. Bei Titel 19, Volksschulen, wendet sich Abg. Dr. Beer gegen den Referenten des Budgets, Dr. Kathrein, der die con- feffionelle Schule fordere, und erörtert die geschicht liche Genesis der bekannten Erklärung der Bischöfe. Redner erklärt, dass seine Partei ebenfalls in der Volksschule Moral und Religion verlange, und dass die Behauptung, die consessionSlofe Schule wolle da von nichts wissen, vollständig unbegründet sei. Wenn die Conservativen sagen, sie hätten nicht die Absicht, das Bildungsniveau
herabzudrücken, so sollen sie doch bedenken, dass sie statt der achtjährigen nur die sechs jährige Schulpflicht wünschen; es sei aber bisher noch nicht gelungen, darzuthun, dass man in sechs Jahren dasselbe Ziel erreichen könne, wie in acht Jahren. Redner polemisiert ferner gegen den Abg. Bobrzynski und erklärt, dass die Linke in der Schulfrage keine Eompromiffe mit der Rechten eingehen werde. So lange von der Partei noch ein Mann im Hause sei, werde derselbe auf dem von der liberalen Partei ein genommenen
erhaltene Bestimmung, dass der Un terricht in den anderen Gegenständen von dem Ein flüsse der Religion ganz loSgelöSt sein müsse, mache eben eine religiöse Erziehung unmöglich. Eine sittliche Erziehung könne aber seiner innersten Ueberzeugung nach nur auf christlicher Grundlage bestehen. Seine Partei sei nicht intolerant; sie überlasse es den Ju den nnd Protestanten, ihre Kinder in der Religion zn erziehen, beanspruche aber auch das gleiche Recht sür sich. Sie verlange nichts als die Garantie dafür
in den GebirgSländern, habe sie diese nicht. DaL eben sei der Fehler des gegenwärtigen VolkSschulgefetzeS, dass es ohne Berücksichtigung der Verhältnisse alles nach einer Schablone behandle. Redner spricht zum Schlüsse die Ueberzeugung aus, dass seine Partei ihr unent wegt angestrebtes Ziel in nicht zu ferner Zeit erreichen werde. ES liege die Berechtigung zu dieser Hoffnung in der Strömung der Zeit nicht nur in Oesterreich, sondern in fast allen europäischen Reichen. Die Linke aber möge sich nicht wnndern
, wenn seine Partei ihr gutes Recht nicht auf jener Seite suche, wo sie nur der starren Negation begegne, sondern aus der Rechten, wo man ihr mit Versprechungen entgegenkomme. Titel 19 gelangt sodann zur Annahme: ebenso wird ohne Debatte Titel 20, Stiftungen und Beiträge genehmigt. Der letzte Titel des Capitels 9, Ministerium für Cultus und Unterricht, Administratiou der Studienfonds, ge langt nach einigen Bemerkungen des Abg. Kaiser, welcher die Vorlage eines Ausweis über den Stand der StiftungüfondS anregt