Genehmigung der Reichs- Vertretung abgeschlossen worden, und wird demnach die Regierung den Vertrag der nachträglichen Genehmigung des Reichsrathes vorlegen. Im Falle der Verneinung: Kraft welcher Verfas- sungs-Beftimmungen hielt sich die Regierung für berech- tigt, diesen Staatsvertrag ohne Vorbehalt der Mit wirkung des Reichsrathes und ohne diese Mitwirkung selbst abzuschließen? Abg. Steffens und Genossen interpelliren das Handelsministerium, in welchem Stadium sich die An gelegenheit der Wien-Budweiser
: „Das Haus gewartigt von Eurer Majestät Regierung, die ihr nach der Verfassung obliegende Dar legung der Gründe, welche die Verhängung und theil- weise Fortdauer jener Ausnahmsmaßregeln nothwendig gemacht, dann der Erfolge, welche dadurch erzielt wurden; kann jedoch den lebhaften Wunsch nicht unterdrücken daß, wenn etwa bisher deren Nothwendigkeit vorhanden war, diese doch in kürzester Zeit entfallen möge' — auch nach den Aeußerungen der Herren Minister über diesen Gegenstand in der Adreßdebatte
angenommen und hiedurch ausgesprochen, daß jene Aeußerungen den Rechten des Hauses aus den Bestimmungen des §. 13 des Patentes vom 26. Februar 1861 nicht genügen. Seit jenem Beschluffe des h. Hauses sind mehrere Wochen vergangen, demselben wurde auch schon vor geraumer Zeit bekannt gegeben, daß Se. Majestät die Adresse des Abgeordnetenhauses allergnädigst entgegen zu nehmen geruht habe, und noch immer ist von Seite der Regierung im Hause nichts geschehen, um jenem Ausspruche und Verlangen
zurückgekehrt, und die Bedingungen zu normaler Thätigkeit der Gerichte und SicherheitSbehörden des Landes wiederhergestellt sind. Die Unterzeichneten stellen daher an daS k.k. Staats Ministerium die Fragen: 1) Wann gedenkt die kaiserliche Regierung in Ge- mäßheit des §. 13 des a. h. Patentes vom 26. Februar 1861 dem versammelten Reichsrathe die Gründe und Erfolge über die seiner Zeit erfolgte Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien darzulegen? 2) Welche sind die Gründe, auS denen die kaiserl
. Regierung den Belagerungszustand in Galizien und die bau it zusammenhängenden Ausnahmsmaßregeln ge genwärtig noch fortdauern läßt? Dr. Giskra, Dr. Brinz, Hann, Kemester. Heyß. EiselSberg, A Skene, Wohlwend, Ingram, Wieninger, Dietl. Körner, Berger, Herrmann. Schindler, Dr. Flekh, Pfeiffer, Pummerer, Rechbauer, Proskowetz, Mühlfeld, Dr. Herbst, Kaiserfeld, Pratobevera, Dr. v.d. Straß, Winterstein, Dr. R. Brestel, Kurauda, Schneider, Dr. Taschrk, Morgenstern, G. Baritiu, Dr. Groß, Dr. Roth. Sadil, Davon