hineinzureden sei, weil er Partei sei, weil er von Majoritäten abhänge. Nur wenn Einer Partei, so ist dies die Kirche. Der Staat ist gerade nicht parteiisch und darf es nicht sein. Dem Vorwurf des Grafen Thun, daß die Regierung durch die Einziehung der Schulsonde den Besitz der Kirche verletze und daß er (Graf Leo Thun) zu einer solchen Regierung kein Vertraue» hege, setzt Redner folgende Erwägung entgegen: Die Frage der Schul' faule ist eine sehr schwierige und es wird in der Specicldebatte wohl darüber
gesprochen werden müs sen. Hier mache ich nur darauf aufmerksam, daß selbst namhafte KnchenrechtSlehrer in der Definition des Kirchengutes wesentlich abweichen, und daß zumal die Bejitztitel auf tie Foude, die nie im Besitze der Kirche waren (Hört! Hört!), sehr hinfällig seien. Ich weiß zwar, daß die jetzige Regierung daS Vev traue» jener Partei, in deren Namen Graf Thun sprach, nicht eningen werde, aber auf das geringe Maß von Vertraue« darf sie doch Anspruch machen, daß sie den Satz: „Heilig
Factoren in ihre natür lichen Rechte einzusetzen bezwecken, die bis nun in den Hintergrund gestellt waren.' Ihre Commission hat laut des Berichtes der Majorität den Gegenstand mit anerkennenswerthem Eifer und eingehender Sorgfalt der Vorberathung unterzogen, sowie die sachgemäße Vorlage vorbereitet und befürwortet. Die Regierung kann sich dem auf geklärten Urtheile derselben nur mit unzweideutiger Zustimmung anschließen. Da aber gleichzeitig ein Minoritäts-Votum beige fügt ist, welches die Vertagung
beantragt, so kann die Regierung nicht umhin, mit einigen Worten ihre Stellung zu diesem zu kennzeichnen. Ich thue dies hiemit, indem ich das hohe HauS ersuche, im Hinblick auf die wichtigen staatlichen Interessen, welche in Frage stehen, nicht den griechischen Kalender, son dern den österreichischen Geschäftßkalender zu berück sichtigen. Ein geehrter Redner von gestern hat den Satz aufgestellt, daS Recht der Familie zur Erziehung der Kinder sei unveräußerlich, und hat daraus, gefolgert, daß der Staat
und Vergleiche angestellt. Sie sind nicht günstig, aber auch nicht ganz ent- muthigend für dieselben ausgefallen. (Heiterkeit.) Eine Antwort daraus kann wohl nicht ausbleiben, und eS sei mir deßhalb gestattet, zu sagen, daß, wenn sich Redner daS Zeugniß deS Selbstbewußtseins gibt, die 'Regierung dies noch nicht als ein Mißtrauensvotum ansehen könne. Ein Mißtrauensvotum läge iu der Abstimmung, und hoffentlich wird die heutige Ab- stimmung weder dem Wissen , noch dem Streben der Regierung ei« Mißtrauensvotum