regierung, nicht in der Lage zu sein, eine weitere

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 22.03.1865
Umfang: 4
contradir- ten Anlehen erging. Der ganze, mehrere Seiten des Berichtes umfassende Absatz wurde gestrichen. Bei Gelegenheit der Discussiou über die Höhe des Deficits wurde von mehreren Mitgliedern des Finanzaus schusses die eindringliche Frage an den Finanzminister gerichtet, derselbe möge doch angeben, auf welche Weise er das Deficit für das betreffende Verwaltungsjahr zu decken gedenke. Herr v. Ptener erklärte, daß die Regierung an einer detaillirleu Darstellimg der Finanz- veryältniiie des Staates

arbeite, und daß sie das Ex pos«; nach dessen Vollendung unmittelbar auf den Tisch des Hau>es niederlegen werde. Aus eine die Frage der Bedeckung des Deficits noch enger begrenzende Interpellation, ob die zu erwartende Kriegsentschädi gung aus dem schleswig-holfteinischen Feldznge genü gen werde, das Deficit zudecken, erwiderte der Finanz- Minister: die Regierung sei momentan nichl m der Lage, genaue Zifferangaben zu machen, der Zeitpunkt der Leistung dieser Kriegsentschädigung sei

auch noch nicht so geuau fixirt, es könne daher vorläufig über die vollkonlinene Äedeckung des Deficits noch keine ziffer mäßige Darlegung erfolgen. Dieselbe werde aber sobald als möglich stattfinden und bei dieser Gelegen^ heit werde auch die Regierung mit einem Plane vor das Haus treten, durch welchen sie glaubt, der Noth- lage der österreichischen Finanzen für immer abzuhel fen. Diese Erklärung des Flnauzministers rief leb hafte Sensation hervor. — In der nächsten Sitzung des Finanzausschusses dürste die Berathung

über den Taschek'schen Generalbericht geschlossen werden. Trieft, 18. März. Der gestern in 58 Tagen von Veracruz hier eingetroffene Dampfer „BrafiUau' wird binnen 4—5 Tagen den letzten Transport mexitam- fcher Freiwilliger an den Bestimmungsort sörderu. — Der Lloyddampfer „Bombai' brachte die bis zum 11. d. M. reichende Levantepost. Auf den Wunsch der englischen und französischen Gesandtschaft hat die Pforte die der persischen Regierung gesetzte Frist auf 6 Monate verlängert. Die Vertreter der Schutzmächte

nicht in der Lage, mit der ihm zu Gebote stehenden kleinen Polizeimanuschast sür die Aufrechlerhaltung der Ruhe zu bürgen und verlangte militärischen Beistand. Als die Pforte aber denselben verweigerte, reichte er seine Entlassung ein. Die Regierung nahm jedoch dieselbe nichl an, sondern ertheilte, weil die Aufregung fort dauerte, dem Oberbefehlshaber in Damascns telegra phischen Besehl, LtXX) Mann für den Dienst im Li banon bereit zu halten, falls der General-Gouverneur derselben bednrse. Den neuesten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 08.02.1862
Umfang: 8
^ Ztg. — schon lange ein Sachwalter der Feinde Oester reichs — hat sich in einem neueren Schmähartikel vermessen, nicht allein der kaiserlichen Regierung be züglich Italiens Gesinnungen und Absichten unterzü^ schieben, wozu alle Begründung fehlt, sondern auch denjenigen großen „Theil des deutschen Volkes' der „Verblendung' zu beschuldigen, welcher im letzten Kriege Oesterreich, als deutschem Vorland in Waffen zur Seite zu stehen begehrte. Jener Artikel schließt auch mit der Hoffnung

über die Stellung der Oberrechnnngs- kammer scheint die Dinge beiizi Alten zn lassen, die gesetzliche Feststellung des Ernenn.ingSrcchtcs der Land, rathe durch die Regierung allein droht die reorgani- sirten Kreistage zu einem Leibe ohne Kopf zu machen/ und als Krönung des Gebändes steht das erhöhte Militärbudget sammt der Novelle zum Gesetze über die Dienstpflicht da! Man wird in Deutschland die Köpfe schütteln und es begreifen, wenn die Klein- deutschen selber anfangen, die „Illusionen' als die „schwache

