Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
, die während der meist fünf Jahre dauernden Berlagszeit unkündbar waren. Die Gewinnverteilung erfolgte jährlich. Darlehengeschäfte der Fugger und anderer Gesellschaften. Ihr wichtigster Schuldner war K. Ferdinand, bzw. die Regierung und Kammer von Tirol. Anton Fugger streckte 1549 12.257 sl. sür das notleidende lf. Schmelzwerk Rattenberg vor, mit Haug-Neithart zu- sammen noch 7500 fl., allein lieh er K. Ferdinand 56.000 fl. für die Aussteuer der Eh. Katharina, Ferdinands Tochter, die nach Mantua heiratete
in Augsburg 42.000 sl. auf unter Verweisung auf die ge- samten Wechselgesälle des Schwazer Silbers. 1558 schloß er mit den Hang, Link und Mv. einen Silberkaus ab gegen 30.000 sl. Darlehen. 1561 finden sich im Bertragsbuch der Haug-Langenauer 215.663 fl. Schul- den des Kaifers und anderer Fürsten an die Firma. ***) 1564 gaben wieder die Fugger dem Kaiser und 'der Tiroler Kammer 12.000 fl. und streckten Eh. Ferdinand II. und der Kammer 1565 noch 6000 fl. vor.f) Geldzuschüsse der Regierung. Als Baubeihilfe
bewilligte die Tiroler Regierung den Gewerken Geldzuschüsse, „Gnad und Hils' ge- nannt, auf eine Reihe von Jahren, indem sie für jeden Star geförderten Erzes einen Zuschuß zahlte. Unter den Hanptgewerken am Falkenstein im Berggericht Schwaz hoben sich zwei Gruppen ab, die Einheimischen und die Ausländer. Beiden war erstmalig beim Weihnachtshinlaß (Erneuerung der Belehnung) 1543 auf fünf Jahre eine „Gnad und Hilf' bewilligt worden, die Ausländer bekamen aber nur die Hälfte ihrer Silbererzeugung
im schweren Wechsel als Freisilber genehmigt, während den Einheimischen, Stöckl und Tänzl, zwei Drittel freigegeben und der ringe Wechsel von 30 auf 15 kr. ermäßigt wurde. Beim Weihnachtshinlaß 1548 wandten sich beide Teile an den Hos mit der Bitte der Erhöhung der Gnad und Hilf. Die Regierung widerfetzte sich jedoch dem Streben der Ausländer nach Gleichstellung mit den Einheiniischen, während sie die Gesuche der Stöckl und Tänzl, die seit über 80 Jahren ihr ganzes Vermögen in den Bergbau gesteckt hätten
, befürwortete.ff) Das Ende der von den Gewerken im Streite mit der Regierung verlangten Bergwerkssynode im Juni 1557 bestand im Befehl des Kaifers, dem die Entscheidung anheimgegeben wurde, das Gnadengeld für jedes Star Falkensteiner Erz sür 1558 und 1559 auf 24 kr. zu erhöhen, später setzten die Gewerken noch eine Er- höhung der Baubeihilse auf 30 und 36 kr. für jeden Star gefrönten Erzes durch. Im Berggericht Kitzbühel bestand die „Gnad und Hilf' darin, daß die Kammer die Hälfte des Verbauens und noch 1000