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Innzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 07.12.1864
Umfang: 6
sein? Den Behauptungen der Regierung, dieselbe habe den Belagerungszustand zum Schutze der Person und des Eigenthums verhängt, wolle er wieder die Urtheile der Militärgerichte entgegenhalten Die Re gierung wolle mir. sagt Redner, nachweisen, wer für Erpressungen, Einschüchterung. Terrorisirung verurtheilt wurde! Wir haben den Aufstand gegen Rußland unterstützt, wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, auch selbst nicht gegen die kaiserliche Regierung, und diese Unterstützung einigermaßen zu ordnen

, daß er in Be treff GalizienS gar nichts zu fürchten habe. Redner muß also Unkenntniß der Verhältnisse, daher Unfähig keit der Regierung und ihrer Organe oder andere Motive annehmen. Wenn er erwäge, in welchem Zeit punkte der Belagerungszustand eingeführt, welche Trag weite ihm gegeben worden, so sehe er sich unwillkühr- lich genöthigt, der Ansicht Glauben zu schenken, daß zwischen den drei Theilungsmächten Polens eine Ver einbarung bezüglich der Niederhaltung des Aufstandes zu Stande kam. Sage jedoch

die Regierung, die Nachrichten darüber seien falsch, dann sei die Maßregel um so ärger, denn dann war die Einführung des Belagerungszustandes in Galizien ein reines Werben um Rußlands Gunst; denn nur um Rußlands Rache gefühle zu sättigen ist der Belagerungszustand dann eingeführt worden. Die kaiserliche Regierung gehe noch weiter als selbst die russische im Königreich Polen; denn das Vorgehen der kaiserlichen Regierung in Ga lizien diene nur zum Deckmantel der sich täglich wieder holenden Gräuelthaten

in Rußland, denn jedes Straff erkenntniß in Galizien, wenn man gegen Oesterreich nichts vorhatte, entschuldigt das Verfahren Rußlands mit dem man Krieg führte. Weder die Sicherheit des Staates, noch der Person und des Eigenthumes könne eine Ueberweisung solcher Strafhandlungen an die Militärgerichte rechtfertigen, -welche bereits vor Jahren begangen wurden. Sei die Unterstützung des Aufstandes strafbar, so trage die k. Regierung die moralische Mitschuld, denn sie habe Noten nach Petersburg gesandt

, welche den Aufstand mehr unterstützten, als alles in Galizien Geschehene. Und nun müsse Galizien büßen, was die kaiserliche Regierung verschuldete. Daß Rußland zu Gefallen der Belagerungszustand in Galizien eingeführt worden, werde für ihn noch unzweifelhafter, wenn er erwäge, daß nach der Verordnung des Militär-Kommandos vom 28. Februar 1864 alle Ausländer, die innerhalb 24 Stunden sich nicht melden, mithin auch solche, die später die Grenze überschreiten, in die Heimat abgeschafft, d. h. an Rußland ausgeliefert

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 09.12.1864
Umfang: 6
, dann ist die Regierung blos verpflichtet dem Hause davon Anzeige zu machen, welches demselben zu stimmen oder ihn durch eine Resolution mißbilligen kann. Die vorangehende Frage sei eine juristische Streitsrage, welche noch immer nicht entschieden ist. In den mei- sten konstitutionellen Staaten habe man darin den AuS- Weg gesunden, im verfassungsmäßigen Wege Gesetze über die Verbängung von AuSnahmSuiaßregeln zu er lassen. Redner sührt als Beispiel dafür Frankreich, Baden, Oldenburg und Preußen an, in welchen Län dern

die Anwendbarkeit dcS 8. 13 vom Standpunkte der Regierung. Berichterstatter Dr. GiSkra: Er könne dem An trag Demel nicht beistimmen, denn die Gründe, welche der Polizeiminister heute vorbrachte, habe derselbe be reits im Ausschüsse vorgebracht und trotzdem habe die ser sich für die vorliegende Fassung entschlossen. DaS HauS dürfe den Standpunkt dcS 8. 13 um so weniger verlassen, als der Polizei- und VerwaltungSminifter denselben aus den Fall nicht anwendbar zu finden unv die Rechtfertigung eben

nur bei sich ergebender Gelegenheit darbringen zu können glaubt, während daS HauS diese Ansicht nicht theile. Auch der Berichterstatter ist der Ansicht, daß ein Gesetz über Einführung des Bela gerungszustandes nothwendig sei. Als kompetent sür dieses Gesetz hält er den GesammtreichSrath, denn eS handle sich um Schaffung einer neuen legislativen Ge walt, dieS sei der kommandirende General. So lange daS Gesetz nicht existire, müsse der 8. 13 angewendet werden. Der Berichterstatter fragt, warum die Regierung

nicht vor Schluß der letzten Session dieses Gesetz eingebracht habe, da doch die Regierung die damaligen Zustände GalizienS und die Nothwendigkeit der Einführung des Belagerungszustandes gekannt haben müßte? DaS HauS dürfä die, wenn auch schwache Schutzrrehr deS 3. 13 nicht aufopfern. z-^faätSminister v. Schmerling: Bon vielen Red, nern fei'lebhaft betont worden, daß der ReichSvertretung zügemuthet werde, ihre Pflicht nicht zu erfüllen oder zu äbdiciren. In diesem AuSspruche liege die direkte Anklage

, daß die Regierung nicht ihre Pflicht Erfülle, wenn sie eine Anschauung des Hauses nicht theile. Es sei von mehreren Rednern hervorgehoben worden, daß «S sich um zweiselhaste Auslegung der Verfassung'handle. DaS Haus gebe feine Auslegung, aber dieses sei nicht allein berechtigt, die Verfassung auszulegen, eS hätten noch zwei andere Faktoren, nämlich das Herrenhaus und die Regierung mitzusprechend Die 'Regierung Mndr ihve Pflicht verletzen, wenn sie die Auslegung des Hausid sogleich acteptiren

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.03.1865
Umfang: 4
und Anwendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach 10 Jahren höhnend entgegengehatien halte. Wir haben eine Geschichte des §. 13; die Erfahrungen die wir über ihn gemacht haben, sind an der Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhallige Belehrung schöpfen können. Der erste Fgll, in welchem die Regierung den §. 13 der Reichsverfassung zur Anwendung brachte, war die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der-Landesgesetze. Eben

eines solchen Gesetzes kompetent erachte, und er beauf tragte den Landesausschuß um der verfassungsmäßigen Erledigung dieser Angelegenheit bei der Regierung ein zuschreiten. Am 17. Juni 1863 wurde der ReichSrath zu seiner zweiten Session versammelt. Die Regierung hat nich', nur nicht die einfache Thatsache zur Kenntniß des Reichsrathes gebracht, daß die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 erlassen worden sei, sie hat noch weniger die Gründe gerechtfertigt, warum

sie der vom niederösterreichischen und andern Landtagen in Anspruch genommenen und nach meiner Ueberzeugung wohlbegründeten Kompetenz in den Weg tritt. Fünf Monate verstrichen ; da nahm ich mir die Freiheit in der 47. Sitzung vom 24. April . 1863 den Herrn StaatSminister bescheiden zu fragen, ob und wann die Regierung die Gründe und Erfolge ihrer erlassenen Verordnung vor dem Reichsrathe rechtfertigen werde, und wie sie denn überhaupt diese ganze Frage zu er ledigen gedenke. Die Wirkung dieser Interpellation war eine drastische. In Folge

wurde, sei die Frage der Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien. Redner kommt sodann auf die Verhandlungen im Prisengerichtaueschusse zu sprechen, und auf die in demselben entwickelten Anschauungen der Regierung über die Anwendung des §. 13; ebenso weist derselbe auf den Staatsvertrag, welcher bezüglich der Voiters- reith-Egerer Eisenbahn am 30. Nov. v. Js., also zu einer Zeit, wo der Reichsrath versammelt war, zwischen der österreichischen und sächsischen Regierung abgeschlossen wurde