mit der Regierung wölbt. „Schleunig und mit Nachdruck,' so wollen R3«> die Einen, soll die preußische Regierung für die Wieder herstellung der kurhessischen Verfassung von 183l thätig sein, und die Andern wünschen gar, daß Preußen für diesen Zweck „alle Mittel' einsetze. Das „Kehre zuerst vor deinem Thür'! scheinen« die Herren als ein, außer Mode gekommenes Sprüchwort längst vergessen zu haben. ' : Berlin, 3. Febr. Die Gesetzvorlagen der Regie rung über dieMinisterverantwortlichkeit und dieOber

hatte, so wird das Verhältniß der Regierung zu diesem Hanse voraus sichtlich günstiger, sich gestalten, als das zum Hause der Abgeordneten., Das Untcrrichtsgesetz stößt bei den Berathungen, im Staätsministerium auf große Schwie rigkeiten, da der Minister v. Bclhmann-HoÜweg das Princip der confessionellen Schule unbedingt aufrecht erhält und es ist daher wahrscheinlich, daß dasGcsetz in dieser Session nicht mehr zur Vorlage kommt. ! — Die „Spen. Ztg.' schreibt: „Der Entwnrf dcS Gesetzes

in der kurhessischen Sache, namentlich auch i« Bezug auf die Competenz des Bun des, festhält und fortfahren wird, mit dem Recht auch das Interesse Preußens zu wahren; neu war die Er öffnung, die Regierung habe der kurhessischen Regierung erklären lassen: daß Fälle eintreten könnten, wo das Interesse Preußens erfordern werde, die hessische Frage nicht länger als eine blos innere, rein hessische Frage zu behandeln. Von den beiden vorliegenden Anträgen, welche ja beide eine moralische Unterstützung der Re gierung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 20.06.1865
Umfang: 6
den von dem Abg. Berger bezüglich deS 8. 13 ver Verfassung gestellten Antrag auf authentische Rrlüuterung desselben Berichterstatter ist Abg. Berger. Abg. Waser: Der s. 43 der Verfassung sei schon wieberholt in dieser Session Ge^cnstanv der Verhand lung gewesen, und die Auslegung, er ven Leite der Regierung rrsahren, habe den Antiag Berger pro vozirt. Man müsse sich ru-cht wundern, daß das Ab- geordnetenhauS eifersüchtig über seine Siechte wache. Die Befürchtungen, »reiche in feinst der Anwendung

deS 8. 13 /.uit werten, steigern sich, wenn man ihn, die Auslegung gibt, welche demselben der Abg. Haßlwanter gab unv er hoffe, daß die Negier ung selbst dieser Aus legung entgegentreten werde. Der 8. 13 sei ein Unicum in den Verfassungen der ganzen Welt. Die Ausschuß- Anträge sind nach seiner Meinung nicht nur korrekt und loyal, sondern auch sehr en-pfeh.'^Swerth. Ebenso die Resolutionen, welche dem Hause einen festeren Stantpunlt geben. Der Aueschuszantrag erwei'/ere den Wirkungskreis der Regierung unv

suche zugleich den selben mit den Intentionen deS HauseS in Einklang bringen. Der Vorwurs Brolich'S, man wolle in das Gesetz hineinbringen, was nicht im 8. 13 gelegen sei, sei nicht gegründet. Die Resolutionen halten sich strenge an den Inhalt deö Z. 13, das Gesetz suche aber der Regierung die Besugniß zu sichern, nach F. 13 im Wege der Verordnung Maßregeln zu ergreifen, waS nach dem Wortlaut dieses ParagrapheS bisher nicht ge stattet war. Redner ist der Ueberzeugung

, daß der s. 13 ohne jede Mentalreferranon gegeben wurde, dafür sei ihm der Eparakter deS Ma^neS Bürge, welcher be- kanntlich aus die Abfassung der VersussungSurkunde den größten Einfluß nahm. Aber Versassungöurlunten seien keine VertrauenSscheine, sie sind verschiedener Auslegung unterworfen. Man hätte d-ßhalb den Paragraph prä ziser fassen sollen. Jeder Regierung stehe die Gewalt zu, innerhalb der bestehenden Gesetze Verordnungen zu «lassen. Aber sie müsse auch das Recht haben, in außergewöhnlichen Eventualitäten Verordnungen

