Parteien es nöthig haben, den kostspieligen Einfluß der Advocaten zu suchen. Wohl ist cS wahr, daß auch nach unserer gegenwärtigen Ge richtsordnung Niemand verpflichtet ist, einen Advocaten zu feiner Vertretung aufnehmen zu müssen , aber auf der anderen Seite ist es auch Niemandem verboten, einen Advocaten zu seiner Vertre tung aufnehmen zu können. Hat nun die eine Partei eine Advo caten, so ist die andere fast, und mehr als fast gezwungen, auch einen aufzunehmen, wenn sie nicht verloren fein
will. Sogar Ad vocaten verlieren die Caufa, wenn noch geschicktere Advocaten ihnen gegenüber stehen, folglich darf eine rechtsunerfahrene Partei um so weniger hoffen, gegen einen Advocaten sich behaupten zu können, besonders da es dem Richter so scharf verboten ist, der unvertretenen Partei durch eine förmliche Vertretung zu Hilfe zu kommen. Durch dieses Verbot ist jeder Richter verpflichtet, ein wahrer Stiefvater der unvertretenen Partei zu sein. Ist der Richter wahrer Stief vater, so ist wahrer Vater
er sie haben wollte, und ebenso Cicero die Gesinnung der Römer. Geschickte Advocaten lenken den Richter, daher erkundigt sich jede in einen Rechtsstreit treten wollende Partei nach dem allergefchicktesten Advocaten und trachtet ihn zu ihrem Vertreter zu erhalten, um ihre gerechte oder ungerechte Sache gewiß zu gewinen. Eine Proceßform, wo nicht das einfach und wahr vorgetragme Recht, sondern Kunst und Verschmitztheit den Sieg davon tragen, ist und bleibt eine traurige Proceßform. Finder der Kriminalrichter durch daS bloße
habe, und schöpfte die Hoffnung, daß einst der Tag, an dem die Kluft zwischen ihr und der finstern Partei ausgeglichen würde, kommen werde. Salzburg, 26. Juli. Heute Nachmittags gegen 3Uhr sind II. MM. König Ludwig und Therese von Baiern in Begleitung II. kk. HH. des GroßherzogS und der Großherzogin von Hessen- Därmstadt zum Besuch I. Maj. der Kaiserin Caroline Auguste auS Berchleögaden hier eingetroffen, Und nach eingenommenen Mahle Abends um 6 Uhr wieder nach Berchtesgaden zurückgereist. So wie ich Ihnen schon