ich zu einem andern Ergebnisse gelangte als die Herren Antragsteller, und da werden mir vielleicht die geehrten Herren zugebe», dass, wenn hier überhauvt von einer Gesahr gesprochen wird, und sie wirklich hier vorhanden wäre, eine solche bei einer vor 28 Zähren für ein Kronland herausgegebenen Verordnung noch mehr begründet gcwcscn sein müsste. Die da^ nialige, den Herren Antragstellern politisch nahe ver wandte Regierung scheint diese Bcsür-btung nicht ge lheilt zu habe». Lassen Sie uuS, meine Herren, diese Sache nüchtern
, die Sprachenverordnungcn zu erlassen, wenn ich nicht das vollste BcwnsStsein hätte, dass diese Maßnahmen das politische Leben und Wirken der Deutschen in keiner Weise schädigen oder beeinträchtigen. (Bravo! Bravo!) Ich sühle mit Ihnen, meine Herren, gewiss lebhaft den Wnnsch, den nationalen Frieden in Böhmen und Mähren zu sicheru, uud weuu es in dem Adressentwurse als Ausgabe der Regierung bezeichnet wird, im GesetzgebungSwegc an die Feststellung der Grundsätze bezüglich des Gebrauches der deutschen
und der verschiedenen anderen Landessprachen heranzutreten, so bitte ich Sie, überzeugt zu sein, dass wir unter Wahrung unseres priueipielleu Standpunktes und Rechtes weit entfernt sind, diesen Gedanken von uns abzuweisen. Wenn in dem Schoße der Parteien selbst jener Wunsch zu einer concreten Gestaltung heran- rcisen sollte, dann werden sie die Regierung bereit finden, an dicscm Werke mit voller Thatkraft mitzu wirken. Ich sollte mich nnn jetzt, meine Herren, dem übrigen Inhalte der Adresse zuwenden
. Da kann ich mich aber, wie mir scheint, kurz fassen. Das, was in der Adresse als Ziel und Programm der Thätig keit des hohen Hauses bezeichnet wird, deckt sich er freulicher Weife im großen und ganzen mit den Auf gaben, welche die Allerhöchste Thronrede der Regie rung zuweist. Aus dieser Identität der Ziele schöpft auch die Regierung die Zuversicht, dass sie nicht bloß bei ihren Detailarbeitcn, sondern auch bei den durch die Anforderungen des staatlichen Lebens sich stets erneuernden legislativen Problemen die opferwillige
Regierung wird nach einer Athener Meldung die Be rechtigung der Türkei znr Forderung cincr KriegScnt^ schädignng anerkannt, die Bedingung jedoch, dass Thessalien bis zur vollständigen Bezahlung dcr Ent schädigung durch ottomanische Truppen besetzt bleiben soll, werde entschieden perhorresciert. — Nach einer weiteren Meldung aus Ath-'n wird die Bitte dcr kre- tensischcn Insurgenten,,Griechenland möge die auf der Insel vorhandene Artillerie, namentlich eine GebirgS- batterie, bei den Ansständischen