; der Ausdruck „Maßregeln' könne auf diese Gesetze gar nicht ausgedehnt werden. Eine Minorität des Ausschusses glaubte, der 8. 13 könne auch auf Gesetze angerrendet weiden, wo sich die zwin gende und dringende Nothwendigkeit dazu ergebe. Dieser Ansicht sei auch Abg. Haßlwanter, und nach dieser Anschauung könnte vielleicht die Regierung nach 8. 13 in einzelnen Ländern oder LandeStheilen die konfessio nellen Gesetze außer «rast setzen; dann hätte man in Oesterreich -m- doppelte Gesetzgebung, ein- konstitutio

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 26.06.1865
Umfang: 4
würde; ferner sei es nicht nothwendig, mit dem Bau einer unproduktiven Linie weiter als absolut nöthig vorzugehen. Die Bahn würde, ehe der An schluß an die walachische zu Stande käme, absolut nicht rentabel sein. Gras Rechberg. Die walachische Regierung wün sche den Anschluß auf einem Punkt, der theils wegen strategischer, theils wegen national-ökonomischer Rück sichten von der kaiserlichen Regierung nicht zugegeben werden könne. Das einzige Mittel, die Angelegen heit durchzuführen, sei, rasch

bis an die Grenze zu bauen. Ist der Bau einmal fertig, dann werde die walachische Regierung sich anschließen, weil sie nicht große Summen auf. eine Bahn verwenden kann, von der sie weiß, daß kein Anschluß von Oesterreich aus erfol gen werde. Folge man den Ideen des Grafen Thun, so ermuntere man nur die walachische Regierung in ihrem Widerspruche und mache eine Vereinbarung un möglich. Er empfehle dieserhalb die Ausschußan träge. Graf Wickenburg hielte es für einen großen Fehler, die Bahn bis Alvincz stehen

zu lassen, und nicht nach Hermannstadt zu führen. Leiter deS Handelsministeriums Frhr. v. Kalch- b e rg. Die Regierung werde ihre ursprüngliche Bor lage, d. h. die Führung der Bahn von Alvincz nach Karlsburg als Zweigbahn und Hermannstadt als Grundgedanken consequent aufrecht erhalten. Dies schließe nicht aus, daß am Ende die Linie Ärad-Al> vincz ahs Abschlagszahlung für die ganze größere Li nie, die seinerzeit zu Stande kommen soll, entgegenge nommen »verde. Er betönt hierauf die Nothwendig keit finer

reihen: I. Das h. Haus wolle erklären: a) daß die nach obenangeführter Darstellung den Bodencreditanstalten, und zwar der allgemeinen öster reichischen, der ungarischen und der böhmischen Hypo thekenbank gewäbrten Ausnahmsbegünstigungen keines wegs zu jenen dringenden Maßregeln gezählt werden können, welche die Regierung im Grunde des H. 13 des Staatsgrundgesetzes aus eigener Machtvollkom menheit als einseitige Verfügung zu treffen berechtigt wäre, daß es daher die Ausgabe der Regierung ge wesen wäre

, Nr. 31 des R G. Bl., auf Grundlage der von der kaiserlichen Regierung dargelegten Gründe und Erfolge rücksichtlich der abgelaufenen Zeitperiode für gerechtfertigt anzuerkennen. II. Das Abgeordnetenhaus spricht den Wunsch aus, die kaiserliche Regierung wolle der Verfassung eines der Ausdehnung des österreichischen maritimen Ver kehrs entsprechenden ausführlichen Seerechtsgesetzes und eines der Idee eines Rechtsstaates und den socia len Anforderungen Rechnung tragenden Gesetzes über Ersatz des Kriegsschadens veranlassen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 21.12.1861
Umfang: 10
eine sehr wohlwollende Ausnahme gesunden. Da ihre. Beschwerden hauptsächlich gegen die magyarischen Uebergrisse gelichtet sind, so dürfte es der Regierung durch sachgemäße Koncessionen nicht schwer fallen, diesen beachtenswerthen an zwei Millionen Bewohner zählenden Volksstamm, für das gesammtstaatliche Interesse zu gewinnen. Die aus Rücksichten der Kompe tenz geschöpften Bedenken gegen die Budgetvorlage an den Reichsrath, welche die Regierung auf den l7. Dezember festgesetzt hat. scheinen nunmehr

ist. wahrscheinlich den Untergang bringen würde. UebrigenK wird durch das Erklären deS nordame rikanischen Schiffsbefchlsh.tbers, daö er nur aus eigenem Ermessen und nicht im Auftrage seiner Regierung die sec- cessionistischen Diplomaten auf dem englischen Paketschiffe gefangen nahm — eine ehrenvolle Ausgleichung außeror dentlich erleichtern. Andererseits wird auch das klugberechneude England die Folgen eines Krieges, ver seinem Handel schwere Wunden schlagen müßte, nicht außer Beachtung lassen

