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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 22.04.1851
Umfang: 8
, ober eine ämtliche Abschrift dxr vollständigen Erledigung ist in derKanzlei aiifznlegeu und ist Jedermann zn gestalten, hievon die Einsicht oder Abschrift zn nehmen, welche letztere die Partei jedoch selbst zn besorgen hat. §. 43. Gegen die Entscheidungen des Gerichtes steht jedem, der sich dadurch in scineil Rechten gekränkt glaubt, der Rekurs offen, welcher bei dein Gerichie, das die Entscheidung in erster Instanz gefällt hat, in der nnerstrccibareii Frist von I-t Tagen zu über reichen »iid

fein werden, nech nicht bekannt, so sind diese auf den bisherige» Namen der Eilte auSziistkllen» und feiner Zeit umzuschreiben. Z. 46. Haftet die übertragene Post gleichzeitig auch auf Nealiiälen eines andern Bezirksgerichts, so ist deren Löschung auch dort von AmtSwegen oder über Begehren der Partei zu veranlassen. Z. 47. Die unmittelbare Auefolgung von Seite des EntlastunzSsondes findet nur bezüglich der dem Be zugsberechtigten zugewiesenen Beträge des Entlastung^ Kapitales statt. Jene Beträge

der ZZ. 3l, 32, 36 u. 38 nicht sogleich ausgefolgt werden können. Z. 48. Das Gericht hat bei der AuSfolglassung, die nach Z. 39 zurückbehaltenen oder von der Partei beige brachten Schuldverschreibungen, wenn die Forderung gänzlich auf das Entlastiingstapital übertragen wurde, iniltelst Durchstriichung zu kassire», wenn die Ueber- weifung aber nur theilweise geschehen Ist, ans der Ur kunde den getilgten Betrag abzuschreiben, und letztere der Partei zurückzustellen. IV. Nachträgliche Zuweisung von Ent- lastnngskapitalien

Betrage ohne Srlassung eines Ediktes über allsällige Sinveriiehmniig jener Interessenten, welche nach Maßgabe der vorherge gangenen Verhandlung noch einen Anspruch haben, zu geschehen. Vor der Anssolgung der Grundent- lastungs-Schuldvcrschreibnngcn an die Partei ist deren Umschreibung bei dem Entlastungsfonde zn bewerkstelligen (Z. 45). - 8- bv. Ist die Gilte im Srekiitionswege veräußert oder in Konkurs gezogen worden, so ist die Ver handlung über die Zuweisung deS Enllastungskapi- tals

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