. Dieser Vertrag enthalte weder eine Berufung auf den §. 13, noch den Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung desselben durch die Reichsvertretung, ob- schon in demselben Abweichungen von den allgemeinen 3ustiz-, Finanz-, Zoll- und Steuergesetzen ausge sprochen seien. Das Resultat, welches die soeben vor geführte Geschichte j( ar herausstellte, dürfte Folgendes sein: Einmal sagt man, daß die Regierung den §. 13 nidit immer dort anwendet, wo er einzig und allein angewendet werden soll. nämlich bei dringenden

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.06.1861
Umfang: 8
jener der Unionisten. unv des MatschakerhofeS, waren vereiniget und der Präsident des Hauses anwesend. Den Ehrenplatz aber nahm Herr Mager aus Siebenbürgen ein. Zweimal sprach er und drückte sein Bedauern aus. daß er und seine Ändsleute nicht in der Lage seien, mit uns tagen zu könne». 3m Anfange seien die Schritte der Regierung, welche sich von der altkonservativen Partei Ungarns täuschen ließ, auch gegenüber von Siebenbürgen fehlerhaft gewesen, und das Uebel lasse sich nun leider nicht mehr anders gut

des Staates theilzunehmen. Sowie das Familienleben es ist. das den ersten Keim zur staatlichen Erziehung deS Bürgers legt, so ist es unbezweifelt das Gemeinvelebcn, das die weitere Ausbildung desselben gewährt. In allen Staaten, wo man echtes Verfassungsleben zu Stande gebracht hat, war es unbezweifelt die Heranbildung des Gemeindelebens. die dies erfreuliche Resultat hervorgerufen, seine Dauer verbürgt hat. Wenn daber der ganz sachgemäße Weg von Seite der kaiserlichen Regierung eingeschlagen worden wäre

, so wäre es unbezweifelt der gewesen, vorerst mit der Neste- lung der Gemeiudeverhältnisse zu beginnen, dann allmäh- lig die LandeSvertretungen, endlich die Reichsvertretung ins Leben treten zu lassen. Ereignisse, in deren nähere Erörterung und Begründung ich wohl kaum einzugehen brauche, haben Kr die Regierung Sr. Majestät die gebie terische Nothwendigkeit hingestellt, von diesem allmähligen Aufbau deS Staatslebens abzugehen. Hat es sich doch darum gehandelt, in der ernsten Lage unseres Vaterlandes

vor Allem die große Frage der Neubildung des Reiches als solches in Angriff zu nehmen, und es hat daher, glaube ich, kaum einer Rechtfertigung der Regierung bedurft, wenn sie vor Wem mit der Bildung der LandeSvertretun gen und der Reichsvertretung vorgegangen ist, nnd diese mächtigen Faktoren in Thätigkeit gesetzt hat. Es gilt nun. das dadurch Versäumte nachzuholen und mit der Konsti- tuirung des Gemeindelebens zu beginnen. Die verschiedenen Stadien, welche die Gemeindeverfas sung im großen Kaiserreiche

, in ihrer Thätigkeit beschränkt, theils an die Tutel ihrer Obrigkeiten, theils an die Tutel der Staats- behörden gewöhnt, konnten in keiner Weise jenen erfreu lichen Aufschwung nehmen, der in mancher Hinsicht sehr wünschenswerth gewesen wäre. Eine Ausnahme von die ser Erscheinung hat sich nur im lomb..venet. Königreiche kundgegeben, wo jene Gemeindeverfassungen, die schon seit Decennien bestanden, von der österreich. Regierung, die es stets verstanden hat, das Gute zu bewahren und zu pfle gen, aufrecht erhalten

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.03.1865
Umfang: 4
die Erläuterung des Z. 13 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861 an genommen. Berg er-. Der Antrag, welchen ich mit 62 den verschiedenen Parteifärbnngeu angehörigen Genossen einzubringen mir erlaubte, dürfte für die verfassungs mäßige Entwickelung von einiger Bedeutung sein. E dürste der Prüfstein für die Vcrfafsungsfestigkcit des Reichsraths, für die echt constitutioucllc Gesinnung unserer h. Regierung werden. Er dürste in seinen ferneren Geschicken vielleicht klar zu Tage bringen, ob wir uns wirklich

Wahrhast verfassungsmäßiger Zu stände, d. h. solcher Zustände erfreue«, welche auf dem Principe der gleichberechtigten Mitwirkung beruhen, oder ob wir uns erfolglos und zwecklos in dem Kreise eines Schein-Constitutionalismus abmühen. „Es gibt nichts Einfacheres, rs gibt, offen gestanden, nichts Be quemeres für die Regierung als das Vorgehen nach dem §. 13' — das waren nebst anderen bedeutsamen Aeußerungen die aufrichtigen Worte Sr. Excellenz des leider jetzt erkrankten Herrn Verwaltnngsministers

nennen; denn diese beiden Aeußerungen geben den ganzen Ab stand kund zwischen der Auslegung und Anwendung, welche die Regierung den §. 13 angedeihen läßt, »nd zwischen den Wünschen und Bestrebungen, welche die Volksvertretung, und ich darf Wohl sagen, das Volk selbst, das durch eine Volksvertretung vertreten wird, in Beziehung auf §. 13 hegt. In der That, nicht daß der Antrag gestellt wurde, sondern daß er gestellt werden mußte, das gehöre mit zu der traurigen Vor geschichte des Antrages. Er mußte

gestellt werden als ein Protest gegen die Interpretation und Anwendung der Regierung. Denn hätten wir geschwiegen, hätten wir nicht durch diesen Antrag die Anwendung und. Auslegung der Regierung zu corrigiren und zu än dern uns bestrebt, so wäre diese Auslegung und An wendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach zehn Jahren höhnend entgegengehalten hätte: „Lero mtzdieinil paratur, lval» per Ioo»as inva- luere luoras', ist ein altes Dictuiu. Wir haben eine Geschichte des tz. 13; die Erfahrungen

, die wir über ihn gemacht haben, sind an Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhaltige Belehrung schöpfen können, und diese ver anlassen mich zuerst, eiue kurze Geschichte der jetzigen Anwendung des Z. 13 von Seite der Regierung vor aus zu senden und hieraus die entsprechenden' Resul tate zu ziehen. Redner zählt nun die Fälle auf, wo §. 13 seine Anwendung fand. Die erste bei der kai serlichen Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der Landesgefetzc. Am 17. Juni 1863

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.12.1864
Umfang: 4
über die Zustände des Hauses im Ganzen und Großen und über einzelne Fragen auseinanderzusetzen. In sofern übrigens in der General-Debatte die gehaltenen Reden dazu gedient haben, den Standpunkt der Op position zu kcnnzcichnen nnd mehr oder minder heftige, fast maßlose Angriffe gegen die Regierung vorzubrin gen, hat letztere dieselben mit Ruhe entgegengenommen, denn sie ist ja gewohnt von Seite der Opposition an gegriffen zu werden, und theilt dieses Loos mit alle» Regierungen in allen Theilen

eine ruhige Berathung der Landcsangclegenhciten noch möglich ge wesen wäre, überlasse ich Ihrer Benrtheilung. Wozu die Regierung verpflichtet war, das Hai sie gethan, sie hat sich mit der Prüsuug des Statuts beschäftigt, das selbe vollendet, mid es kann im cntspri.'cheudc !l Moment sogleich publicirt werden. Aber die Lösung der Frage bloß dadurch, daß man einen Landtag beruft, kann die Regierung nicht als eine solche erkennen. Wenn der Regierung weilcrs cinVorwnrs gemacht wird, daß die verfassungsmäßige

aus friedliche nnd be friedigende Weife gelöst werde, begegnen sich die Män ner, die im Rathe der Regierung sitzen, mit den „Volks vertretern in beiden Hänsern des Reichsrathes'. (?) Allein mit einem Wunsche ist es im praktischen Leben nicht gethan, und nicht das Ziel sondern die Mittel sind es, worin die größte Schwierigkeit liegt. Ich habe mit großer Aufmerksamkeit den Debatten gelauscht und mich überhaupt meiner Pflickt gemäß mit der Lö sung der ungarischen Frage durch geraume Zeit auf das eifrigste