Budgetbetastungen ohne Zustimmung des gesetzgebenden Körpers, sondern auf bloßes Einrathen des FinanzmlntsterS d.kretirt werden können, so ist dieses ein höchst einfaches Mittel, nm die außerordentliche» Kre dite. auf die Napoleon zum Scheine verzichtet hat, iu an derer Form zu ersetzen. Im Tnriuerparlamenle ist die langwierige Kammerde- batre über Rom und Neapel in einem iür Yie Regierung glinstige» Sinne erlediget werden. Jedoch wurde die letz tere aufgefordert die Nationalbeivaffnung zu beschleunigen, nnv

der Re gierung stimmte, wird das Bandenwesen sobald kein Ende nehmen Neichsraths-Äerhandlullgeil. (Sitzung deS Herrenhauses vom 14. Dezember.) Das Herrenhaus beschäftigte sich heilte mit der zweiten Lesnng der Gesetzentwürfe zum Schutze des Briefgeheim nisses, der persönlichen Freiheit und des HauSrechteS. Der erstgenannte Entwurf wurde ohne irgend eine Debatte nach den Anträgen der politischen Commission fast einstimmig angenommen. Fürst Vincenz Auersperg war der Ansicht, die Regierung

werde zu sehr eingeengt, wenn man ihr bloß in Kriegszeite» und bei inneren Unruhen das Recht zuer kenne. Briefe nnv Schriften zu öffnen. Er beantragt daher, daß »in Fällen, wo die Regierung für die Sicherheit deS Staates Gefahr im Verzüge erkennt, es derselben vorbe halten bleibe, die erforderlichen AuSnahmsmaßregeln zu treffen.' Das Amendement fand aber keine Unterstützung. Als Berichterstatter für die Gesetzentwürfe zum Schutze der persönlichen Freiheit nnv des Hausrechtes fungirte der frühere Justizminister Carl

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Volksblatt
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Seite 2 von 4
Datum: 29.12.1866
Umfang: 4
Regierung die nunmehr unverhüllte Absicht, das griechische Schisma in Polen gewaltsam durchzuführen, wozu man schon während des Concordats durch die massenhafte Verfolgung der katholischen Geist lichkeit, durch die Aufhebung zahlreicher Klöster und Erbauung schis- matischer Kirchen, sehr eifrig vorgearbeitet.*) Wer indeß das in der polnischen Bevölkerung aller Classen tief eingewurzelte katholische Glaubensgefühl kennt, wird sofort begreifen, daß jener provocirende Schritt der russischen

Regierung nicht ganz ohne Conflicte ablaufen dürfte. Wie wir z. B. aus dem uns benachbarten Lubliner Gou vernement vernehmen^ haben dort die russischen Beamten schon wieder holt erklärt, daß jetzt endlich der Zeitpunkt gekommen, wo Polen religiös und politisch mit Rußland verschmolzen werden müsse. Die katholische Geistlichkeit schwebt in der größten Besorgniß, denn..sie ist gegenwärtig der fanatischen Verfolgung vollständig preisgegeben.' Wie uns eine Vertrauensperson aus dem Lubliner Gouvernement

an; nichts Anderes war, als. die Unterwerfung der Kirche unter -die Staatsgewalt — dieser .Geist, dem noch andere Eigenschaften eingeimpft wurden, welche den verderblichen Gesetzen des Abendlandes, dem Josephinismus, den in mehreren Ländern Europas vom Staate erhobenen Ansprüchen auf die Regierung der Kirche entstammten, dieser Geist mnßte nothwendig die vollendete Knechtschaft der orientalischen Kirche herbeiführen, die er jeder Thatkraft beraubte. Dieß sind die zwei Hauptursachen, die in Griechenland und in den anderen Reichen

