, die man nun in denselben hineminterpretirt, enthalte, noch heute wür den wir, durchdrungen von dem Bewußtsein, daß es in Oesterreich ein wahres Berfässungsleben geben müsse, nicht anstehen, eine Modifikation dieses §. 13 Sr. Mä^estät ehrfurchtsvoll zu empfehlen. Der Mi nister zieht nun insbesondere die von Pratobevera gxgen die Regierung erhobenen Vorwürfe der Inkon sequenz in der Anwendung des ß. 13 in den Kreis seiyer Besprechung, und da findet er, daß die bishe- rige, Behandlung der Geschäfte nach Z. 13 durchaus
nicht, wie ?s Dargestellt warben, in eingreifender Weise in das Berfässungsleben eingegriffen habe, und daß mit dem §. 13 von Seite der Regierung wahrlich kein Mißbrauch, gettteben worden sei. Aber, heiße es, wenn auch, bisher von Seite der Regierung vielleicht mit ß. 13 kein Uebergriff getrieben wurde, wer bürgt, dah dies in Zukunft der Fyll sein wird? Da weise er denn vor aÜeP^«HHA'^K'A.MajestLt Räthe, unter Zustimmung die Erklärung, abgegeben hahen, daß sie sich verantwortlich erachten^ auch devReichsvertretung
^/.denn ^wenn es sich um eineAbänderung der Verfassung handelt, wird man doch nicht von einfachen Maßnahmen sprechen; das sei, glaube er, ein Act, der über den Begriff einer einfachen Maßnahme weit hinausgeht. Er habe aber heute im Namen der kais. Regierung die allerbestimmteste Erklärung abzugeben, daß ihr nichts ferner liege, als an der Hand- des H. 13 ein umfassendes Maß der gesetzgebenden Gewalt auszu üben, daß ihr nichts fremder sei, daß sie gar nie den Muth haben würde, auch nur daran zu denken, ge stützt
auf den tz. 13, eine Aenderung der Verfassung vorzuschlagen, und daß sie die Ueberzeugung habe, sie würde von Sr. Majestät dem Kaiser, der ausdrücklich und feierlich die Enlärung gegeben hat, an der Ver fassung festzuhalten, sie nach allen Seiten hin zn wah ren und zu schützen, die ernsteste Zurückweisung er fahren, wenn die Regierung je über sich komme» ließe, in Anwendung des, tz. 13 eine Aenderung der Ver fassung in Vorschlag zu bringen. (Ruf: Bravo! im Centrum.) Man spreche immer von dem, daß eine Garantie
gegen den Mißbrauch des H. 13 geschaffen werden müsse. Meine Herren! die Garantie liegt in unseren verfassungsmäßigen Zuständen im allgemeinen, sie liegt darin, daß eine Regierung aus die Dauer die Mitwirkung der Reichsvertretung gar nicht ent behren kann, daß eine jede Regierung, die verfassungs mäßig vorgehe» will und vorgehen wird, immer be müht sein muß, sich im innige» Contacte und freund schaftlichen Einverständnisse mit der Reichsvertretung zu befinden (Rufe links: Härt!), daß momentan Dif ferenzen