. Dieser ginge dahin, so rasch als möglich einen Landtag, aber einen solchen zu berufen, wo die Regierung sich bei den Wahlen passiv verhält. Dann gebe man dem Landtage königliche Propositionen, welche die Bevölke rung befriedigten, und dieses loyale, dynastische Volk werde dem Könige zujubeln und die Frage werde eine befriedigende Lösung finden. Ich bedauere, hiemit nicht einverstanden sein zu können. Ich theile nicht die An sicht, daß es Pflicht der Regierung sei, sich den Wah len gegenüber passiv

zu' verhalten. Im Gegentheile halte ich einen erlaubten Einfluß für geboten, und ich halte es für Pflicht der Regierung, die Aufmerksamkeit dex Wähler auf solche Männer zulenken, oie von dem Gefühle getragen sind, bei der nächsten Landtagssession müsse ein Ausgleich zwischen Ungarn und denLändern diesseits der Leitha zu Stande kommen. Die Gegner der Reichsverfassung werden sicherlich den Wahlen gegenüber nicht passiv bleiben, und es wäre eine schlechte Politik der Regierung, sich einer reinen Passivität

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 06.04.1865
Umfang: 4
fl. Es wird über das Ordinarium und das Extraordinarium abgestimmt und werden die Ausschußanträge angenommen. 8) Görz. Der Ausschuß beantragt einen Zuschuß von 41,584 fl. im Ordinarium und 12,437 fl. im Extra ordinarium. (Ohne Debatte angenommen.) 9) Jstrien. Ausschußantrag im Ordinarinm51,198 fl., im Extraordinarium 3504 fl., zusammen 54,702 fl. Staatöminister v. Schmerling vertheidigt die von der Regierung verlangte, vom Ausschussc zur Streichung beantragte Summe von 3765 fl. für Re staurationSarbeiten

auf 7269 fl. Diese Summe, sowie das Ordinarium per 51,198 fl. werden hieraus vom Hause angenommen. > 10. Dalmatien. Der Aueschuß beantragt einen zu bewilligenden Vorschuß im Ordinarium mit 109,800 fl., im Extraordinarium 32,000 fl., zusammen 141,800 fl. (Die Regierung hat im Ganzen 159,554fl. eingestellt) Abg. Alesani bemerkt bezüglich der geforderten Summe für Neubauten, daß in einem Bezirke von 34 Pfarreien, 30 kein eigentliches Pfarrhaus besäßen. Wenn man sich die Lage der an ein ganz anderes Leben

gewohnten Seelsorger denke, welche unter eine wilde halb civilisir.'e Bevölkerung versetzt würden, undsiedannuoch zwingen wolle, gleich dem Bauer die Wohnung mit dem Pferde und anderen Thieren zu theilen, so müsse er doch die Frage auswerfen, ob es unter solchen Ver- hältnisien nicht zu befürchten sei, daß diese Männer, welche berufen sind. die religiöse Bildung zu verbreiten, selbst nach und nach verwildern und ihrem Berufe ent zogen werden. Redner beantragt die von der Regierung prälimiuirte Summe

zu bewilligen. Adg. Herbst weist in seiner Erwiderung auf die traurige Lage der Seelsorger in Galizien hin, und hält den AuSschußantrag in seiner außerordentl. Mäßigung für vollkommen berechtigt. Abg. k. Greute r findet es bei der allseitig noth wendigen Rücksicht aus die Gcldlage sehr begreiflich, daß der Berichterstatter seiner Zeit im Ausschusse au' die Streichung einer von der Regierung in den Vor^ anschlog für Kultus eingestellte Remuneration für di dalmatinischen Franziskaner zur Bildung

ihrer Kleriker angetragen habe, umsomehr, da ja die Regierung selbst diese Remuneration als eine eventuelle eingestellt hat. Jedoch nicht der Umstand, daß sich die Regierung damals in der seltenen Ausnahme befand, für die Streichung einer solchen Post einzustehen, sondern vielmehr die Art und Weise der Begründung, welche die Regierung zu jener Zeit für die Streichung vor- brachte, veranlassen ihn das Wort zu ergreifen. Diese Begründung, fahrt Redner fort, ist von der Art, daß sie nicht blos jene Korporation

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 09.12.1864
Umfang: 4
^ÄevölUjpnärm iGewalt'zu brecheüöIEinsolches?Mittel lag--w»detr ErkläMissdes BeHgemngszMndeKv/Die-kmserlichS'Megittunizlfand fich'daherswerMicht'et^zaZgefiätt^iMß?Vber. Galizien -Luu.n-iirnöf wZs mKuiE na« miisttmziiM» n und das Krakauer Gebiet der Belagerungszustand ver hängt werde. Ich komme nun ans die Frage der Form, und da muß ich vor allem die Berfassungsbe- stimmnngen ins Auge fassen. Nach der Anschauung der Regierung liegt in der Verfassung selbst ein un mittelbares Hinderniß, derlei Verfügungen

zu erlassen, nicht. Der H. 13 spricht von solchen Verfügungen, welche in die Competenz des Reichsrathes fallen. Die Competenz des Reichsrathes ist eine legislative, und die Berhänguug des Belagerungszustandes selbst konnte die Regierung als eine legislative Maßregel weder nach dem Stande der Gesetzgebung, uoch nach der Beschaffenheit der sie hervorrufenden Verhältnisse zu erkennen. Der Minister weist nach, daß der Reichsrath nicht kompetent gewesen wäre, und daß Debatten über die Maßregel nur neue

Aufregung erzeugt hätten. Der Belagerungszustand habe die persönliche Sicherheit wieder hergestellt und den Handel wieder gehoben, wie der Minister 'mit Daten nachweist. Der Revolutions organismus sei zwar nicht zerstört worden, aber doch gestört. Der Minister.schließt: Die Regierung ist sich ihrer Verantwortlichkeit/die hier so häufig betont wurde und wofür man die entsprechenden Paragraph« noch sucht, vollkommen bewußt. (Bravo im Centrum.) Freih. v. Pratobevera (früherer Justizminister) ist genöthigt

, der Anschauung der Regierung entgegen- zutreten.' Mir ist die Verfassung das höchste Staats gesetz. Der H. 13 derselben lautet: „Wenn zur Zeit als der Reichsrath nicht versammelt ist) in einem Ge genstande seines Wirkungskreises dringende Maßregeln getroffen werden müssen, ist das Ministerium verpflich tet,' dem nächsten Reichsrath die-Gründe und- Erfolge der getroffenen Verfügung darzulegen.' Wenn irgend ein Gegenstand in den Bereich der Wirksamkeit der großen Vertretungskörper fällt, so muß eK die Ergrei

fung solcher Maßregeln sein,' welche in sich eine Um wälzung der Gesetzgebung bedingen. Nur -dann könnte das nicht der Fall sein, wenn für solche Fälle ein'Gesetz bestände/was« aber nicht der Fall ist. Ist der Reichsrath«nicht versammelt,-«so hat uns die Er fahrung igelehrt und die Berechtigung der! Regierung, in diesem>Fallenach Z.I3 vorzugehen, wird nicht bestritten, daß die Regierung das Nöthige verfügen könne; ist aber der-Reichsrath versammelt und sind Gefahren vorhanden, handelt

