Regierung mitgetheilten Fragestücke auf- ftydenden Auswechslung der Ratifizirungen kund gemacht nehme» - u»«rKeu, und soll 15 Tage nach der Vornahme dieser Aus- uvDie Aussage des Zeugen soll beeidigt werden?, wenn dfr» chjchSlung imKsast trelkii. Sie soll durch fünf Jahre fcrt selbe nicht unter 14 Jahre alt ist. g«lten und sofort von fükf zu fünf Jahren für wieder erneu- Die hierüder aufgenommenen Akten sollen der ersuchenden ext angesehen werden, bis zu der entgegen gesetzten Erklärung Regierung
die Nothwendigkeit «os daliers kiscv ^eolaranius, vvrdo ^ostrc» (.'aosaroo- hervor ginge, den Mitschuldigen zu vernehmen,? soll die er- ReZio spoutlenles, ^os ec, omnia, quao in !I1is evntinco- suchte Regierung den» Begehren um die Stellung jenes,In- tur, ficlolitee exeontioni inanllatnrvs esso. In Quorum ti- dividnums Folge leisten, damit die Konfrontation desseldsn «leiu mujlls^uv roliur plaesviites ratiiiaiiiliouis ^»ostrao auf dem Gebiethe deö ersuchenden Staates Platz gr/ifen tstiulns manu Nosti
-i» i-i^iinviiuiis, izi^iilvljuv ^iostro könne, unter der Bedingung jedoch, daß nach dem Aufhören (Zsesaroo-IioLio stIi>reLL(> t'irmari^jussiuuis. der Noihwendigkeir das Individuum wieder seiner eigenen IZalialllnl' in Iwx^tiaii Ver ^ostra Vieuna.^ustriaa Regierung zurück gestellt werde, nm von seinen i vaterländi- «Zls viAetziina ovtavA inensis I>'ehi uarii, -zuno millesimo - schen Behörden abgeurtheilt zu werden. In, einem solch/n ootinkeuteftimo yuaclraLesiinu ssxto, Ne^iiornm ^ostro- Falle
soll auch für die Defertirung aus was immer — für einem Korps der Land - oder Seetruppen der ersuchenden ^ Kundmachung. 1 Regierung bewilliget werden. In,der Nackt v-m 6. aus den 7. Mai 1L4V wurde dieVe. In diese Kategorie gehören auch die Individuen, welche Häufung, der Äargareth Hoser zu Obertelfes, k. k. Landge- durch Konskription oder Werbung zum Militärdienste zu richts Sterzing in Asche gelegt, und die Wohngebände deS Land oder zur See verpflichtet sind und militarflüchtig wur- Josfph Danne.r und Johann Pichler
, gleichfalls vcn dort, ^kn. , „ . ^ . durch theilweise Abdeckung beschädigt. Die ^luölreferung soll auch »,ann statt finden,. wenn der vom Brandversicherungsfonde zu leistende Entschädi- Deserteur, der Konskriprionsflüchtige oder zum Seedienste gung beträgt für: 1. Matgareth Hoser 150 fl., 2. Joseph Berufene in die Krieg«,enste der ersuchten Regierung» se» Danner IS fl., 'und 3' Johann Pichler 20 fl. ; im Ganzen eS in die Land-oder ^eed.enste, eingelrelen wäre. ILS'fl.C.M. W. W. und wirv vöm ständischen