unter schrecklichen Verfolgungen ihren Glauben unverletzt be wahrte, die sich; um das Kreuz schaarte und ay die. Füße - der Mutter ' *) Von den Gewaltthätigkeiten der russischen. Regierung gegen die Katholiken berichtet daS Danz.Kirchenbl. betrübende Thatsachen. So wurden vor einigen Wochen die Klöster zn Berditschnv, Kamenetz und Meschtritsch geschossen und Ätönche und Nonnen ausgewiesen. Zn Polen sind von 200 Klöstern jetzt kaum 20 übrig. Zn Chelm we^>eu, nachdem ein excommnnicirter Priester zum Leiter

vom geschworenen Feinde der katho lischen Kirche in Osten zum Feinde derselben im Westen, zu den gekrönten Revolutionärs in Florenz und Pa'ris. Daß die Ver söhnungsversuche der italienischen Regierung nur erheuchelt seien, dar- lüber haben wir bereits in der letzten Nummer unsere Meinung aus gesprochen. Allem Anschein nach ist die ganze Mission Tonello's nur eingeleitet worden, um dem Verlangen der französischen Regierung, nachzukommen imdl Versöhnlichkeit zur Schau zu tragen. Natürlich kann sohin die Sendung

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 15.10.1868
Umfang: 6
- AuSschußmitgliedeS Dr. Ed. v. Larcher in der AuS- schußfitzung vom 4. Dezember 1855 die Ausarbeitung einer Denkschrift über den Zustand des tirolischen Ver- fachwesens und die Vorlage derselben an die Regierung mit der Bitte um Anordnung einer Erneuerung der Hypotheken im ganzen Lande beschloß, und Hr.Dr.Jos. RZ«58 Streiter, k. k. KreiSgericht-Advokat war eS, der als Mitglied des hiezu bestellten Special-Eomitä'S diese Denkschrift ausarbeitete. Im Einklang hiemit hat auch die Bozner Advokatenkammer am 14. Mai

nnd eisrig genährte Agitationen gegen die bestehenden Staatsgrundgesetze und gegen die Regierung Sr. Majestät haben nach und nach, von einer fanatischen Presse aufgestachelt, unterMißbrauch des verfassungsmäßigen Vereins- und Versammlungsrechtes, in der Hauptstadt des Landes und in ihrer nächsten Umgebung zu Ausschreitungen der bedenklichsten Art geführt, bei welchem sich unver- kenntliche Anfwieglerfchaft zeigt. Die öffentliche Ruhe und Ordnung wurden wiederholt und in immer stei gender Weise

der man nigfachsten Art deuten jedoch darauf hin, daß der Sinn für Gesetz und Ordnung noch nicht überall zurückge kehrt ist, und daß unter dem Schutze des verfassungs mäßigen Versammlungsrechtes beabsichtigte VolkSan- häufungen zur Wiederholung von Vorgängen benützt werden wollen, wie sie jüngst die ruhigen Bewohner der Hauptstadt mit Schrecken und Besorgniß erfüllten. Alle diese Thatsachen haben es der Regierung Sr. Majestät zur unabweislichen Pflicht gemacht, im In teresse der öffentlichen Ordnung

,die mich zu diesen« äußersten Schritte nöthigen sollten. Die rasche Wiederherstellung der ungestörten Aus übung aller verfassungsmäßigen Rechte durch eine strammere Anspannung der meiner Hand anvertrauten Zügel herbeizuführen, ist die Aufgabe, wie ich sie er fasse, und wie mir dieselbe von der Regierung Seiner Majestät gestellt wurde. Ich gebe mich der zuversicht lichen Hoffnung hin, daß nach bald eingetretener Be ruhigung der Gemüther der verderbliche Weg der Auf lehnung verlassen, und auf dem verfassungsmäßigen Boden

, die Regierung habe im Bewußtsein ihrer schweren Verantwortlichkeit gehandelt, und sei eS ein Gebot der Selbsterhaltung, daß solche Nothmittel gegen eineOppo- sition angewendet werden, die !n maßloser Wuth bis zu offener Empörung und Anflehnnng gegen die Ge setze sich steigert. Bei alledem habe die Regierung immer noch den Beweis der Mäßigung gegeben, indem sie die Freiheit der Person, den Schutz des HauSrech- teS und des Briefgeheimnisses unangetastet ließ. Bange Ahnungen erfüllen aber doch das Blatt

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