, um den Boden für einen Angriff gegen die Oftslowakei vorzubereiten. Man denke daran, 'in der Ostslowakei einen ähnlichen Konflikt hervorzu rufen, wie im Burgenlando. Die Magyaren verfolgen die Ab sicht» die Entente zu bestimmen, daß wenigstens in einem Teile der Ostsiowakei eine Volksabstimmung vorgenommen wird, wie im Falle Oedenburg. Es ist gelungen festzustellen, daß die unga rische Regierung den magyarischen Banden Offiziere gesandt hat, die wegen verschiedener Delikte während des Krieges
einzuheben. Anmeldung von krtegsschädien. Das Ministerium für die befteiten Provinzen teilt mit, daß die Finanzbehörde in spezi ellen Fällen die Anmeldefrist für Kriegsschäden auch über den 31. Oktober l. I. hinaus ausdehnen könne. Das italienische Liquidierungsamt ln Wien teilt uns mit, daß die Zahlung der Kredite, die seinerzeit der österreichisch- ungarischen Monarchie gewährt wurden, von der Verwaltung der österreichischen Republik nicht erlangt werden kann, weil die Regierung der Republik
die Verpflichtung, die Pfänder der alten Regierung einzulösen, nicht anerkennt. Alle Reklamationen. die aus den neuen Provinzen kommen, werden beim italienischen Liquidirrungsamt präsent gehalten werden, um sie den internationalen Organen, die zur Lösung der Streitfrage zwischen den Nachfolgestaaten der Monarchie er- nannt werden müssen, rechtzeitig unterbreiten zu können. Bis zur Ernennung dieser Organe ist jedes Drängen der Parteien nutzlos. Bozen, 20. Oktober 1921. Die Gemeindewahlreform in Bozen
auf, wahlberechtigt zu fein. Sonst wüßten wir wirklich nicht, wie man die Wahlordnung für Bozen demokratischer gestalten könnte Aber nun zur Sache. Bürgermeister Dr. Perathoner enun- zterte die Annahme des Entwurfes in der letzten Gemeinderat- fitzung folgendermaßen: „Die Vorlage wird mit 18 gegen 4 Stimmen angenommen und wird Herr Bürgermeister ermäch tigt, im Vorlagebericht an die Regierung insbesondere zu beto nen, daß der Entwurf nur en bloc angenommen oder verworfen werden könne und daß bei Vornahme
Stadt Bozen wurde durch die bekannte Ver ordnung der Regierung betreffend die administrativen Wablen gewissermaßen eingeladen, eine vom italienischen Schema allen falls abweichende Wahlordnung zu beschließen. Mt anderen Wort-n, nickt die Regierung gibt der autonomen Stadt Bozen ihre Wahlordnung, sondern diese selbst. Es hieße den Begriff der Gemeindeautonomie, in welcher das Recht einer eigenen Wahlordnung sozusagen an erster Stelle steht, vollkommen ver- Ä n, wenn sich die Stadt Bozen seitens