. Die Südbahnfrage und Jugoslawien. Aus Wien wird gemeldet: Der Generaldirektor der SüÄwhn Dr. Fall hielt sich in Paris auf, um mit den französischen Süd» bahnintercssenten die Frage zu besprechen, welche Schritte zu unternehmen wären, um den Beitritt Jugoslawiens zum Regime provifoire, dem Oesterreich und Ungarn bereits grundsätzlich zugestimmt haben, zu erreichen. Die mit der früheren jugoslawischen Regierung gepflogenen Verhandlungen werden mit der neuen Regierung fort- gesetzt und man hofft
, daß die jugoslawische Regierung in Würdigung der Bedeutung 'der Südbahnfrage für Jugoslawien dem Regime provifoire, dessen Zustande- kommen von französischer Seite auf dar lebhafteste unterstützt wird, auch ihrerseits beitreten werde. Heimkehrer aus Rußland. Aus Wien, 25. ds., wird gemeldet: Heute nachmittags sind 400 Kriegsgefangene, darunter 80 Oesterreichsr, aus Rußland eingetroffen. Im Barackenlager Leopoldsau wurde den Heimkehrern ein feierlicher Empfang bereitet, zu welchem sich Staats sekretär für Heerwesen
, Bsrufsunteroffiziere — tschechofl. Staatsangehörige — betreffend, werden generell für un- gültig erklärt. Die Besitzer dieser ungültigen Zertifikate, soweit es sich um tschechofl. Staatsangehörige handelt und soweit dieser Anspruch auf da« Anstellungsberechti- gungszertifikat im Sinne des Gesetzes vom 30. Mai 1919, Zl. 250, und im Sinne der Anordnung der tschechofl. Regierung vom 18. Sept. 1019, Zl. 594 (®e* setze, und Ddgs.-Samrnlung des tschechofl. Staates be. sitzen, sind verpflichtet, vor der Dorbrsngung
ihrer An« suchen um Anstellung im Zivikstaatsdienste, welch« den» selben nach §§ 4 und 5 des Zertiftkatistengefetzes, resp. § 1 der Anordnungen der tschechofl. Regierung, Zl. 594, Vorbehalten sind, zunächst beim Ministerium für nativ« nale Verteidigung um Ausstellung eines neuen Zerti- fikatcs anzusuchen. Diesem Ansuchen ist bedingungslos nebst den vorgeschriebenen Belegen auch das ihnen un berechtigterweise seitens des Amtes irgendeines fremden Staates ausgestellte Zertifikat beizuschlichen. Die As- suche
sind von den in aktiver Militärdienstleistung stehen den Bittstellern im Wege d.s Erf.-Baons (Grundbuch- zuständigen Ersatzkärpers), seiten» der außer Dienst ste henden Petenten im Wege de» zuständigen (heimatszu- ständigen) tschechofl. Ergänzungsbezirrskommandos vor- zulegen. Das Ministerium für nationale Verteidigung, stellt hierauf den Bittstellern, soweit diesÄben nach den^ Anordnungen d:r tschechofl. Regierung und im Sinne' des Zertifikatistengesetzes Anspruch auf Zertifikate be-, sitzen, ein neues Zertifikat