Feststellung, daß in Zukunft fürstliche Freibriefe nicht mehr ausgestellt werden sollten 61 . Diese Ausnahmen vermochten aber die Stellung der Zünfte zur Re gierung nicht zu verbessern; vielmehr strebte die Regierung danach, durch zahl reiche Verordnungen jede selbständige Regung einer solchen Genossenschaft zu ersticken, um dann das gesamte Zunftwesen von Staats wegen zu regeln. An eine völlige Aufhebung, wie sie unter Maximilian I. und Ferdinand I. gefordert worden war, dachte man wohl
nicht, um nicht durch allzugroßen Widerstand den Zünften neue Kraft einzuflößen. Man versuchte jetzt von Seiten der Regierung, vorerst die Verschiedenheiten der Zunftordnungen innerhalb des Landes zu beseitigen. Die Idee des Zusam menschlusses aller Meister der gleichen Zunft eines Landes war schon früher ein mal von den Zünften selbst gefaßt worden. Damals mußte die Regierung den Zusammenschluß ablehnen, da er nur eine Stärkung der Unabhängigkeitsbestre bungen gebracht hätte. Jetzt aber, da der Plan von der Regierung ausging
, be deutete er eine Aufhebung aller Sonderrechte, die sich vielleicht in einem Orte erhalten hatten, und brachte auch eine bessere Kontrolle über die verschiedenen Meister und Gesellen.tDie erwähnte Absicht lag wohl dem Wunsche der Regie rung zugrunde, wenn sie im Jahre 1577 die Handwerkerordnung der Weber von Innsbruck und von Schwaz einforderte, nach Einholung eines Gutachtens des Stadtrates von Innsbruck eine allgemein gültige Weberordnung für Tirol herzustellen 62 . Ein weiterer Schritt der Regierung
war die behördliche Festsetzung der Löhne ohne ein vorheriges Ansuchen der Zünfte. Zu diesem Zwecke holte sie ein Gut achten des Stadtrates über die in Innsbruck üblichen Handwerkerlöhne ein. Der Rat beeilte sich, diesem Wunsche nachzukommen, wie sich aus der Beilage zu dem Regierungsmandat ergibt 63 . In der Beilage wurden genaue Angaben über die Löhne für Gewandschneider, Kürschner, Weber, Schuhmacher, Tischler, Zim merleute, Maurer und Tagwerker angegeben. Ob die Regierung sich an die Angaben des Rates
gehalten hatte, ließ sich nicht feststellen. Nur im Falle der Metzger sind wir genauer über die preisregelnde Tätigkeit der Regierung unterrichtet, da zahlreiche und ausführliche Fleischtaxen erhalten geblieben sind. Die Regierung mußte ziemlich oft solche Tabellen aus fertigen lassen, wenn auch die Metzger sich gegen die Festsetzung von Höchst preisen durch die Regierung immer zu wehren suchten. Jedoch zeigt sich, daß trotz des Bestrebens der Regierung, die Preise im Interesse der Allgemeinheit