Immerwährender katholischer Hauskalender : ein vollständiges Hausbuch für katholische Familien
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Autor:
Rothmüller, Nikolaus / von Nikolaus Rotmüller und J. C. Mitterrutzner
Ort:
Innsbruck
Verlag:
Wagner
Umfang:
762, 550 S.. - 2., umgearb. Aufl., 2. Abdruck
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Enth.: 1. Geschichte unserer heil. Religion. Anhang: Kurze Beschreibung des heil. Landes und der Stadt Rom. 2. Das katholische Kirchenjahr. Anhang: Katechismus, oder kurzgefaßte katholische Glaubens- und Sittenlehre. - In Fraktur;
Schlagwort:
s.Katholizismus ; z.Geschichte ; <br />s.Dogmatik ; s.Katholische Kirche
Signatur:
III 93.315
Intern-ID:
182195
der Kirche in Spanien hatte die preußische Regierung zwei ausgezeichnete Erzbischöfe, die mehr Gott 'und sei ner heiligen Kirche, als den Menschen gehorchen zu müssen glaubten, ihren Heerden entreißen und auf Festungen wie Verbrecher verwahren lassen. Der Erstere war Klemens August, Erzbischof von Köln, dessen Leben wir im nächsten Kapitel kurz erzählen werden. Der zweite nannte sich Martin von Dunin, und leitete als Erzbischof die Kirche von Gnesen und Posen. Die Hauptursache des Zerwürfnisses
waren bei beiden die gemischten Ehen, deren Einsegnung durch katholische Priester die Kirche nur unter gewissen Bedingungen gestattet, welche aber die Regierung von Preußen nicht anerkennen wollte. Der Erzbischof von Dunin wurde dafür, daß er seiner Kirche gehorchte, auf die Festung Kolberg abgeführt, bis ihm König Friedrich Wil helm IV., welcher am 7. Juni 1840 den preußi schen Thron bestieg, nach vorhergegangener ehren voller Verständigung zu seiner trauernden, ver waisten Gemeinde zurückzukehren gestattete
unter der Regierung des Czars Nikolaus I. sehr vermehrten, in der Absicht, die katholischen Unterthanen von der römischen Kirche zu trennen und sie zum Uebertritte in die griechische, mit Rom nicht vereinte Kirche zu zwin gen. Ein kaiserliches Gesetz (Ukas) vom S. Juli 1831, und ein zweites vom 19. Oktober desselben Jahres, enthalten die Verbote, die schon bestehenden katholischen Kirchen auszubessern und neue zu er bauen, Ein Dekret vom 19. Juli 1832 hat einen ?r Zeit (I7S9 bis auf unsere Tage.) 701 großen Theil
Volkes zur Glaubenstrennung begünstigen und befördern, mit freigebiger Hand belohnt nnd gegen die Zu rechtweisung ihrer rechtmäßigen Obrigkeit von der weltlichen Macht in Schutz genommen werden. Im Jahre 1839 endlich gelang es den Lockungen und Drohungen der russischen Regierung, mehrere ka tholische Bischöfe von Mhanen und Weißrußland mit einem Theile des ihnen anvertrauten Klerus und Volkes von der Gemeinschaft der römischen Kirche loszureißen. Wohl mit Recht konnte also der allgemeine Vater