aus Ostafrika usw. Die Aspiranten müssen italienische Staatsbürger und in oie Partei eingeschrieben sein. Weiters müssen sie das Doktorat in Jurisprudenz an einer Universität des Königreiches abgelegt haben. Die Gesuche sind auf Stempelpapier zu 6 Lire abzufassen und an das Justizministerium zu rich ten. Sie müssen dem Staatsanwalt des Amtsberei ches, in dem der Bewerber wohnt, vorgelegt wer den. Dem Gesuche sind beizulegen: Geburtsschein, Staatsbiirgerschastszeugnis, Ausweis der Angehö rigkeit
an die Partei, ein ärztliches Zeugnis, Straf auszug, das Originaldiplom des Doktorgrades in Jurisprudenz, eine Photographie. Die Prüfungen finden in Roma statt. Sie be stehen aus einer mündlichen und einer schriftlichen. Bei der schriftlichen Prüfung werden die The men gegeben? das römische Recht, Zivilrecht, Han delsgesetz, Strafrecht, Verwaltungsgesetz. Im Mündlichen wird außer diesen Gesetzen auch Uber Strafverfahren, Verfassungsrecht, Zivilverfahren, internationales Recht, Kirchenrecht, syndikale
, Staatsbür gerschafts-. Leumunds- und ärztliches Zeugnis, Ausweis der Angehörigkeit an die Partei, eine Photographie in Paßformat, die von einem No tar beglaubigt ist, das Diplom, im Original oder in der beglaubigten Abschrift der klassischen oder wissenschaftlichen Maturitnt, der technischen Be fähigung oder der Lehrbefähigung oder eines nau tischen Institutes, wenn er mit Tapferkeitsmedail- len ausgezeichnet, Kriegsinvalide oder Kriegsbeschä digter ist, sowie, wenn er an den Operationen in Ostafrika
teilgenommen hat. sind die diesbezüg lichen Zertifikate beizulegen. Wenn er bereits in Aemtern, die vom Justizministerium abhängig sind, gedient hat, sind ebenfalls die Ausweise beizufü- gen. Zum Bewerb sind Kandidaten, die das 13. Le bensjahr nicht erreicht und jene, die das 25. über schritten haben, nicht zugelassen. Die Begünstigun gen hinsichtlich der Frontkämpfer, der Kriegs beschädigten, der Inhaber von Tapferkeitsmedail len und für jene, welche vor dem 23. Oktober 1922 der Partei angehört