das Haus weist, was eine Aenderung bedeutet, fügte der Graf dieser protzi gen Erklärung noch bei, vast er in allen Abände rungsanträgen, wenn solche trotz der Verwarnung gestellt werden, den Versuch zur Vereitelung des Gesetzes erblicke. Das heistt also: so, wie die Re gierung es begehrt, must die Zwangsarbeitsvorlage angenoinmen werden. Weigert sich das Parlament, den Willen der Regierung zu erfüllen, dann wird es einfach fortgejagt und der 8 14 tritt in seine Rechte! Vor die Alternative stellt
seine Selbständigkeit wahren und es kann sie wahren, wenn nur ein bistchen Mut aufgebracht wird. Die Regierung droht nur in der Voraussetzung, dast sich die Regierungsabgeordneten cinschüchtern lassen: wenn die Abgeordneten die Energie aufbringen, trotz der Drohungen des Ministerpräsidenten nach ihrem Willen zu beschliestcn, dann fügt sich auch ein Stürgkh in das Geschick! Wie war es denn, als die Regierung das Kricgs- leistungsgcsetz einbrachte? Stürgkh forderte da mals unter den gleichen Drohungen vAv
sich die Regierung diese Verschlep pungsmanier nicht gefallen lassen werde. Tie Oppo sition blieb fest. Unsere Genossen erörterten aus führlich die möglichen Rückwirkungen des Gesetzes; so ausführlich, dast an dem Tage, an dem die Vor lage vom Abgeordnetenhause angenommen sein sollte, erst im Justizausschusse die Generaldebatte beendet war. Und — zum erstennial seit langen Jahren — brachten die Nationa'.verbändler, zum Leidwesen der Ehristlichsozialen, die jedes Gesetz annehmen
würden, selbst wenn es der Regierung das Recht gäbe, mistliebige Staatsbürger nach Gut dünken an den nächstbesten Baun; zu knüpfen, den Mut auf zum passiven Widerstand gegen die Forde rung der Regierung. Der Ausschust zeigte sich in seiner Mehrheit stark. Sofort wurde die Negierung schwach. Der Ministerpräsident, der tags zuvor sich noch iu den wildesten Drohungen erging, der sogar das Gerücht aussprengte, dast er bereits die kaiser liche Ermächtigung zur Vertagung, Schliestung oder Auflösung des Hauses mit sich in der Rocktasche
her umtrage, willigte ein, dast das Gesetz in seinen grundlegenden Bestimmungen so abgeändert wird, dast es zumindestens nicht zu Ausnahnlemastregcln mistbraucht werden kann. Nach den Konzessionen, welche die Negierung schon machte, darf das Gesetz nur bei Ausbruch eines Krieges angewen- dct werden, nicht, wie die Regierung forderte, zu jeder Zeit, also auch im Frieden. Die Ein berufenen dürfen nicht in die F e u e r l i n i e ge- 29. Jahrg. bracht und nur die Bewohner der wirklich vom Kriege