wir eS als geboten, das zu rügen, den Fragepunkt klar zu legen, die Trug schlüsse als solche aufzudecken, damit die Berwirruug nicht noch größer wird, anstatt daß wir nns dem Aus gleich nähern. Den Fragepunkt verkennt der Leitartikel im „Burg gräfler' (Samstagnummer) „Organifirt euch' Weil er den Fragepunkt verkennt, fällt auch seine BeweiS- führuug. Daß er den Fragepunkt verkennt, ist leicht zu beweisen. Er sagt: „der Streit drehe sich hauptsächlich um die Frage, wer die Leiwng der konservativen Partei in Tirol
dazu folgendes: 1. die Parteileitung hat nicht bloß zu gebieten und Gehorsam zu fordern, sie hat sich auch mit dem Volke zu verständigen, sie hat mit dem Volke in Fühlung zu bleiben. 7 2. Wenn ein Abgeordneter der Ueberzeugung ist, er müsse, um den Interessen des katholischen Volkes gerecht zu werden, nicht nach dem Willen der „Parteileitung' thun, ist er dazu verpflichtet. 3. ES ist recht wohl am Platze auch eine „Partei leitung' zu kritisieren, nur bloße Gehässigkeit ist nicht erlaubt. Wer aber triftige
, ein Getsemani in trauter Waldeinsamkeit, ein ruhiger Erdenwinkel, um mir selbst und Andern den Schlüssel des Paradieses zn fertigen.' „Bleibe bei vnS, Bote des Herrn', rief Paulina, „Agnesberg, du siehst eS dort, ist eine dir stets offene Herberge; es gibt hier eine Aernte, dein Eifer wird die Ketzerei zerstören, die Lauigkeit in AndachtSglnt ver wandeln und, setzte sie bedeutungsvoll hinzn, das deutsche Volk da herum ist reif für die englischen Schnitter.' Valentin sann eine Weile nach und antwortete
an die österreichischen Bischöfe.) Aber kynservativ sein wollen und keine (?!) Parteidisciplin anerkennen, ja wiederholt und offen mit Hohn und Spott über die Partei (welche? wo ist sie?) hersallen — das geht nie und nimmer, das M ein Unding.' . . WaS hat der „Burggräfler' für Begriffe -von Partei disciplin ? Etwa die, daß die vor Zeiten gewähltz „Parteileitung' sich für unfehlbar erklärt, so daß man ihr alles, umS sie vorsagt, nachsagen muß, daß man einer solchen gegenüber selbst mit der Wahrheit nicht mehr