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 06.12.1864
Umfang: 4
nichts geschehen sei, so sei eben die Einführung des Augustenburgers in sein Reich auf das dringendste geboten. Der Weg dahin sei kein schwieriger, wenn eben Schleswig-Holstein dahin geführt wird, wo es seinerzeit im Jahre 1848 sich befand. Wenn beide Länder zusammen durch die aus Einheimischen niedergesetzte provisorische Regierung beherrscht würden, wenn die Ständeversammlung zusammenbrrufen würde und diese mit ihrem Ausspruche den Wünschen der gesummten Bevölkerung einen Ausdruck geben möchte

, von der österr. Regierung getheilt und dieselbe ist damit einverstanden, oder es ist dieses nicht der Fall. Sei die österreichische Regierung nicht einverstanden, dann müsse Vorsorge nicht blos getroffen werden, daß der Leiter der Regierung in Preußen seinen Zweck nicht erreiche, sondern es möge auch diejenige Demüthigung erfolgen, die in Ansehung einer solchen mit Recht als Sonderbestrebung bezeichneten That gebührt. Nach der einen wie nach der andern Seite hin zeige sich die Nothwendigkeit, daß Oesterreich

den deutschen Bund zu kräftigen gehabt hätte. Wäre die österreich. Regierung mit dem Vorgehen Preußens einverstanden, was er nicht glauben könne, dann müßte er dies nicht blos für unklug, sondern für schädlich erklären. Wäre dies wirklich der Fall, dann müßte man sagen, kein Preis, wenn er auch Venetien fein sollte, wäre ein Entgelt, das dafür eingesetzt werden könnte, vielmehr müßte sich Jeder im Hause das Angesicht verhüllen, damit die Wange die Schamröthe barste er nicht zeige. (Beifall links

. Minister des Aeußern, Graf MenSdorff; Nur in Kurzem will ich erwähnen, daß ich bezüglich einer im Hause an mich gestellten Anfrage auf die früher ausgesprochenen Worte zurückkommen muß, das ist, daß es daö ernste Streben der Regierung ist, die noch schwebende Erbfolgcfrage in dem Sinne auszutragen, der der Würde Oesterreichs entspricht und der den Interessen und Rechten des deutschen Bundes Rechnung trägt, und daß der dermalige Stand der Unterhand lung es mir leider nicht möglich macht, hier heute

waren „Gendarmen' und die Nationalwache; hiezu verpflichtete man Jeden von 18 bis 45 Jahren. Die Nationalwache hatte alle Schritte der kais. Regierung zu überwachen, zu denun- ziren rc. Ihr Eid lautet: „Wir schwören Treue dem Nationalkrieg und Ausdauer bis zum Erkämpfen des' ganzen, freien und unabhängigen Polens.' Die Wirksamkeit der Nationalwache bestand größ- tentheils nur auf dem Papier. Angeblich waren neun Bataillons organisirt. Die Bezirköchefs hatten österr. Pässe zu liefern. Es wurden von echten

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 22.06.1865
Umfang: 4
nachträgliche Genehmigung gehandelt. Sie sind vor gelegt worden, daß von Seite des Neichsrathes die verfassungsmäßige Behandlung über die Finanzpartien Platz greise. Wenn ich nun auf das komme, was in den §. 13 hineingelegt werden will, so muß ich mich fragen: Hat die bisherige Behandlung der Geschäfte nach §.13 in der That es verdient, daß mit einem solchen Miß trauen in der Anwendung desselben vorgegangen wird ? Das Erste, was von der Regierung nach §. 13 unternommen wurde, war ein Gesetz

über die Publi kation der Gesetze. Damit hat es nun folgendes Bewandtniß. Zur Zeit, als der Reichörath nicht versammelt war, kam bei den Landtagen eine Reihe von Gesetzen zu Stande, und es trat an die Regie rung nothwendig die Frage heran, in welcher Weise die Publikation derselben zu geschehen hätte? Mit Recht mußte aber die kaiserliche Regierung besorgen, daß es in einem hohen Grade mißlich, ja bedenklich wäre, wenn die Publikation in jedem Kronlande (durch Landesgesetze

) eine andere würde. Um nun diesen Bedenken entgegen zu treten, hat sich die Regierung veranlaßt gefunden, ein Gesetz über die Publikation der Landesgesetze zu erlassen, das heute noch in Wirksamkeit besteht, und gegen welches von keiner Seite irgend eine Beschwerde erhoben wurde. Ein zweites Gesetz, das zum Gegenstände der Rekrimlnation gemacht wurde, ist jenes, über die Be günstigungen, die der Bodenkreditanstalt und anderen Gesellschaften zugewiesen wurden. Das h. Haus wird demnächst in der Lage sein, darüber sein Verdikt ab zugeben

, und dann zur Ueberzeugung gelangen, daß wahrlich nicht Mißbrauch des §. 13 es gewesen ist, was die Regierung bestimmt hatte, diese Gesetze zu erlassen. Es wurde noch der Belagerungszustand in Galizien in die Erörterung gezogn:, von Seite des Antragstellers aber eben bemerkt, er könne kaum weiter in Betracht gezogen werden, weil eben von Seite der Regierung nicht nach §. 13 der Belage rungszustand erlassen wurde; da würde also eine Kritik des §. 13 in seiner Konsequenz kaum am Platze sein. Auch über die Prisengerichte

wird das hohe Haus demnächst in der Lage sein, sein Votum abzugeben, und es wird sich wohl evident heraus stellen, daß die Regierung nur dringend genöthigt war, nach §.13 vorzugehen. Fasse ich also das Ge sagte zusammen, so sind es zwei oder drei Gesetze, die in einem Zeitraume von vier Jahren nach §. 13 erlassen worden sind. Es dürste daher wohl die Ver sicherung, die von Seite der Regierung ausgesprochen wird, daß sie wahrlich Leinen Mißbrauch mit dem §. 13 getrieben habe, in Wahrheit begründet

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 15.01.1870
Umfang: 10
Vertretern bezüglich der genauen Kenntniß der Bestrebungen und Ziele der gegenüberstehenden Frak tionen deS Ministerium» nichts mehr zu wünschen übrig bleibt. Dadurch ist aber auch der Abschluß der Avreßvebatte wesentlich erleichtert und der jeden» falls nicht gefahrlosen Situation vorgebeugt, daß von der Regierung beide prinzipiell entgegengesetzte Standpunkte ausführlich vertreten werden. — Durch das bisherige Verhalten der Krone ist daher an der vollkommen konstitutionellen Finalifirnng

. Und so ergibt sich denn aus dem ganzen Verlaufe dieser Krisis mit erfreulichster Gewißheit, daß die Versas- snngsmäßigkeit und Versöhnlichkeit die leitenden Ge- danken für die Zukunft sind, nach welcher Richtung immer sich dieselben gestalten mögen. — DaS Ma jorität« - Memorandum lautet: Allergnädigster Herr! Ew. Majestät haben in der am 10. des l. M. unter dem allerhöchsten Vorsitze abgehaltenen Minister- konferenz Allerhöchstihre Regierung zu beauftragen geruht: Ew. Majestät in bestimmter

sein. Daß dieser Widerstand nicht in kurzer Frist, daß er nur allmälig und schrittweise gebeugt werden könne — und auch dies nur, wenn die vollkom menste Einheit der Aktion der Regierung allen exirs men Forderungen die Hossuing ihrer Realisirung benimmt, darüber freilich konnten sie sich nie einer Täuschung hingeben. In dieser Richtung wurde die Frage der Abände rung deS WablmoduS für den ReichSrath in An- reg ing gebracht. Allerdings eine Aenderung der Verfassung; allein eine auf legalem Wege ange bahnte Aenderung

