lau tet in der Uebersetzung: Berlin, 10. Mai 1916. Eure Exzellenz! Ich habe die Weisung meiner Regierung, Eurer Exzel lenz folgende Antwortnote auf die Note der kaiser lichen Regierung vom 4. ds. mitzuteilen: Die Note der kaiserlichen Regierung vom 4. ds. ist von der Regierung der Unionsstaaten sorgfältig erwogen worden. Es ist in ihr besonders beachtet worden, daß sie die Absicht der kaiserlichen Regie rung für die Zukunft kundgibt, „daß sie ihr Letztes beitragen wolle, um — solange
der gegenwärtige Krieg dauert — die Beschränkung der Kriegfüh rung auf die kämpfenden Streitkräfte zu ermög lichen", und daß die kaiserliche Regierung entschlos sen ist, allen ihren Seebefehlshabern die Beschrän kungen nach den anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen aufzuerlegen, auf denen die Regierung der Unionsstaaten in all den Monaten bestanden hat, seit die kaiserliche Regierung am 4. Februar 1915 ihre jetzt glücklicherweise aufgegebene Unter seeboot-Politik ankündigte. Die Regierung Amerikas
hat sich in ihren gedul digen Bemühungen um einen freundschaftlichen Ausgleich der ans jener Politik erwachsenen kriti schen Fragen, welche die guten Beziehungen zwischen beiden Ländern bedrohten, beständig durch Beweg gründe der Freundschaft leiten und zurückhalten lassen. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird sich darauf verlassen, daß die geän derte Politik der kaiserlichen Regierung hin fort eine gewisse Ausführung findet, die die drohende Gefahr der Unterbre-. ch u n g der guten Beziehungen beseitigt
. Die Regierung der Vereinigten Staaten hält es für notwendig, zu erklären, daß sie es für aus gemacht a n s i e h t, daß die deutsche Regierung nicht beabsichtigt, zu verstehen zu g e - b e n, daß die Aufrechthaltung der neuen Politik von dem Verlaufe oder den Ergebnisse» diplomatischer Verhandlungen zwi schen der Negierung der Unions staaten und anderer kriegführender Regierungen abhänge, obwohl einige Stel len der Note vom 4. Mai einer solchen Auslegung fähig sind. Um aber mögliche Mißverständnisse
zu vermeiden, teilt die Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß sie keinen Augenblick gedenke, in Betracht zu ziehe-, geschweige denn erörtern könne, daß die Achtung der Rechte der Amerikaner ans hoher See seitens der deutschen Marinebehörden von dem Verhalten anderer Regierungen abhänge. Die Rechte der Neutralen und Nichtkämpfer sind viel mehr absolut und nicht relativ. Es gereicht mir bei dieser Gelegenheit zur Befrie digung, Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner Hoch achtung zu übermitteln. Gez. James