Beschlag. Diese Maßnahme erfolgte aber nur, um einen eventuellen Schaden zu verhindern, der den Wert des Schiffes als Sicherheit für den Kläger heväbaemindert Härte. Was die anderen deutschen Schiffe betrifft, erklärte die Regierung der Verei nigten Sta aten, daß sie diese nicht beschlagnah inen morde und daß die Deutschen über ihre Schiffe nach Belieben verfügen können. Die Mannschaft der in ternierten deutschen Kreuzer wurden ans Sicher heitsgründen von ihren Schiffen entfernt. Sie sind gut
hat, lautet: Tie Politik, welche die Regierung Sr. Majestät des Königs während des Krieges befolgte, ist die strenge und u n p a r t e i l i ch e Neutral!- t ä L. Die Regierung tat alles mögliche, um treu alle die Pflichten zu erfüllen, die ihr diese Politik aus erlegt. Gleichzeitig macht sie soweit als möglich die Rechte geltend, die daraus abzuleiten sind. Uin ein praktis ch e s Ergebnis zu erzielen und, die Prinzipien d e s V ö l k e r r e ch t e s a u s- recht zu erhalten, wandte sich die Regierung
mehrmals an die n e u t r a l e n M ächte, um zu einem Z u s a m m e n arbeiten zu genau n- tem Zwecke zu gelangen. Insbesondere unterließ die Regierung nicht, der Regierung der V e r ei n i g t e n S t a a t e n hie V o r- schlage zu<-di ese m Zwecke zu un ter- breiten. Mit Bedauern stellt die Regierung des Königs feshdaß die Interessen der Bereinigten Staaten ihnen nicht erlaubt habe, sich diesen Bor schlägen anzuschlicßen. Die so von der Regierung des Königs gemachten Vorschläge führten
beizutragen. Sie hat sich daher beeilt, sich der edlen Initiative des Präsidenten anzu- s ch l i e ß e n zu dem Zwecke, die Möglichkeiten zur Herbeiführung von Verhandlungen zwischen den Kriegführenden zu prüfen. Der Vorschlag, der Ge genstand des gegenwärtigen Schriftwechsels ist, gibt als Ziel die Abkürzung des Krieges an, aber die Regierung der Vereinigten Staaten hat als AL i t- t e l, zu diesem Zwecke zu kommen, ein Verfah renge w ü h l t, das durchaus im Gegensatz zu den Grundsätzen steht
, die bis zur gegenwärtigen Stunde die Politik der königlichen Regierung geleitet hat. Die. Regierung des Königs, die sich stützt aus die Meinung der Nation, wie sie durch die einstimmi- gen Resolutionen ihrer Vertreter dargekan wurde, will in der Z u k u n s t wie in der Vergangenheit den Weg der Neutralität und der Unparteilichkeit gegenüber beiden kriegführenden Parteien weiter verfolgen, und wird nur >dann ihn zu verlassen ge neigt sein, lveun die Lebensinteressen des Landes und die Würde der Nation.sie zwingen