mit dem Zwecke, den ReichSrath M stäikiN, und insolange und insoweit die Verfas sung in ihren Grundlagen Angriffen ausgesetzt ist, diesen Angriffen gegenüber in seiner Existenz und Wiiklamkeit unabhängiger zu machen. Wie diese Aenderung der Verfassung in dem Standpunkte der auf Grund dieser Verfassung iusti- tuirten Regierung und in der kritischen Lage, in welche die erstere durch ihre Bekämpfung gebracht worden ist, ihre volle Rechtfertigung findet, so liegt wohl nichts wen'ger als Inkonsequenz, vielmehr

nur die nothwendigste Konsequenz darin, wenn diese Re gierung anderseits Projekte zur Abänderung der Ver- fassung bekämpft, welche dieser Intention auf daS direkteste entgegentreten. Gleichwohl hat die Regierung Ew. Majestät auch diese Frage nur mit aller Vorsicht in die Hand genommen. Sie hat für die zu gewärtigenden Aeußerungen der Landtage die maßgebenden Gesichtspunkte sich gegenwärtig zu halten gesucht und sie wird diese Frage mit den Mitgliedern deS ReichSratheS be sprechen, ehe sie in Beziehung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 02.04.1867
Umfang: 6
gemacht wurde, hat sowohl in ge achteten Organen der Presse, als im Schooße einzelner LandeSvcrtretungen Bedenken hervorgerufen, welche eine eingehende Darlegung des von der Regierung in dieser Frage bisher eingenommenen Standpunktes erheischen. Die Aufgabe, welche mit der Neugestaltung des Ver waltungsorganismus gelöst werden soll, besteht in der zweckmäßigen Durchführung des mit Allerhöchstem Hand schreiben >s?r. Majestät des Kaisers vom 20. Oktober 1860 vorgezcichneten Grundsatzes

einer vollständigen Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung,, und in der Erziclung von Ersparnissen im ^Staatshaushalte i>urch die möglichste Verminderung des bisherigen Ver- waltungöauswandes. Die Regierung ist an diese Auf gabe herangetreten, indem sie im Monate Oklober 1863 den Entwurf der Glundzüge für die künftige Einrich tung und Wirksamkeit der politischen Verwaltungs behörden dem Abgeordnetenhaus? des NeichSratheS vor legte und sich, nachdem diese Regierungsvorlage nicht mehr zur verfassungsmäßigen

- und son stigen besondern Verhältnisse der einzelnen Länder auf das strengste Maß des dienstlichen Erfordernisses zurück zuführen. Die Regierung hat die ihrerseits vorbereite ten Entwürfe der neuen administrativen Territorial-- Eintheilung sodann mit Allerhöchster Genehmigung den einzelnen Landtagen mit der Aufforderung mitgetheilt, sich hierüber im Sinne des Z. 19 (im Küstenlande des Z.20) sil 2 der Landesordnungen vom 26. Februar 1861 gutachtlich aussprechen zu wollen. Dieser Vorgang schien

nicht nur der Wichtigkeit der Sache und dem lebhaften Interesse zu entsprechen, niit welcher alle Kreise der Bevölkerung der Entscheidung über die künftige administrative LandeSeintheilung ent gegensehen, sondern er empfahl sich auch durch die weitere Erwägung, daß die Regierung ihre eigene Ver antwortlichkeit erleichtert und verläßlichere Grundlagen für ihre Weilern Schritte in dieser Angelegenheit ge winnt, wenn der bei solchem Anlasse ganz unvermeid liche Widerstreit der lokalen Interessen in der offenen Arena

der vollen LandtagS-Versanimlungen anSgetra- gen wird. Die einzelnen Landlage haben sich diesem entgegen kommenden Schritte der Regierung gegenüber in ver schiedener Weise verhalten und die ihnen vorgelegten Entwürfe der neuen Territorialeintheilung theils ge prüft und gutgeheißen oder die ihnen wünschenswerth scheinenden Aenderungen bezeichnet, theils aber die Er stattung eines Gutachtens geradezu abgelehnt und die Beibehaltung der gegenwärtigen Einrichtung bis zu einer Abänderung im verfassungsmäßigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.06.1865
Umfang: 6
zu gelten habe, weil eS die Tvdtung nicht blos als eine Möglichkeit, sondern als einziges Ziel in'S Auge fasse. Es ist daS Erstemal, daß ein österreichischer Gerichtshof in die Lage gekommen, den Gegenstand zu erörtern. (A. Z.) Wien. (I.XXIX. Sitzung des Abgeordneten hauses am 16. Juni. — Schluß.) StaatSminister v. Schmerling: ES sei eine schwie rige und undankbare Aufgabe, daS Wort zu ergreifen und den Standpunkt der Regierung zu kennzeichnen, nachdem von allen Seilen das Wort ergriffen wurde

, um sich sür die Auöscbußanträge zu erklären, eS sei schwierig, gegen den Strom zu schwimmen/ Die Auf. gäbe, die heute der Regierung geworden ist, nnmlich auf ihren Standpunkt zu verbleiben, und den Strömungen entgegenzutreten, sei eine solche, wie sie im VersassungS- t leben nicht selten vorkommt. Wenn im 8. 13 alles das läge, was hineingelegt wird, und e< wirklich das Sind wäre, das seine Mutter aufzuzehren im Etande ist, f» würde Se. Majestät der Kaiser demselben gewiß nie die Sanktion ertheilt

haben. Diejenigen Männer, welche in der Lage waren, auf di- Srlassmig der Grundgesetze Einfluß zu nehmen, waren alle davon durchdrungen, daß Oesterreich ein wahres Verfassungöleben haben und in die Reihe der VerfassungSstaaten treten müsse; und heute noch würde die Regierung, wenn sie die Ueberzeugung hätte, daß g. 13 all die Gefahren enthalte, welche hinein dekretirt weiden, nicht anstehen, Sr. Majestät eine Modifikation zu empfehlen, dazu würde eS gar keines ManneSmuthS bedürfen, denn die Regierung

berühren, Gegenstand der Gesetzgebung, und auch nur in dieser Beziehung sind diese StaatSverträge. vorgelegt worden, weil sie die Finanzen deS Staates berührten. ES könne daher nicht von einer Genehmigung der StaatSverträge die Rede sein. Zurückkommend aus daS, waS in den 8. 13 hineingelegt werden will, müsse er stch die Frage vorlegen, ob die bisherige Behandlung der Geschäfte von Seite der Regierung eS verdiente, daß mit so großem Mißtrauen gegen die Regierung vorgegangen wird. Er wolle auf jene Akte

zurückkom men, welche Dr. Berger bei der Begründung seines Antrages vorbrachte. Der erste beiraf das Gesetz über die Publikation der LandeSgesetze. Dieses Gesetz wurde erlassen zu einer Zeit, als ver ReichSrath nicht versam melt war, wohl aber die Landtag« und eS stch darum handelte, die vor diesem beschlossenen Gesetze zu publi- ciren. Die Regierung mußte besorgen, wenn - diese Frage auf dem Wege der Gesetzgebung gelöst würde, daß in jedem Lande eine andere Art der Publikation beschlossen wurdet

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 08.03.1862
Umfang: 10
werden sollen.' Die in den vorausgegangenen Tagen in Umlauf gesetzten Gerüchte von der im nächsten Monate zu gewärtigenden Schließung der Reich Sratbs-Session und Einberufung der Landtage für den Mai, dürften kaum einen Anspruch auf Glaubwürdigkeit mache» können; indem der Finanzausschuß in seinen Arbeiten der Budgetprüfung noch keineswegs so weit vorgerückt ist. um dieselben bis zum nächsten Monate der Plenarberathung des Reichstathes unterziehen zu tön- uen; die Regierung aber, da sie der Reichsvertretung

