des bei ihrer Tätigkeit finden wird. Den Abge ordneten -obliegk Recht und ^'Pflicht, zu erwägen, ob die Handlungen der Regierung in d«-r Folge das Verhalten des Verbandes in der einen öder ande ren WÄse bestimmen werden. Was will der deut sche Nationalveröand?. Cr. hat sich zn wiederhol ten Malen, nicht erst in der gestrigen Sitzung, er klärt, daß er an sich durchaus'keine Regierungs partei ist. Er hat zu wiederholten Malen kund gegeben, daß er das Kabinett Bienerth in den ver flossenen Formen, deshalb unterstützte
würde, als ob man den bisherigen Kurs „Bienerth I und II' zu verlassen im Begrif fe . stünde. Der deutsche Nationalverband will durchaus nicht und kann es als eine staatserhalten de und politisch ernste Partei nicht tvollen, daß die Regierung dieses Staates im Sinne des National Verbandes-, geführt werde, kann aber mit Recht fordern, daß die Grundsätze zur'Bildung des deut schen Nationalverbandes geführt haben und welche in diesem Verbände ihren Ausdruck finden, von einer Regierung -nicht verlassen worden
jedes Staatbürgers, welches Standes er imer sei, mit Entschiedenheit für die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Bo den der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung ein treten. Wird die Regierung diesen so einfachen nationalen Forderungen unserer Partei gerecht— und wir verlangen durchaus nicht, daß sie deshalb gegen andere Nationen, und andere Parteien sich auf den Standpunkt des Unterdrückers stellt —, dann werden auch wir pflichtgemäß eine solche Re gierung unterstütz«». Es könnte nun den Anschein gewinnen
, als ob sich der Deutsche Nationalverband durch seinen letzten Beschluß geradezu zum dauernden Nichter über die Regierung auswerfen würde; ein solches Nichteramt liegt dem Verband vollständig' fern. Umsomehr muß er aber das Richteramt über seine eigenen Handlungen üben, ob er dieselben, auch im Geiste der Gründbedingungen einer nationalen Partei verantworten kann, vor sich selbst und- vor der Wählerschaft. Eines, kann nicht oft genug nach ohen,- nach unten und nach allen Seiten hin gesagt werden: Mit Argumenten
„Staatsnotwendigkeiten ' s«h nur die Möglichkeit verschafft, den Staat gegen den Großteil des dem Staat dienenden Volkes zu verwalten. Eine Partei aber, welche gemäß von den von ihren Mitgliedern sebst bei der Wahl ein gegangenen Verpflichtungen bedacht ist, den Volks notwendigkeiten auf dem Boden des Staates Rech nung zu tragen, muß aber autz alles. aufbiÄen, damit seitens der Regierung diesen Forderungen des Volkes gebührend Rechnung getragen werde. Der Beschluß des Deutschen Nationalverbandes be- sagt, daß der Verband im gegenwärtigen