Protokoll über die am 30. Mai 1911 durchgeführte Trassen-Revision und Stations-Kommission betreffend das Projekt für den auf österreichischem Gebiet gelegenen Teil der schmalspurigen mit elektrischer Kraft zu betreibenden Ofenberg-Bahn
von der Bedeutung des Verkehrswesens für Staat und Land ist wohl auch zu hoffen, daß die Regierung sich nicht ans jenen ablehnenden Stand punkt stellen wird, der unserem Lande die Verwirklichung eines der großzügigsten Eisenbahnprojekte, des Guyer- Zeller'schen Projektes der Engadin-Orientbahn bedauerlicherweise vor Jahrzehnten vorenthalten hat. Diese allgemeine Verpflichtung des Staates, hervorragende wirtschaftliche Interessen der einzelnen Länder zu fördern, findet eine wesentliche Unterstützung
in dem Umstande, daß der Staat selbst an der Erstellung der Ofenberg- Bahn ein direktes finanzielles Interesse besitzt, indem diese Bahnlinie eine ausschlaggebende Alimentierung der Vinschgan-Bahn und der Valsugana-Bahn herbeiführen wird, deren heutiger enormer Betciebsabgang und der Zinsendienst des Prioritätskapitales im Ausmaße von zusammen fast 1^2 Millionen Kronen jährlich, vom Staate gedeckt werden muß. Die österreichische Regierung ist daher schon aus ihrem eigenen finanziellen In teresse berufen
, die Ofenberg-Bahn kräftigst finanziell zu unterstützen und sie kann dies tun nach Art. XXII des Gesetzes vom 8. August 1910, R.-G.-Bl. Nr. 14, auf Grund der Vorteile die der Staatsschatz aus den Mehreinnahmen der Vinschgau—Valsugana und auch der vom Staate betriebenen Bozen—Meraner-Bahn zu erwarten hat. Mit Rücksicht aus die Bestiftung der von der Schweizer Regierung dem dortigen Ofenberg-Bahn- Komitee erteilten Konzession, erwartet die Kammer mit aller Bestimmtheit von der Regierung die alsbaldige