zurückbegeben. Eine WahlansechlmigSklage. Die christlichsoziale Partei hat in einer Klage an 'den Wahlgerichtshof die Vertelung der Mandate im- zweiten Ermittlungsverfahren angefochten. Im ztveiten Ern^tt- lnngsverfahren sind bekanntlich fünfzehn Mandate aus den Rest- stimmen zu besetzen. Die Verteilung erfolgte so, daß die Sozial demokraten vier, die Großdeutschen sieben Mandate, die Bauern- partei ein Mandat und die Christlichsozialen drei Mandate beka men. Die Christlichsozialen forderten
Kandidaten gegeben, dann wären für diese Partei keine Stimmen dagewesen, die sie als Restftimmen hätte in Anspruch nehmen können: Die Hauvtwahl-- behörde erkannte nun. daß man nicht die Möglichkeit bestehen las sen dürfe, daß eine Partei dtuch einen Trick, nämlich durch Aus stellung von zwei Kandidaten, zu einem Mandat und auße dem ' wider Vernunft Md Recht, zu M-eststimmen, kommen, mit bereu Hilfe sie dann ein weiteres Mandat erlangen könnte. Natürlich waren aber nicht diese politischen und moralischen
-Erwägungen ent scheidend, sondern die Rechtsfrage. Und diese steht so: Eine Partei kann- in einem Wahlkreis nur eine Kandidatenliste haben. Die Partei muß auch überall denselben Namen führen, wenn sie aus die Nestfti-mmen Anspruch erhebt. Nun hat Herr Schrafsl unter dem Titel „Christlichsoziale Partei" kandidiert, ebenso Herr Schoepfer. Es sind also die Stimmen für büde Männer christlichsoziale Stim men. Da die /Chtistlichsozialen gesiegt haben, kann es in diesem Wahlkreis, der nur ein Mandat
hat, für sie keine Reststimmen geben. Legt man aber das Gewicht aus die Untertile der Part«, die für Schrafsl und Schoepfer verschieden waren, so ergibt sich wieder, daß zwar gemäß dem Gesetz die Untertitel in verschedenen, Wahlkreisen /verschieden sein können, nicht aber können Untertitel dahin führen, daß eine Partei im selben Wahlkreis zwei Listen cinreicht. Nimntt man aber an, daß die Worte „Tiroler Bauern bund" intd „Tiroler. Volkspartei", die in der Anmeldung Schrasfls den Worten „ChrisMchoziale Partei" in Klammern
beigefügt wa ren. nicht ein Untertitek waren. s>mdern Bestandteil des Haupt titels,, so sind die-Stimmen für Schrafsl nicht Stimmen für die Partei, die bloß den Titel „Christlichsoziale Partei" hat,- konnten also den Stimmen dieser Partei nicht zugerechnet werden. Die MdLÜltiae Entschefd«ng hat letzt der WaA-geanchtZhof.