Großstaate, hat der Lärm, den die dortige Journalistik über die identische Note erhob, so ziemlich abgenommen und die künstliche Aufregung in die man sich dort gegenseitig hineingeschrieen. hat sich we sentlich abgekühlt, nachdem die Stellung der preußischen Parteien zur Regierung als eine in vielen Täuschungen befan gene sich bemerkbar machte. Die Dcmokratenpartei. welche daS Cabiuet bereits im Schlepptau zu haben wähnte, fand sich in den wichtigsten Punkten ihres Programmes isolirt. In der Frage wegen

Kurhessen, wojene Partei schon nach wenigen Wo chen ein preußisches Armeekorps einrücken zu sehen glaubte, ist allem Anscheine nach eine Verständigung mit Oesterreich erfolgt; die in unmittelbarer Aussicht gestellte Anerkennung Italiens, scheint noch längere Zeit auf sich warten zu lassen, ja die Regierung lehnte bei der Kammerverhandlung über diese Frage, auS diplomatischen Rücksichten jede Betheili gung ab; selbst in der deutschen Frage, worin die Klein deutschen ihren Haupltriumph zu besitzen

glaubten, wird vom Cabinette nicht die begehrte Farbe ausgespielt, und von Seite des letzteren erklärt, daß es mit dem Kommis sionsantrage nicht einverstanden sei. Nachdem auch außer halb der Kammer die Stellung der Parteien sich schärfer gegeneinander abscheidet, so ist ein gemeinschaftlich opposi tionelles Vorgehen derselben gegen die Regierung kaum wahrscheinlich, öder würde? im Falle ein solches zu Stande käme, ohne Zweifel mit eiiler Kammerauflösuug beantwor tet werden. Auch die Erwiederung

, die Graf Bernstorff auf die iden- tisl'e Note erließ, soll vom Grase» Nechberg in sehr ver söhnlichem Tone bereit« beantwortet sein, und die Absich ten Preußens auszuforschen suchen, in wieweit letzteres auf eine praktische Reformvorlage einzugehen geneigt wäre. Zu einer einlenkenden, oder doch minder schroffen Hal- tnng der preußische» Regierung gegenüber Oesterreich eini gnmaßen beizutragen, dürfte vielleicht die berüchtigte Se> natSrede des Prinzen Napoleon am 22. Februar, das Ver dienst

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 28.10.1862
Umfang: 4
. Herbst durch ausführliches Eingehen in die einzelnen Bestimmungen derselben dem Hause zu empfehlen sucht. (Die Minister Graf Rechberg und Graf Wickenburg sind mittlerweile auf der Minister bank erschienen. Herr v. Plener ergreift das Wort um den Standtpunkt der Regierung gegenüber dem Ausschußantrag zu kennzeich nen. Er weiSt vorerst darauf hin. saß sich die Finanz- Verhältnisse Oesterreichs im letzten Jahre günstig gestalteten. Der verminderte Stand des AgioS constatire diese erfreu liche

Erscheinung zur Genüge. Das Vertrauen in die Finanzlage sei wesentlich durch die Thätigkeit des Neichs- rathes in dieser Richtung gehoben worden. Deshalb schrecke die Regierung nicht vor dem Gedanken zurück, die Schuld an die Bank früher zu bezahlen, als es ursprünglich beab sichtigt war. Dadurch werde sich auch die Bank zu Con cessionen bestimmt sehen. ES sei nur die Frage, wie weit die Bank bei diesen Concessionen geneigt sein wird? Einer Abkürzung der Dauer des Privilegiums werde nichts im Wege stehen

, obwohl der Regierung die Zcil von 10 Iah ren zu kurz gegriffen zu sein scheint. Sie wünscht die Privilegiumsdauer auf 13 Jahre ausgedehnt zu sehen. Be- züglich des Verhältnisses deS Notenumlaufes zum Baar- vorrathe bemerke die Regierung, daß selbe keine wesentliche Bedenken gegen die vom Ausschusse vorgeschlagene Be deckung erbebe. Die Aufnahme der Zahlungen solle be schleunigt werden. Die Grenze aller dieser Vereinbarungen soll bei der Special-Debatte gezogen werden. Schließlich dankt Herr v. Plener

dem Finanzausschusse im Namen der Regierung für die hingebende Thätigkeit, mit welcher er die so wichtige Bankfrage in Angriff genommen hat. Schluß der Sitzung 1 Uhr. Oesterreich Bozell, 27. Oct. Bei den heute begonnenen Ergänzungs- Wahlen für den städtischen Gemeindeausschuß, wurden für die erledigten drei Plätze aus dem III. Wahlkörper die Herren: Dr. Valentin von Braitenberg, Johann Egger, Zimmermeister und Sebastian Tschu.Miel, Handelsagent zu Ausschüssen gewählt. — Mit dem heutigen Tage hat die Eröffnung

für das ganze Land eine provisorische Regierung gebildet, und soll der Nationalcongreß einberu fen werden. In Athen herrscht Ruhe. — Nach neuern Nachrichten hat König Otto zu Gunsten seines Bruders abgedankt, und sich auf einem englischen Fahrzeuge eingeschifft, man weiß noch nicht wohin. Mau- rokordatos steht an der Spitze der provisorischen Regierung, welche ihrerseits ein Dekret erlassen hat, wodurch im Na men des Volkes und der Garnison die Dynastie für ab gesetzt erklärt wird. Die nächsten Tage

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 21.01.1865
Umfang: 4
Genehmigung der Reichs- Vertretung abgeschlossen worden, und wird demnach die Regierung den Vertrag der nachträglichen Genehmigung des Reichsrathes vorlegen. Im Falle der Verneinung: Kraft welcher Verfas- sungs-Beftimmungen hielt sich die Regierung für berech- tigt, diesen Staatsvertrag ohne Vorbehalt der Mit wirkung des Reichsrathes und ohne diese Mitwirkung selbst abzuschließen? Abg. Steffens und Genossen interpelliren das Handelsministerium, in welchem Stadium sich die An gelegenheit der Wien-Budweiser

: „Das Haus gewartigt von Eurer Majestät Regierung, die ihr nach der Verfassung obliegende Dar legung der Gründe, welche die Verhängung und theil- weise Fortdauer jener Ausnahmsmaßregeln nothwendig gemacht, dann der Erfolge, welche dadurch erzielt wurden; kann jedoch den lebhaften Wunsch nicht unterdrücken daß, wenn etwa bisher deren Nothwendigkeit vorhanden war, diese doch in kürzester Zeit entfallen möge' — auch nach den Aeußerungen der Herren Minister über diesen Gegenstand in der Adreßdebatte

angenommen und hiedurch ausgesprochen, daß jene Aeußerungen den Rechten des Hauses aus den Bestimmungen des §. 13 des Patentes vom 26. Februar 1861 nicht genügen. Seit jenem Beschluffe des h. Hauses sind mehrere Wochen vergangen, demselben wurde auch schon vor geraumer Zeit bekannt gegeben, daß Se. Majestät die Adresse des Abgeordnetenhauses allergnädigst entgegen zu nehmen geruht habe, und noch immer ist von Seite der Regierung im Hause nichts geschehen, um jenem Ausspruche und Verlangen

zurückgekehrt, und die Bedingungen zu normaler Thätigkeit der Gerichte und SicherheitSbehörden des Landes wiederhergestellt sind. Die Unterzeichneten stellen daher an daS k.k. Staats Ministerium die Fragen: 1) Wann gedenkt die kaiserliche Regierung in Ge- mäßheit des §. 13 des a. h. Patentes vom 26. Februar 1861 dem versammelten Reichsrathe die Gründe und Erfolge über die seiner Zeit erfolgte Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien darzulegen? 2) Welche sind die Gründe, auS denen die kaiserl

