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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1902
Zur Rechtsgeschichte des adeligen Grundbesitzes in Österreich
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Seite 110 von 174
Autor: Adler, Sigmund / von Sigmund Adler
Ort: Leipzig
Verlag: Duncker & Humblot
Umfang: 167 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Grundeigentum ; s.Adel
Signatur: II 201.292
Intern-ID: 306554
X04 I^'' e rechtlichen Kategorien des adeligen Grundbesitzes. gleichen Sinne erflossene „Hofentscheidung' Tom 10. März 1805 eine „Vorstellung' bei der niederöster- reicMschen Regierung überreichte, wurde sie abgewiesen. Den Rekurs der Administration an die Hofkammer leitete die niederösterreichische Regierung mit einem Be richte ein, in welchem sie sich den Standpunkt des Verord- netenkollegiums za eigen macht und ausführlich verteidigt. Die Regierung führt aus, dafs durch die Befreiung

spreche zwar die Orts- und Dorfherrlichkeit über den Besitzer des Dierntelhofes und dessen Inwohner an, Aber die Regierung habe erwogen, dafs es wirkliche Freihöfe sind, Sie wisse von einer eigenen Hofkommission, welche die in der niederöster- reichischen Landtafel inliegenden Freihöfe ihrer Be schaffenheit wegen vor mehreren Jahren untersucht und über deren Gerechtsame erkannt hat. _Sie hielt sich gegenwärtig, dafs die Entscheidung über die Eigenschaft einer Dominikairealität

nach der unter der Regierung des Kaisers Josef IL am 3. März 1781 erflossenen Normalverordnung den Ständen gebühre.* 4 Die Staats güteradministration habe zwar an die Hofkammer re kurriert, aber die Regierung könne ihren Standpunkt nicht Indern, da ein Hof nicht zugleich frei und einer

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