hier nicht erbringen, während die Regierung speciell hervorheben zu müssen glaubt, dass die Universität urck speciell die medicinische FacultSt ein sür Staat und Land so überaus wichtiges und für den Staat so überaus kostbilliges Institut ist, dass die Regie rung gerne jeden Versuch von Einführungen ferne halten möchte, die an der Lebensfähigkeit und fer neren Existenz der Universität irgend wie einen Nach« theil bringen können. DaS ist wohl kein Zweifel, dass durch die Wiedererrichtung
, doch im merhin sehr wesentlich die Interessen der mevicini- schen Facultät in empfindlicher Weise berühren würde. Das Interesse an dem Gedeihen und Blühen der medicinischen Facultät, einer für Staat und Land so hochwichtigen und kostspieligen Anstalt, der Um stand, dass die Regierung nach den Ausführungen von Fachmännern besorgen muss, dass durch die Wiedererrichtung der Gebäranstalt in alle I^asts für das Unterrichtsbedürfnis der medicinischen Facultät nicht mehr in ausreichendem Maße gesorgt
, die auch von niemand anderem als von der Staatsverwaltung einem Institute zuerkannt werden und ich berufe mich in dieser Beziehung bloß auf die EinHebung der Verpslegskosten. Der h. Landtag selbst hat aber gerade in dieser Frage das Recht der Regierung immer ohne Anstand anerkannt, dass sie ein Wort mitsprechen kann; denn der Beschluss des h- Landtages im Jahre 1330, womit ausgesprochen wurde, es sei die Gebäranstalt in alle I.asto doch wieder zu errichten, ist der Regierung mitgetheilt worden, und die Regierung
hat erklärt, dass sie nicht in der Lage sei, diesem Beschluss zuzustimmen. Ich mache aufmerksam, dass das Institut, das früher in Znnsbruck bestand, die Gebäranstalt, aus der Ver- nnbarung der Landesvertrctung und der Regierung zu Stande gekommen ist. Ich mache ferner ausmerk- KS48 sam, dass das Statut der dermalen bestehenden Ge-l bärklinil im Jahre 1880 der Regierung vorgelegt, und von ihr genehmigt worden ist. Ich mache auf merksam, dass die Statuten für jtne beiden Anstalten von Seite
des Landesausschusses der Regierung zur Approbation vorgelegt worden sind, ,.und die Regie rung diese Approbation auch erthejlt^hat Ich glaube also, an dem festhalten zu müssen,^ und glaube, dass alle Bemerkungen, die vorgebracht worden sind, den Hauptgrund nicht entkräften und erschüttern, dass die Regierung ein Recht hat, bei der Errichtung sol cher Anstalten ein Wort mitzusprechen, und d^ss dieses Recht der Regierung vötü h. Landtage auch immer anerkannt worden ist, und die Dinge stehen wie heute, und dass heute