. Regierung den Belagerungszustand in Galizien und die bau it zusammenhängenden Ausnahmsmaßregeln ge genwärtig noch fortdauern läßt? Dr. Giskra, Dr. Brinz, Hann, Kemester. Heyß. EiselSberg, A Skene, Wohlwend, Ingram, Wieninger, Dietl. Körner, Berger, Herrmann. Schindler, Dr. Flekh, Pfeiffer, Pummerer, Rechbauer, Proskowetz, Mühlfeld, Dr. Herbst, Kaiserfeld, Pratobevera, Dr. v.d. Straß, Winterstein, Dr. R. Brestel, Kurauda, Schneider, Dr. Taschrk, Morgenstern, G. Baritiu, Dr. Groß, Dr. Roth. Sadil, Davon

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 18.10.1864
Umfang: 6
-Verfassung und unza rischen Konstitution. Deutschland. Frankfurt, der BundeSt-g. — Mün. chen, das Ministerium deS Auswärtigen. — Berlin, die handelspolitischen Bezieliungen zu Oesterreich. Kiel, die Stimmung im herzoglichen Kabinet. Frankreich. Paris, der Konstitutionnel-Artikel über Rom und Venedig. Kongreßgeriichte. Großbritannien. London, Bruder Jgnatius. Unter werfung der MaoriS in Neuseeland. Ztalien. Florenz, Vorbereitungen für die Aufnahme der Regierung. Rußland. Warschau, neue Hinrichtungen

. ^ . Wien, 15. Okt. Die ^livvuv lies 6eux Aloniles^ brachte einen Aussatz zur Geschichte d-S polnischen Auf, standeS, aus dem die Tendenz h-rauSieuchtet, nicht so sehr Oesterreich als Ursache des MißlingenS des Aus- standeS zu beschuldigen, als der Haltung der österreichi schen Regierung gegenüber dem Aufstande einen mög lichst gehässigen Charakter aufzustempeln. Die „Revue' strebt offenbar dahin, glauben zu machen, daß das österreichische Kabinet im Anfang der polnischen Be wegung dem Aufstande

Hoffnung für die Zukunft ge geben und durch die Finger gesehen habe; unsere Re gierung habe an das Gelingen der Revolution geglaubt; von dem Augenblick aber, wo der Ausstand die AuS- sittt auf Erfolg verloren, habe die kaiserlich-Regierung die Bewegung verfolgt, und durch den bis heute in Galizien bestehenden AuSnahmSzustand niedergedrückt. Gegen diese böswilligen und unbegründeten Anschuldi gungen legt nun die „Conft. Oest. Ztg.' Protest ein, und bringt in einem langen Artikel eine ernste Zurück

, und sie an der Grenze von Russisch-Polen seßhaft ist. Diese Verhältnisse erleich- ,erten einerseits die zunächst auf die Revslutionirung Nussisch-PolenS von der europäischen NevolutionSpartei im Allgemeinen und der polnischen Emigration insbe sondere genährten und verfolgten Pläne, während sie der österreichischen Regierung eine besondere Rücksicht zur Pflicht machten, in Anbetracht der unleugbaren Fehler und Mißgriffe der russischen Regierung. Wäh rend die der polnischen so unendlich überlegene deutsche Kultur

», also der ersten politi schen Körperschaften deS Landes, zu seinen Freunden gehörten, daß diese den Aufstand mit allen disponiblen Kräften unterstützten (wir nennen nur den Fürsten Sapieha jun.), konnte die kaiserliche Regierung eben so wenig verhindern, als daß die autonome, folglich meist polnisch: Verwaltung WestgalizienS wenigstens morali sche Partei für den Aufstand nahm. Der Beamte hört nicht darum auf einer Nationalität anzugehören^ und Mensch zu sein, weil er in Amt undZ Würden Webt

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 04.08.1864
Umfang: 4
, daß die Regierung die vollständige Ueberzeu gung von ihrer Unmöglichkeit gewonnen hat. — Die Vorarbeiten für daS dem nächsten ReichSrath vorzu legende Budget begründen vie Vermuthung. daß die Regierung seiner Bewilligung dieß.nal ein zweijähru geS Budget zu unterbreiten gedenkt; wenigstens sind die betreffende» Erhebungen in der Art angeordnet, daß sie die erforderlichen Anhaltepunkte auch für die Finanzgebmung eines weiteren ZahreS liefern. De finitiv dürste indeß darüber noch nichts festgestellt

Regierung sich auch gegen bie unserige dahin geäußert, daß sie über eine Erneuerung deS 'FebruarverlrageS, resp, über wettere ' handelspolitische Zugeständnisse 'an 'Oesterreich erst näch jenem Datum, mit 'welchem der neue Zollverein wen igstenS Äuf' dem ^ Papiere perfett«geworden - seiy würöe, Ättrhändeln'kötine.- dmm abltr'H» allein^ was Dr' Mgltch)H»rei» sei. 'Unsere^ Regi^rkng chieS «a, ' türltch'aüf die^orälischen WerDchtüngen.ttvietPreuf Den durch den Februarrertrag übernommen, hin. und Graf

Rechberg soll die Anwesenheit deS preußische» Ministerpräsidenten auch dazu benützt haben, um ihn auf den ganzen Ernst der Situation, welche die Un- Willfährigkeit Preußens in der handelspolitischen Frage für unsere Regierung herbeisüdrte, aufmerksam zu machen. Hr. v. B-Smarck wird sich in de» oesfallsigen Unterredungen, denen er in Anbetracht ihres wesent lich allgemein politischen j Charakters diesmal nicht un ter dem Borwand, kein Fachmann zu sein, entgehen konnte, hoffentlich davon überzeugt

haben, daß die Forderungen unserer Regierung überaus mäßig und überall durch die Rücksicht auf Preußens engagi.te handelspolitische Lage bestimmt und beschränkt sind. ES handelt sich, wie verlautet, kaum um mehr, alS um die Acceptirung zweier Punkte durch Preußen. Einerseits erhebt unsere Regierung den Anspruch. Vag Preußen in Bezug auf den bedenklichen Artikel 31 deS preußisch-französischen Handelsvertrages wenigstens für einige (;wei) Tarifpositionen uns vor den Meist begünstigte» einen Vorzug einräume, und zweitens

erwartet unsere Regierung natürlich, daß in dem neuen zwischen Oesterreich u:»d dem Zollverein abzuschließen den Handelsvertrag die weitere Annäherung, resp, der- einstige Vereinigung beider Zollgebiete in eine be» stimmte und deutl che Perspektive gestellt werde. — Gutem Vernehmen nach ist die Urtheilssprechung im Prozesse gegen den ReitörathS-Abgeordnelen Carl Ritter v. RogawSki durch das Militärgericht bereits erfolgt und lautet auf Freisprechung von dem ange schuldigten Verbreche» wegen Mangels

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 11.03.1865
Umfang: 4
für die nächste Aussaat und um Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Steuer bis nach der Erntezeit. (An den Finanzausschuß.) Abg. Herbst übergibt die Petition des Vereines der österreichischen Industriellen um beschleunigte Ueber- laffung des Baues der Wien-Budweis-Pilsen und BudweiS'Proger Eisenbahn an eine selbständige Unter nehmung. (An den Petitionsausschuß.) Abg. Frosch au e.r übergibt die Petition des Magistrats der Stadt Bregenz, es möge die Regierung um Erlaffung eines Reichögesetzes

eines entlassenen kais. Kommissars in Slavonien um Wiederanstellung oder Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe. (An den Petitionsausschuß.) Zur Verlesung gelangt eine Interpellation von dem Abg. Grocholski und Genossen an den Staats- und den Finanzminister. Eö werden darin die Fragen ge stellt: 1) Welche Mittel die Regierung ergriffen habe, und was sie vorzukehren gedenke, um die Bewohner des Hochgebirges GalizienS, wo sich bereits der Hunger typhus eingestellt, dem sichern Hungertode zu entreißen

, die dahin gieng, „1. Wann gedenkt die kaiserl. Regierung in Gemäßheit des §. 13 des allerhöch. Patentes vom 26. Februar 1861 dem versammelten RrichSrathe die Gründe und Erfolge über die seiner Zeit erfolgte Ber- hängung des Belagerungszustandes in Galizien darzu legen? 2. Welche sind die Gründe, aus denen die kais. Regierung den Belagerungszustand in Galizien und die damit zusammenhängenden Ausnahmsmaßregrln gegenwärtig noch fortdauern läßt?' — Was die erste Frage betrifft, so ist von Seite der kais

. Regierung bei der Adreßdebatte wiederholt und von verschiedenen Mitgliedern betont worden, daß nach ihren Anschauungen nach dem gegenwärtigen Stande der LegiSlation die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Exekutive, als ein Akt der Nothwehr gegen innere Feinde angesehen werden müsse und daß, — da §. 13 nur jene Maßnahmen einer nachträglichen Auseinander setzung, Angebung der Gründe und Erfolge gegenüber dem Reichsrathe der Regierung zur Pflicht macht, die in die Kompetenz

des ReichsratheS gehören — die kais. Regierung sich nicht der Anschauung zuneigen könne, es läge ihr die Pflicht ob, nach §. 13 in dieser Frage vorzugehen, weil eben nur jene Maßnahmen nach §.13 in den Gründen und Erfolgen darzulegen sind, die zur Kompetenz deS Reichsrathes gehören, die daher auf verfassungsmäßigem Wege zu behandeln wären, wenn der Reichsrath zur Zeit, als die Maßregeln ge troffen wurden versammelt gewesen wäre. Deßhalb bedauert die kaiserl. Regierung, nicht in der Lage zu sein, eine weitere

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 14.02.1868
Umfang: 6
. Der Art. 1 deS bezüglichen StaatSgruiid- gcsctzcS erweitert das Wahlrecht in den Gemeinde» nnd es trat die Frage heran, ob diese Bestimmung uninittelbar zur Anwendung zu kommen habe, oder »och irgend eines Aktes bcdün'e, um diese Anwendung eintreten zn lasse». Die kaiserliche Regierung war der Ansicht, daß die Einführung dieses gruudgcsctzlich und prinzipiell festgestell ten Rechtes durch die LaudcSgcsctzgebung zu erfolgen habe, :!',!? zwar aus folgende:: Gründen: Nach dem Ausschußbcrichtc

5>ie Motive desselben jederzeit ihre Geltung haben, und da namentlich »ach Diskussion in öffentlichen Angelegen heiten die geäußerten Anschauungen derjenigen Personen, zvclche an der Gesetzgebung Theil nehmen, bei Zustande- Ibringiiiig des Gesetzes ein nicht außer Acht 'zn lassender Faktor sür die Aussassuug und Anwendung des erlassenen Gesetzes sind, so glaubte schou hienach die Regierung die früher von mir ausgesprochene Ansicht als die richtige aus stellen zu können. Dazu kommt

: '»«wie viel »lehr muß die Regierung der gleichen Auslastung sei», als »ach den nun bestehenden Aersastungs - Gcwtzcn die gesammtc Geiueiude-Gesejigcbuug den Landtagen über wiese» wordeu ist. Dazu lomult aber noch eiu drittes uud höchst wich- tigcs Moment. ES handelt sich bezüglich der Durchfüh rung des Art. i nicht um eine einzelne Gemci»deord»i»ig, sondern es wird sich nin eine Abänderuug vou ->t> Gc- meiudcorduungcn uud Geiuciiidcstatutc» Handel», lvoruu- terStatuten aus dem Zahle t87><) uud dcu folgenden

und dem Reichsrathe wähle» könnte», weil die Laiidesgesetz- gebungeu die Berechtigung des aktiven und passiven Wahl rechtes zum Landtage durchwegs an die der Gemeinde- augehörigkeit kuüpfen. ES mußte daher, den Blick auf die Gesammthcir der Gesetzgebung gerichtet, ich möchte sage», auch aus admini strativen Rücksichten, jener Auslegung über die Auf fassung deS Art. -I beigetreten werden, welche ich im Na.- men der Regierung ausgesprochen habe. In Anwendung dieser Auffassung auf den vorliegenden Fall übergehend

sich um einen gleichmäßigen nnd gleichen, dem Gesetze entsprechenden Vorgang in allen Ländern, die hier vertreten sind. Die Regierung hegt die Ueberzeugung, daß in dieser Aussassuug keinerlei Einschränkung der Eeineindeautouvinic gesehen werden wird, die Frage hat mit der Geinciiide- autonomie nichts zu thun, eS ist eine reine Kompetenz- srage zwischen der Gemeinde und dem Landtage und wenn ich anch die Ueberzeugung habe, daß kein Landtag der Einfuhrung der staatsgrundgesetzlichen Bestimmungen in die einzelnen

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Pustertaler Bote
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Seite 3 von 4
Datum: 16.12.1864
Umfang: 4
. Hierauf gab der Herr Polizeiminister Freiherr v. Meeseri ein Bild von den Zuständen in Galizien, welche die Regierung zur Verhängung deS Belagerungszustandes bestimmt haben, und sprach dann weiter : Nach der Anschauung der Regierung, liegt in der Verfassung selbst kein ^»mittelbares Hinderniß, derlei Verfügungen zu erlassen. Der §..^3. spricht von solchen Verfügungen, welche in die Com- peteliz' diS ReichSratheS fallen. Die Competenz deS ReichSratheS ist eine, legislative, und die Verhängung

. Die Regierung hat sich veranlaßt gesunden, als eine außerordentliche, durch die Umstände gebotene Maßregel bei Sr. Majestät die Verhängung deS Bela^enmgStustandes ohne Anwen dung deS §. 13, der für legislative Akte maßgebend ist, zu be antragen. ES handelt sich nun um die weitere Frage: Soll die Regierung unter den gegenwärtigen Verhältnissen Se. Majestät bitten/den ÄuSnahmSzustand wieder anizuheben, uud sind die Verhältnisse wirklich derart, daß mit Beruhigung eine solche Auf hebung ausgesprochen

werden könnte? Um diese Frage zu beant worten, citirt nun der Minister Aktenstücke der Nationatregierung aus der letzten Zeit, in welchem zum Kampfe gegen Oesterreich aufgefordert wiry. Gelbst während deS Belagerungszustandes seien in Galizien Thatsachen vorgekommen, welche den ZusammenlZang mit jenen Tendenzen nicht verlennen lassen. Uiner diesen Ver hältnissen, glaubt die Regierung Se. Majestät den Kaiser nicht bitten zn dürfen, dermalen an den» Ausnahmszustande andere Ae»' derungen vorzunehmen

^ als die, welche durch Allerhöchste Ent schließung bekannt geworden seien. Wir lassen nun noch die Rede deS Abg. Freiherr« v. Pra- tobevera, früheren Zustizminister, im AuSzuge folgen, welche Wort,, von diesem Manne gesprochen, schwer auf die Regierung fielen, und allenbalben in und außer dem Hause großen Eindruck mach ten: Auch ich bin leider hier genöthigt, der Anschauung der Re gierung entgegenzutreten. Ich halte dieses für eine unabwetSliche Pflicht, wenn es mich auch noch so schmerzliche Gewalt kostet

, in einem solchen Momente alle Rücksichten auf eigenthümliche Stel lung. auf warme Gefühle der Theilnahme und Freundschaft, alle Wünsche , der Regierung keine Verlegenheit zu bereiten, - beiseite zu setzen. (Bravo!)' Aber ich halte daS eben für eine heilige Pflicht eineS Vertreters; denn in diesem Sinne sasse ich d«S Ge- löbniß <^uf, welches, wir alle abgelegt haben, den Gesetzen ge horsam zu sein. Mir ist die Versassung das höchste Slaalögesltz. Der §.13 derselben, lautet: .Wenn zur Zeit, alS der Reichs« rath Uscht

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